Die juristische Presseschau vom 11. September 2012: BVerfG zu Gauweiler - "Super 8" in Karlsruhe - Straffreier Kinderpornographie-Besitz?

11.09.2012

Die Berichterstattung zu den anstehenden Karlsruher Entscheidungen, angereichert durch Peter Gauweilers Kritik an der EZB-Politik, dominiert die Medien. Außerdem in der Presseschau: Bettina Wulff und Google-Autocomplete, Diskussion über straffreien Besitz von Kinderpornographie, der anstehende Deutsche Juristentag und ob man noch einen Doktor in Ufologie machen kann.


BVerfG zu Gauweiler/EZB: Laut lto.de gibt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute Vormittag in einer "Zwischenentscheidung" bekannt, wie es nach dem neuen Eilantrag Peter Gauweilers in Reaktion auf die EZB-Ankündigungen zum möglicherweise unbegrenzten Staatsanleihen-Ankauf "weitergeht". Joachim Jahn (FAZ) hält es für abwegig, dass der entscheidende Senat seine angekündigte Entscheidung vertagen könnte.

Für "aussichtslos" hält Verfassungsrechtler Franz C. Mayer auf dem verfassungbslog den Antrag und verlinkt auf die zugehörige Pressemitteilung Gauweilers. Weiter stellt und beantwortet er Fragen zur Justiziabilität von Handlungen der Europäischen Zentralbank (EZB): Wer kann klagen und wogegen? Zu den weiteren Reaktionen auf die EZB-Ankündigung meint er: Politiker "mutieren zu Hobby-Europarechtlern und Freizeit-Verfassungsexperten".  In einem zweiten Teil befasst Mayer sich mit der Europarechtsmäßigkeit des Handelns der EZB sowie der Frage, ob das BVerfG die EZB überhaupt kontrollieren kann.

BVerfG/ESM und Fiskalpakt: Der für morgen anstehenden Entscheidung des BVerfG über die Eilanträge widmet die SZ eine Doppelseite. Unter anderem zeichnet diese (C. Gammelin/ W. Janisch/C. Hulverscheidt) vier mögliche Entscheidungs-Szenarien nach: "Keine Einwände", "Bedingtes Ja", "Recht zur Kündigung" und "Kategorisches Nein". Heribert Prantl (SZ) konstatiert, alle Klagen liefen "immer wieder in einem Argumentationskern zusammen": Unter Berufung auf Art. 20 Abs. 2 GG schrien die Kläger nach mehr Demokratie. 

Im Wirtschafts-Teil liefert die FAZ (Joachim Jahn) einen umfassenden Fragenkatalog samt Antworten rund um die Entscheidung; so etwa, ob dies "das letzte Wort" sei und wer "recht habe" und erläutert dabei den juristischen Rahmen.

Einen präzisen Überblick zu Klage, Klägern und Streitpunkten gibt die taz (Christian Rath). "Im Kern" werde das BVerfG die Klagen wohl abweisen. Weiter spricht die taz (Anja Maier) mit Herta Däubler-Gmelin, einer Prozessvertreterin des klagenden Vereins "Mehr Demokratie". Es kommentiert Ulrike Herrmann (taz).

spiegel.de (David Böcking) erläutert, ob ein Karlsruher Veto gegen den ESM tatsächlich das "Aus für die Euro-Rettung" bedeutet und welche verfassungsgerichtlichen Forderungen für Nachbesserungen am ESM denkbar sind. telepolis.de (Thomas Pany) informiert über das Gutachten aus dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, das juristische Zweifel am ESM bestätige. 

Reinhard Müller (FAZ) befasst sich in einer ausführlichen Stellungnahme mit der prinzipiellen Europarechtsfreundlichkeit von Grundgesetz und Verfassungsgericht und zeichnet dabei die BVerfG-Rechtsprechung von der ersten Solange- bis zur Lissabon-Entscheidung nach.

Weitere Themen – Rechtspolitik

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. September 2012: BVerfG zu Gauweiler - "Super 8" in Karlsruhe - Straffreier Kinderpornographie-Besitz? . In: Legal Tribune Online, 11.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7045/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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