Die juristische Presseschau vom 10. Oktober 2025: Vom Bür­ger­geld zur Grund­si­che­rung / BGH zu Klagen wegen Impf­schäden / Ver­fas­sung­s­t­reue im Refe­ren­da­riat

10.10.2025

Die Koalition will Pflichtverletzungen bei der Grundsicherung härter sanktionieren. Klagen wegen Corona-Impfschäden können sich nicht gegen niedergelassene Ärzt:innen richten. NRW fordert eine Loyalitätserklärung im Vorbereitungsdienst.

Thema des Tages

Bürgergeld: Die Regierungsparteien haben sich in der Nacht auf Donnerstag auf eine Reform des Bürgergeldes verständigt. Dessen Name soll fortan Grundsicherung lauten. Wichtigste Änderung ist die härtere Sanktionierung von Pflichtverstößen. Wer einen Termin versäumt, soll sofort die Einladung für einen zweiten Termin erhalten. Wird auch dieser versäumt, soll das Jobcenter die Unterstützung um 30 Prozent kürzen. Wird auch ein dritten Termin versäumt, soll die Unterstützung vollständig gestrichen werden können. Wenn jemand auch im folgenden Monat nicht reagiert, werden außerdem die Mietzahlungen eingestellt. Über die Pläne berichten SZ (Bastian Brinkmann u.a.),  Welt (Hannah Bethke/Nikolaus Doll), Hbl (Frank Specht) spiegel.de (Maria Fiedler u.a.) und LTO.

Mark Schieritz (zeit.de) bezweifelt in einem Kommentar, dass speziell die komplette Streichung von Leistungen verfassungsrechtlich zulässig ist, auch dürften die finanziellen Einsparungen begrenzt sein. Immerhin jedoch werde die Mindestsicherung "reformiert, um sie in ihrer Substanz erhalten zu können." Für Fatina Keilani (Welt) steht dagegen fest, dass das Bundesverfassungsgericht den vollständigen Entzug von Leistungen zum Zwecke der Durchsetzung von Mitwirkungspflichten gebilligt hat. Das nun erarbeitete "Reförmchen" unterlasse dagegen die Benennung des lediglich von Alice Weidel (AfD) erwähnten "Elefanten im Raum", nach dem etwa die Hälfte des Bürgergelds "an Ausländer gezahlt wird." Wie diese “zum Arbeiten motiviert werden sollen, weiß die Reform nicht.”

Rechtspolitik

Asyl/GEAS: Der Bundestag diskutierte in erster Lesung über die beiden GEAS-Anpassungsgesetze. Nach Darstellung der taz (Pia Wieners) stand die Schaffung von Sekundärmigrationszentren zur haftähnlichen Unterbringung von Dublin-Betroffenen im Mittelpunkt. Grüne und Linke kritisierten, dass dort auch Kinder untergebracht werden sollen, wenn es ihrem Wohl diene. Die CDU/CSU erläuterte, dass das Kindeswohl dafür sprechen könne, Kinder nicht von ihren Eltern zu trennen.

Rechtsprofessorin Constanze Janda stellt auf beck-aktuell die zahlreichen Regelungen vor und warnt vor übersteigerten Erwartungen. Die Gründe "irregulärer Migration" seien vielfältig und würden eher nachrangig durch EU-Recht beeinflusst. Die neuen Dublin-Zentren hätten keinen Einfluss auf die Aufnahmebereitschaft der zuständigen EU-Staaten.

Abschiebungen: Bezüglich der Absicht von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), den Anspruch auf Pflichtverteidigung für von Abschiebehaft bedrohte Asylsuchende wieder abzuschaffen, haben die Grünen nun ein Gutachten vorgestellt. Die auf einer Befragung von Hamburger Richtern und Anwälten beruhende Untersuchung stützt nicht die Annahme, die Pflichtverteidigung verlängere Verfahren. Problematisch sei eher, dass Anwälte von Gerichten ausgewählt würden. Über die Untersuchung schreibt die Welt (Jan Alexander Caspar/Ricarda Breyton).

Chatkontrolle: Die SZ (Jan Diesteldorf) stellt den vorerst gescheiterten Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft vor. Danach sollte sich die Chatkontrolle auf die Hashwert-Suche von bereits bekannten Missbrauchsdarstellungen beschränken. Auf die fehlerträchtige KI-Bewertung sonstiger Bilder sollte verzichtet werden. User hätten eine Chatkontrolle ablehnen können, dann aber keine Bilder mehr verschicken dürfen. Trotz der dänischen Zugeständnisse bleibe die Hauptkritik bestehen, so die SZ, dass die Chatkontrolle das Prinzip der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aushebele. 

Anschlags-Vorbereitung: Anfang des Monats beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur längst überfälligen Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. Insbesondere die vorgesehene Strafbarkeit von weiteren – an sich neutralen - Vorbereitungshandlungen und die Kriminalisierung des Versuchs der Bildung einer terroristischen Vereinigung treffen auf Kritik der von LTO (Hasso Suliak) befragten Experten.

E-Akte: In der Nacht zu diesem Freitag beriet der Bundestag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur elektronischen Akte an Gerichten und Staatsanwaltschaften. Durch Erlass einer Rechtsverordnung sollen die Bundesländer den Einführungstermin vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027 verschieben können. LTO (Hasso Suliak) geht davon aus, dass dies in Anspruch genommen wird, da vielerorts erforderliche Vorkehrungen nicht unternommen worden seien. In Statements kritisierten Deutscher Richterbund und Deutscher Anwaltverein die Verzögerung.

Luftsicherheit/Drohnen: Gegenüber beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt) argumentiert Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, dass für die Abwehr der von Drohnen ausgehenden Gefahren der Bund zuständig ist. Dies folge als Annexkompetenz aus der Zuständigkeit für den Luftverkehr, "für den Vollzug wäre die Bundespolizei prädestiniert." Für diese typische Aufgabe der Gefahrenabwehr nicht die Polizei, sondern die Bundeswehr einsetzen zu wollen, setze die parlamentarische Feststellung eines Spannungs- und Verteidigungsfalls voraus.

Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherungen: Der Deutsche Anwaltverein kritisiert Pläne aus Bayern, Rechtsschutzversicherungen künftig außergerichtliche Beratung und Vertretung zu ermöglichen. Die Interessen von Versicherungen könnten nicht in Einklang gebracht werden mit einer ausschließlich am Mandanteninteresse orientierten Beratung, so der DAV laut beck-aktuell.

Justiz

BGH zu Corona-Impfschaden: Klagen wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen infolge einer Corona-Impfung müssen sich grundsätzlich gegen den Staat richten und nicht gegen niedergelassene Ärzt:innen, die die Impfung im Auftrag des Staates durchgeführt haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Falle eines Mannes, der von der Ärztin, die ihn 2021 geimpft hatte, 800.000 Euro Schadensersatz forderte. Die Ärztin sei "Erfüllungsgehilfin" des Staates gewesen, so der BGH, sie habe "in Ausübung eines ihr anvertrauten öffentlichen Amtes" gehandelt. Das folge aus der Impf-Verordnung, die bis April 2023 galt. Die Entscheidung befasste sich ausdrücklich nicht mit der Frage, ob im konkreten Fall ein Impfschaden vorlag. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Philip Raillon/Alena Lagmöller), fr.de (Ursula Knapp) und beck-aktuell. 

BVerwG zu Corona/Verdienstausfall: Am Bundesverwaltungsgericht ist ein Kläger mit der Forderung nach Verdienstausfallentschädigung wegen einer Corona-Infektion abgewiesen worden. Grund hierfür ist seine unterlassene Impfung, "die öffentlich empfohlen" worden war. beck-aktuell weist darauf hin, dass die Vorinstanzen der Klage stattgegeben hatten, da die Corona-Impfung Infektionen nur mit einer Wirksamkeit von weniger als 90% habe ausschließen können.

BGH zu Rabatt-Angabe: Bei Werbung mit einem Rabatt muss der niedrigste Gesamtpreis der vergangenen 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden. Die Erwähnung des Referenzpreises in einer Fußnote genügt nicht. Ein vom Discounter netto beworbenes Kaffee-Sonderangebot genügte diesen Anforderungen nicht, wie der Bundesgerichtshof in Bestätigung der Vorinstanz und nach einem EuGH-Vorlageverfahren nun entschied. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Elena Raddatz) und LTO.

BVerwG zu Martin Wagener: Am Bundesverwaltungsgericht unterlag Politikprofessor Martin Wagener mit dem Versuch, die von seinem Dienstherren, dem Bundesnachrichtendienst, angeordnete Kürzung seiner Bezüge zurückzunehmen. Wagener habe mit Äußerungen in einem 2021 veröffentlichten Buch “Kulturkampf um das Volk” gegen seine beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten verstoßen, so das Gericht laut beck-aktuell, weil er zwischen Deutschen und "Türken mit deutschem Pass" differenziert habe. 

BAG zu Frühstückspause: Bestimmungen eines Tarifvertrages unterliegen einer Regelungssperre, die auch durch Betriebsvereinbarungen nicht umgangen werden kann. Dies entschied mit nun veröffentlichtem Urteil das Bundesarbeitsgericht bereits im Mai. Im zugrundeliegenden Fall war einem ÖPNV-Mitarbeiter die zuvor gewährte Frühstückspause infolge einer Betriebsvereinbarung untersagt worden – zu Unrecht, weil der maßgebliche Tarifvertrag Regelungen zu Arbeitsversäumnissen und bezahlten Ausnahmen enthielt. beck-aktuell berichtet.

VGH Bayern zu Aufnahme von Afghan:innen: Der Verwaltungsgerichtshof München hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Aufnahmezusage für einen afghanischen Musiker nicht zurücknehmen durfte. Das BAMF hatte in rund einem Dutzend Fällen die Aufnahmezusage von Afghan:innen zurückgenommen, denen jüngst vom VG Berlin mit Blick auf diese Aufnahmezusagen der Anspruch auf ein Visum nach Deutschland zugesprochen worden war. Das BAMF begründete die Rücknahme mit einer angeblich fehlenden Gefahr für die Betroffenen in Afghanistan. Die SZ (Markus Balser u.a.) berichtet. 

VG Berlin zu CDU-Parteispende: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Heike Merten würdigt auf dem Verfassungsblog die Ende September ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin als "wegweisend", mit der die Partei "Die Partei" die Bundestagsverwaltung zur Verhängung einer Geldstrafe gegen die CDU verpflichten wollte. Zwar blieb das Ansinnen erfolglos, da das Gericht keine verbotene Einflussspende erkennen konnte. Gleichzeitig sei jedoch der Drittrechtsschutz im Parteienfinanzierungsrecht anerkannt worden.

LG Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Jetzt berichtet auch die FAZ (Karin Truscheit) über die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess gegen Sebastian T. Der ehemalige Mithäftling, dem T. die Ermordung von Hanna Wörndl gestanden haben soll, verwickelte sich vor Gericht in Widersprüche, die er mit dem enormen Druck erklärte, der auf ihm lastet. Das Gericht will nun herausfinden, ob der Zeuge in seiner Aussage Details nannte, die er damals nicht aus den Medien (sondern nur vom Täter) wissen konnte. 

LG Lüneburg – Mangel bei Ghostwriting: Thomas Thiel (FAZ) kommentiert die Klage einer Doktorandin gegen den Ghostwriter ihrer Dissertation, von dem sie die bezahlten 16.900 Euro zurückverlangt, weil er schlechte Arbeit geleistet habe: "Wer sich mit akademischen Ghostwritern einlässt, muss nicht nur mit Betrug rechnen, er hat ihn selbst schon begangen." Der Vertrag mit dem Ghostwriter müsse für sittenwidrig erklärt werden. Sonst würden "bald Auftragskiller fürs Danebenschießen verurteilt".

AG Hamburg zu Schwimmunfall: Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen hat das Amtsgericht Hamburg eine Schwimmlehrerin zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Während sie sich während eines Schwimmkurses ("Seepferdchen") um ein Kind mit einer Panikattake kümmerte, geriet ein fünfjähriges Mädchen unter Wasser, verblieb dort mehrere Minuten und verstarb schließlich. Die Schwimmlehrerein hätte während der Panikattacke des Kindes die anderen Kinder aus dem Wasser schicken müssen. Als sie eine Schwimmnudel ohne Kind auf dem Wasser bemerkte, hätte sie zudem die Kinder zählen müssen. SZ (Benedikt Warmbrunn) und spiegel.de berichten.

Recht in der Welt

Frankreich – Vergewaltigungen von Gisele Pelicot: Ein Berufungsgericht in Nimes verurteilte den einzigen der 51 in Avignon verurteilten Vergewaltiger von Gisele Pelicot, der in Berufung gegangen war, zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und erhöhte die Strafe damit um  ein Jahr. Der Mann hatte argumentiert, er sei von einem Rollenspiel in Absprache mit Gisèle Pelicot ausgegangen und sei damit selbst das Opfer der Manipulationen ihres Ehemanns geworden. Gisèle Pelicot betonte vor Gericht, dass sie niemals ihre Einwilligung gegeben habe, auf die es aber ankomme. bild.de (Alexander Heinen) und beck-aktuell berichten.

USA – James Comey: An einem Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia ist der frühere FBI-Direktor James Comey wegen Falschaussage und Behinderung einer Senatsuntersuchung angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, in einer Anhörung fälschlich bestritten zu haben, dass er als FBI-Direktor das Durchstechen von Informationen an die Presse genehmigt habe. Comey erklärte sich für nicht-schuldig. Als Anklägerin tritt die erst kürzlich von Donald Trump ernannte Staatsanwältin Lindsey Halligan auf. Trump hatte Comey 2017 als FBI-Direktor entlassen, seitdem warnt Comey öffentlich vor Trump. Die Anklage gegen Comey gilt als Racheakt Trumps. spiegel.de (Philipp Kollenbroich) berichtet über die erste Gerichtsanhörung. 

Österreich - Waltraud Piranty: Der rechtsextreme Bordell-Hausmeister Walter Piranty hat kurz vor Antritt einer Haftstrafe wegen Betrugs seinen Geschlechtseintrag ändern lassen und heißt jetzt Waltraud Piranty. Damit entging sie vorerst der Haftstrafe, weil die einzige Frauenhaftanstalt Österreichs Pirantys Aufnahme ablehnte. Anders als in Deutschland ist in Österreich noch ein psychiatrisches Gutachten für die Änderung des Geschlechtseintrags erforderlich, das Piranty aber vorlegte. Es berichten FAZ, focus.de (Sebastian Astner) und bild.de (Til Biermann).

Juristische Ausbildung

Referendariat: Bei Bewerbungen für den juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen muss künftig eine "Erklärung zur Loyalitätspflicht" abgegeben werden. Diese beinhalte ein “Bekenntnis zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat”. LTO-Karriere (Joschka Buchholz/Hasso Suliak) berichtet. 

E-Examen: FAZ-Einspruch (Nicolas Obst) gibt einen Überblick zur Möglichkeit, juristische Staatsexamen am Computer verfassen zu dürfen. Nach der entsprechenden Änderung des Richtergesetzes im Jahr 2021 bieten inzwischen sieben Bundesländer beide Examina elektronisch an und weitere sieben nur das Zweite Examen. Übrig blieben Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In beiden Ländern solle aber zumindest das Zweite Examen ab dem nächsten Jahr auch am Computer geschrieben werden können.

Sonstiges

RA Matthias Prinz: beck-aktuell (Sven Gösmann/Sophia Weimer) bespricht "Bis in die letzte Instanz" aus der Feder von Rechtsanwalt Matthias Prinz. Der "Starjurist" beschreibt seinen beruflichen Weg, auf dem er das "Caroline-Urteil" erstritt und den Berufszweig des "Medienanwalts" etablierte, sowie "seine dunkelste Stunde", einen Herzstillstand, der ihn vor mehr als zehn Jahren in den Rollstuhl zwang.

RAin Jacqueline Ahmadi: Der Spiegel (Katrin Eiger/Asia Haidar) bringt ein Interview mit Jacqueline Ahmadi. Die afghanischstämmige Fachanwältin für Verkehrs- und für Strafrecht spricht über den Umgang der deutschen Regierung mit dem Taliban-Regime und die Stimmung in der hiesigen afghanischstämmigen Community.

RA Lucas Scupin: Lucas Scupin gehörte als Kind zum Ensemble der Serie "Schloss Einstein" und ist mittlerweile als Anwalt tätig. Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht er über seine Schauspielerfahrung, Gründe für seine Berufswahl und Überschneidungen beider Welten.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Oktober 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58352 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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