Die juristische Presseschau vom 10. April 2019: Wie weiter in Polen? / Neue Grund­steuer? / Urhe­ber­recht gegen Wer­be­b­lo­cker?

10.04.2019

Wie gestaltet sich der polnische Justizalltag nach den dortigen Reformen? Außerdem in der Presseschau: der Finanzminister stellt seinen Entwurf der Grundsteuer-Reform vor und der Springer-Verlag mit einer neuen Strategie gegen Werbeblocker.

Thema des Tages

Polen – Justizreform: Rechtsreferendar Oscar Szerkus wirft für lto.de einen Blick auf den polnischen Justizalltag nach Implementierung der dortigen Reformen. Das neue Regiment habe die Besoldung der Richterschaft weitgehend beibehalten. Auffallend sei jedoch die außergewöhnlich großzügige Besoldung derjenigen Richter, die an der neugeschaffenen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts tätig sind. Nach unklaren Regeln berufen, bestehe die Aufgabe der Kammer darin, Fachrichter für unbotmäßig empfundene Urteile zu sanktionieren. Eben diese Disziplinarmöglichkeit ist Grundlage des dritten, von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen, berichtet der FAZ-Einspruch (Gerhard Gnauck). Im Hauptsacheverfahren zur Frühverrentung von Richtern werde der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof am morgigen Donnerstag seine Schlussanträge vortragen. Die Erfolgsaussichten des von der Kommission eingeleiteten Rechtsstaatsverfahrens werden immer noch gering eingeschätzt.

Rechtspolitik

Grundsteuer: Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegte Entwurf zur Reform der Grundsteuer, in der SZ (Cerstin Gammelin) erläutert, hat nach Darstellung der FAZ (Manfred Schäfers) das Potential, einen neuerlichen Koalitionskrach in Gang zu setzen. Vertreter der Union bemängelten eine fehlende Abstimmung.

Für Olaf Gersemann (Welt) ersetzt der Entwurf "nur alten Murks durch neuen Murks". Sinnvoll sei die Abschaffung der Grundsteuer, etwaige Mindereinnahmen könnten durch einen höheren Anteil der Gemeinden am Einkommensteueraufkommen ausgeglichen werden. Donata Riedel (Hbl) dagegen erinnert in ihrem Kommentar daran, dass im Koalitionsvertrag ein gleichbleibendes Steueraufkommen vereinbart worden sei. Das nun vom Minister vorgelegte Modell verdiene nicht zuletzt wegen des engen Zeitplans für die Umsetzung eine gehaltvolle Diskussion. Scholz sei diesbezüglich "Überzeugungskraft zu wünschen".

Organspende: Als Debattenbeitrag zu der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorangetriebenen Widerspruchslösung führt Rechtsreferendar Marvin Straub im FAZ-Einspruch aus, dass im aktuellen Recht eine erweiterte Zustimmungslösung gelte, nach der eine postmortale Organentnahme auch ohne zu Lebzeiten erteilte Einwilligung möglich ist. Wenn der Verstorbene keinen entgegenstehenden Willen geäußert hatte, seien die nächsten Angehörigen befugt, die Zustimmung zu erteilen.

Bundespresseauskunft: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Stefan Michel (juwiss.de) erinnert an eine umstrittene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das 2013 befunden hatte, dass sich Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden nicht aus den Landespressegesetzen ableiteten. Vielmehr ergäben sich derartige Ansprüche, so das BVerwG, aus der Annexkompetenz im jeweiligen Fachrecht und schließlich der grundrechtlichen Pressefreiheit, wobei die Wahrung eines Mindeststandards ausreichend sei. Der Autor spricht sich für eine gesetzliche Regelung aus, weil hierdurch einzelfallabhängige Entscheidungen über das Bestehen eines Auskunftsanspruchs vermieden würde und auch die Chance bestünde, im Wege einer abstrakten Normenkontrolle die Gesetzeskompetenz zu klären.

Steuervermeidung: Eine EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und für sie tätige Berater, ab dem kommenden Jahr "potentiell aggressive grenzüberschreitende Steuergestaltungen" den nationalen Finanzbehörden zu melden. Durch einen Informationsabgleich mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten sollen hierdurch steuerrechtliche Schlupflöcher geschlossen werden, für das erforderliche Umsetzungsgesetz hat die Bundesrepublik noch bis zum Ende des Jahres Zeit. Dies schreiben die Rechtsanwälte Jörg Schrade und Martin Mohr im FAZ-Einspruch und stellen hierbei auch konkrete Regelungen der Richtlinie vor.

IT-Sicherheitsgesetz: Auch die SZ (Jannis Brühl) befasst sich nun mit dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes und der darin enthaltenen Regelung, die Verdächtige verpflichtet, Ermittlern Zugangsdaten für genutzte Accounts herauszugeben.

Enteignungen: tagesschau.de (Christoph Kehlbach) gibt einen Überblick zu den drängendsten rechtlichen Fragen in der Debatte um Enteignungen bzw. Vergesellschaftungen von Wohnungsunternehmen. Nikolaus Piper (SZ) bezeichnet im Leitartikel des Blattes Enteignungen als "teuren Unfug". Die Idee oder ihre Umsetzung trügen nicht dazu bei, die "fundamentale Knappheit" von Wohnraum in den Städten zu beseitigen.

Justiz

EGMR – Schulpflicht: Ein hessisches Home-Schooling-Elternpaar, das im Januar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor der siebenköpfigen Kammer verloren hat, beantragte jetzt eine Entscheidung der 17-köpfigen Großen Kammer. Die Kläger sind Anhänger von Heimunterricht und weigerten sich, ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken. Hierin hatte ein Familiengericht eine Kindeswohlgefährdung erkannt und die vorläufige Inobhutnahme der Kinder verfügt. Die Eltern sehen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Privat- und Familienleben, berichtet lto.de.

BGH-Lebensverlängerung/Erste Hilfe: Der aktuelle SWR RadioReportRecht (Bernd Wolf) befasst sich mit den letztwöchigen BGH-Entscheidungen zur verneinten Schadensersatzpflicht wegen medizinisch unnötiger lebenserhaltender Maßnahmen und der Reichweite von Erste-Hilfe-Pflichten von Sportlehrern.

OLG München – IS-Aktivistin: Am Oberlandesgericht München hat das Verfahren gegen Jennifer W., eine IS-Aktivistin, begonnen. Der Angeklagten wird ein Mord durch Unterlassen vorgeworfen, sie soll nichts gegen das Verdursten eines in ihrer Obhut befindlichen 5-jährigen Mädchens unternommen haben. Erst vor kurzem wurde die Mutter der Geschädigten ausfindig gemacht. Wegen der hiermit verbundenen Anklageerweiterung wurde der Prozess nach der Anklageverlesung zunächst unterbrochen, schreibt die SZ (Annette Ramelsberger). Berichte finden sich auch in Welt (Gisela Friedrichsen), FAZ (Karin Truscheit) und spiegel.de (Wiebke Ramm).

OLG S-H zu Moscheebesuch: Die gegen die Eltern eines Gymnasiasten verhängte Geldbuße wegen vorsätzlicher Verhinderung des Schulbesuchs ist nach Verwerfung einer Rechtsbeschwerde durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht rechtskräftig. Die Eltern hatten den Moscheebesuch ihres Sohnes verhindern wollen, so lto.de, und das Kind zu diesem Zweck gleich einen ganzen Tag - und nicht während der für den Besuch vorgesehenen Stunden - daheim gelassen.

KG Berlin – Kontogebühren: Das Kammergericht Berlin hat verdeutlicht, dass es der Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichts zur fehlenden Wirksamkeit einer Entgelterhöhung der Sparda-Bank keine großen Chancen einräume, berichtet das Hbl (Frank M. Drost). Erstinstanzlich war moniert worden, dass der Ankündigung der Erhöhung nicht auch der Hinweis beigefügt war, dass Kunden die Möglichkeit einer kostenlosen Kontokündigung hätten.

LG Hamburg – AdBlocker: Erneut versucht Axel Springer den Einsatz sogenannter Werbeblocker auf seinen Online-Angeboten zu verhindern. Bei der nun am Landgericht Hamburg eingereichten Klage gegen die Firma Eyeo stützt das Medienunternehmen sein Anliegen mit urheberrechtlichen Argumenten. Die Programme der Beklagten verletzten das rechtlich geschützte Angebot Springers, erläutert lto.de (Pia Lorenz) die jetzige Klage. Der Bundesgerichtshof hatte vor einem Jahr entschieden, dass das Eyeo-Angebot keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis sei und vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolge. Zu den Erfolgsaussichten des jetzigen Versuchs äußern sich die im Beitrag zitierten Parteivertreter kontrovers.

LG München I - "AGG-Hopper": Bereits seit dem vergangenen November müssen sich ein als "AGG-Hopper" bekanntgewordener Rechtsanwalt und dessen (nicht als Jurist tätiger) Bruder vor dem Landgericht München I verantworten. Ob die zahlreichen Bewerbungen der Angeklagten und ihre darauf folgenden Entschädigungsforderungen auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes strafrechtlich als Betrug zu werten seien, sei unter Experten und auch in der mittlerweile ebenfalls zahlreich vorhandenen Rechtsprechung zu den Aktivitäten des Anwalts umstritten, schildert lto.de (Tanja Podolski).

LG Nürnberg-Fürth – eingemauerte Eltern: Vor dem am Landgericht Nürnberg-Fürth für den morgigen Donnerstag geplanten Urteil zum Tod eines Ehepaars, dessen Leichen in der Garage seines Einfamilienhauses in Schnaittach eingemauert wurden, fasst die SZ (Hans Holzhaider) den Fall und das Leben der Angeklagten in einer Seite Drei-Reportage zusammen.

LG Memmingen zu Ladendiebstahl: Das Landgericht Memmingen hat die Verurteilung einer 85-Jährigen wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe bestätigt, berichtet die taz (Dominik Baur), dabei aber die in der Reportage aufgeführten "grundsätzlichen Fragen" unbeantwortet gelassen.

GStA Berlin - "NSU 2.0": Auch nach der Festnahme eines Tatverdächtigen im Fall der an Prominente, aber auch Gerichte verschickten Drohbriefe, ist ein weiteres, diesmal mit "Staatsstreichorchester" unterzeichnetes Drohschreiben aufgetaucht. Dies berichten taz (Konrad Litschko), der die Mail vorliegt, und lto.de. zeit.de (Henrik Merker) schreibt über Foren im sogenannten Deep Web, zu denen die Spur der mutmaßlichen Verfasser der Schreiben führen soll.

StA Gera – "ZPS": Nach der nun erfolgten Einstellung der bei der Staatsanwaltschaft Gera geführten Ermittlungen gegen das "Zentrum für politische Schönheit" trägt zeit.de (Christian Fuchs/Luisa Hommerich) die gegen den federführenden Staatsanwalt Martin Zschächner in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Vorwürfe zusammen.

Recht in der Welt

EGMR – Russland/Nawalny: Wegen der Verletzung von Menschenrechten des Journalisten Alexey Nawalny hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland verurteilt. Die gegen den Kreml-Kritiker im Zuge von Ermittlungen verhängten Maßnahmen - Hausarrest und Kommunikationsverbote - hätten tatsächlich das Ziel verfolgt, Pluralismus im Lande zu unterdrücken, schreibt die taz (Christian Rath) über die Entscheidung.

Großbritannien – Urheberrecht: Urheber können dem Austritt Großbritanniens aus der EU "gelassen entgegensehen", hält Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig im FAZ-Einspruch fest. Das "Gemeinschaftsurheberrecht" fehle bis heute, gleichwohl könne die britische Rechtslage mit jener in den meisten Mitgliedstaaten verglichen werden. Trotz weiterhin unklaren Brexit-Termins habe die britische Regierung "statutory instruments" erlassen, die Handlungsempfehlungen für verschiedene Rechtsgebiete, unter ihnen auch das geistige Eigentum und dessen Schutz, erlassen.

China/Hongkong – Regenschirmbewegung: Unter anderem wegen Aufrufs zur Störung der öffentlichen Ordnung hat ein Gericht im chinesischen Hongkong neun Angeklagte verurteilt. Damit sind die letzten Urteile gegen Anführer der sogenannten Regenschirmbewegung aus dem Jahr 2014 gefällt, schreibt die FAZ (Friederike Böge). Die taz (Felix Lee) berichtet ebenfalls.

Sonstiges

Beamte und Parteimitgliedschaft: Die bloße Mitgliedschaft in der AfD hat für Beamte keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Zu diesem Ergebnis gelangt eine "vertiefte Prüfung" des Bundesinnenministeriums, über die taz (Konrad Litschko/Sabine am Orde) und Welt (Manuel Bewarder) berichten. Johanna Roth (taz) begrüßt die Erkenntnis im Leitartikel. Ein "auf die AfD zugeschnittener Radikalenerlass" könnte auch nicht verhindern, dass "weiterhin Leute in Behörden, Gerichten und Schulen sitzen, die rechtes Gedankengut teilen" und würde der Partei darüber hinaus Material liefern, um auch weiterhin ihren "Opfermythos" zu pflegen. In ihrem "Aktuellen Lexikon" erläutert die SZ (Josef Kelnberger) den Inhalt der arbeits- und beamtenrechtlichen Treuepflicht.

Kirchenrecht: Die diesjährigen "Essener Gespräche" standen im Zeichen des hundertjährigen Jubiläums der noch immer geltenden staatskrichenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung, berichtet der FAZ-Einspruch (Martin Otto). Neben einem Rückblick auf Entstehungsgeschichte und gewandeltes Verständnis sei dabei von den Teilnehmern auch Aktuelles, etwa die sogenannte Chefarzt-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen September besprochen worden.

Haustarifvertrag: Rechtsanwalt Thomas Frank (efarbeitsrecht.net) gibt ausführliche Gestaltungshinweise für den Haustarifvertrag.

Das Letzte zum Schluss

Natur-Graffiti: Wegen vermeintlicher Farb-Schmierereien auf ihrem Auto verständigte eine Lüdenscheiderin die Polizei. Nach Meldung der SZ konnten die Beamten die Verursacher der Erscheinungen mit einem Blick identifizieren: "irgendein Dreckspatz" hatte auf dem Fahrzeug sein Geschäft erledigt.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. April 2019: Wie weiter in Polen? / Neue Grundsteuer? / Urheberrecht gegen Werbeblocker? . In: Legal Tribune Online, 10.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34833/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen