Hendrik Wüst schlägt vor, ein AfD-Verbotsverfahren zu erwägen. Die Meinungsfreiheit erlaubt nicht zwingend die Ausnutzung von Marken für politische Aussagen. Der Mainzer Landtag muss politisch "unzuverlässige" Mitarbeiter nicht finanzieren.
Thema des Tages
AfD-Verbot: Auf einer Veranstaltung in Berlin hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die "ergebnisoffen" den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und ein mögliches Verbot der Partei prüft. Untersucht werden solle auch, ob aus Einstufungen der Partei durch die Verfassungsschutzämter weitere Schritte folgen sollten. Es berichten FAZ (Mona Jaeger/Reiner Burger) und LTO. Den Ablauf eines Verbotsverfahren am Bundesverfassungsgericht beschreibt wdr.de (Philip Raillon).
Markus Sehl (LTO) begrüßt den "sehr konkreten und umsetzbaren Schritt", gibt aber zu bedenken, dass über "diskutieren und prüfen" hinaus die Einleitung eines Verbotsverfahrens "eine politische Entscheidung" ist und bleibt. Konsequenter wäre es, wenn Wüst im Bundesrat eine Länderinitiative für ein Verbotsverfahren einbringen würde.
Dass ein mutmaßlicher "Kanzler der Reserve" die "Keule Parteiverbot" zum jetzigen Zeitpunkt schwinge, signalisiert für Reinhard Müller (FAZ) "nicht nur den Wählern der AfD", dass Wahlen nur dann ernst genommen werden, "wenn wir selbst gewinnen".
Rechtspolitik
Regierungsbildung Sachsen-Anhalt: Nun beschreibt auch die SZ (Dominik Fürst/Nicolas Richter) mögliche Szenarien für eine Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt. Neuwahlen seien "eine eher theoretische Möglichkeit", weil die Auflösung des Landtags bereits nach dem zweiten gescheiterten Wahlgang für das Amt des Ministerpräsidenten mit absoluter Mehrheit beschlossen werden müsste und damit der dritte Wahlgang, in dem eine einfache Mehrheit genügt, abgeschnitten würde. Den Ablauf der Ministerpräsidenten-Wahl beschreibt auch beck-aktuell und weist auf die Möglichkeit eines Stimmenpatts im dritten Wahlgang hin, bei dem der AfD-Kandidat Ulrich Siegmund nicht gewählt wäre. Janos Richter (Verfassungsblog) warnt, dass die AfD auch ohne Mehrheit im Landtag Gesetze beschließen könnte, wenn sechs oder mehr Nicht-AfD-Abgeordnete einer Gesetzesabstimmung fernbleiben. Daraus folge eine "politische Anwesenheitspflicht" der Abgeordneten.
Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt: Ab dem heutigen Mittwoch treffen die Präsidenten der Landesverfassungsschutzämter und Sinan Selen, Präsident des Bundesamts, in Köln zu einem dreitägigen Arbeitstreffen zusammen. Nach übereinstimmender Einschätzung von Welt (Philipp Woldin) und bild.de (Philip Fabian) dürfte der inhaltliche Schwerpunkt darin liegen, einen Umgang mit einer Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt zu finden. U.a. der thüringische Verfassungsschutzchef Stephan Kramer plädiere für eine konsequente Anwendung eines "Need-to-know"- bzw. Erforderlichkeitsprinzips, bei dem sensible Informationen nur im Umfang zwingender Erforderlichkeit geteilt würden.
Migrationspolitik Sachsen-Anhalt: Nun analysiert auch tagesschau.de (Max Bauer), dass "zwei Drittel" der migrationspolitischen Forderungen des Wahlprogramms der sachsen-anhaltinischen AfD "rechtlich nicht umsetzbar" wären. Spielräume für eine AfD-geführte Landesregierung ergäben sich jedoch bei der Ausführung "offen formulierter" Bundesgesetze, etwa bei Ausweisungen.
Bundeszwang: Das Instrument des Bundeszwangs nach Art. 37 Grundgesetz erläutert nun auch zdf.de (Daniel Heymann) vertieft. Ob die diesbezüglichen Voraussetzungen – die Nichterfüllung von Bundespflichten – vorliegen, müsse in der Regel vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden. Die FAZ (Frederik Orlowski) erläutert das Prinzip der Bundestreue.
Einkommensteuer: Auf LTO zeigt sich Rechtsprofessor Dennis Klein wenig angetan von der bislang als Regierungsentwurf vorliegenden Reform der Einkommensteuer. Die vorgesehenen Anpassungen von Freibeträgen und Einkommensgrenzen stellten mitnichten eine "grundlegende Reform" dar. Im Lichte der allgemeinen Preisentwicklung müsse vielmehr von einer "Abmilderung der andernfalls eintretenden Steuererhöhung" ausgegangen. Es sei zweifelhaft, dass auf diesem Wege die in Aussicht gestellten zehn Milliarden Steuerentlastung erreicht würden.
beA: Gesetzgebungsausschüsse des Deutschen Anwaltvereins fordern, die Pflicht zur Ersatzeinreichung von Schriftsätzen bei technischen beA-Problemen in § 130d ZPO zu streichen. Dass neben einem Fax mit dem eigentlichen Schriftsatz in einem weiteren Schriftsatz die technische Unmöglichkeit der beA-Einreichung glaubhaft gemacht werden muss, sei nicht nur umständlich, sondern berge eine erhebliche Rechtsunsicherheit in sich. Stattdessen sollten sich bei technischen beA-Problemen die Fristen automatisch um einen Tag verlängern. Rechtsanwalt Peter Bert berichtet auf anwaltsblatt.de.
Justiz
EuGH – "IKEA-Plan": Die unerlaubte Nutzung einer bekannten Marke im Rahmen einer politischen Kampagne kann nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht pauschal mit einem Verweis auf die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. Ob die belgische rechtsextreme Vlaams Belang-Partei für ihren migrationskritischen "IKEA-Plan" in diesem Sinne den Namen der schwedischen Möbelkette verwenden durfte, muss nun vom vorlegenden nationalen Gericht geprüft werden. Die Partei müsse dabei darlegen und nachweisen, warum gerade die gewählte Bezeichnung gerechtfertigt ist, das Gericht im Anschluss zwischen der Meinungsfreiheit und dem Eigentumsrecht und den Interessen des Markeninhabers abwägen. FAZ (Marcus Jung/Felix Schwartz), LTO und tagesschau.de (Kolja Schwartz) berichten.
VerfGH RhPf zu AfD-Fraktions-Mitarbeiter:innen: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr eingeführte Regelungen im Abgeordnetengesetz und im Fraktionsgesetz gebilligt, nach denen die staatliche Finanzierung für Beschäftigte von Abgeordneten und Landtagsfraktionen von einer Zuverlässigkeitsprüfung abhängig gemacht wird. Ein Mitarbeiter gilt etwa dann als unzuverlässig, wenn er verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt oder in den letzten fünf Jahren unterstützt hat. Die von der AfD-Fraktion mit einem Normenkontrollantrag angegriffene Regelung greife zwar in das Recht der Abgeordneten ein, die für sie Arbeitenden selbst auszuwählen, so der VerfGH. Der Eingriff sei jedoch gerechtfertigt und verhältnismäßig. Über das jetzt veröffentlichte Urteil von Ende August schreibt beck-aktuell.
EuGH zu Schadensersatz für Nichtvorlage: In zwei Urteilen hat der Europäische Gerichtshof ausbuchstabiert, unter welchen Voraussetzungen eine Nichtvorlage zum EuGH einen Schadensersatzanspruch begründen kann. Die bloße Verletzung einer Vorlagepflicht genüge nicht. Erforderlich seien vielmehr ein Individualrechtsschutzcharakter der betroffenen Unionsrechtsnorm sowie ein hinreichendes Gewicht des Verstoßes und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Rechtsverstoß und Schaden. Im Falle eines rumänischen Landwirts waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil die in Streit stehenden EU-Vorschriften keine subjektiven Rechte verliehen. Im zweiten entschiedenen Fall könnte der Oberste Gerichtshof Portugals Bestimmungen über den Betriebsübergang missachtet haben, indem er eine Vorlage unterließ. Ob ein Amtshaftungsanspruch vorliegt, muss nun in Portugal geprüft werden. Es berichten LTO und beck-aktuell.
BGH zu Jugendstrafverfahren/Letztes Wort: In Jugendstrafverfahren haben auch anwesende Erziehungsberechtigte das Recht auf das letzte Wort. Weil dies in einer vom Landgericht Hanau verhandelten Sache der Mutter des 14-jährigen Angeklagten nicht gewährt wurde, hob der Bundesgerichtshof den diesbezüglichen Strafausspruch einer mehrjährigen Jugendstrafe auf und verwies die Sache zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Erklärung der nicht zu Wort gekommenen Mutter sich auf die Strafhöhe ausgewirkt hätte, so der BGH laut LTO. Dies gelte wiederum nicht für den Schuldspruch, der somit rechtskräftig wurde.
BGH zu Zeugnisverweigerungsrecht: Das Zeugnisverweigerungsrecht eines Angehörigen gemäß § 52 Strafprozessordnung erlischt jedenfalls dann, wenn das Verfahren gegen den angehörigen Beschuldigten gemäß § 153a StPO endgültig eingestellt worden ist und grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, dass die in Frage stehende Tat noch als Verbrechen verfolgt wird. Diese bislang offene Frage zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts entschied der Bundesgerichtshof in einem nun veröffentlichten Beschluss Ende April und schloss sich dabei der herrschenden Literaturansicht an. LTO berichtet.
BGH zu Tötungsvorsatz: In einem nun veröffentlichten Urteil hob der Bundesgerichtshof im Juni die Verurteilung von vier Angeklagten wegen eines besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück an das Landgericht Hannover. Es habe sich mit der naheliegenden Möglichkeit eines zumindest bedingten Tötungsvorsatzes auseinanderzusetzen und könne sich nicht darauf zurückziehen, dass nähere Feststellungen zur Anzahl und Zielrichtung der gegen den Kopf des Geschädigten geführten Schläge nicht möglich seien. LTO berichtet.
BGH – Werkstattrisiko/Kaskoversicherung: Die FAZ informiert über ein derzeit am Bundesgerichtshof anhängiges Verfahren, das die bislang offene Frage klären soll, wer das sogenannte Werkstattrisiko im Fall einer Kaskoversicherung trägt. Der in den unteren Instanzen unterlegenen Klägerin war der vollständige Ersatz eines selbst verursachten Schadens durch ihre Kaskoversicherung wegen vermeintlich überhöhter Kosten der Werkstatt verweigert worden.
OLG Hamburg zu Wish.com: Die Handelsplattform Wish.com haftet laut Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts umfassend für die auf ihr vertriebenen Fälschungen von Markenprodukten. Weiter noch als die Vorinstanz erkannte das OLG im konkreten Auftritt von Wish.com und dem Gepräge der dort vertriebenen Produkte eine Haftung nicht nur als Störer, sondern als Täter der markenrechtlichen Verletzungen. beck-aktuell berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu Bewertungsportal: In einer Kostenentscheidung nach beidseitigen Erledigungserklärungen in einem Rechtsstreit über die Löschung eines negativen Kommentars in einem Bewertungsportal obsiegte das ursprünglich klagende Unternehmen. Hierfür war maßgeblich, dass das beklagte Portal auch auf Nachfrage des Gerichts seine Erkenntnisse über den Urheber der beanstandeten Äußerung nicht mitteilte. LTO und beck-aktuell berichten.
LG Stuttgart – Porsche-Vorstandsvergütung: Dem Hbl (Lazar Backovic) liegt eine am Landgericht Stuttgart erhobene Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage des Wirtschaftswissenschaftlers Christian Strenger vor. Der Corporate Governance-Experte hält Beschlüsse der letztjährigen Porsche-SE-Hauptversammlung über die Vergütung des kurz zuvor ausgeschiedenen Porsche-Finanzvorstandes Lutz Meschke für rechtswidrig und rechne mit einem langwierigen Verfahren, hoffe aber auf grundsätzliche Klärungen.
LG Bonn/LG Köln – Cum-Ex/Henry Gabay: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) hat erfahren, dass der im Mai 2025 vom Landgericht Bonn rechtskräftig verurteilte Cum-Ex-Straftäter Henry Gabay seine mit knapp drei Jahren Freiheitsentzug bemessene Strafe noch nicht angetreten hat. Mutmaßlicher Grund sei ein am Landgericht Köln anhängig gemachter Wiederaufnahmeantrag des Fondsmanagers.
AG München zu Achterbahn-Verletzung: Am Amtsgericht München ist die Schadensersatzklage eines Mannes gescheitert, der sich bei einer Achterbahnfahrt auf dem Münchner Oktoberfest den Arm gebrochen hatte, weil er trotz Verbots die Arme hochgerissen hatte. Das Verbot sei ausreichend beschildert gewesen. Es komme nicht darauf an, ob sich alle Fahrgäste an das Verbot halten. Über das Urteil von Anfang August berichtet LTO.
BVerfG in der Nachkriegszeit: njw.de (Monika Spiekermann) spricht mit dem rechtshistorischen Privatdozenten Frieder Günther als Mitautor einer Ende Juli vorgelegten Untersuchung über die NS-Belastung der BVerfG-Richter:innen bis 1970. Diese sei höher gewesen als bekannt, weil sich die Forschung bisher zu sehr auf die beschönigenden Selbstauskünfte der Richter:innen verließ. Eine direkte Auswirkung auf die Rechtsprechung sei aber nicht festgestellt worden.
Recht in der Welt
IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: Im Verfahren über den gegen Deutschland gerichteten Vorwurf, Beihilfe zu einem Völkermord im Gazastreifen geleistet zu haben, hat nun der nicaraguanische Vertreter vor dem Internationalen Gerichtshof begründet, warum die Klage zulässig sei. Nicaragua wolle nicht erreichen, dass der IGH über einen Völkermord Israels entscheidet. Vielmehr gehe es um eigenständige Völkerrechtsverstöße Deutschlands. LTO (Franziska Kring) berichtet. Ab dem heutigen Mittwoch sollen die Parteien auf die Argumente der jeweiligen Gegenseite eingehen.
Frankreich – Tod von Flüchtlingen im Ärmelkanal: Zwölf größtenteils aus Afghanistan stammende Schleuser sind in Paris wegen fahrlässiger Tötung in 31 Fällen sowie organisierter Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angeklagt, gegen zwei mutmaßliche Drahtzieher wird in Abwesenheit verhandelt. Sie sollen ein Schiffsunglück verursacht haben, indem sie im Herbst 2021 Dutzende hauptsächlich aus dem Irak stammende Kurden auf einem nicht seetüchtigen Schlauchboot Richtung Großbritannien schickten. Ein Prozess gegen französische Armeeangehörige, die Hilferufe der Untergehenden ignoriert haben sollen, sei in Vorbereitung, schreibt die FAZ (Michaela Wiegel).
Ägypten – Sarah Khalifa: Ein Kairoer Gericht hat die landesweit bekannte TV-Moderatorin und Influencerin Sarah Khalifa zum Tode verurteilt. Im Verbund mit elf weiteren, ebenfalls verurteilten Angeklagten soll sie innerhalb einer kriminellen Vereinigung synthetische Drogen aus dem Ausland beschafft und anschließend vertrieben haben. Khalifa bestreitet dies. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Fall stellt spiegel.de (Dunja Ramadan) vor.
Ukraine - Generalstaatsanwalt Krawtschenko: Der ukrainische Generalstaatsanwalt Ruslan Krawtschenko hat seinen Rücktritt angekündigt, nachdem gegen hochrangige Mitglieder der Generalstaatsanwaltschaft Korruptionsermittlungen aufgenommen wurden, da sie betrügerische Callcenter gedeckt und daran mitverdient haben sollen. Krawtschenko, der Präsident Wolodymir Selenskyi nahesteht, betonte, er wolle Schaden vom Amt abhalten. Die FAZ (Robert Putzbach) berichtet.
Sonstiges
AfD-Einstufung/Berlin: Die Berliner Innenverwaltung will nicht preisgeben, ob der Verfassungsschutz die Landes-AfD beobachtet. Eine im September in Kraft getretene Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes macht die jährliche öffentliche Information über verfassungsrelevante Bestrebungen zur Pflicht und eröffnet bei hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkten die Möglichkeit, auch sonst zu informieren. Angesichts der in knapp zwei Wochen anstehenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus würde eine jetzige Aussage aber in das Recht aller Parteien auf Chancengleichheit eingreifen, gibt LTO die Einlassung der Verwaltung wieder.
RAin Sabine Fuhrmann: Der Deutsche Anwaltverein verleiht seinen Maria-Otto-Preis in diesem Jahr an Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann. Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen zeichne sich neben ihrer fachlichen Qualifikation im Wirtschaftsrecht auch durch ihre Vorbildwirkung für junge Anwältinnen aus, schreibt beck-aktuell. Mit dem Preis erinnert der DAV an Maria Otto, die 1922 als erste Frau zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen wurde.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 9. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60833 (abgerufen am: 09.10.2026 )
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