Die juristische Presseschau vom 10. Januar 2013: Rückfall mit Fußfessel – Rossmann gegen Rundfunkbeitrag - RFID-Chips mit Gottes Segen

10.01.2013

Weitere Themen – Justiz

BPatG zu Ortsnamen: Die Namen kleiner Ortschaften müssen markenrechtlich nicht freigehalten werden, sondern können auch als Marke für andere Zwecke genutzt werden. Dies entschied laut lto.de jetzt das Bundespatentgericht. Konkret ging es um den Ort Ney in Rheinland-Pfalz, der 400 Einwohner hat.

AG Halle zu Google: Wer sich im Dienst blogger.com anonym verleumdet sieht, muss die US-Firma Google Inc. verklagen und nicht die deutsche Tochter Google GmbH. Das entschied das Amtsgericht Halle laut lawblog.de (Udo Vetter).

LG Frankenthal – Brustimplantate: Am Landgericht Frankenthal hat ein Schmerzensgeldprozess gegen den TÜV Rheinland begonnen. Der TÜV soll den von ihm zertifizierten französischen Hersteller von minderwertigen Brustimplantaten nicht wirksam genug kontrolliert haben, wirft ihm eine betroffene Frau vor, die 100.000 Euro einklagen will. Nach einem ähnlichen Prozess in Karlsruhe ist dies das zweite derartige Verfahren in Deutschland, berichtet spiegel.de.

BayVerfGH – Rundfunkbeitrag: Nun hat auch die Drogeriekette Rossmann eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen den seit Jahresbeginn geltenden Rundfunkbeitrag erhoben. Sie kritisiert u.a., dass Unternehmen mit vielen Betriebsstätten gegenüber Unternehmen mit wenigen Betriebsstätten und gleich viel Personal benachteiligt werden, berichtet die FAZ (Michael Hanfeld) in ihrem Medien-Teil.

GenStA Ffm – Fitschen: Wegen Beteiligung am Umsatzsteuerbetrug mit Verschmutzungsrechten ermittelt die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft schon seit August 2011 gegen Jürgen Fitschen, der erst Mitte 2012 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank wurde. Die SZ (Klaus Ott/Andrea Rexer) fragt nun, ob Fitschen auch dann Bank-Chef geworden wäre, wenn die Ermittlungen damals schon bekannt gewesen wären. Andrea Rexer (SZ) kommentiert: "Vielleicht ist es jedoch ganz gut, dass die Behörden ihren Verdacht nicht sofort publik gemacht haben. Das wäre einer Vorverurteilung gleichgekommen."

OLG München – Zschäpe: Die Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Mitglieds Beate Zschäpe sind der Mordanklage mit einem Schriftsatz an das OLG München entgegengetreten, den die taz (Wolf Schmidt) und der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) näher darstellen.

Arno Widmann (FR) begrüßt die Entscheidung des OLG München, dass Zschäpe künftig mit ihren Verteidigern ohne Trennscheibe sprechen kann: "Die Gesprächsauflagen waren, sobald es keinen Verdacht mehr gab auf die Fortsetzung von Straftaten, nichts als Schikanen."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Januar 2013: Rückfall mit Fußfessel – Rossmann gegen Rundfunkbeitrag - RFID-Chips mit Gottes Segen . In: Legal Tribune Online, 10.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7936/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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