Die juristische Presseschau vom 11. Dezember 2012: Richter gefährden Suhrkamp – Mollaths Schöffe erinnert sich - Schertz erläutert Scherzanrufe

11.12.2012

Selten hat sich das Feuilleton so für einen gesellschaftsrechtlichen Zivilprozess interessiert wie beim Berliner Suhrkamp-Verfahren. Außerdem in der heutigen Presseschau: Die bayerische Verfassung wird geändert, ein Ex-Schatzmeister der Grünen wird verurteilt, ein Schöffe in der Affäre Mollath erinnert sich und Medienanwalt Schertz weiß, wann Scherzanrufe der Medien strafbar sind.

LG Berlin zu Suhrkamp: Das Landgericht Berlin hat gestern entschieden, dass Suhrkamp-Geschäftsführerin Ulla Unseld-Berkéwicz und die übrige Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 nicht entlastet wurde und die Suhrkamp-Gesellschafterversammlung deshalb ihre Abberufung beschlossen habe. Außerdem müsse sie Schadensersatz in Höhe von rund 280.000 Euro an den Verlag zahlen, weil sie als Geschäftsführerin ihre Privatvilla für Verlagsveranstaltungen angemietet hatte, ohne den Minderheitsgesellschafter Hans-Georg Barlach zu fragen. Gegen das Urteil will der Verlag Berufung zum Kammergericht eingelegen. Am 13. Februar wird das Landgericht Frankfurt in einem anderen Rechtsstreit über den Antrag von Barlachs Holding auf Auflösung des Suhrkamp-Verlags entscheiden. Es berichten u.a. die FAZ (Sandra Kegel) und die taz (Tim Caspar Boehme/Andreas Fanizahdeh).

Weitere Themen – Rechtspolitik

Bayerische Verfassung: Morgen wollen die Landtagsfraktionen von CSU, FDP, SPD und Freien Wählern einen gemeinsamen Antrag in den Bayerischen Landtag einbringen, um die Landesverfassung in fünf Punkten zu ändern, berichtet die SZ (Mike Szimanski) im Bayern-Teil. Im ganzen Land sollen gleichwertige Lebensbedingungen gesichert werden, ehrenamtliches Engagement soll gefördert werden, eine Schuldenbremse wird eingeführt, der Landtag erhält ein Mitspracherecht bei Entscheidungen der EU, die die Gesetzgebungskompetenz des Landes betreffen, und den Kommunen soll eine "angemessene Finanzausstattung" garantiert werden.

Insolvenzrecht: Der Richter und Wissenschaftler Heinz Vallender beschreibt auf lto.de die geplante zweite Stufe der dreistufigen Reform des Insolvenzrechts. Ihr Kern sei die Verkürzung der Wohlverhaltensfrist (unter bestimmten Bedingungen) von sechs auf drei Jahre. Vallender schildert auch die Diskussion um den Gesetzentwurf.

Zwangbehandlung: Max Steinbeis (verfassungsblog) verweist auf ein aus seiner Sicht vorbildliches Urteil des irischen High Court zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker. Danach solle die Zustimmung der Betroffenen nicht ersetzt, sondern ihnen bei der Entscheidung geholfen werden. Diesen Gedanken solle auch der Bundestag bei der anstehenden gesetzlichen Regelung berücksichtigen: "Vor der Zwangsbehandlung muss es den Versuch gegeben haben, die Zustimmung des Patienten zu erhalten – und zwar nicht nur als Formalie, sondern ernsthaft und dokumentiert."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Dezember 2012: Richter gefährden Suhrkamp – Mollaths Schöffe erinnert sich - Schertz erläutert Scherzanrufe . In: Legal Tribune Online, 11.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7752/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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