Die juristische Presseschau vom 7.-9. Juli 2012: 1 Tag bis zur BVerfG-Verhandlung - 4 Jahre Freiheitsstrafe für Becker – 50 Jahre Haft als lebenslänglich

09.07.2012

Große Anspannung in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht befasst sich wieder mit Europa. Außerdem in der Presseschau: Das neue Meldegesetz sorgt für mächtig Unruhe, der Verfassungsschutz soll reformiert werden, wenn "lebenslänglich" 50 Jahre Haft bedeutet und eine Hitliste der dümmsten Verbrecher.

BVerfG zum ESM: Morgen findet vor dem Bundesverfassungsgericht die mit großer Spannung erwartete mündliche Verhandlung über die Eilanträge zum Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt statt. Das Handelsblatt (Heike Anger) berichtet vorab und schildert, welche Erwartungen Staatsrechtler an den morgigen Verhandlungstag knüpfen. Über die morgige mündliche Verhandlung berichten vorab auch die FAS (Melanie Amann),  die Montags-SZ (Simone Boehringer) sowie die Montags-Faz (Joachim Jahn). 

Der Spiegel (Dietmar Hipp/ René Pfister) nimmt die Verhandlung zum Anlass, das seit langem angespannte Verhältnis von Regierung und Verfassungsgericht zu beleuchten. Der Machtkampf zwischen Berlin und Karlsruhe gehe diese Woche in eine neue Runde, so der Spiegel. In der Montags-FAZ (Joachim Jahn) findet sich ein Portrait des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Andreas Vosskuhle. 

Interview mit Udo Di Fabio: In einem Interview mit dem Spiegel äußert sich der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio zu den verfassungsrechtlichen Hürden eines europäischen Bundesstaates und des EU-Rettungsschirms. Ausdrücklich warnt er vor er einer Volksabstimmung über die EU-Integration: "Hände weg vom Grundgesetz".

Souveränität: In einem Gastbeitrag für die FAS beschäftigt sich Ulrich Wilhelm, der ehemalige Sprecher der Bundesregierung, mit der Zukunft Europas. Ohne eine Übertragung von Souveränität auf ein gemeinsames Europa könne keine nationale Demokratie eine so gewaltige Solidaritätsleistung dauerhaft stemmen, wie sie die Schuldenkrise Europa abverlange.

Arbeitsministerin zu Eurobonds: In Gespräch mit dem Spiegel hat sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen dafür ausgesprochen, Eurobonds nicht kategorisch auszuschließen. Die Montags-SZ (Catherine Hoffmann) spekuliert, dass von der Leyen mit ihren Äußerungen "für neuen Ärger" in der Koalition sorge.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Meldegesetz: Wie die Samstags-SZ (Heribert Prantl) berichtet, formiert sich der Widerstand von Datenschützern und Opposition gegen das bereits vor anderthalb Wochen vom Bundestag beschlossene Meldegesetz. Auch der Deutsche Städtetag lehnt das Gesetz ab und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat zumindest Bedenken, weiß die Montags-SZ (Joachim Käppner/Peter Blechschmidt).

Heribert Prantl (Montags-SZ) kritisiert den Daten-Handel als "Untreue" gegenüber dem Bürger. Das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde per Gesetz zu "informationeller Fremdbestimmung." Auf spiegel.de findet sich ein Überblick zu den wichtigsten Fragen um das neue Meldegesetz.

Acta: Hendrik Kafsack (FAS) kommentiert das Scheitern von Acta im Europäischen Parlament und bescheinigt den Europaabgeordneten "Verantwortungsgefühl". Für den notwendigen Schutz des geistigen Eigentums sei Acta nicht die Antwort gewesen -  gewonnen habe daher auch nicht die Internetgemeinde, "sondern eine verantwortungsvolle Politik."

Verschärfung des Jugendschutzgesetzes: Bundesfamilienministerin Kristina Schröder sorgt mit ihrer Initiative zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes für Wirbel und erzürnt die FDP, berichtet die Montags-SZ (Peter Blechschmidt). Nach den Plänen des Familienministeriums sollen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach 20 Uhr nicht mehr auf öffentlichen Veranstaltungen aufhalten dürfen, wenn dort Alkohol ausgeschenkt wird. Nina Bovensiepen (Montags-SZ) konstatiert trocken, das geplante Ausgehverbot für Jugendliche sei im Kampf gegen das Komasaufen eine "hundertprozentig dumme Idee."

Reform des Verfassungsschutzes: Die FAS (Markus Wehner) schildert die neu entbrannte Debatte um die Reform des Verfassungsschutzes. Es berichten außerdem die Montags-taz (Wolf Schmidt) sowie die Montags-FAZ (Majid Sattar). Der Blog internet-law.de diskutiert die Reformmöglichkeiten.

Leistungsschutzrecht: René Martens (Montags-taz) kritisiert das geplante Leistungsschutzrecht.

KapMuG verlängert: Joachim Jahn (Montags-FAZ) kommentiert die Verlängerung und Reform des Kapital-Anleger-Musterverfahrensgesetzes durch den Bundestag. Es liege nahe, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf alle Bereiche des Verbraucherschutzes auszudehnen; ansonsten werde die EU Deutschland wohl zur Einführung einer Art von Sammelklage zwingen.

Weitere Themen - Justiz

Verena Becker: Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern im Jahr 1977 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Von der Urteilsverkündgung berichtet die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt). Voraussichtlich muss Becker aber nicht ins Gefängnis: Da sie bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt hat, gelten zwei Jahre und sechs Monate als verbüßt, hinzu kommen vier Monate Untersuchungshaft aus dem Jahr 2009, berechnet die Samstags-taz (Christian Rath). Mit weiteren Prozessen wegen des Buback-Mordes sei nicht zu rechnen, so die Prognose der Samstags-taz (Christian Rath).

Reinhard Müller (Samstags-FAZ) kommentiert, das Urteil sei "schwer erträglich". Ein Strafverfahren könne nicht alles ans Tageslicht fördern: "Wer die ganze historische Wahrheit erwartet, muss enttäuscht werden." Auch bei Heribert Prantl (Samstags-SZ) hinterlässt das Urteil einen schalen Beigeschmack. Die Entscheidung des OLG sei eine "Verlegenheitsgeste" und der Becker-Prozess beweise, dass die strafjuristische Aufarbeitung der RAF-Zeit nun zu Ende sei. Das Urteil kommentieren außerdem Tom Strohschneider (Samstags-taz) sowie Ursula Knapp (fr-online).

BVerwG zu Stadtratsfraktionen: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diskriminiert die Finanzierung der Geschäftsführung von Stadtratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen Anzahl der Fraktionsmitglieder richte, kleinere Fraktionen. Dies berichtet lto.de. Eine Verteilung allein nach dem Kopfprinzip verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und beschneide das Mitwirkungsrecht einer Fraktion, wenn diese ihre Informations-, Organisations- und Koordinationsaufgaben deswegen nicht mehr wahrnehmen könne.

OLG Frankfurt zu Magnus Gäfgen: Wie lto.de kurz meldet, ist Magnus Gäfgen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem Antrag zur Wiederaufnahme seines Strafverfahrens gescheitert.  Die Verurteilung Gäfgens aus dem Jahr 2003 beruhe im Wesentlichen auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung, so das OLG. Eine festgestellte Verletzung der Menschenrechtskonvention wegen der Androhung von Folter bei der polizeilichen Vernehmung Gäfgens habe auf die Verurteilung keinen Einfluss gehabt.

OVG Rheinland-Pfalz: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland Pfalz muss ein blinder Mann das zu Unrecht an ihn ausgezahlte Blindengeld nicht zurückzahlen, obwohl er der Sozialbehörde seinen Umzug in ein Seniorenheim nicht mitgeteilt hatte. Laut lto.de handelte der Kläger nach Ansicht des OLG nicht grob fahrlässig, weil ihm der Hinweis auf die entsprechende Mitteilungspflicht in dem Bescheid über die Gewährung von Blindengeld nicht so zugänglich gemacht wurde, dass er für ihn wahrnehmbar gewesen wäre.

LG Berlin zu Duogynon-Opfer: Heike Haarhoff (Samstags-taz) bespricht die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom vergangenen Donnerstag. Das LG hatte die Haftungsklage des Klägers gegen die Bayer Pharma AG auf 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz abgewiesen, weil die Ansprüche spätestens seit 2006 verjährt gewesen seien.

50 Jahre Haft: Seit 50 Jahren befindet sich Hans-Georg Neumann in Haft, so lange wie in Deutschland kein anderer - und doch besteht für ihn keine Aussicht auf Freiheit. Die Montags-taz (Kai Schlieter) schildert ausführlich den Fall und erläutert, warum er nicht freikommt.

NSU-Untersuchungsausschuss: Die Samstags-FAZ (Majid Sattar) berichtet ausführlich vom NSU-Untersuchungsausschuss, der sich am vergangenen Donnerstag mit der sogenannten Schredderaffäre befasst hat. Die Befragung des für die Aktenvernichtung zuständigen Referatsleiters im Bundesamt für Verfassungsschutz werfe die Frage auf, was durch die Vordatierung der Aktenvernichtung in der Behörde habe vertuscht werden sollen. Wie die Montags-taz (Wolf Schmidt) meldet, hat ein Anwalt von NSU-Opferangehörigen gegen den Beamten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt Anzeige erstattet. Im Gespräch mit lto.de erläutert der Rechtswissenschaftler Sebastian Roßner, wieso der Referatsleiter im Ausschuss schweigen durfte und welchen Geheimhaltungspflichten die Abgeordneten unterliegen.

Mit den Spekulationen um Beate Zschäpe und den Verfassungsschutz beschäftigen sich auch die Samstags-SZ (Tanjev Schultz) und fr-online (Andreas Förster). Nach einem Bericht der Samstags-FAZ (Katharina Iskandar) soll nun auch der ehemalige  Verfassungsschützer Andreas T. aussagen, der sich 2006 bei der Tat in Kassel am Tatort aufgehalten hatte.

Mord an Vanessa: In der Samstags-SZ (Hans Holzhaider) findet sich eine ausführliche Reportage zum Fall von Michael W., den das Landgericht Augsburg 2003 wegen Mordes an der zwölfjährigen Vanessa zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt hatte. In Kürze soll er aus der Haft entlassen werden - die Justiz halte ihn für immer noch gefährlich und suche nach einer Handhabe, ihn weiter einzusperren.

Gerichtsvollzieher erschossen: Am vergangenen Mittwoch hatte ein 53-jähriger Mann bei einer Zwangsräumung in Karlsruhe einen Gerichtsvollzieher, drei weitere Menschen sowie sich selbst erschossen. Der Spiegel beleuchtet die Hintergründe der Tat und geht der Frage nach, wieso die vielen Alarmsignale übersehen wurden.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Argentinien – Videla verurteilt: Der 87 Jahre alte frühere argentinische Diktator Rafael Videla und sechs weitere mitangeklagte Militärs sind erneut zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Gericht in Buenos Aires verhängte gegen Videla wegen des systematischen und geplanten Raubs von Kindern politischer Gefangener während der Militärherrschaft von 1976 bis 1983 eine Haftstrafe von 50 Jahren, meldet die Samstags-FAZ (Josef Oehrlein).  Über den Prozess berichtet ausführlich auch die Samstags-taz (Jürgen Vogt)

Jürgen Vogt (Samstags-taz) kommentiert, es handele sich um ein "historisches Urteil": Zum ersten Mal sei einer ehemaligen Militärdiktatur per Gerichtsurteil bescheinigt worden, sich systematisch und durch Befehle "von ganz oben" die in der Haft geborenen Kinder ihrer politischen Gegner angeeignet zu haben. Peter Burghardt (Samstags-SZ) sieht die Bedeutung des Prozesses darin, dass Argentinien seiner Vergangenheit mit rechtsstaatlichen Methoden Herr werde und dadurch ein "Vorbild für die ganze Region" sei.

Das Letzte zum Schluss

Dummheit: Manche Verbrecher stellen sich bei der Ausübung ihres Berufes so dämlich an, dass die Polizei leichtes Spiel hat. Eine Hitliste seiner dämlichsten Lieblingsverbrecher präsentiert Ulrich Hacke (Samstag-SZ).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lp

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7.-9. Juli 2012: 1 Tag bis zur BVerfG-Verhandlung - 4 Jahre Freiheitsstrafe für Becker – 50 Jahre Haft als lebenslänglich . In: Legal Tribune Online, 09.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6563/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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