Die juristische Presseschau vom 10. April 2026: Marla-Svenja Lie­bich wurde ver­haftet / Russ­land hat Memo­rial ver­boten / IT-Schwach­s­tellen bei RA-Micro

10.04.2026

Nach ihrer Festnahme muss Marla-Svenja Liebich wohl bald ihre Haftstrafe antreten. Das Oberste Gericht Russlands verbot die Organisation Memorial. Datenschutzbeauftragte verwarnte RA Micro wegen mangelhafter Information über IT-Mängel.

Thema des Tages

Marla-Svenja Liebich: Die seit mehr als einem halben Jahr flüchtige Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist in Tschechien in der Nähe zur deutschen Grenze festgenommen worden. Sie soll dabei Männerkleidung getragen haben und kahlrasiert gewesen sein. Liebich war im Juli 2023 u.a. wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die Haft sollte sie im August antreten, stattdessen tauchte Liebich allerdings unter. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls, damit dürfte ihre Überstellung nach Deutschland schnell vonstatten gehen. Voraussichtlich muss Liebich, die ihren Geschlechtseintrag Ende 2024 von Sven auf Marla-Svenja ändern ließ, zum Haftantritt wieder in einer Frauen-JVA erscheinen, die dann nach einem Gespräch mit Liebich entscheiden wird, ob der Vollzug in einer Frauen- oder einer Männer-JVA stattfinden soll. LTO und bild.de (Thilo Scholtyseck/Simone Bischof) berichten.

Rechtspolitik

EU: Der Europaabgeordnete und Rechtsprofessor Sven Simon (CDU) spricht sich im FAZ-Einspruch für eine grundlegende Reform der EU aus. Angesichts der aktuellen Zustände auf der Welt bedürfe die EU dringend einer Handlungsfähigkeit, die durch ihre aktuellen Strukturen nicht herstellbar sei. Simon plädiert daher für eine "klar politisch verantwortliche europäische Exekutive", ein Gesetzesinitiativrecht des EU-Parlaments und ein "dynamisches Europarecht" mit "systematischen Überprüfungs- und Revisionsmechanismen".

Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: In einem Kommentar macht Rechtsanwalt Patrick Heinemann auf LTO auf den Nutzen der Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer aufmerksam. Die Wehrüberwachung sei zur Vorbereitung einer etwaigen Wehrpflicht sinnvoll. Demgegenüber könne das hilflos anmutende Kommunikationsverhalten des Verteidigungsministeriums weder die deutsche Gesellschaft noch Russland beeindrucken.

Justiz

EuGH – unerlaubte Sportwetten/Tipico: In der vom Bundesgerichtshof vorgelegten Rechtssache Tipico, bei der es um die Rückforderungen von Wetteinsätzen bei einem nicht konzessionierten Anbieter geht, hat der Generalanwalt nun die Schlussanträge vorgelegt. Auch wenn Verfahrensvorschriften für die Konzessionserteilung intransparent seien, seien sie gleichwohl anzuwenden. Falls Anbietern behördlicherseits signalisiert wurde, dass ihre Dienstleistung jedenfalls geduldet werde, könne ihnen das Fehlen der Konzession nicht vorgehalten werden. Diese Schlussanträge hält Staatsanwalt Christopher Huber auf beck-aktuell für "im Wesentlichen überzeugend". Sollte ihnen der EuGH folgen, wären vor den deutschen Gerichten wohl weitere tatsächliche Feststellungen zu der von Tipico behaupteten behördlichen Duldung erforderlich.

BGH zu Beschwerdebefugnis bei Kindeswohlgefährdung: Die Beschwerdebefugnis gem § 59 Abs. 1 FamFG setzt die mögliche Verletzung eigener Rechte voraus. Nach einem nun veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Februar liegt eine solche mögliche Rechtsverletzung nicht vor, wenn ein Elternteil gegen das Unterbleiben behördlicher Maßnahmen zum Schutz des Kindes klagt. Das staatliche Wächteramt schütze das Kind, nicht die Eltern. Der BGH entschied damit einen lange währenden Meinungsstreit, so der Bericht von beck-aktuell.

BGH zu Helene Fischer vs. Bild: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Bild-Zeitung nach einem Falschbericht über eine angebliche Hausgeburt von Helene Fischer nicht für eigenständige Folgeberichte anderer Medien verantwortlich ist, auch wenn diese den Falschbericht der Bild aufgegriffen haben.

OLG Hamm zu Unfallversicherung: In der Berufung wies das Oberlandesgericht Hamm mit nun veröffentlichtem Urteil bereits Ende Oktober die Klage eines Versicherungsnehmers gegen seine Unfallversicherung ab. Anders als die Vorinstanz wertete das OLG die bei einem Motorsportevent angebotenen "Trainings- und Übungsfahrten" als Rennveranstaltung im Sinne der Versicherungs-AGB.  Der Vorfall habe sich zwar nicht bei einem "Rennen" im klassischen Sinn ereignet, sei aber dennoch von dem Leistungsausschluss abgedeckt. beck-aktuell berichtet.

OLG Oldenburg – E-Bike-Akku: In einem nun veröffentlichten Hinweisbeschluss hat sich das Oberlandesgericht Oldenburg zu Vorsichtsmaßnahmen von E-Bike-Nutzern geäußert. Ein allgemeines Verkehrsbewusstsein einer Brandgefahr von Akkus in solchen Fahrzeugen erkannte das OLG ebenso wenig wie eine gesetzlich vorgeschriebene Wartungsverpflichtung. Somit könne grundsätzlich darauf vertraut werden, dass Akkus auch nach einem Sturz weiterbenutzt werden können. Über den Beschluss schreibt beck-aktuell.

LSG Berlin-BB zu Künstlersozialabgabe: Auch am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg blieb ein sogenanntes Aggregatoren-Unternehmen mit dem Versuch erfolglos, sich gegen die Erhebung der Künstlersozialabgabe zu wehren. Aggregatoren schaffen die technischen Voraussetzungen für eine Übermittlung von Musik-Dateien an Streamingportale. Diese Tätigkeit sei als Wiedergabe im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes einzustufen, so das LSG laut beck-aktuell.

LG Berlin II zu Weiternutzung der Mietsache: § 545 BGB, nach dem die tatsächliche Weiternutzung der Mietsache zur stillschweigenden Verlängerung eines bereits gekündigten Mietverhältnisses führen kann, kann vertraglich ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund entschied das Landgericht Berlin II in einem Mitte Februar verkündeten Urteil, das ein Mieter die bereits gekündigte Wohnung auch tatsächlich verlassen muss. Über die Entscheidung berichtet Rechtsanwältin Veronika Thormann im Immobilien-Teil der FAZ.

LG Braunschweig – Mordversuch am Ehemann: Am Landgericht Braunschweig ist eine 27-Jährige wegen versuchten Mordes zum Nachteil ihres Ehemanns angeklagt. Um nach einer vom Paar ins Auge gefassten Scheidung nicht mittellos dazustehen, soll die Angeklagte das Opfer mit hochgiftiger Ameisensäure angegriffen haben, um sodann dessen Lebensversicherung in Anspruch nehmen zu können. Der Mann überlebte zwar den Angriff, ist nun aber vollständig erblindet. Die Angeklagte bestreitet eine Tötungsabsicht. Die FAZ berichtet.

LG Heilbronn – Führerscheinbetrug: Sieben Angeklagte müssen sich am Landgericht Heilbronn wegen Betruges verantworten. Durch Manipulationen bei Führerscheinprüfungen, etwa durch Bereitstellung von Doppelgängern, die für die Auftraggeber die Prüfung ablegten, soll ein Schaden von 180.000 Euro entstanden sein. Dies berichtet die FAZ (Rüdiger Soldt).

Recht in der Welt

Russland – Memorial: Auf Antrag des russischen Justizministeriums hat das Oberste Gericht des Landes in einem nicht-öffentlichen Verfahren die 1989 gegründete Menschenrechtsorganisation "Memorial" verboten, weil sie extremistisch sei. Die Organisation, die die Verbrechen der Stalin-Zeit dokumentierte und 2022 den Friedensnobelpreis erhielt, musste sich bereits ab 2016 als sogenannter ausländischer Agent kennzeichnen. Die Berichte von FAZ (Friedrich Schmidt) und LTO gehen auch auf die bisherige Arbeit der Gruppe ein.

Für Kerstin Holm (FAZ) stellt die Entscheidung den "vorläufigen Höhepunkt der faktischen Wiederherstellung des Stalinkultes in Russlands Geschichtspolitik" dar. Die Annahme liege nahe, dass die Dokumentation russischer Kriegsverbrechen das behördliche Einschreiten befördert hatte.

Russland – Leugnung deutscher Kriegsverbrechen: Der russische Präsident Wladimir Putin hat einen Gesetzentwurf unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt, nach dem die Leugnung deutscher Kriegsverbrechen in der Sowjetunion und auch deren Nicht-Bezeichnung als "Genozid" mit Gefängnis bestraft wird. Auch die Beschädigung oder Entehrung von Denkmälern für Opfer der deutschen Besatzung wird unter Strafe gestellt. Laut spiegel.de gilt die Bestimmung auch für Handlungen im Ausland.

Ungarn – Wahl: Am nächsten Sonntag wird in Ungarn ein neues Parlament gewählt. Der größten Oppositionspartei Tisza werden gute Chancen eingeräumt, eine Stimmenmehrheit zu erreichen. Dass dies gleichwohl nicht für einen Wahlsieg ausreichen könnte, liegt an zahlreichen Besonderheiten des ungarischen Verfassungs- und Wahlrechts. Diese erklären Rechtsprofessor Michael Anderheiden und Oberassistentin Dora Frey auf LTO. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Zoltan Adam analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Etablierung des Orbanschen Regierungssystems und macht darauf aufmerksam, dass ein – durchaus denkbarer – Tisza-Sieg mit einer Zweidrittelmehrheit auch diese Partei dazu verleiten könnte, wie der amtierende Ministerpräsident außerhalb jeglicher demokratischer Kontrolle zu agieren.

Ungarn – Maja T.: Im Februar wurde die nonbinäre deutsche Antifaschist:in Maja T. in Budapest zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Sowohl T. als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. In einem von der taz veröffentlichten Gastbeitrag schildert T. den ungarischen Gefängnisalltag. In einem museumsreifen Ambiente werde versucht, sowohl "eingesperrten wie einsperrenden" Insassen ihre Menschlichkeit, "Empathie und Würde" auszutreiben.

Österreich – Beschlagnahme von Raserautos: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Bestimmungen über die Beschlagnahme sogenannter Raserautos zum Oktober 2027 aufgehoben. Zwar begegne es keinen Bedenken, dass Fahrzeuge beschlagnahmt werden können. Dass dies aber ausdrücklich nicht für geleaste Autos gelte, sei eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. beck-aktuell berichtet.

Frankreich – Elsass: Die französische Nationalversammlung hat sich mehrheitlich für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, der dem Elsass einen neuen Autonomiestatus verleihen soll. Dass sich die zweite Kammer, der Senat, ebenso entscheiden wird, sei jedoch zweifelhaft, schreibt die FAZ (Michaela Wiegel). Bemerkenswert sei vielmehr, dass die Partei von Präsident Emmanuel Macron sich bei der Abstimmung auf die Stimmen des Rassemblement National stützte.

Griechenland – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Nun berichtet auch LTO, dass auch in Griechenland Kinder zukünftig von Social Media-Plattformen ferngehalten werden sollen. 

Iran – Straße von Hormus: Nach der kurzfristig vereinbarten Waffenruhe im Iran-Krieg hat die Islamische Republik nun offenbar damit begonnen, von Schiffsbesatzungen, die die Straße von Hormus passieren wollen, Unterlagen und Gebühren von bis zu zwei Millionen Dollar einzufordern. Diese Praxis verstoße gegen das völkergewohnheitsrechtliche Recht der friedlichen Durchfahrt. Eine etwaige deutsche Beteiligung an einer militärischen Sicherung der Durchfahrt habe Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von einem internationalen Mandat und einem "tragfähigen Konzept" für einen Friedensschluss abhängig gemacht. FAZ (Finn Hohenschwert) und LTO (Franziska Kring) berichten. 

USA – Sean Combs: Der wegen Förderung von Prostitution zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Musiker Sean Combs hat Revision gegen das gegen ihn verhängte Strafmaß erhoben. In einer ersten Anhörung vertrat Combs’ anwaltliche Vertretung die Ansicht, dass bei der Strafzumessung durch das Tatgericht auch Vorwürfe eingeflossen seien, wegen derer Combs freigesprochen worden war. bild.de (Katie Pfleghaar) berichtet.

Juristische Ausbildung

Sexualstrafrecht in der Ausbildung: Auch die Welt (Jan Alexander Caspar) schreibt nun über die "Leerstelle" Sexualstrafrecht in der universitären Ausbildung und gibt hierzu Wortmeldungen wieder. Christoph Knauer, Vorsitzender des Ausschusses für Strafprozessrecht bei der Bundesrechtsanwaltskammer, argumentiert, dass die juristische Ausbildung methodische Kompetenzen und dogmatisches Handwerkszeug vermitteln solle. Die Bundestagsabgeordnete Lena Gumnior (Grüne) weist darauf hin, dass eine Novellierung des Deutschen Richtergesetzes in die Zuständigkeit des Bundes falle. Solle die "intensive Beschäftigung" mit diesem Rechtsbereich nicht mehr nur vom persönlichen Interesse Studierender abhängen, bedürfe es der Aufnahme in den Pflichtstoffbereich.

Jurastudium: Die Jurastudentin Sophie Aylin Keller schreibt auf beck-aktuell über Inhalte, Voraussetzungen und den Ablauf eines Studiums der Rechtswissenschaft und resümiert, dass nichts "so aufschlussreich wie das Ausprobieren" sei.

Sonstiges

RA-Micro: Der Spiegel (Carlotta Böttcher/Sara Wess) berichtet über mehrere vom Chaos Computer Club aufgedeckte IT-Schwachstellen beim führenden Kanzleisoftware-Anbieter RA Micro. Unter anderem seien dort Sicherungskopien ohne hinreichenden Zugangsschutz abgelegt worden. Außerdem sei es den Hacker:innen gelungen, sich Zugang zu Gerichtsakten und Adressdaten zu verschaffen. Die Sicherheitslücken habe das Unternehmen umgehend geschlossen. Die Berliner Datenschutzbeauftragte habe dagegen eine Verwarnung ausgesprochen, weil betroffene Kanzleien nicht ausreichend informiert worden seien, RA-Micro bestreitet dies.

Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Die FAZ (Kira Kramer) interviewt Theresia Crone. Die 23-jährige Jurastudentin fand vor einiger Zeit manipulierte Nacktbilder von sich im Netz. Nach ihrer Anzeige wurde ein Täter identifiziert und per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Crone kritisiert die Erwartungshaltung der Polizei gegenüber Opfern digitaler Gewalt: "Man soll sachlich sein, gut dokumentieren, juristisch sauber argumentieren und am besten schon alles selbst herausgefunden haben. Es entsteht der Eindruck, man sei in einer Bringschuld." Sie kritisiert außerdem, dass sie nicht über den Ausgang des Strafbefehlsverfahren informiert wurde.

Schwarzfahren: Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung stellt die Verkehrsgesellschaft Frankfurt/M. seit September 2025 keine Strafanzeigen gegen Schwarzfahrer:innen mehr. Zuvor hatte sie angezeigt, wenn jemand binnen 90 Tagen mindestens drei Mal ohne Fahrschein erwischt wurde. Im Jahr 2023 gab es noch rund 4.000 Strafanzeigen. Die Verkehrsgesellschaft kontrolliert aber weiter engmaschig und verlangt das erhöhte Beförderungsentgeld von 60 Euro, damit keine "Freifahrscheinmentalität" entstehe. Die FAZ (Eberhard Biener) berichtet. 

Hintergrundgespräch im BMJ: Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der von der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erhobenen Vorwürfe hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu einem "Presse-Hintergrundgespräch" geladen. Die Ministerin habe hierbei für das Konzept "digitaler Gewalt" geworben, mutmaßt der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und kritisiert im Übrigen die Substanzlosigkeit der vom Ministerium im Nachgang des Treffens erteilten Auskünfte.

RAin Inka Brunn: LTO (Stefan Schmidbauer) setzt die Reihe "Most Wanted" mit Inka Brunn fort. Nach einer anwaltlichen Tätigkeit bei CMS Hasche Sigle ist die Juristin nun SVP Legal & General Counsel bei Rocket Internet.

Das Letzte zum Schluss

Rettung: Die Polizei in Stralsund steht für jede Art von Rettung zur Verfügung: laut spiegel.de half sie einer 19-Jährigen, in die eigene Wohnung zu gelangen. Der Weg dorthin war von einer fauchenden Katze versperrt. Nach einer geschlagenen Stunde erfolgloser Versuche rief die junge Frau die Polizei, der es dann gelang, die Frau vorsichtig am Haustiger vorbei und in die eigenen vier Wände zu führen. Die Katze gehörte einer Anwohnerin.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 10.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59690 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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