Fleischhauer hat § 86a StGB nicht verletzt. Der Bundesrat will die Strafverteidigung durch Nicht-Juristen stark einschränken. Sind eidesstattliche Versicherungen gegen Betrug bei Prüfungen verhältnismäßig?
Thema des Tages
StA München – Jan Fleischhauer: Die Staatsanwaltschaft München hat ihre gegen den Journalisten Jan Fleischhauer eingeleiteten Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) eingestellt. Fleischhauer hatte in einem Post über die neue AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" die Frage gestellt: "Wie heißt die AfD-Jugend jetzt eigentlich? ‘Generation Hoffnung’ oder ‘Generation Deutschland erwache’?" Es handele sich um eine "Kommentierung des Zeitgeschehens", so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen hatte sie nach einer Anzeige gegen Fleischhauer aufgenommen. spiegel.de berichtet.
Rechtsprofessorin Elisa Hoven zeigt sich im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) erfreut und überrascht über die Einstellung. "Fleischhauer hat nicht die Verwendung der Grußformel kommentiert, sondern sie vielmehr selbst mit seinem Kommentar ins Spiel gebracht." Straffrei sei laut BGH-Rechtsprechung nur eine kritische Verwendung, die die Ablehnung des Symbols und der Ideologie auf den ersten Blick zum Ausdruck bringe. Hoven fordert eine Reform der Strafnorm: "man sollte sie am besten auf ganz zentrale Symbole und Losungen beschränken wie das Hakenkreuz, den Hitlergruß, SS-Runen oder das RAF-Logo. Und jede Form der kritischen oder satirischen Auseinandersetzung muss straffrei sein."
LKA Berlin – Rainer Zitelmann: Der Historiker Rainer Zitelmann erhielt ein Schreiben des Landeskriminalamts Berlin, weil er Wladimir Putin mit Adolf Hitler verglichen hatte und Hitler auf dem Foto eine Hakenkreuz-Armbinde trägt. Zitelmann schreibt dazu in der Welt, er sei sich sicher, dass die Strafnorm des § 86a StGB bei ihrer Einführung nicht dazu gedient habe, "um Aufklärung über die Geschichte zu verhindern, sondern um nationalsozialistische Propaganda zu unterbinden".
Udo Vetter (lawblog.de) kommentiert, auch im Fall Zitelmann hätte "eine kleine Prüfung der Rechtslage ergeben, dass ein Anfangsverdacht hier nicht gegeben ist".
Rechtspolitik
Laienverteidigung: Eine Bundesratsinitiative will die in § 138 Abs. 2 Strafprozessordnung geregelte Möglichkeit der sogenannten Laienverteidigung einschränken, indem sie nur noch bestimmten Personengruppen zugestanden wird. Neben Familienangehörigen und unentgeltlich tätigen Volljurist:innen sollen dann nur noch Verbandsvertreter:innen als Laienverteidiger:innen in Betracht kommen. So sollen Extremist:innen ferngehalten werden. Diese Neuerung biete jedoch "keinen Mehrwert, sondern produziert nur Verlierer", so die Ansicht des Jurastudenten Benjamin Remke auf LTO. Auch im geltenden Recht können Ungeeignete durch Gerichtsbeschluss auch noch im Verfahren ausgeschlossen werden. Der aktuelle Entwurf weise auch verfassungsrechtliche Probleme auf, da Volljurist:innen die entgeltliche Verteidigung untersagt ist, anderen Berufsgruppen jedoch nicht.
Abschiebung: Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat seine Verhandlungsposition für den anstehenden Trilog über die EU-Rückkehrverordnung innerhalb des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) festgelegt. Wie bereits vom Ministerrat gefordert, sollen Personen ohne Schutzstatus auch in Drittstaaten abgeschoben werden können, zu denen sie keinen Bezug haben. Die Mehrheit im Innenausschuss kam durch Zusammenarbeit der EVP als größter Fraktion mit den Rechtsaußen-Fraktionen "Europa der souveränen Nationen" und "Patrioten für Europa" zustande. Die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet.
Abgeordnete/Vetternwirtschaft: Die schwarz-rote Regierungskoalition will im Abgeordnetengesetz sogenannte Über-Kreuz-Beschäftigungen von Verwandten anderer Abgeordneter verbieten. Die CDU/CSU will das Verbot auf Verwandte anderer Bundestagsabgeordneter beschränken. Die SPD will auch Verwandte von Europa- und Landtagsabgeordneten einbeziehen. FAZ (Stephan Klenner) berichtet.
Spritpreis: Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) will etwas gegen sprunghafte Preissteigerungen an Tankstellen unternehmen und sieht dabei Österreich als Vorbild. Im Nachbarland dürften Tankstellen die Preise nur einmal täglich erhöhen. Preissenkungen seien dagegen jederzeit möglich. Hubig will das Preisangabenrecht entsprechend nachschärfen. spiegel.de (Özge Inan) berichtet.
Ein Hintergrundbericht der FAZ (Nadine Bös u.a.) schreibt über die begrenzten Kompetenzen des Bundeskartellamts, unmittelbar gegen die aktuellen Preissteigerungen vorzugehen, und wirft einen Blick auf Lösungsversuche in anderen europäischen Staaten.
EuStA: Zum neuen Europäischen Generalstaatsanwalt und damit Leiter der Europäischen Staatsanwaltschaft hat das EU-Parlament den deutschen Juristen Andrés Ritter gewählt. Zuvor hatten sich schon die EU-Staaten für Ritter entschieden. Seine Amtszeit beginnt im November, wenn das siebenjährige Mandat der derzeitigen Amtsinhaberin Laura Kövesi endet. Ritter ist schon seit 2020 ihr Stellvertreter. zeit.de und beck-aktuell berichten.
Justiz
BGH zu Quellen-TKÜ: Mit nun veröffentlichtem Beschluss hob der Bundesgerichtshof im Januar eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigem Handel mit Dopingmitteln auf. Das ermittelnde Bundeskriminalamt hatte eine sogenannte Quellen-TKÜ des damaligen Beschuldigten erwirkt und auf dieser Grundlage nicht nur einen aktuellen Telegram-Chat angezapft, sondern auch zurückliegende Chatlogs ausgelesen, deren Inhalt dann zur Verurteilung führte. Der Zugriff auf alte Nachrichten verstoße gegen die gesetzliche Begrenzung von § 100a Abs. 1 Satz 3 Strafprozessordnung. Bei Bedarf müsse eine Online-Durchsuchung beantragt werden, für die allerdings die Hürden höher sind. tagesschau.de (Philip Raillon/Tobias Hinderks) und beck-aktuell berichten.
OLG Celle zu Hisbollah-Mitglied: Wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung hat das Oberlandesgericht Celle einen 35-Jährigen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Über mehrere Jahre hatte der Angeklagte für die Hisbollah technisches Gerät erworben, u.a. ein Bauteil für eine 2024 in einem israelischen Seniorenheim explodierte Drohne. beck-aktuell berichtet.
OLG Dresden zu PKH trotz Schmerzensgeld: Eine Schmerzensgeldleistung berührt die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Klägers mit Prozesskostenhilfe auch dann nicht, wenn sie außergewöhnlich hoch ist. In diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Dresden vor einem Monat eine Kosten-Auseinandersetzung mit Verweis auf gesetzliche Härtefallregeln. In dem von beck-aktuell berichteten Fall war einem Wachkomapatienten PKH für seine Schmerzensgeldklage nach einem ärztlichen Behandlungsfehler zunächst gewährt worden. Die Parteien einigten sich dann auf eine Zahlung von gut 500.000 Euro. Das Geld diene aber dem Ausgleich verletzungsbedingter Beeinträchtigungen und der Erleichterung des Lebens des Klägers, so das OLG.
OLG Brandenburg zu Digitalisierungskosten: Das Einscannen einer umfangreichen Papierakte unterfällt dann nicht den erstattungsfähigen Kosten eines Rechtsstreits, wenn es lediglich einer Vereinfachung der Arbeitsorganisation der betreffenden Kanzlei dient und das ganze Verfahren in Papierform geführt wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg mit Beschluss vom Anfang des Jahres. beck-aktuell berichtet.
OVG NRW zu Desiderius-Erasmus-Stiftung: Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte nach Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf staatliche Fördergelder aus dem Haushaltsplan 2021. Zwar hatte das Bundesverfassungsgericht 2023 die damalige Verteilungspraxis wegen fehlender gesetzlicher Regelungen als verfassungswidrig eingestuft und so das später verabschiedete Stiftungsfinanzierungsgesetz angestoßen. Die frühere, rechtswidrige Praxis biete jedoch keine hinreichende Grundlage für einen Zahlungsausspruch unberücksichtigt gebliebener Stiftungen, so das OVG laut LTO.
LG Braunschweig – Kindesmissbrauch/Ex-MdB: Am Landgericht Braunschweig ist der mittlerweile aus der FDP ausgetretene frühere Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing wegen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt. Die mitangeklagte frühere Partnerin des Politikers erklärte zum Prozessbeginn, sie habe gesehen, wie Ebbing ihren zur Tatzeit siebenjährigen Sohn sexuell berührt habe. Der Angeklagte stritt dies ab, erklärte aber, unter einer "sexuellen Präferenzstörung" zu leiden und daher entsprechende Nachrichten mit der Mitangeklagten ausgetauscht zu haben. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
LG Verden – Daniela Klette: Die Verteidigung von Daniela Klette lehnt die Richter:innen des Landgerichts Verden in mehreren Anträgen wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Grund seien angeblich fehlerhafte Würdigungen eines Sachverständigengutachtens über DNA-Spuren, so beck-aktuell.
VG Köln zu AfD-Einstufung: Auch im jüngst vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Eilverfahren um die Einstufung der AfD ließ sich das Bundesamt für Verfassungsschutz von der Kanzlei Redeker vertreten. Für diese seit 2019 währende Praxis hat die Behörde der Kanzlei rund 1,7 Millionen Euro überwiesen, so eine dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) erteilte Auskunft.
VG Frankfurt/O. zu Bürgermeisterwahl Strausberg: Die Absage der Stichwahl für das Bürgermeisteramt im brandenburgischen Strausberg durch den Landrat war rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt/O. im Eilverfahren, da der Landrat nach der Wahl keine Kompetenz habe, den ersten Wahlgang zu beanstanden. Anlass der Absage war, dass relativ wenige der ausgegebenen Briefwahl-Stimmzettel zurückkamen und einer der Kandidaten eine Postfiliale betreibt und so in den Verdacht von Manipulationen geriet. beck-aktuell und spiegel.de berichten.
VG Karlsruhe zu Martin Sellner/Aufenthaltsverbot: Ein gemeindliches, gegenüber dem österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner ausgesprochenes Aufenthaltsverbot ist vom Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgehoben worden. Der beklagten Gemeinde Neulingen sei es nicht gelungen, ihre Befürchtung verfassungsfeindlicher Äußerungen Sellners mit Tatsachen zu unterfüttern. Die Gemeinde hatte mit dem Aufenthaltsverbot 2024 eine Lesung Sellners verhindert. zeit.de berichtet.
AG Halle – Marla-Svenja Liebich: Auf Antrag des Landkreises Saalekreis prüft das Amtsgericht Halle/S. derzeit in einem nichtöffentlichen Berichtigungsverfahren, ob der Geschlechtseintrag von Marla-Svenja Liebich missbräuchlich im Sinne des Selbstbestimmungsgesetzes ist. Die derzeit flüchtige Liebich hatte im November 2024 ihren Geschlechtseintrag ändern lassen, erinnert LTO (Max Kolter) und erklärt die rechtlichen Anforderungen des nun anhängigen Verfahrens. An diesem müsse Liebich im Wege einer Anhörung beteiligt werden, dies könne aber auch formlos geschehen. Parallel habe die früher als Sven lebende Liebich beantragt, ihren Geschlechtseintrag erneut ändern zu lassen, diesmal zu "divers" und mit dem Vornamen "Anne Frank". Ob dies den Anlass für das Prüfverfahren gab, ist nicht bekannt.
AG München zu Mitverschulden durch Falschparken: Über die Entscheidung des Amtsgerichts München, einer falschparkenden Autofahrerin ein Mitverschulden für einen Verkehrsunfall aufzubürden, berichten nun auch beck-aktuell und LTO.
Recht in der Welt
Norwegen – Marius Borg Hoiby: Marius Borg Hoiby ist am Osloer Bezirksgericht mit dem Antrag gescheitert, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Dies schreibt die FAZ (Julian Staib). Ein Urteil gegen den Sohn der Kronprinzessin könnte bereits in der nächsten Woche fallen.
Spanien – Kindesmisshandlung: Im spanischen Oviedo ist ein deutsches Ehepaar wegen wiederholter psychischer Misshandlung angeklagt, schreibt die FAZ (Hans-Christian Rößler). Dem Ehepaar wird vorgeworfen, die gemeinsamen Kinder in dem von der Familie bewohnten Haus dreieinhalb Jahre ohne jeden Kontakt zur Außenwelt eingesperrt zu haben. Bei der Entdeckung im vergangenen April offenbarte sich deren verwahrloster Zustand.
USA und Israel/Iran: Rechtsprofessor Matthias Friehe widerspricht im FAZ-Einspruch der Annahme, das von ihm als "amerikanisch-israelisches Vorgehen im Iran" bezeichnete Geschehen sei eindeutig als Völkerrechtsbruch zu qualifizieren. Tatsächlich seien zahlreiche Umstände, etwa der Zustand des iranischen Atomprogramms und damit auch die hieraus folgende Bedrohung Israels, unbekannt. So bleibe offen, ob nicht doch eine völkerrechtliche Rechtfertigung vorliege.
Juristische Ausbildung
Eidesstattliche Versicherungen: Prüflinge u.a. in Nordrhein-Westfalen müssen ihre Erklärung, Studienarbeiten selbst angefertigt und kenntlich gemachte Quellen und Hilfsmittel benutzt zu haben, mittlerweile mit eidesstattlichen Versicherungen bekräftigen. Diese "Kriminalisierung des Prüfungsrechts" wird von Rechtsprofessor Christopher Beermann im Forschung und Lehre-Teil der FAZ kritisiert. Die Vorgabe sei nicht nur unverhältnismäßig, sie bedrohe auch die universitäre Autonomie und verleite Betroffene geradezu zum Rechtsbruch. Angesichts der technologischen Entwicklungen sei es sinnvoller, Prüfungsformate zu reformieren.
Nachteilsausgleich wegen Long Covid: Die Jurastudentin Sophie Aylin Keller schreibt auf beck-aktuell über ihre Erfahrungen als Long Covid-Betroffene und wie sie es schaffte, mithilfe eines Nachteilsausgleichs die Herausforderungen ihres Studiums zu bewältigen.
Sonstiges
Betriebsratswahlen/Tesla: Rechtsanwalt Morten Kramme beschreibt auf dem Verfassungsblog die jüngst im Tesla-Werk Grünheide stattgefundenen Betriebsratswahlen als Beispiel für rechts- und gesetzeswidrige Einflussnahmen eines Arbeitgebers. Die betroffenen Arbeitnehmenden seien aufgerufen, das der Führungsetage obliegende Neutralitätsgebot notfalls vor Gericht durchzusetzen.
KI in der anwaltlichen Praxis: Eine internationale Studie im Auftrag des Wolters Kluwer-Verlags hat Kanzleien und Rechtsabteilungen zu ihrem beruflichen Umgang mit KI-Tools befragt. Mehr als 90 Prozent der Antwortenden haben angegeben, derartige Tools zu nutzen, 60 Prozent sparten hierdurch merkbar Arbeitszeit. Ein gutes Drittel gab an, Cybersicherheit als "ein bedeutendes Problem" zu erkennen. Über die Studie berichtet LTO.
Rechtsanwalt Tobias Voßberg schreibt auf beck-aktuell über eine britische Studie, nach der gängige KI-Tools mehrheitlich nicht in der Lage sind, juristisch klingende Anfragen ohne inhaltlichen Sinn als den Blödsinn zu erkennen, der sie sind. Ein Selbstversuch des Autors bestätigte diese Ergebnisse. Dies unterstreiche die Notwendigkeit, bei der Wahl eines Tools besonders sorgfältig zu sein.
VR in der gerichtlichen Beweiserhebung: Auf beck-aktuell schreiben die Richterinnen Gudrun Schäpers und Isabelle Biallaß über Einsatzmöglichkeiten von Virtual Reality-Technologien in der gerichtlichen Beweiserhebung und machen auf ein "Reallabor VR" aufmerksam, das Ende April am Landgericht Bielefeld startet.
Höhere Gewalt und Krieg: Nach den Angriffen auf den Iran und Gegenschlägen des Landes haben sich sowohl katarische als auch kuwaitische LNG- bzw. Ölproduzenten gegenüber Kunden auf "force majeure", die höhere Gewalt des deutschen Rechts, berufen. In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ erklären Anwältin Anna Masser und Anwalt Simon Manner, dass die betreffenden Unternehmen hierdurch grundsätzlich nicht von ihrer Lieferpflicht befreit werden, da sie eine Gattungsschuld beträfen. Allerdings enthielten Verträge in diesem Bereich in der Regel häufig Klauseln, in denen kriegerische Auseinandersetzungen explizit erwähnt werden. Diese gingen gesetzlichen Bestimmungen vor.
Anwalt in Dubai: Der militärische Angriff auf den Iran beeinflusst die Sicherheitslage auch für Expatriates in den angrenzenden Golfstaaten erheblich. LTO (Stefan Schmidbauer) befragt Jose Campos Nave, Managing Partner einer in der Region tätigen Großkanzlei, zu seinen Erlebnissen, den unmittelbaren Auswirkungen von Bombenanschlägen und seiner durchaus optimistischen Prognose für den dortigen Bedarf an Rechtsberatung.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 11. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59500 (abgerufen am: 11.04.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag