Das Gericht glaubt den Managern der Deutschen Bank nicht. Es gab wohl doch ein Komplott gegen Filmhändler Kirch. Außerdem in der heutigen Presseschau: Das Exportstrafrecht wird verschärft, Reisen für Aufsichtsräte sind keine Korruption, und warum deutsche Zöllner Finanzminister Schäuble wegen einer Stradivari anzeigten.
OLG München – Kirch-Erben vs. Deutsche Bank: Der Deutschen Bank droht eine peinliche und teure Niederlage vor Gericht. Das Oberlandesgericht (OLG) München geht nach bisheriger Beweisaufnahme davon aus, dass die Deutsche Bank ein Beratungsmandat der Kirch-Gruppe angestrebt hat und das Interview des damaligen Vorstandsvorsitzenden Rolf Breuer deshalb absichtlich die Zahlungsfähigkeit von Kirch gefährdete. Das berichtet u.a. die FTD (Angela Maier). Die Erben von Kirch fordern zwei Milliarden Euro Schadensersatz. Am 16. November will das OLG noch einmal einen Vergleich anregen. Bisher hatte die Bank Vergleichsvorschläge letztlich abgelehnt.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Whistleblower: Die SPD will ihren Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz im Herbst forcieren, meldet das Handelsblatt (Heike Anger) und stellt den Gesetzentwurf vor. Danach sollen sich Whistleblower, die Missstände in ihrem Unternehmen aufdecken wollen, sofort an externe Stellen wenden können.
Exportstrafrecht: Die FTD (Daniel Schönwitz) beschreibt eine Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts, die ab dem kommendem Jahr gelten soll. Danach ist die genehmigungslose Ausfuhr von zivil-militärischen dual-use-Gütern bisher in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit, künftig soll es eine Straftat sein. Hier werde "Schlamperei zur Straftat", warnt die FTD.
Nebentätigkeit von Abgeordneten: Heribert Prantl (SZ) und Jasper van Altenbockum (FAZ) verteidigen die Möglichkeit von Abgeordneten, Nebentätigkeiten auszuüben. Das sichere ihre Verankerung im privaten Beruf, erhöhe die Rückkehrmöglichkeit aus der Politik und damit die Freiheit des Mandats. Eine Verfassungsklage gegen die derzeitigen Transparenzregeln sei am Bundesverfassungsgericht 2007 nur denkbar knapp mit vier zu vier Richterstimmen abgelehnt worden.
Weitere Themen – Justiz
OLG Hamm zu Lust- und Informationsreisen: Nach einem Bericht des Handelsblatts (Fabian Gartmann) hat das Oberlandesgericht Hamm den Geschäftsführer der städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Münster vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Laut Anklage soll er die Mitglieder seines Aufsichtsrats zu sinnlosen Reisen eingeladen haben. Das Gericht fand die Reisen aber förderlich für das Unternehmen. Es sei die Pflicht des Geschäftsführers, den Aufsichtsrat auf seine Seite zu bekommen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, überwiegend Stadträte, seien wegen Vorteilsnahme angeklagt gewesen, aber auch freigesprochen worden.
LG Hamburg verurteilt NDR-Redakteurin: Die ehemalige NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze wurde vom Landgericht Hamburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ihr Ehemann und eine Fernsehproduzentin erhielten Geldstrafen, berichtet die FAZ (Andreas Nefzger). Heinze und ihr Mann hatten Drehbücher unter falschem Namen geschrieben, die die Produzentin in Heinzes Auftrag verfilmt hatte. Das Gericht wertete dies als Bestechung, Bestechlichkeit und Untreue.
ArbG Neu-Ulm – lesbische Erzieherin: Die katholische Kirche und eine lesbische Erzieherin, die von der Kirche gekündigt worden war, einigten sich in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Neu-Ulm auf einen Vergleich. Danach erhält die Erzieherin eine Abfindung. Die Kündigung während der Elternzeit war offensichtlich rechtswidrig. Eine spätere Kündigung wegen Verstoße gegen die katholische Sittenlehre wäre aber möglich gewesen, informiert spiegel.de.
LG Magdeburg – Bahnunfall: Der Lokführer eines Güterzugs ist am Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er hatte im Januar 2011 zwei Haltesignale übersehen und war deshalb mit einem Personenzug kollidiert, was zehn Menschenleben gefordert hatte. Die SZ (Christiane Kohl) berichtet vom Prozess.
BGH – Simpson-Bier: Der Blog jusatpublicum weist auf einen am 5. Dezember am Bundesgerichtshof terminierten Prozess hin. Gestritten wird um die Nutzung und den Fortbestand der Marke Duff Bier, die eigentlich aus der Comic-Serie "Die Simpsons" stammt.
Kronzeugen-Rocker: Die SZ (Hans Leyendecker) hat weitere Hinweise zusammengetragen, dass der aus dem Hells Angels-Millieu stammende Kronzeuge der Kieler Staatsanwaltschaft zu Aufschneidereien neigt.
Streit um Steuer-Bußgelder: Nordrhein-Westfalen erhielt von zwei Schweizer Banken Bußgelder in Höhe von 200 Millionen Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Davon möchte Hessen neun Prozent abbekommen, weil man auch die als Beweismittel angekauften Steuer-CDs zu neun Prozent mitfinanziert habe. NRW meint aber, Bußgelder stünden allein NRW zu, so die FAZ (Thomas Holl).
Jugendstrafvollzug in freien Formen: Die Kriminologen Tobias Block und Alescha Lara Savinsky kritisieren auf lto.de die Einstellung eines Modellversuchs in NRW. In solchen Einrichtungen könnten straffällige Jugendliche soziale Verantwortung erlernen. "Aus der Flucht von Jugendlichen aus dem Pilotprojekt lassen sich keine Schlüsse über Sinn oder Unsinn des Jugendstrafvollzugs in freien Formen ziehen." Eine Fluchtquote von Null sei unrealistisch.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Italien – Starke Justiz: Michael Braun (taz) gibt einen Überblick über Verfahren der italienischen Justiz gegen Mächtige aller Art. Ermittlungen gegen hochrangige Persönlichkeiten seien in Italien in der Regel nicht schädlich für die Karriere. Grund sei die Selbstverwaltung der Justiz.
IStGH – Kolumbien: Das European Center for Constitutional and Human Rights will heute beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eine Anzeige gegen Kolumbien einreichen, berichtet die SZ (Javier Carceres). Das Land sei weder fähig noch willens, die Tötung von rund 3.000 Gewerkschaftern in den letzten Jahren aufzuklären.
Sonstiges
Facebook-Parties: Die SZ (Laura Hertreiter/Katrin Kuntz) schildert die Rechtslage bei aus dem Ruder laufenden Facebook-Parties.
Das Letzte zum Schluss
Schäuble schützt Stradivari: Finanzminister Wolfgang Schäuble hat das Engagement von deutschen Zöllnern gebremst. Diese nahmen mehrfach japanischen Geigerinnen ihre wertvollen Violinen weg (darunter eine Stradivari), weil die Einfuhr nicht angemeldet gewesen war. Daraufhin soll die japanische Regierung protestiert und Schäuble eine Freigabe der Geigen angeordnet haben. Laut bild.de (Max Schneider) sollen empörte Zöllner den Finanzminister daraufhin wegen Strafvereitelung angezeigt haben. Laut SZ (Jannis Brühl) liege eine solche Anzeige der Staatsanwaltschaft noch nicht vor.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 9. Oktober 2012: Komplott der Deutschen Bank – Zulässige Lustreisen – Schäuble schützt Stradivari . In: Legal Tribune Online, 09.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7263/ (abgerufen am: 20.04.2024 )
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