Die juristische Presseschau vom 10. Oktober 2019: Haus­verbot gegen Ex-NPD-Vor­sit­zenden / Mie­ten­de­ckel-Dis­kus­sion / Unab­hän­gig­keit der Staats­an­walt­schaft

10.10.2019

Das Bundesverfassungsgericht hat ein gegen den früheren NPD-Vorsitzenden Voigt verhängtes Hausverbot nicht beanstandet. Außerdem in der Presseschau: Mietendeckel-Debatten in Bayern und Berlin und eine EuGH-Entscheidung zum EU-Haftbefehl.

Thema des Tages

BVerfG zu Hausverbot: Ein von einem Brandenburger Wellnesshotel im Jahr 2009 verhängtes Hausverbot gegen den damaligen NPD-Vorsitzenden Udo Voigt ist einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge rechtmäßig. Die Verfassungsbeschwerde Voigts nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an. Dem Beschluss zufolge gehört es "zur Freiheit jeder Person, nach eigenen Präferenzen darüber zu bestimmen, mit wem sie wann unter welchen Bedingungen welche Verträge abschließen" und wem sie Einlass in ihre Räumlichkeiten gewähren will. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz enthält demnach kein objektives Verfassungsprinzip, wonach auch private Rechtsbeziehungen prinzipiell gleichheitsgerecht ausgestaltet werden müssen. Auch aus der mittelbaren Drittwirkung folgt hier nichts anderes. Das BVerfG ließ hingegen die Frage offen, ob sich aus den speziellen Gleichheitsrechten des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG eine Drittwirkung ergeben kann. Über die Entscheidung schreiben die FAZ (Constantin van Lijnden), die taz (Christian Rath) und lto.de

Rechtspolitik

Rechte Gewalt: lto.de (Markus Sehl) berichtet von einer Konferenz des Bundesjustizministeriums zu rechter Gewalt, die am vergangenen Dienstag in Berlin stattfand. Sie ging der Frage nach, ob das "klassische Inventarium" der Strafverfolgung ausreicht, um rechter Gewalt beizukommen. Justizministerin Lambrecht präsentierte dort verschiedene geplante Maßnahmen. So soll der Tatbestand des § 188 Strafgesetzbuch (StGB) reformiert werden. Soziale Netzwerke sollen zur Meldung von Morddrohungen oder Volksverhetzungen an die Polizei verpflichtet werden. Schließlich sollen das Waffenrecht und das Melderegister reformiert werden.

Klimaschutz ins GG: Die taz (Ingo Arzt) bringt ein Interview mit der Thüringischen Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne). Sie hat über den Bundesrat den Antrag eingebracht, Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Dies sei präziser als die bereits enthaltene "Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen". Die genaue Formulierung der Kodifizierung müsse so sein, dass Klimaschutz alle politischen Entscheidungen durchdringt. Vorerst gehe es jedoch um die Grundentscheidung, Klimaschutz als Staatsziel aufzunehmen. Am morgigen Freitag soll darüber entschieden werden.

Geldwäsche: Die FAZ (Tim Kanning) berichtet über Probleme von Banken mit der Durchsetzung von Geldwäscheregeln. Aufgrund der Vielzahl von Regeln und Behörden, die diese überprüfen, sei oft nicht eindeutig, welche Verpflichtungen eigentlich für eine Bank gelten, zitiert der Beitrag den Syndikusrechtsanwalt des Bankenverbandes, Tobias Frey. Um nicht haftbar gemacht zu werden, geben Banken nun im Zweifel erst einmal eine Meldung ab, um die sich dann die Behörden weiter kümmern sollen. Es mangele an einem guten Austausch zwischen Banken und Behörden.

Miete I – Berliner Deckel: Die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat ihre Pläne zum Mietendeckel gegen den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit verteidigt. Unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse sagte sie laut taz, Vermieter könnten nicht darauf vertrauen, dass sich das Recht nicht verändert. Eine Absenkungsmöglichkeit für Mieten müsse Teil des Gesetzes bleiben.

Miete II – Bayerischer Stopp: Die taz (Patrick Guyton) berichtet über ein geplantes Volksbegehren in Bayern. Erreicht werden soll, dass die Mieten in 162 Städten und Gemeinden mit "angespanntem Wohnungsmarkt" für sechs Jahre auf dem jetzigen Stand eingefroren werden. Anders als in Berlin sollen Mieten nicht gesenkt werden. Erforderlich für den Antrag auf Zulassung des Begehrens sind 25.000 Unterschriften. Auf spiegel.de (Robin Wille) findet sich ein Interview mit der Vorsitzenden des Münchner Mietervereins, Beatrix Zurek. Ihr zufolge beruht der unterbreitete Gesetzesvorschlag auf Artikel 106 Bayerische Verfassung, der jedem Bewohner Bayerns einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung einräumt.

Maklercourtage: Die Bundesregierung plant, Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern zumindest zur Hälfte für von ihnen beauftragte Makler bezahlen zu lassen. Das Justizministerium will demnach die Käufer "vor der Ausnutzung einer Zwangslage schützen". Sie sollen die Maklerprovision nicht zahlen müssen, wenn der Makler "auf Initiative eines anderen und primär in dessen Interesse tätig geworden ist". Dazu soll das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert werden, wie die SZ (Thomas Öchsner) berichtet. 

Justiz

EuGH zu EU-Haftbefehl: Nach einer am gestrigen Mittwoch in einem Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können auch Staatsanwaltschaften, die Anordnungen oder Einzelweisungen der Exekutive unterliegen, unabhängig genug sein, um EU-Haftbefehle auszustellen. Maßgeblich ist, ob der Haftbefehl von einem Gericht bewilligt wird, das in Kenntnis der gesamten Sachlage eine eigene, unabhängige und objektive Entscheidung trifft, die dem Haftbefehl seine endgültige Form gibt. Die österreichische Staatsanwaltschaft, die Anlass des Verfahrens war, ist demnach hinreichend unabhängig. Über das Urteil berichten die SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Pia Lorenz).

BGH zu Mieterhöhung: Der Bundesgerichtshof hat den Fall eines Mannes entschieden, der seit knapp 60 Jahren in derselben Wohnung lebt und dessen Miete nun infolge einer Modernisierung des Hauses erhöht werden sollte. Dabei ging es insbesondere um die Auslegung der Härtefallklausel. Dem Urteil zufolge können sich Bewohner gegen die Mieterhöhung zur Wehr setzen, wenn sie infolge der Umlage der Modernisierung finanziell überfordert sind. Die Berufung auf die Härtefallklausel ist nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die Wohnung für eine Person etwas groß anmutet. Durchzuführen ist vielmehr eine Abwägung, die das Interesse des Vermieters an der Refinanzierung seiner Kosten sowie das Interesse des Mieters, seinen Lebensmittelpunkt zu behalten, einbezieht. SZ (Wolfgang Janisch), spiegel.de und FAZ (Marcus Jung) berichten. 

BGH zu Ex-Musikhochschul-Präsident: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des früheren Präsidenten der Münchner Musikhochschule, Siegfried Mauser, wegen sexueller Nötigung, bestätigt. Die Revision der Bundesanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf blieb ebenfalls erfolglos. Mauser muss nun für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Über die Entscheidung schreiben lto.de, die FAZ (Patrick Bahners) und tagesschau.de (Gigi Deppe).

OLG München zu Einbauküche: Einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München zufolge muss sich im Falle eines Hauskaufs die Höhe einer Ablöse für eine Einbauküche am ursprünglichen Kaufpreis orientieren. Im Fall hat die Verkäuferin demnach vorsätzlich über den Wert der Küche getäuscht, indem sie sich am Listenpreis der Küche orientierte, obwohl es sich dabei um einen "Mondpreis" handelte. Bei der zu hoch angesetzten Ablöse handelt es sich um einen Vertrauensschaden. Es berichten lto.de und die FAZ (Constantin van Lijnden).

OLG Hamm zu Holocaust-Leugnerin: Das Oberlandesgericht Hamm hat laut lto.de eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld bestätigt, nach der die Haftstrafe der wegen Volksverhetzung verurteilten 90-Jährigen, notorischen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. 

VG Dresden zu Neonazi-Kampfsportevent: Das Verwaltungsgericht Dresden hat einen Eilantrag der Veranstalter der Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" abgelehnt und damit das Verbot der Veranstaltung durch die Stadt Ostritz bestätigt. Die Stadt hatte argumentiert, die Veranstaltung diene der "Vorbereitung eines politischen Kampfes" und stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. spiegel.de berichtet. 

VG Köln zu "Identitärer Bewegung": Nach einem Eilantrag des Verwaltungsgerichts Köln, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz im September untersagt hatte, die "Identitäre Bewegung" weiter als "gesichert rechtsextremistisch" zu bezeichnen, hat die Behörde nun laut lto.de Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. 

VG Kassel – Verunreinigte Wurst: Die FAZ berichtet über einen von der Verbraucherorganisation Foodwatch im Zusammenhang mit dem Lebensmittelskandal um verunreinigte Fleischwaren beim Verwaltungsgericht Kassel eingereichten Eilantrag. Foodwatch will erreichen, dass die zuständige Behörde zur Veröffentlichung sämtlicher Abnehmer verpflichtet wird, die zurückgerufene Waren vom nordhessischen Fleischhersteller Wilke bezogen.

Anlässlich des Falles erläutert die SZ (Silvia Liebrich) die Praxis von Rückrufaktionen durch Lebensmittelhersteller. Im Beitrag kommt auch der Rechtsanwalt Alfred Meyer zu Wort. Er sieht Verbesserungsbedarf bei den erforderlichen Kontrollen. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden hätten nicht genug Kontrolleure. 

LG Regensburg – Oberbürgermeister: community.beck.de (Henning Ernst Müller) wirft angesichts eines kürzlich begonnenen Gerichtsverfahrens wegen Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit vor dem Landgericht Regensburg gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt die Frage auf, ob wegen der Ähnlichkeit mit einem früheren Verfahren der Prozess gegen den "ne bis in idem"-Grundsatz (Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz) verstößt. Maßgeblich ist dabei, wann "dieselbe prozessuale Tat" im Sinne von Art. 103 GG vorliegt. In dieser Frage gibt es keine "herrschende Meinung". Auch der Autor möchte sich nicht auf einen Verfahrensausgang festlegen. 

LG Trier zu Verjährung im Abgasskandal: Einem Urteil des Landgerichts Trier zufolge verjähren Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal nicht zwingend Ende 2019. Der Verjährungsbeginn könne durch eine "problematische und ungeklärte Rechtslage" hinausgeschoben werden. Die Frist beginne erst zu laufen, "wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage" möglich sei. Die VW-Mitteilung vom September 2015 über Unregelmäßigkeiten der für einen bestimmten Motortyps verwendeten Software reiche dafür nicht aus, so das Gericht laut spiegel.de

LG Kiel – Rechtsbeugung: Auch lto.de berichtet nun über den Fall der vor dem Landgericht Kiel wegen Rechtsbeugung angeklagten Staatsanwältin, die beschlagnahmte Tiere übereilt notveräußert haben soll. 

LG Berlin zu Künast-Beschimpfungen: Das Feuilleton der SZ (Wolfgang Janisch) kritisiert anlässlich des kürzlich ergangenen Urteils des Landgerichts Berlin zu Beschimpfungen der Grünen-Politikerin Renate Künast im Internet die meinungsfreiheitsfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sie berücksichtige nicht ausreichend, dass Herabwürdigungen "zum politischen Kampfinstrument regelrechter Hassgemeinschaften geworden" seien. Das "Karlsruher Diskursparadigma" gehe deshalb "ins Leere". Was es brauche, seien neue Antworten auf neue Fragen.

AG Fürstenfeldbruck zu Cum-Ex-Erpresser: Das Hbl (René Bender u.a.) berichtet ausführlich über die Verurteilung eines Mannes, der den Frankfurter Steueranwalt Hanno Berger im Jahr 2011 mit der Drohung erpresste, dessen Involvierung in sogenannte Cum-Ex-Geschäfte publik zu machen. Nun ist er vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. 

Recht in der Welt

USA – Impeachment: Auf verfassungsblog.de erläutert der politische Beamte Matthias Roßbach angesichts des derzeit diskutierten Impeachment-Verfahrens gegen US-Präsident Trump die Zusammenhänge des Impeachment-Verfahrens und der als Begründung angeführten "corruption".

Stefan Kornelius (SZ) kommentiert die Weigerung des Präsidenten zur Kooperation bei den Vorermittlungen zum Impeachment. Damit stehe Trump kurz davor, den Rechtsstaat in seinem Kern anzugreifen. Er wiegele die Exekutive gegen das Parlament und gegen die Justiz auf. Der Zeitpunkt rücke näher, an dem sich "Amerikas Abgeordnete fragen müssen, was ihnen wichtiger ist: ihre Verfassung – oder Donald Trump". 

USA – Präjudizienbindung: Der amerikanische Rechtsprofessor Russel Miller wirft in einem Beitrag für die FAZ vor dem Hintergrund der wiederaufgeflammten Abtreibungsdebatte die Frage nach der Geltung des Grundsatzes der Präjudizienbindung im US-Verfassungsrecht auf. Abtreibungsgegner und auch der Supreme-Court-Richter Clarence Thomas plädieren dafür, den Grundsatz der "stare decisis" aufzugeben, der dazu verpflichtet, einen Präzedenzfall widerleglich als richtig anzusehen. Er steht einem Sturz des wegweisenden Urteils zum Abtreibungsrecht, "Roe v. Wade" im Wege.

Juristische Ausbildung

Juristische Podcasts: lto.de (Sabine Olschner) stellt fünf frei verfügbare Jura-Podcasts vor. 

Sonstiges

GBA Frank im Interview: In der Zeit (Holger Stark) findet sich ein Gespräch mit Generalbundesanwalt Peter Frank. Er äußert sich zu gegenwärtigen Herausforderungen an den Rechtsstaat. Außerdem spricht er ausführlich über die Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für den Tod von Walter Lübcke und verteidigt das Terrorismusstrafrecht, das Behörden weit vor einem Anschlag die Möglichkeit eines Zugriffs gibt. 

BVerwG-Präsident Rennert im Interview: focus.de (Göran Schattauer) liefert ein Interview mit Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts. Dieser äußert sich zur Belastung der Verwaltungsgerichte durch Asylklagen und fordert im Interesse der Rechtssicherheit eine Verbesserung des Rechtsmittel-Systems im Asylrecht. Zudem schildert er Entwicklungen im Umwelt- und Planungsrecht, kritisiert den Europäischen Gerichtshof, und klagt über "handwerklich schlecht gemachte Gesetze".

Interlokales Strafrecht: In einem Beitrag für lto.de erläutert der Rechtsprofessor Michael Kubiciel anlässlich des 30. Jahrestages von Großdemonstrationen in Leipzig gegen das damalige SED-Regime die Rechtskonstruktion des interlokalen Strafrechts. Dabei geht es um die Frage, ob das Strafgesetzbuch der BRD oder das Strafgesetzbuch der DDR anwendbar sein sollte, wenn ein Ostdeutscher auf DDR-Territorium eine Straftat begangen hatte und sich dann in den Westen absetzte. Interlokales Strafrecht meint innerstaatliches Kollisionsrecht, das zur Anwendung kommt, wenn innerhalb eines Staats verschiedene Strafrechtsordnungen existieren. Die Rechtspraxis berief sich bis zum Mauerfall auf diese Konstruktion anstatt auf die §§ 3 ff. Strafgesetzbuch. 

Kanzlei-Fusion: Die FAZ (Marcus Jung) meldet die Fusion der drei Großkanzleien Bingham Greenebaum, Cohen & Crigsby und Dentons in den USA. Entstehen wird mit über 1.100 Anwälten eine der größten Kanzleien des Landes. 

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Oktober 2019: Hausverbot gegen Ex-NPD-Vorsitzenden / Mietendeckel-Diskussion / Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft . In: Legal Tribune Online, 10.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38089/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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