Die juristische Presseschau vom 11. Oktober 2012: Erbschaftsteuer zum BVerfG – Beschneidungsgesetz auf dem Weg – Mitglied von Pussy Riot frei

11.10.2012

Der Bundesfinanzhof hält die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig und übergibt sie an das Bundesverfassungsgericht. Außerdem in der Presseschau: Die Bundesregierung bringt den Gesetzentwurf zur Beschneidung auf den Weg, der Ex-Telekom-Sicherheitschef muss ins Gefängnis, ein Pussy-Riot-Mitglied kommt frei - und ein Mandant beklaut seinen glücklicherweise nachsichtigen Anwalt.

BFH zur Erbschaftsteuer: Der Bundesfinanzhof hält das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig. Es verletze das Gleichheitsgebot, weil Betriebsvermögen regelmäßig steuerfrei vererbt werden könne. Zudem könne privates Vermögen als Betriebsvermögen deklariert werden und werde dann ebenfalls begünstigt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht in der Frage entscheiden. Es berichten die SZ (Daniela Kuhr), die FAZ (Joachim Jahn) und die taz (Christian Rath).

Wolfgang Janisch (SZ) hält die Steuergerechtigkeit für ein scharfes Schwert. Das Gesetz sei verfassungswidrig, wenn "vor allem die Steuervermeidungsartisten begünstigt werden". Im Leitartikel der FTD heißt es, der Gesetzgeber hätte gewarnt sein können –  er müsse eben den Gleichheitssatz berücksichtigen. Axel Schrinner (Handelsblatt) fordert die Politik auf, "Farbe zu bekennen": Die Erbschaftssteuer solle entweder ganz abgeschafft werden oder mit einem niedrigen Steuersatz von zehn Prozent für alle Erben gelten. Ulrike Herrmann (taz) sieht dagegen in der Entscheidung eine Blamage für die SPD und den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück. Die Erbschaftssteuer solle aber grundsätzlich erhalten bleiben, weil sie verhindern könne, "dass sich der Reichtum in Deutschland noch schneller auf wenige Familien konzentriert".

Die FAZ (Joachim Jahn) fasst im Wirtschaftsteil Reaktionen auf das Urteil zusammen: Das Bundesfinanzministerium hält das Gesetz weiterhin für verfassungsgemäß, Unternehmerverbände fordern auch künftig Vergünstigungen und Steuerrechtler warnen vor einer "Hängepartie" bis zur Entscheidung.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Beschneidung: Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, das Gesetz zur Beschneidung von Jungen auf den Weg zu bringen. Die Welt (Matthias Kamann) erläutert den Gesetzentwurf.

Reinhard Müller (FAZ) findet, mit der vorgeschlagenen Regelung werde das Recht der Eltern dem Kindeswohl voran gestellt. Heribert Prantl (SZ) vertritt die Ansicht, das Gesetz sei "eigentlich unnötig" gewesen, nun aber "bitter nötig" geworden. Das Abweichen eines Gerichts sei noch kein Grund ein Gesetz zu erlassen, zudem sei das darin Geregelte schon bisher geltendes Recht – allerdings habe die große öffentliche Empörung ein Gesetz erfordert, das für Klarstellung sorge.

Bericht des Normenkontrollrates: Der Normenkontrollrat, der die Bundesregierung beim Bürokratieabbau unterstützen soll, hat seinen jährlichen Bericht vorgelegt. lto.de (Jens Kahrmann) fasst die Ergebnisse zusammen. So seien zwar Bürokratiekosten gesenkt worden, zugleich habe das Engagement beim Abbau der Bürokratie jedoch nachgelassen.

Musikvideo mit Soldaten: Der Musiker Joachim Witt hat ein Musikvideo veröffentlicht, in dem deutsche Soldaten eine Frau vergewaltigen und eine andere ermorden. Familienministerin Schröder wolle nun auf die Empörung von Bürgern reagieren und das Video als jugendgefährdend auf den Index setzen, so Udo Vetter (lawblog.de). Damit dürfte das Video nicht für unter 18-Jährige zugänglich gemacht werden. Vetter hält ein solches Verbot für unzulässig, der Jugendschutz könne "nicht das bequeme Vehikel sein, um deutsche Soldaten in Schutz zu nehmen."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Oktober 2012: Erbschaftsteuer zum BVerfG – Beschneidungsgesetz auf dem Weg – Mitglied von Pussy Riot frei . In: Legal Tribune Online, 11.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7289/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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