Das LG Fulda verhandelt gegen einen Richter, der eine Proberichterin sexuell belästigt haben soll. Der IStGH suspendierte Chefankläger Karim Khan, der sein Amt bereits ruhen ließ. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wird 20 Jahre alt.
Thema des Tages
LG Fulda – Übergriffiger Richter: Am Landgericht Fulda ist Philipp Gescher, suspendierter Vizepräsident des Amtsgerichts Kassel, wegen mehrfacher sexueller Belästigung und Nötigung angeklagt. Dem 56-Jährigen wird vorgeworfen, ab September 2023 gegenüber einer ihm unterstehenden Proberichterin mehrfach sexuell übergriffig geworden zu sein. So habe er sie gegen ihren Willen am Po und an den Brüsten angefasst. Auf ihre ablehnende Haltung habe er mit schlechten Beurteilungen oder gar der Versetzung gedroht, so die Anklage. Die Verteidigung behauptet, das nicht rein dienstliche Verhältnis sei einvernehmlich gewesen. Für die Hauptverhandlung hat das Gericht acht Verhandlungstage terminiert. Zum Prozessauftakt beschrieb der Vorsitzende Richter seine berufliche Bekanntschaft mit dem Angeklagten. Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Es berichten LTO (Tanja Podolski) und bild.de (Claudia Detsch/Karsten Socher).
Rechtspolitik
Wehrübungen: Ein Ende Mai vorgelegter Referentenentwurf für ein Reservestärkungsgesetz soll die Heranziehung von Reservisten und Reservistinnen zu Wehrübungen von bis zu zehn Monaten pro Kalenderjahr notfalls auch gegen deren Willen und auch außerhalb konkreter Notstandslagen ermöglichen. Rechtsanwalt Patrick Heinemann kritisiert den Entwurf auf LTO. Der Eingriff in die Berufsfreiheit verstoße bereits gegen das Zitiergebot. Außerdem lasse er außer Acht, dass eine zwangsweise Heranziehung von Reservisten tatsächlich einer Wehrpflicht entspreche. Der Wehrpflicht unterliegen nach dem Wortlaut von Art. 12a Abs. 1 Grundgesetz aber nur Männer, sodass die geplante Pflicht für Reservistinnen verfassungswidrig sei. Männliche Reservisten könnten dagegen für eine Wehrpflicht ausgewählt werden, ihre bereits erfolgte Ausbildung sei ein sachlicher Grund für die Auswahl.
Politikerbeleidigung: Die Reform bzw. Streichung des § 188 Strafgesetzbuchs, der u.a. die sogenannte Politikerbeleidigung enthält, war Thema einer Diskussionsrunde im Rahmen des Deutschen Anwaltstags. Dort sprachen sich die Abgeordneten Martin Plum (CDU), Helge Limburg (Grüne) und Aaron Valent (Linke) für eine Änderung aus. Nur Carmen Wegge (SPD) verteidigte den Paragrafen. Die AfD war nicht eingeladen. Es berichtet beck-aktuell (Joachim Jahn).
Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers mahnt eine Reform des ministeriellen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften an. Dieses solle entweder ersatzlos gestrichen oder zumindest klaren gesetzlichen Vorgaben unterworfen werden, so Koppers laut spiegel.de. Dass die Eingriffsmöglichkeit in praktisch jedes Ermittlungsverfahren derzeit nicht häufiger zum Einsatz kommt, sei zuvörderst der "hohen Sensibilität der medialen Öffentlichkeit" geschuldet. Diese Kontrollinstanz könnte wegfallen, sollten "autoritär populistische Regierungen" an die Macht kommen.
BAföG und Krankenversicherung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Kneissl macht auf dem JuWissBlog darauf aufmerksam, dass die diskutierte Erhöhung der BAföG-Sätze zu einer Erhöhung der studentischen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge führen würde. Diese gesetzliche Koppelung betreffe alle pflichtversicherten Studierenden, was angesichts einer aktuellen Förderquote von lediglich 12 Prozent der Studentenschaft problematisch sei. Sollte die BAföG-Reform Wirklichkeit werden, sei ein Nachdenken über eine Entkoppelung angezeigt.
Sozialisierung von Wohnungsunternehmen: Für die am morgigen Donnerstag tagende Bauministerkonferenz haben Bayern und Nordrhein-Westfalen eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der die Konferenz die Bundesregierung auffordern soll, per Gesetzentwurf ein Bekenntnis zum Eigentum abzugeben und ein "Zeichen für Investitionssicherheit" zu setzen. Die Vorlage sei als Reaktion auf einen erfolgreichen Volksentscheid in Berlin zu verstehen, der die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen vorsieht und dem im nächsten Jahr ein "Gesetzesvolksentscheid" folgen soll. Das Hbl (Heike Anger/Silke Kersting) berichtet.
Lieferketten und Menschenrechte: Rechtsprofessor Gerhard Wagner unternimmt im Recht und Steuern-Teil der FAZ eine Generalkritik der im vergangenen Jahr reformierten EU-Lieferketten-Richtlinie. Die mit der Reform unternommene Abschwächung betrieblicher Pflichten erreiche das selbsterklärte Ziel einer Entbürokratisierung keineswegs. Sie schaffe vielmehr ein "absurdes" Resultat, indem die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet werden, "Regeln, etwa über den Umfang des Schadensersatzes" einzuführen, "nicht aber den Schadensersatzanspruch selbst (zu) gewähren, für den diese Regeln gelten würden." Dies illustriere, was geschieht, wenn in Brüssel "ein Regelungsproblem zwischen politischen Lagern zerrieben wird".
BVerwG-Präsident: Nun meldet auch die FAZ (Stephan Klenner), dass der designierte BVerwG-Präsident Malte Graßhof auf seine Kandidatur verzichtet. "Meine Entscheidung, nicht an das Bundesverwaltungsgericht zu wechseln, hat ausschließlich gesundheitliche Gründe", wird Graßhof zitiert. Vorbehalte gegen seine Person habe es nicht gegeben, er habe viel Unterstützung erfahren.
Justiz
EuGH zu Asylleistungen: Rechtsprofessor Constantin Hruschka sowie die Studentinnen Christiana Sanden, Mariam Charif und Mehtap Colakoglu rekapitulieren auf dem Verfassungsblog das in der vergangenen Woche verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtswidrigkeit von Leistungskürzungen gegenüber Asylbewerbern, die nach den Dublin-Regeln ausreisepflichtig sind. Die Autor:innen argumentieren, dass die den Entzug begründende Bestimmung des Asylbewerberleistungsgesetzes nun einem Anwendungsverbot unterliege und Betroffene grundsätzlich auch Nachzahlungsansprüche geltend machen können.
BVerfG – TV-Kabelnetzbetreiber: Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über Verfassungsbeschwerden von TV-Kabelnetzbetreibern gegen die Änderung des Telekommunikationsgesetzes 2021. Die beschwerdeführenden Firmen machen geltend, dass die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für hausinterne TV-Verteilernetze und insbesondere dessen Koppelung an ein entschädigungsfreies Sonderkündigungsrecht für Vermieter ihrem Geschäftsmodell die Grundlage entzog und dies ihre Eigentums- und Berufsfreiheit verletzte. Die Bundesregierung argumentierte, dass die gefundene Lösung einen "verfassungsmäßigen Ausgleich" zwischen den "Interessen der Kabelnetzbetreiber, Vermieter und Mieter" geschaffen habe. beck-aktuell berichtet.
BGH zu VVN-Bericht: Auch die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet nun über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der es einem von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes getragenen Recherchekollektiv untersagte, einen Bauunternehmer der "extrem rechten Szene" zuzuordnen.
BVerwG zu Wildpinkeln eines Soldaten: Ein Verstoß gegen die im Soldatengesetz geregelte außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht setzt nicht voraus, dass das beanstandete Verhalten tatsächlich von Dritten beobachtet wurde. Vielmehr reiche es aus, dass das Verhalten geeignet ist, die Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten zu beeinträchtigen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss von Anfang Mai. beck-aktuell schreibt, dass mit der Entscheidung eine bislang offene Rechtsfrage geklärt wurde. Nach der negativ beschiedenen Nichtzulassungsbeschwerde wurde ein Verweis bestandskräftig, den die Bundeswehr einem Hauptbootsmann wegen Wildpinkelns an einem Wachzaun erteilte.
OLG Oldenburg zu Schlachthof-Videos: Zwei Tierrechtsaktivisten haften dem Grunde nach für Schäden, die einem Schlachthof durch Videos entstanden sind, die die Beklagten illegal angefertigt und verbreitet hatten. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Feststellungsurteil. Die beklagten Aktivisten waren im Frühjahr 2024 in den Betrieb eingebrochen, hatten die dortige Betäubung von Schweinen gefilmt und dies im Anschluss veröffentlicht. Diese Verbreitung greife in das Recht des klagenden Betreibers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Eine Rechtfertigung liege nicht vor, zumal die kritisierte Betäubungsmethode gesetzlichen Vorgaben entspreche. Über die Höhe eines Schadensersatzes werde in einem separaten Verfahren entschieden. LTO und taz (Tomke Blohm) berichten.
LG Berlin I zu DSGVO-Bußgeld: Das Landgericht Berlin I hat einen vom Immobilienkonzern Deutsche Wohnen begangenen Datenschutzverstoß im Grundsatz bestätigt, das vom Datenschutzbeauftragten in der Angelegenheit verhängte Bußgeld aber deutlich reduziert. Statt der 2019 verhängten 14,5 Millionen Euro muss das Unternehmen nur 900.000 Euro zahlen. Grund hierfür sei vor allem der kooperative Umgang des Konzerns mit den Vorwürfen um unterlassene Löschungen sensibler Mieterdaten. Mit der Angelegenheit war auch der Europäische Gerichtshof befasst. Ende 2023 entschied er, dass Bußgelder wegen Datenschutzverstößen auch dann gegen Unternehmen verhängt werden können, wenn keine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Person festgestellt wurde. LTO berichtet.
LG Rostock – Tötung von Fabian: Im Verfahren über die Tötung des achtjährigen Fabian schilderte ein Polizeikommissar dem Landgericht Rostock die Datenauswertung des Mobiltelefons der Angeklagten. Diese habe ihr Handy stets sehr intensiv genutzt, was die Ausschaltung des Geräts zur vermuteten Tatzeit umso auffälliger mache. Die FAZ (Andreas Cevatli) berichtet.
AG Öhringen zu Politikerbeleidigung/Merz: spiegel.de (Dietmar Hipp) liegt der vom Amtsgericht Öhringen erlassene Strafbefehl wegen Politikerbeleidigung vor. Daraus ergebe sich, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in dem geahndeten Social Media-Post nicht lediglich als "Lügenfritz" bezeichnet wurde, sondern auch als "Verbrecher".
AG Eilenburg zu geblitztem Feuerwehrmann: beck-aktuell berichtet, dass das Amtsgericht Eilenburg einen Feuerwehrmann vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung freigesprochen hat. Der gegen den 55-Jährigen erlassene Bußgeldbescheid hatte mediales Aufsehen erregt, weil der Betroffene in einem Einsatzwagen auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz war. Dies schließe zwar die Geltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht grundsätzlich aus, weil Sonderrechte nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gebraucht werden dürfen. Die konkreten Umstände ließen den Freispruch jedoch zu, weil bereits die verkehrsrechtliche Anordnung der Tempo-30-Zone nicht rechtens gewesen sei.
Recht in der Welt
IStGH – Karim Khan: Der Internationale Strafgerichtshof hat seinen Chefankläger Karim Khan mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Khan ließ sein Amt bereits seit einem guten Jahr ruhen, nachdem eine Mitarbeiterin ihm sexuelle Übergriffe vorwarf. Die von Khan bestrittenen Vorwürfe waren Gegenstand einer internen Untersuchung durch die Aufsichtsstelle der UN. Ein hierauf aufbauendes Rechtsgutachten eines Richtergremiums soll im März die Sachverhaltsermittlung der UN kritisiert und festgestellt haben, dass Khan ein Fehlverhalten nicht sicher vorzuwerfen sei. Ob die jetzige Suspendierung zu einer endgültigen Entfernung aus dem Dienst führt, müssen die Vertragsstaaten des IStGH entscheiden. Eine hierfür erforderliche Sondersitzung ist bislang nicht anberaumt. Über die Entwicklungen berichten LTO (Markus Sehl/Franziska Kring) und beck-aktuell. Die SZ (Ronen Steinke) mutmaßt, dass die Suspendierung mit dem in jüngster Zeit offensiveren Auftreten Khans zusammen hänge und einer eigenmächtigen Rückkehr Khans vorbeugen sollte. Khan habe sich als Opfer einer politisch motivierten Intrige im Interesse Israels dargestellt. Seit seinem Ausscheiden würden die Amtsgeschäfte von zwei Vize-Chefanklägern weitergeführt, "de facto herrscht in Den Haag aber Stillstand." Die taz (Judith Poppe) bringt ein Porträt Khans.
Tschechien – Marla-Svenja Liebich: Nun berichtet auch LTO über die von der deutschen Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich eingelegten Rechtsmittel gegen die Entscheidung eines tschechischen Gerichts, sie in die Bundesrepublik auszuliefern. Erwähnt werden auch die in Deutschland anhängigen Verfahren über eine möglicherweise rechtsmissbräuchliche Änderung ihres Geschlechtseintrags.
Russland – Jacques Tilly: Ein Moskauer Berufungsgericht hat die erstinstanzliche Verurteilung des Düsseldorfer Karnevalisten Jacques Tilly bestätigt. Wegen Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte drohen Tilly nun achteinhalb Jahre Haft, sollte er nach Russland oder ein mit Russland verbundenes Land reisen. LTO berichtet.
USA – Palisades Fire: Im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien ist Jonathan R. wegen "böswilliger" Brandstiftung angeklagt. Dem Uber-Fahrer werde vorgeworfen, die als "Palisades Fire" bekannten, verheerenden Brände im Frühjahr 2025 im Großraum Los Angeles wegen persönlichem Frust und Hass auf reiche Menschen verursacht zu haben. An einem Bundesgericht in Los Angeles begann nun die Auswahl der Geschworenen, schreibt die FAZ (Christiane Heil).
Sonstiges
20 Jahre AGG: Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Auf einem Festakt zu diesem Jubiläum erinnerte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) an die seinerzeit geäußerten Befürchtungen, von denen keine Realität geworden sei. Auch die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, würdigte das Gesetz als "Meilenstein in der Geschichte unserer Demokratie". Der Bericht von beck-aktuell erinnert an die erst jüngst geäußerte Kritik Atamans, die den Anfang Mai im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes als unzureichend bezeichnet hatte.
Politisch motivierte Kriminalität: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte zusammen mit BKA-Präsident Holger Münch die Jahresstatistik zur "politisch motivierten Kriminalität" vor. Mit gut 85.000 Delikten wurde ein Höchststand seit Beginn der Erhebung im Jahr 2001 erreicht. Etwa die Hälfte dieser Taten wird dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet. Taten aus dem linksextremen Lager stiegen aber stark an. Berichte bringen FAZ (Sebastian Gubernator), SZ (Markus Balser), taz (Gareth Joswig) und beck-aktuell.
Gehaltsdeckel für Linken-Abgeordnete: Das Schiedsgericht der Linken hat einen Eilantrag des Ältestenratsmitglieds Bodo Ramelow abgewiesen, mit dem er dem Vorstand der Partei verbieten lassen wollte, beim anstehenden Parteitag einen Antrag zur Deckelung von Gehältern der Linken-Abgeordneten zur Abstimmung zu stellen. Nach dem der FAZ (Stephan Klenner) vorliegenden Beschluss sei der Antrag Ramelows bereits unzulässig, da sich ein Rechtsschutzbedürfnis erst mit Annahme des Antrags des Parteivorstandes ergebe. Für Ramelow gefährde die Regelung, nach der Gehälter und Diäten auf Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmergehaltes gedeckelt und darübergehende Beträge gespendet werden sollen, das grundgesetzlich geschützte freie Mandat. Gegen die jetzige Entscheidung habe er Beschwerde erhoben, über die kaum mehr vor dem in der nächsten Woche stattfindenden Parteitag entschieden werde.
VDStRL: Die FAZ (Martin Otto) rekapituliert im Geisteswissenschaften-Teil eine aktuell in Fachzeitschriften ausgetragene Kontroverse über die Gründe der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, bei ihrer Nachkriegstagung 1949 die vormaligen Mitglieder Hans Kelsen und Karl Loewenstein nicht einzuladen.
Das Letzte zum Schluss
Mandatsjäger: Der "andere" Münchner Fußballklub, TSV 1860, bereitet nach einem Lizenzentzug für die 3. Liga die nächste Saison in der viertklassigen Regionalliga Bayern vor. Und muss sich zusätzlich auf eine juristische Auseinandersetzung mit einem prominenten Anwalt einstellen: Investor Hasan Ismaik hat in seinem Streit über die Wirksamkeit der vom Verein erklärten Kündigung des Kooperationsvertrages nun Ex-CSU-Vize Peter Gauweiler mandatiert, berichtet die SZ (Markus Schäflein) exklusiv.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 10. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60168 (abgerufen am: 10.07.2026 )
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