Die juristische Presseschau vom 9. März 2012: Erziehungsgeld auch für Ausländer – Kein Streikrecht für Lehrer – Spürnasen für Artenschutz

09.03.2012

Bayern muss auch Nicht-EU-Ausländern das Landeserziehungsgeld gewähren. Die bisherige Praxis verletzt den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Außerdem in der Presseschau die Piratin Leutheusser-Schnarrenberger, das Verbot des "Mein Kampf"-Nachdrucks, Online-Löschpflicht von Arbeitgebern, Streikverbot für Lehrer – und warum der WWF jetzt auf Zollhunde steht.

Erziehungsgeld: Auch Nicht-EU-Ausländer haben einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld. Die bisher entgegenstehende Praxis Bayerns widerspricht nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dem Gleichheitsgrundsatz, da der Schutz der Familie "nicht auf Deutsche beschränkt" sei und ein hinreichender Sachgrund für die Differenzierung nach Staatsangehörigkeit nicht gegeben sei, berichten unter anderem SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath). Auch Baden-Württemberg und Thüringen hätten solche Regelungen; in Baden-Württemberg trete aber bereits ab dem 1. Oktober 2012 ein neues Gesetz in Kraft. Beim BVerfG seien außerdem noch mehrere ähnliche Verfahren zum Bundeserziehungs- und -elterngeld anhängig.

Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt in einem Kommentar die Entscheidung. Auf die "schlichte Wahrheit", dass "Ausländer auch Menschen" seien, "hätte auch der bayerische Gesetzgeber kommen können".

Max Steinbeis (verfassungsblog.de) analysiert, dass das Urteil maßgeblich darauf beruhe, dass der grundgesetzliche Gleichheitssatz Menschen- und nicht bloß Bürgerrecht sei – was "weniger selbstverständlich" sei, als es klinge.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Urheberrecht: Im Gespräch mit dem Handelsblatt (Heike Anger/Thomas Sigmund) wirbt die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für eine Reform des Urheberrechts- und Verbraucherschutzes im Internet. Sie sei "freiheitsliebend wie eine Piratin, aber keine Freibeuterin", meint sie mit Blick auf die Piratenpartei.

Frauenquote: Anlässlich des gestrigen Weltfrauentages sprach lto.de (Pia Lorenz/Andreas Schmitt) mit der Kölner Gewerberechts-Professorin, Richterin und Uni-Prorektorin Anja Steinbeck über die Erforderlichkeit einer flexiblen Frauenquote und weiterer flankierender Maßnahmen der Frauenförderung.

Weitere Themen – Justiz

Haftbedingungen: Vor dem Landgericht Mannheim findet ein Schadensersatzprozess wegen "menschenunwürdiger Haftbedingungen" statt, über den die SZ (Roman Deininger) berichtet. Von 2006 bis Anfang 2007 musste der asthmatische Kläger 136 Tage mit zwei rauchenden Mithäftlingen auf insgesamt nur acht Quadratmetern verbringen, bei einem nur durch einen "Schamvorhang" abgetrennten Toilettenbereich ohne Durchlüftung. Den geltend gemachten Schadensersatz wolle er spenden, ihm gehe es um Aufklärung.

Geständnis: Im Mordprozess vor dem Stuttgarter Landgericht hat der Angeklagte den vor zwölf Jahren am damals elfjährigen Tobias D. begangenen Mord gestanden. Wie die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet, war die Polizei trotz Massen-DNA-Test per Speichelprobe erst durch einen Zufall im Rahmen einer Kinderpornographie-Ermittlung auf den Täter gestoßen und hatte jahrelang einen falschen Verdacht. Zum ersten Prozesstag auch spiegel.de.

Totschlag an Kindern: Das Landgericht Limburg hat eine Mutter zu 13 Jahren Haft wegen dreifachen Totschlags an ihren eigenen Kindern verurteilt. Über die Tat und den Prozess berichtet knapp spiegel.de.

"Mein Kampf"-Nachdruck: Das Münchner Landgericht hat seine einstweilige Verfügung gegen die Teilveröffentlichung des Hitler-Buchs "Mein Kampf" im Rahmen einer Broschüre des britischen "Zeitungszeugen"-Verlegers Peter McGee bestätigt. Das Urheberrecht liege beim Freistaat Bayern, die Veröffentlichung sei auch nicht vom Zitatrecht gedeckt, so die SZ (Christian Rost) auf der Medien-Seite und lto.de. Der Verleger will in Berufung gehen.

Arbeitgeberhomepage: Eine Arbeitnehmerin hat gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber den Anspruch, dass ihr Name und Foto von dessen Internetpräsenz gelöscht werden – auch soweit sich die Erwähnung auf einem "News-Blog" befindet und sich auf ihre zurückliegende Einstellung bezieht, da diese "werbenden Charakter" habe. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht unter Berufung auf das Persönlichkeitsrecht im Falle einer Rechtsanwältin entschieden, wie unter anderem blog.beck.de (Markus Stoffels) berichtet.

Beamten-Streikverbot: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nach einem Kurzbericht der FAZ (Reinhard Müller) das Streikverbot für Beamte bekräftigt. Auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich ein solches nicht ableiten. Im konkreten Fall hatte eine beamtete Lehrerin an einem Warnstreik teilgenommen.

Der Ministerialrat a.D. Karl Schmitt begrüßt auf lto.de das Urteil: Zum einen gebe das Grundgesetz für die noch vom Verwaltungsgericht vorgenommene Differenzierung zwischen Beamten im "engen hoheitlichen Bereich" und solchen, die nur "schlicht" hoheitlich tätig würden, "nichts her". Auch sei die Aussage zum Vorrang des Grundgesetzes vor der EMRK "erfreulich klar", während die vom Verwaltungsgericht "bemühte" europarechtsfreundliche Auslegung "zumindest mutig" gewesen sei.

Rainer Blasius (FAZ) kommentiert fast hämisch, schon Joseph Beuys hätte gesagt, der Beamtenstatus sei "mit der Freiheit des Menschen unvereinbar" – "übermütige Staatsdiener" könnten sich ja ein Beispiel nehmen und in den Status der Tarifbeschäftigten wechseln.

Polizei-Zuständigkeit: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf darf das Land Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr auch bei Terrorgefahr nicht auf Private abwälzen. Wie lto.de berichtet, gab das Gericht einer klagenden Hafengesellschaft Recht, die sich gegen die Verpflichtung durch das Land gewehrt hatte, bei den Terrorwarnstufen 2 und 3 nicht nur das eigene Gelände, sondern auch die durch das Hafengelände verlaufenden öffentlichen Straßen mit eigenen Sicherheitsleuten zu kontrollieren.

Fischer: Mit seiner Auffassung zur Strafbarkeit des Schwarzfahrens im Besonderen, seinem die Mehrheitsmeinung oft scheltenden Strafgesetzbuch-Kommentar und seiner Karriere am Bundesgerichtshof im Allgemeinen beschäftigt sich Jochen Zenthöfer in einer Glosse im FAZ-Feuilleton. Es geht – natürlich – um den als "brillant und eitel" beschriebenen Vielleicht-bald-doch-Senatsvorsitzenden am BGH, Thomas Fischer.

Rechtsfachwirte: Den noch weithin unbekannten Ausbildungsberuf des Rechtsfachwirts stellt lto.de (Anna K. Bernzen) vor.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Strafprozessreform: China reformiert sein Strafprozessrecht und räumt Angeklagten und Verdächtigen weitergehende Rechte ein. Für "aus politischen Gründen Belangte" sollten diese Rechte aber weiterhin nicht gelten, so die FAZ (Petra Kolonko) in ihrem Bericht.

Das Letzte zum Schluss

Spürnasen: Über die Super-Spürnasen des deutschen Zolls und ihre neuen Freunde vom Umweltverband WWF berichtet die taz (Barbara Kerneck): Die an Flughäfen eingesetzten Artenschutz-Spürhunde könnten auch "Elfenbein oder gut verpackten Kaviar" aufspüren und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des illegalen Handels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. März 2012: Erziehungsgeld auch für Ausländer – Kein Streikrecht für Lehrer – Spürnasen für Artenschutz . In: Legal Tribune Online, 09.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5737/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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