Die juristische Presseschau vom 11. April 2017: Scha­dens­er­satz nach Cum-Ex-Geschäft / Lex NPD? / Frauen und Google

11.04.2017

Recht in der Welt

Vereinigtes Königreich – Brexit: Hat die britische Regierung die Option, das jüngst eingeleitete Austrittsverfahren einseitig zu beenden? Dieser gelegentlich geäußerten Ansicht erteilt Rechtsprofessor Patrick Ostendorf auf lto.de eine klare Absage. Ein Rücktritt vom Brexit ließe sich nur bei ausnahmsloser Übereinstimmung aller Mitgliedstaaten bewerkstelligen.

Rumänien – Korruption: spiegel.de (Jörg Diehl) schildert den Fall eines Deutschen, gegen den in Rumänien wegen Bestechung ermittelt wird. Die Ermittlungen seien wahrscheinlich politisch motiviert, ein Londoner Gericht werde gegen des Monats über die Auslieferung des Mannes auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls entscheiden.

Türkei – Anwältin: Für eine Seite Drei-Reportage begleitet die SZ (Mike Szymanski) den Arbeitstag einer jungen, vielbeschäftigten Rechtsanwältin in Istanbul.

USA – Google: Über das vom US-amerikanischen Arbeitsministerium gegen Google angestrengte Verfahren wegen geschlechtsspezifischer Lohnungleichbehandlung schreibt die SZ (Kathrin Werner). Britta Weddeling (Hbl) behauptet, dass entgegen allen Bemühungen das Silicon Valley "nach wie vor das Tal des weißen Mannes" sei. Nicht nur Google, auch andere Tech-Firmen hätten nach wie vor nicht gelernt, dass das Gehalt "die einzig gültige Währung" für die Wertschätzung von Mitarbeitern sei. Auch in Chefetagen seien nach wie vor zu wenige Frauen vorhanden, "peinlich für eine Gegend, die für sich in Anspruch nimmt, ein Vorreiter in Sachen Innovation zu sein".

Sonstiges

Todesstrafe: Amnesty International hat für das vergangene Jahr weltweit 1.031 bekanntgemachte Hinrichtungen gezählt. Die taz (Sunny Riedel) nimmt den nun vorgestellten Jahresbericht der Organisation zum Anlass, in mehreren Beiträgen auf internationale Ausprägungen aufmerksam zu machen. So fehlten für China verlässliche Zahlen (Felix Lee), es würden im US-Bundesstaat Arkansas Hinrichtungsserien geplant, weil die Haltbarkeit des verwendeten Giftstoffes ablaufe (Agentur). In Beleraus blieben Verurteilte darüber im Unklaren, wann das gegen sie verhängte Urteil vollstreckt wird (Philipp Fritz) und es würden im Iran auch Minderjährige hingerichtet (Jannis Hagmann).

Das Letzte zum Schluss

Schwund: Das Landgericht Düsseldorf hat vier Männer wegen der Sprengung eines Geldautomaten verurteilt. Nicht aufklären konnte das Gericht den Verbleib der ursprünglich im Automaten befindlichen gut 20.000 Euro, schreibt bild.de. Bei der Festnahme der jetzt Verurteilten durch ein SEK-Kommando war das Geld noch vorhanden, seinen Weg in die Asservatenkammer fand es aber nicht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. April 2017: Schadensersatz nach Cum-Ex-Geschäft / Lex NPD? / Frauen und Google . In: Legal Tribune Online, 11.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22620/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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