Die juristische Presseschau vom 11. September 2012: BVerfG zu Gauweiler - "Super 8" in Karlsruhe - Straffreier Kinderpornographie-Besitz?

11.09.2012

Weitere Themen – Justiz

"Super 8": Mit der (persönlichen) Lage der acht entscheidenden Verfassungsrichter im zweiten Senat befasst sich die FTD (Elke Spanner) und beleuchtet, wie die Richter um den Berichterstatter im Verfahren, Peter Michael Huber, mit der Last der "vielleicht wichtigsten Entscheidung" Karlsruhes und der dazugehörigen Berichterstattung umgehen, wenn sie etwa Kritikern "plötzlich selbst als Gefahr für die Demokratie erscheinen".

Bild.de (Andreas Thewalt) nennt Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG, den "momentan wichtigsten Richter der Welt".

BVerwG zu Weservertiefung: Über die angenommenen Vergleichsvorschläge des Berichterstatters in einem Verfahren um die Weservertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) informiert lto.de.

Bettina Wulff vs. Google: Rechtsprofessor und Rechtsanwalt Niko Härting erläutert für lto.de, dass er dem rechtlichen Vorgehen Bettina Wulffs gegen Google im Hinblick auf die Autocomplete-Funktion für Suchbegriffe geringe Erfolgsaussichten einräumt. Technisch sei Google vermutlich in der Lage, dem Wunsch zu entsprechen, müsse dies aber nur, wenn eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliege. Dies sei "mehr als fraglich".

zeit.de (Kai Biermann) stellt (erfolgreiche) Klagen in verschiedenen Ländern gegen Googles Autocomplete-Funktion vor. Die FR widmet dem Thema den Leitartikel: "Googles Gottesurteil".

Das Handelsblatt (M. Brackmann/ D. Fröhlich/ J. Münchrath) titelt "Die Rufmord-Maschine" und befindet, die Unschuldsvermutung werde in der virtuellen Welt ins Gegenteil verkehrt. Weiter liefert das Handelsblatt (fo) ein knappes Interview mit dem Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperten Rolf Schwartmann, der im Suchalgorithmus Googles eine "Art redaktionelle Funktion" erblickt.

LAG Berlin-Brandenburg – Kiffen und Kündigung: Wie spiegel.de meldet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigt, dass Cannabiskonsum, obgleich in der Freizeit, eine Kündigung rechtfertigen könne, wenn der Arbeitnehmer in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeite.



Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. September 2012: BVerfG zu Gauweiler - "Super 8" in Karlsruhe - Straffreier Kinderpornographie-Besitz? . In: Legal Tribune Online, 11.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7045/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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