Die juristische Presseschau vom 10. September 2025: Hubig gegen Cat­cal­ling / Banksy vor Ent­tar­nung? / Not­wehr mit Schlumpf­spray

10.09.2025

Justizministerin Hubig befürwortet die Strafbarkeit von verbaler sexueller Belästigung. Banksy übte Richterschelte an einem denkmalgeschützten Londoner Gerichtsgebäude. Das Ansprühen von Angreifern mit blauer Farbe kann rechtmäßig sein.

Thema des Tages

Catcalling: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt an, sogenanntes Catcalling, die verbale sexuelle Belästigung, unter Strafe zu stellen. Frauen und Mädchen seien viel zu häufig von sexueller Belästigung betroffen und sollen so verletzt oder eingeschüchtert werden, erklärte Hubig. "Ich finde das schwer erträglich - und viele Frauen mit mir."
Sie räumte zwar Graubereiche ein, betonte aber auch: “Unser Rechtsstaat ist gut darin, mit solchen Graubereichen umzugehen - und es nicht zu übertreiben.” Verbale Grenzüberschreitungen seien in der konkreten Situation meist sehr klar als solche zu erkennen - auch von denen, die sie begehen. LTO berichtet.

zdf.de (Louisa Hadadi) bringt einen Überblick zur aktuellen Rechtslage und unternimmt auch einen rechtsvergleichenden Blick in das europäische Ausland.

Reinhard Müller (FAZ) bestreitet in einem Kommentar, dass es eine für gesetzgeberisches Handeln erforderliche Lücke gibt. Tatsächlich sei nicht "jede Grenzüberschreitung ein Fall für den Staatsanwalt" und es überhaupt "widersinnig, ständig über eine Überlastung der Justiz zu jammern" und diese “immer wieder mit neuem Strafrecht zu beglücken.”

Rechtspolitik

Nationalhymne und -flagge: Der Doktorand Jona Outzen greift auf dem JuWissBlog die jüngst von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) vorgestellte Idee einer neuen Nationalhymne auf und thematisiert den "juristisch interessanteren" Aspekt der Form ihrer Umsetzung. Ramelow hatte auf Art. 146 Grundgesetz verwiesen und damit auf eine "Verfassungsänderung durch Verfassungsablösung." Indem die Bestimmung über die "freie Entscheidung" des deutschen Volkes hinaus keine weiteren Voraussetzungen nennt, ließen sich “fehlende verfassungsändernde Mehrheiten in den gesetzgebenden Körperschaften … zu allen möglichen Zwecken überspielen.”

Bürgergeld: Fatina Keilani (Welt) meint, dass auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Sanktionen gegen unkooperative Menschen im Leistungsbezug ermöglicht. Das BVerfG habe mitnichten in Abrede gestellt, "dass erwerbsfähige Leistungsbezieher sich aktiv für die Überwindung der eigenen Bedürftigkeit einsetzen müssen", moderne Technologie erlaube zudem zielgerichtete Abzüge oder auch Boni. "Vieles" sei möglich, “denn Menschenwürde hat zwar einen absoluten Kern, ist aber ansonsten relativ.”

Asylleistungen: Rechtsprofessor Frederik von Harbou, Global Health-Professor Michael Knipper sowie der wissenschaftliche Mitarbeiter Maik Paap kritisieren im Verfassungsblog die von der Bundesregierung geplante Einschränkung von Gesundheits-Leistungen für ukrainische Flüchtlinge, die aufgrund der EU-Massenzustrom-Richtlinie nach Deutschland kamen. Sie sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die aber hinter den völkerrechtliche Verpflichtungen zurückbleiben.

Aktivrente: Mit einer sogenannten Aktivrente will es die Bundesregierung für ältere Menschen attraktiver machen, auch nach Eintritt ins Rentenalter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Im Gespräch mit beck-aktuell (Pia Lorenz) erläutert Rechtsprofessor Michael Fuhlrott die Pläne und ordnet sie ein.

BVerfG-Richterwahl: Laut zeit.de herrschen innerhalb der Regierungskoalition unterschiedliche Vorstellungen über den zeitlichen Rahmen bei der Besetzung weiterhin offener Richterstellen am Bundesverfassungsgericht. Während SPD-Fraktionschef Matthias Miersch davon ausgeht, die Wahl noch in diesem Monat bewerkstelligen zu können, wolle sich Jens Spahn, Fraktionschef der CDU/CSU, nicht festlegen und dies lediglich "schnellstmöglich" erreichen.

Justiz

BVerfG zu Tanzverbot: Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Vorlage des Amtsgerichts Göttingen nicht zur Entscheidung an, das in einem Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tanzverbot vor Karfreitag die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Landesnormen für verfassungswidrig gehalten hatte. Das vorlegende Gericht habe seine Behauptungen ungerechtfertigter Eingriffe in die negative Religionsfreiheit, die Berufsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitssatz ungenügend dargelegt und die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zu religiös motivierten Tanzverboten nicht hinreichend berücksichtigt. Das BVerfG verwies dabei auf eine Entscheidung aus dem Jahr 2016, bei der das strikte Tanz- und Entertainmentverbot am Karfreitag in Bayern gekippt wurde. Über den jetzt veröffentlichten aktuellen Beschluss berichten ndr.de und beck-aktuell.

BVerfG zu Vertretung vor Gericht: Wer "namens und in Vollmacht" eines Vertretenen ein Rechtsmittel einlegt, hat dessen Kosten nur dann zu tragen, wenn gegen den Willen des Vertretenen gehandelt wurde. Diese eher naheliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Ende Juli bescherte einem Jurastudenten eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde. Der Student hatte zuvor als Verletztenbeistand "namens und in Vollmacht" eines Verwandten eine Beschwerde gegen eine verweigerte Akteneinsicht eingelegt. Mit der Ablehnung der Beschwerde hatte ihm das Landgericht persönlich die Kosten auferlegt. Dagegen hatte der Student das BVerfG angerufen. Über den Fall berichtet beck-aktuell.

BGH zu Mord an Ex-Frau: Mit nun veröffentlichtem Beschluss des Bundesgerichtshofs von Ende August ist die im Februar verkündete Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an seiner Ex-Frau in Berlin-Zehlendorf rechtskräftig. Der Mann hatte die Trennung nicht akzeptiert und mehrfach gegen Anordnungen auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes verstoßen. Die konkreten Umstände der Tat und ihrer Ausführung ließen keine Rechtsfehler bei der Feststellung eines niedrigen Beweggrundes sowie der besonderen Schwere der Schuld erkennen. LTO berichtet.

OLG Düsseldorf – Messermorde von Solingen: Der Strafprozess um den islamistischen Anschlag auf ein Stadtfest in Solingen steht am Oberlandesgericht Düsseldorf vor dem Abschluss. Nachdem die Bundesanwaltschaft für eine lebenslange Haftstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung plädierte, schloss sich die Verteidigung des Angeklagten dem teilweise an. Gegen eine Verurteilung wegen Mordes sei nichts einzuwenden, gibt etwa LTO das Plädoyer der Verteidigung wieder. Angesichts der erheblich unterdurchschnittlichen Intelligenz von Issa Al Hasan sei eine Sicherungsverwahrung jedoch nicht angezeigt. Eine Seite Drei-Reportage der SZ (Benedikt Warmbrunn) beschreibt das Verfahren, an dessen Abschluss die Verteidigung angab, sie hätte auch gern verstanden, warum ein schüchterner, zurückgezogener junger Mann zum Mörder wurde.

LG Koblenz zu Zugverspätung und Pauschalreise: Am Landgericht Koblenz scheiterte ein Urlauber mit dem Versuch, die Kosten einer verpassten Pauschalreise wenigstens teilweise zurückerstattet zu bekommen. Der Kläger hatte eine in Norwegen startende Kreuzfahrt gebucht, sich jedoch bei der Anreise mit dem Zug auf dem Weg nach Frankfurt/M. - von wo ein Flug in den Norden gehen sollte – verspätet. Der von ihm geplante Zeitpuffer von gut zweieinhalb Stunden sei angesichts der bekannten Unzuverlässigkeit der Bahn grob fahrlässig, so das nun veröffentlichte Urteil von Anfang Juli. Der Reiseanbieter hatte empfohlen, planmäßig vier Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein, so LTO.

LG Arnsberg zu Durchsuchung wegen Anti-Merz-Graffiti: Die Vorgänge um den vom Landgericht Arnsberg Anfang August als rechtswidrig aufgehobenen Durchsuchungsbeschluss des örtlichen Amtsgerichts werden nun auch in ausführlichen Texten von FAZ (Reiner Burger), welt.de (Benjamin Stibi), spiegel.de (Dietmar Hipp u.a.), LTO (Max Kolter), und zdf.de (Daniel Heymann) beschrieben. Die Ermittlungen wegen Schmierereien gegen Friedrich Merz (CDU) und seine Partei würden nach Aussage der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die betroffene Juso-Funktionärin Nela Kruschinski weitergeführt. Am heutigen Mittwoch soll sich der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags mit der Angelegenheit befassen. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Direktorin des Amtsgerichts Arnsberg, Charlotte Merz (Ehefrau des Bundeskanzlers), auf den Proberichter einwirkte, der den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss verfasste. Bedenklich könnte aber sein, dass ein CDU-Kommunalpolitiker als Polizist ohne Auftrag ermittelte.

VG München – Einstufung der AfD: Das Verwaltungsgericht München hat Anfang dieses Monats einen Eilantrag des bayerischen Landesverbands der AfD gegen die von der Landesregierung vorgenommene Einordnung der Partei in das "Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen" abgewiesen. Ein Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig. Nach Recherchen der Welt (Frederik Schindler) wird die Partei im Verfahren durch Frederick S. vertreten, der um die Jahrtausendwende verschiedene Funktionen in der damaligen NPD ausgeübt hatte und in diesem Zusammenhang auch namentlich im Verbotsantrag der Bundesregierung erwähnt wurde.

ArbG Berlin zu FU-Abmahnungen: Mit nun veröffentlichten Urteilen hat das Arbeitsgericht Berlin Abmahnungen der Freien Universität gegen Mitglieder der ver.di-Betriebsgruppe für unzulässig erklärt. Die Abgemahnten hätten nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, als sie in einem Aufruf die Ausgliederung von Reinigungsarbeiten an Fremdfirmen kritisierten. Die in dem Aufruf beschriebenen Zustände träfen im Wesentlichen zu, die "polemisch zugespitzte Kritik" überschreite nicht die Grenze zur Schmähkritik, so das ArbG laut beck-aktuell.

Recht in der Welt

Großbritannien – Banksy: In London erregt ein neues Werk des Streetart-Künstlers Banksy öffentliche Aufmerksamkeit. Das Graffito zeigt einen Richter, der auf einem am Boden liegenden Demonstranten mit einem Richterhammer einzuschlagen scheint. Angebracht wurde es am Gerichtskomplex Royal Court of Justice. Es ist wohl als Kritik am staatlichen Umgang mit Palästina-Kundgebungen zu verstehen, so beck-aktuell (Jannina Schäffer). 

Weil das Gebäude unter Denkmalschutz steht, werde nun auch wegen "Sachbeschädigung" ermittelt. Im Falle eines Strafverfahrens könnte Banksy gezwungen sein, seine bisher verborgene Identität offenzulegen. Dies schreibt bild.de (Anja Tischendorf).

Australien – KI in der anwaltlichen Arbeit: Weil ein Anwalt im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens einen Schriftsatz mit angeblichen Präzedenzfällen vorlegte, die er unüberprüft von einer halluzinierenden KI übernommen hatte, verfügte die australische Aufsichtsbehörde für die Anwaltschaft erhebliche Beschränkungen seiner beruflichen Tätigkeit. Der ertappte und geständige Anwalt dürfe mehrere Jahre lang keine eigene Kanzlei führen und müsse der Behörde zudem quartalsweise Bericht erstatten, schreibt beck-aktuell. Die Entscheidung folge auch generalpräventiven Erwägungen.

USA - Federal Reserve Bank: Die Washingtoner Richterin Jia M. Cobb hat die von US-Präsident Donald Trump verfügte Entlassung der Zentralbank-Gouverneurin Lisa Cook vorläufig ausgesetzt, berichtet spiegel.de. Cook darf auf ihrem Posten bleiben, bis ihre Klage geprüft wurde.

Sonstiges

Schlumpf-Spray: In den Niederlanden heißt der neueste Selbsverteidigungs-Trend "Schlumpf-Spray". Dieses versprüht blaue Lebensmittelfarbe, die bei Kontakt Haut und Kleidung tagelang blau einfärbt. Für LTO prüfen die Anwält:innen Anja Schmorl und Mustafa Enes Özcan die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Sprays in Deutschland. Da es nicht unter das Waffengesetz fällt, kann es ohne Einschränkungen mit sich geführt werden. Bei einem Einsatz des Sprays entfalle eine etwaige Strafbarkeit wegen Körperverletzung oder Sachbeschädigung im Regelfall wegen Notwehr.

Geschlechtliche Selbstbestimmung: Rechtsanwalt Gerhard Strate sieht auf beck-aktuell in den Fällen von Marla-Svenja Liebich und Maja T. "Folgeprobleme" verwirklicht, auf die kritische Stimmen vor der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes hingewiesen hatten. Bemerkenswert sei zudem, dass der Wechsel der geschlechtlichen Identität der non-binären Person T. "im politmedialen Komplex weit weniger umstritten" sei als jener der rechtsextremen Liebich.

Beamtenrecht: Aus Anlass der jüngsten Aufregung um eine seit 15 Jahren krankgeschriebene Lehrerin lässt sich die Welt (Katja Mitic) von Rechtsprofessor Thorsten Masuch Grundsätze des Beamtenrechts und dessen Disziplinarmöglichkeiten erläutern.

Weibliche Kriminalität: Auch in der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik dominieren Männer bei der Anzahl der aufgeführten Tatverdächtigen. Der ARD-RadioReportRecht (Elena Raddatz) sucht nach Gründen für dieses seit langem etablierte Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern und nennt Beispiele eher "weiblicher Kriminalität."

NSU: Am 9. September 2000 wurde Enver Simsek als erstes Opfer des NSU ermordet. Annette Ramelsberger (SZ) beklagt in einem Kommentar, dass das nach der Selbstenttarnung der Gruppe entstandene "Erschrecken über den Terror … längst einem schleichenden Prozess der Normalisierung gewichen ist", bei dem die Vertreibung von Migranten als "Remigration" selbstverständlicher Teil politischer Forderungen ist.

Das Letzte zum Schluss

Selbsthilfe: Aus der schier unerschöpflichen Fortsetzungsreihe kurioser nachbarschaftlicher Auseinandersetzungen berichtet spiegel.de ein neues Kapitel: Weil er sich – nach eigenen Angaben – von geselligen Runden seiner Nachbarin gestört fühlte, entwendete ein Oberfranke kurzerhand die Gartenmöbel der Frau. Der Ruhebedürftige wurde jedoch von – anderen – Nachbarn gefilmt und konnte dann auch schnell von der Polizei gestellt werden.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. September 2025: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58112 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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