Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2018: NSU-Urteil / Mas­ter­plan-Vor­stel­lung / Sup­reme Court-Richter

11.07.2018

Vor der Urteilsverkündung würdigen Rückblicke den NSU-Prozess als ein außergewöhnliches Verfahren. Außerdem in der Presseschau: Horst Seehofer stellt Masterplan Migration vor und konservative Zeitenwende durch neuen Supreme Court-Richter?

Thema des Tages

OLG München – NSU: Nach mehr als fünf Jahren und fast 440 Verhandlungstagen steuert das NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München auf die am heutigen Mittwoch geplante Urteilsverkündung zu.  tagesschau.de (Frank Bräutigam) fasst die rechtlichen Knackpunkte in einer Übersicht zusammen. spiegel.de (Jörg Diehl u.a.) bringt eine Übersicht zu den "Merkwürdigkeiten im NSU-Komplex".

Die SZ (Annette Ramelsberger) befasst sich mit der zu erwartenden Revision zumindest einiger Angeklagter. Nachdem das Gericht für die Abfassung der Entscheidungsgründe nach der Dauer des Verfahrens volle 91 Wochen Zeit hätte, könnte bei Berücksichtigung der übrigen Fristen für die Begründungen und Stellungnahmen eine rechtskräftige Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch erst im Jahr 2022 erfolgen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gehe jedoch im kommenden Juni in den Ruhestand, es sei kaum denkbar, dass die Urteilsbegründung bis dahin nicht vorliege. Götzl habe das Verfahren mit "unerschütterlicher Sachlichkeit" geführt, so die FAZ (Karin Truscheit) in einem Porträt. Das Porträt von zeit.de (Tom Sundermann) ist mit "Richter rätselhaft" überschrieben und beschreibt, wie Götzl im Verfahrensverlauf zwischen autoritärem Gehabe und überraschendem Langmut gegenüber offensichtlich lügenden Zeugen wechselte. Weitere Beiträge von zeit.de (Tom Sundermann) sowie spiegel.de (Julia Jüttner) schreiben über die Pressekonferenz der Nebenkläger.

In einem Gastbeitrag für zeit.de ordnet Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler den Prozess gegenüber anderen großen Strafprozessen ein und legt dar, wie diese gesellschaftliche Gemeinschaft stiften können. Mit seinem Signal, dass Zeit und Kosten keine Rolle spielten, "wenn es um Wahrheit und Gerechtigkeit geht", besitze auch das jetzt zu Ende gehende Verfahren ein solches Potential. Rechtsprofessor Bernd von Heintschel-Heinegg spricht als Mitglied mehrerer Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex mit lto.de (Maximilian Amos) über seine Eindrücke vom Prozess, dessen Rückwirkung auf die Arbeit der Untersuchungsschüsse sowie auch darüber, inwiefern Strafprozesse Aufklärungsbedürfnisse von Opferangehörigen und der Öffentlichkeit befriedigen können. Der FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) interviewt Rechtsanwalt Gerhard Strate unter anderem zu den Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Mittäterschaft sowie möglichen Begründungen der abzusehenden Revision. In einem Beitrag für lto.de behauptet Rechtsprofessor Heiner Alwart, dass die enorme Öffentlichkeit des bisherigen Verfahrensverlaufs es der Hauptangeklagten unmöglich gemacht habe, mit ihrer Erklärung aus der letzten Woche den Sinngehalt des strafprozessualen Rechts des letzten Worts mit Leben zu füllen. Die bisherige Berichterstattung mit ihren Inszenierungen habe ein Bild von Zschäpe als "Inkarnation des Bösen" produziert, gegen das eine wie auch immer geartete Erklärung nicht habe ankommen können.

Rechtspolitik

Flüchtlingspolitik: Rechtsprofessor Daniel Thym (verfassungsblog.de) wendet sich in einem ausführlichen Beitrag gegen argumentative Verkürzungen in der Debatte zum Umgang mit Flüchtlingen. Speziell die Gegner der jüngsten Regierungsbeschlüsse arbeiteten häufig mit einer pauschalen Berufung auf "das Recht", würden dabei aber übersehen, dass sie sich einer "argumentativen Ausweichstrategie" bedienten, "die Sachargumente zu umgehen sucht". Dies befeuere eine "binäre Konfrontation". Tatsächlich müssten sich eine gestaltende Migrationspolitik und die Achtung und Wahrung von Menschenrechten nicht zwangsläufig ausschließen.

"Masterplan Migration": Über die Vorstellung des sogenannten "Masterplans Migration" durch den Bundesinnenminister Horst Seehofer berichten unter anderem FAZ (Helene Bubrowski) und taz (Sabine am Orde/Christian Rath). Nach dem Kommentar von Heribert Prantl (SZ) seien einige Vorschläge zur Fluchtursachenbekämpfung  "diskutierenswert". Die übrigen bewegten sich im offenbaren Widerspruch zum EU-Recht. Der Minister hätte demgegenüber gut daran getan, die jüngst von der Neuen Richtervereinigung vorgelegten Vorschläge zur Entlastung von Asylrichtern zu studieren. Dagegen dient nach Jasper von Altenbockum (FAZ) das Seehofersche Konzept dazu, "dass die deutsche Asyl- und Einwanderungspolitik das Krisenmanagement verlässt und eine langfristige Perspektive entwickelt".

Justiz

EuGH – EZB: Wie erwartet hat die Bundesregierung die Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank in der mündlichen Verhandlung am Europäischen Gerichtshof als rechtmäßig verteidigt. Das entsprechende Programm und seine Ausführung sei "derzeit noch mit den Verträgen vereinbar", zitiert die FAZ (Philipp Plickert/Hendrik Wieduwilt) den Verfassungsrechtler Ulrich Häde als Prozessbevollmächtigten der Bundesregierung. Die Kläger, zu denen Peter Gauweiler, aber auch der frühere Bundessprecher der AfD, Bernd Lucke, gehören, hätten dagegen eine Mandatsüberschreitung der EZB dargelegt. Das Votum des Generalanwalts werde in einigen Monaten erwartet.

EuGH zu Zeugen Jehovas: Die von missionierenden Zeugen Jehovas angefertigten Notizen über Hausbesuche unterfallen dem unionsrechtlichen Datenschutzregime. Dies entschied der Europäische Gerichtshof, nach Meldung von lto.de unter Bezugnahme auf die älteren, vor der Datenschutzgrundverordnung geltenden Regeln.

BVerfG zum Anwaltsgeheimnis: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch kritisiert Rechtsprofessor Claus Pegatzky die "offensichtlich ergebnisgeleiteten" Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der Beschlagnahme von Dieselskandal-Unterlagen bei der Kanzlei Jones Day aus der vergangenen Woche. Während die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden von Kanzlei und dreier ihrer Partner "immerhin nachvollziehbar" sei, berühre die Entscheidung zu VW elementare Fragen des Rechtsstaats. Das BVerfG habe hier verkannt, dass die 2010 erfolgte Ergänzung des § 160a Strafprozessordnung auch beratende Anwälte privilegieren wollte. Das hieraus folgende öffentliche Interesse habe das Gericht bei seiner Abwägung nun vollkommen ignoriert. Das gefundene Ergebnis drohe auch "jedwede unternehmensinterne Compliance-Bemühung massiv" zu gefährden. Die gegenteilige Auffassung vertreten die Anwälte Heiner Hugger und David Pasewaldt in einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ. Zwar sei es ungewöhnlich, dass das Gericht die Auswertung der Unterlagen zweimal per einstweiliger Anordnung untersagte. Im Ergebnis seien die Entscheidungen aber "nicht unvorhersehbar" gewesen. Die ausführliche Darstellung der Argumentation des BVerfG im FAZ-Einspruch (Marcus Jung) geht zudem auch auf einen durch die Entscheidung sichtbar gewordenen Wettbewerbsvorteil deutscher Kanzleien gegenüber hierzulande ansässigen Dependancen ausländischer Kanzleien ein.

BGH – Digitales Erbe: Am morgigen Donnerstag urteilt der Bundesgerichtshof darüber, ob die Eltern eines verstorbenen Kindes von Facebook die Herausgabe der Zugangsdaten des Benutzerkontos ihres Kindes verlangen können. Der FAZ-Einspruch (Hendrik Wieduwilt) stellt die entscheidenden Rechtsprobleme ausführlich dar.

BGH zu Datenträgern: lawblog.de (Udo Vetter) macht auf einen Beschluss des Bundesgerichtshof aus dem Mai aufmerksam. Nach diesem kommt eine gerichtliche Beschlagnahme und Einbehaltung von Datenträgern und Speichermedien mit möglicherweise strafbaren Inhalten nur dann in Frage, wenn die gespeicherten Dateien ohne die Möglichkeit einer Wiederherstellung gelöscht werden können. Dies folge aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

KG Berlin zu Framing: Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst darf Nutzungsrechte an Vorschaubildern im Netz, dem sogenannten Framing, nicht davon abhängig machen, dass der Verwender seine Webseite dagegen absichert, dass Dritte die Bilder in ihre eigene Seite einbinden. Dies entschied nach Meldung der FAZ das Kammergericht Berlin. Die Revision wurde zugelassen.

OLG Stuttgart – VW: Das Oberlandesgericht Stuttgart werde noch in diesem Jahr über die Einleitung eines Kapitalanlage-Musterverfahrens zu möglichen Schäden von Anlegern von VW infolge des Dieselskandals entscheiden. Dies schreibt die FAZ (Oliver Schmale) und weist zusätzlich darauf hin, dass sich der Zulieferer Bosch vor dem Landgericht Stuttgart dagegen wehrt, im Zusammenhang mit der Dieselproblematik angerfertigte Unterlagen herausgeben zu müssen.

LG Hamburg zu "Otto's Burger": "Otto's Burger", der Name eines Hamburger Burgerladens mit vier Filialen, verletzt nicht das Namenskennzeichen eines ebenfalls in der Hansestadt ansässigen Versandhandels. Wegen der unterschiedlichen Geschäftsfelder der Parteien scheide eine Verwechslungsgefahr aus, so das Landgericht Hamburg nach Bericht der SZ (Angelika Slavik). Das Hbl (Christoph Kapalschinski) beschreibt, wie der schließlich siegreiche Gastronom "das PR-Potential des Streits" genutzt habe.

Recht in der Welt

USA – Supreme Court: Anlässlich der Nominierung Brett Kavanaughs für den freiwerdenden Richterstuhl am Obersten Gerichtshof der USA stellt Rechtsanwalt Orhan Bayrak auf lto.de den Nominierten vor und wirft auch einen vertieften Blick auf die Bedeutung der wahrscheinlichen Ernennung. Einen absehbaren "historischen Rechtsruck" des Gerichts beschreibt die SZ (Hubert Wetzel). Den Nominierten stellen unter anderem auch SZ (Alan Cassidy) und taz (Dorothea Hahn) vor. Nach dem separaten Kommentar von Hubert Wetzel (SZ) hat es Donald Trump als Präsident geschafft, die in der Verfassung des Landes enthaltenen "Checks and Balances", das "fein austarierte Gefüge gegenseitiger Kontrolle und Beschränkung" außer Kraft zu setzen. Nun müsse auf die "letzte Kontrollinstanz", das im Herbst zur Kongresswahl berufene Volk des Landes gehofft werden.

Brasilien – Lula: Auch die taz (Andreas Behn) berichtet nun über "das bizarre juristische Hickhack" um eine etwaige Haftverschonung des wegen Korruption verurteilten ehemaligen brasilianischen Präsidenten Lula. In Umfragen für die im Oktober anstehende Präsidentschaftswahl führe Lula nach wie vor.

Sonstiges

Beziehungen am Arbeitsplatz: Für den FAZ-Einspruch legt Rechtsprofessor Michael Fuhlrott die Unwirksamkeit von Klauseln zum Verbot intimer Beziehungen unter Arbeitskollegen oder deren Anzeigepflicht dar. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Beziehungen über Hierarchiestufen oder unter Beteiligung Minderjähriger, seien arbeitsrechtliche Sanktionen denkbar, allerdings auch nur dann, wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird.

Politische Gefangene: Die SZ (Stefan Ulrich) legt dar, dass es zwar keine völkerrechtlich verbindliche Definition von politischen Gefangenen gebe, der Begriff aber "trotz seiner Unschärfe" dazu geeignet ist, "Taten eines Rechtsstaats von denen eines Unrechtsstaats abzugrenzen".

Verfassungsrecht: In einem englischsprachigen Beitrag für den FAZ-Einspruch würdigt Rechtsprofessor Russell Miller die Bedeutung des von Bodo Pieroth und Bernhard Schlink begründeten Lehrbuchs "Grundrechte – Staatsrecht II" für das Verständnis des deutschen Verfassungsrechts.

Das Letzte zum Schluss

Verfahrensdauer: Wer meint, dass Gerichtsverfahren zu lange dauerten, sollte den Blick nach Brasilien wenden. Wie die SZ (Boris Herrmann) berichtet, versuchen die Nachfahren der Tochter des letzten Kaisers des Landes die Enteignung der vormals im Familienbesitz befindlichen Residenz in Rio de Janeiro rückgängig zu machen. Ein erstinstanzliches Urteil erging 1895, die von der damaligen Prinzessin Isabella eingelegte Berufung erfreut sich seitdem einer besonders dilatorischen Behandlung. Nach vermeintlichem Verlust der Akte und dem zwischenzeitlichen Umzug des Bundesgerichtshofs wurde das Verfahrens 2009 an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet. Im September soll dann die Verhandlung beginnen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2018: NSU-Urteil / Masterplan-Vorstellung / Supreme Court-Richter . In: Legal Tribune Online, 11.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29677/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen