Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2016: AGH zum Anwalts­post­fach / BAG zur Ket­ten­be­fris­tung / VG zur Woh­nungs­zwe­ck­ent­f­rem­dung

09.06.2016

beA darf nicht ohne Zustimmung empfangsbereit geschaltet werden. Außerdem in der Presseschau: langjährige Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft können mißbräuchlich sein, Berliner Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß.

Thema des Tages

AGH Berlin zum beA: Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) untersagt, die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) für die Antragsteller ohne deren Zustimmung empfangsbereit einzurichten. Das berichtet lto.de (Pia Lorenz). Die BRAK hatte angekündigt, die Postfächer, die sie nach § 31a BRAO für alle Kammermitglieder einzurichten hat, so zu konstruieren, dass ohne eine weitere Mitwirkung der Postfachinhaber Nachrichten dort eingehen können. Mehrere Rechtsanwälte hatten sich dagegen gewandt, dass auf diese Weise faktisch die Verpflichtung zur Nutzung des beA geschaffen wird, ohne dass es eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sieht zwar ausdrücklich eine Pflicht vor, die für die Nutzung des beA erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und den Zugang von Nachrichten zu ermöglichen. Diese Verpflichtung soll jedoch erst ab 2018 gelten.

Rechtspolitik

Länderfinanzausgleich: Mit den Vorschlägen der Länder zum Finanzausgleich und der ablehnenden Reaktion des Bundes darauf befasst sich der Staatsrechtler Stefan Korioth in der FAZ. Das Vakuum nach dem gescheiterten Ländervorstoß sollte genutzt werden, um die notwendigen Reformen zu diskutieren.

Erbschaftsteuer: Cerstin Gammelin (SZ) beklagt die halbherzigen Versuche, die Erbschaftsteuer zu reformieren. Im Handelsblatt fordert Gerd Maas (Verband der Familienunternehmer) gleich die komplette Abschaffung der Steuer.

BND-Gesetz: Den Entwurf des BND-Gesetzes, auf den sich Innen-, Justiz- und Kanzleramtsminister geeinigt haben, stellt die SZ (Benedikt Peters/Ronen Steinke) vor. EU-Staaten, deren Bürger sowie Institutionen sollen danach weiter ausgeforscht werden dürfen. Lediglich Wirtschaftsspionage werde fortan untersagt.

Asylrecht: Die FAZ (Jasper von Altenbockum) weist darauf hin, dass bei der Diskussion über die Qualifizierung als sicherer Herkunftsstaat nicht vergessen werden sollte, dass ohnehin nur ein sehr kleiner Teil der Asylbewerber anerkannt wird. Durch die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat würden dagegen die Verfahren deutlich beschleunigt und Möglichkeiten zur Rückführung verbessert.

Teilhabegesetz: Der Text von Rechtsanwalt Oliver Tolmein in der FAZ zur vielfältigen Kritik an dem geplanten Teilhabegesetz ist nun online verfügbar.

Stalking: Nach welchen Mustern Stalking funktioniert, beschreibt die taz (Simone Schmollek). In ihrem separaten Kommentar kritisiert sie die Pläne des Justizministers als zu nachsichtig mit den Tätern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2016: AGH zum Anwaltspostfach / BAG zur Kettenbefristung / VG zur Wohnungszweckentfremdung . In: Legal Tribune Online, 09.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19587/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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