Die juristische Presseschau vom 9. April 2025: US-Sup­reme Court zu Abschie­bungen / Pro­zess-Beginn wegen Angriff auf jüdi­schen Stu­denten / Shin Bet-Chef darf vor­erst nicht ent­lassen werden

09.04.2025

Venezolanische Gang-Mitglieder hätten in Texas klagen müssen. Am AG Berlin-Tiergarten hat der Prozess gegen Mustafa A. begonnen. Israels Oberster Gerichtshof stoppte vorläufig die Entlassung von Ronen Bar durch die Regierung Netanjahu.

Thema des Tages

USA – Abschiebung von Venezolanern: Der US-Supreme Court hat einer Beschwerde der US-Regierung gegen den unterinstanzlich angeordneten Stopp von Abschiebungen vermeintlicher Gang-Mitglieder aus Venezuela mit 5:4-Richterstimmen stattgegeben. Der Washingtoner Richter James E. Boasberg sei nicht zuständig gewesen. Die Venezolaner hätten zwar ein Recht auf Haftprüfung gehabt, hätten aber in Texas klagen müssen, wo sie inhaftiert waren. Ob der "Alien Enemies Act" von 1798 eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Abschiebung von venezolanischen Gang-Mitgliedern ist, bleibt damit offen. Richter Boasberg hatte dies in Frage gestellt. Dem Minderheitsvotum der drei liberalen Supreme Court-Richter:innen schloss sich teilweise auch die konservative Amy Cony Barrett an. Es berichten FAZ (Majid Sattar), taz (Bernd Pickert) und LTO.

Reinhard Müller (FAZ) hebt in seinem Kommentar hervor, dass das Gericht den grundsätzlichen Anspruch der Betroffenen auf Rechtsschutz betonte. Dies lege nahe, dass "die in Jahrhunderten heftigen Streits erprobten checks and balances funktionieren." Stefan Kornelius (SZ) dagegen bedauert, dass das Gericht abermals versäumt habe, "der Trump-Regierung ihre Grenzen aufzuzeigen." Zwar scheue es davor zurück, sich dem neuen Regime vollständig auszuliefern, der "Entscheidungsmoment im Machtkampf" zwischen dem Präsidenten und der Justiz werde so jedoch nur herausgezögert.

Rechtspolitik

Sondervermögen/Klimaneutralität: Rechtsprofessor Christoph Degenhart kritisiert auf beck-aktuell, dass das mit der jüngsten Grundgesetzergänzung geschaffene Sondervermögen auch für Investitionen zur Erreichung einer Klimaneutralität bis 2045 zur Verfügung steht. Die konkrete Formulierung des neuen Art. 143h Grundgesetz bewirke einen Anspruch auf Berücksichtigung bei "komplexen Abwägungsprozessen", zur Rechtfertigung staatlicher Freiheitseingriffe und könne auch Vertrauen in Staat und Verfassung beschädigen, indem sich konkrete Handlungsanweisungen an die Politik als nicht realisierbar erweisen.

Schöffen: Privatdozent Harry Gerson stellt auf LTO die Notwendigkeit der Beteiligung von Laienrichtern in Strafprozessen in Frage. Die Institution "Schöffe" weise "erhebliche dogmatische, demokratietheoretische und auch die Resilienz der Justiz betreffende Schwachstellen" auf, ihr vermeintlicher Zugewinn, die Beibringung sogenannten Lebenswissens hänge von Zufällen ab. Wie bei Telefonzellen habe sich der einstmals vorhandene Sinn der Institution mittlerweile in sein Gegenteil gewandelt, eine grundlegende Reform oder gleich die Abschaffung des Schöffenamts überfällig.

Cannabis: Niedersachsen hat seinen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Bestimmungen des Cannabisgesetzes veröffentlicht. Bei einem Konsum in Anwesenheit von Kindern könnten bis zu 1.000 Euro Bußgeld fälig werden, schreibt LTO.

Bundestag: Der sogenannte Vor-Ältestenrat des Bundestags hat mit den Stimmen der designierten Regierungsparteien die ursprünglich für diese Woche geplante erste Sitzungswoche abgesagt. beck-aktuell (Maximilian Amos) beschreibt die in der Geschäftsordnung des Bundestags normierten rechtlichen Grundlage für die Einberufung. Darüber hinaus verpflichte Art. 39 Abs. 3 Satz 3 Grundgesetz die Parlamentspräsidentin, den Bundestag einzuberufen, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies verlange. Dieses im Wege eines Organstreitverfahrens einklagbare Recht würde eine Zusammenarbeit von Linken und AfD erfordern, was Erstere ablehnen.

Justiz

AG Berlin-Tiergarten – Angriff auf jüdischen Studenten: Wegen gefährlicher Körperverletzung ist am Berliner Amtsgericht Tiergarten der Ex-Student Mustafa A. angeklagt. In einer von seiner Verteidigung verlesenen Erklärung räumte der Angeklagte ein, im Februar 2024 seinen jüdischen Kommilitonen Lahav Shapira geschlagen und getreten zu haben. Er bat um Entschuldigung und bot eine Schmerzensgeld-Zahlung an. A. bestritt ein antisemitisches Motiv, er sei vielmehr verärgert gewesen, dass Shapira pro-palästinensische Plakate abgerissen und in einer Chat-Gruppe entsprechende Äußerungen gelöscht habe. Nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts dürfte ein eventuelles antisemitisches Motiv entscheidend für die Verhängung einer Haftstrafe sein. Das Verfahren wird in der nächsten Woche fortgesetzt. Ausführliche Verhandlungsberichte bringen FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de (Wiebke Ramm) und LTO (Max Kolter).

EuGH zu EuStA-Befugnissen: Auf Vorlage eines spanischen Gerichts entschied der Europäische Gerichtshof laut beck-aktuell, dass Zeugenladungen die Rechtsstellung von Personen, gegen die sich Ermittlungen richten, beeinträchtigen können. In derartigen, von nationalen Gerichten festzustellenden Konstellationen, müsse die Ladung gerichtlich überprüfbar sein, auch dann, wenn die Ermittlungen von der Europäischen Staatsanwaltschaft geführt werden.

BVerfG zu Sportwettensteuer: Mit nun veröffentlichtem Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht Ende Februar zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Sportwettensteuer von Wettanbietern aus Malta wegen Darlegungsmängeln ab. Die Unternehmen hatten u.a. moniert, dass sie bereits auf Malta besteuert werden. beck-aktuell berichtet.

VerfGH RhPf zu Neutralitätspflicht von Malu Dreyer: In der vergangenen Woche entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, dass ein Demo-Aufruf von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wegen des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt war. Die Entscheidung und die nachfolgende Diskussion über eine mögliche Aufweichung des staatlichen Neutralitätsgebots zeichnet beck-aktuell (Maximilian Amos) nach.

BGH zu Heckenhöhe: Vor zwei Wochen hatte der Bundesgerichtshof über die Frage zu entscheiden, ob auch bei mehr als sechs Metern Höhe von einer Hecke im Sinne des hessischen Nachbarschaftsrechts gesprochen werden kann, was im Ergebnis bejaht wurde. Der SWR-RadioReportRecht (Fabian Töpel) stellt Fall und Problematik vor und spricht zudem mit einer auf das Nachbarschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwältin über ihre Erfahrungen.

BAG zu Datenauskunft: Die Verzögerung einer Auskunft nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung begründet für sich genommen keinen Schadensersatzanspruch. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht in einem nun veröffentlichten Urteil vom Februar klar. Über die Behauptung einer Befürchtung, mit seinen persönlichen Daten werde "Schindluder" getrieben, hatte der Kläger keinen Schaden belegen können. so beck-aktuell berichtet.

KG Berlin zu linksextremem Anschlagsversuch: Entsprechend einer Verständigung im Strafverfahren verurteilte das Berliner Kammergericht Peter Krauth und Thomas Walter wegen Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren. In der mündlichen Urteilsbegründung erläuterte das Gericht, warum der vor 30 Jahren gescheiterte Anschlag auf ein Berliner Abschiebegefängnis nicht verjährt und die nun ausgesprochene Strafe angemessen ist. Die linksautonomen Veteranen hatten Jahrzehnte auf der Flucht und in Venezuela verbracht. Es berichten LTO und taz (Wolf-Dieter Vogel).

OLG Stuttgart – islamistischer Messerangriff von Mannheim: Im Strafverfahren gegen Sulaiman Ataee will das Oberlandesgericht Stuttgart eine mögliche Rolle ausländischer Geheimdienste durch eine Anfrage beim Landeskriminalamt klären lassen. Grund seien Indizien, nach denen im zeitlichen Vorlauf des Angriffs Suchanfragen zum Tatort in Russland getätigt worden, so die FAZ (Mona Jaeger/Rüdiger Soldt). Dass dies eine Einflussnahme russischer Geheimdienste belege, werde in Sicherheitskreisen gleichwohl bezweifelt.

OLG Düsseldorf – Carsharing: In einem Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Mitte Februar Beweis- und Darlegungspflichten im Falle von Schäden an Carsharing-Autos konkretisiert. Zumindest bei der "free-floating"-Variante, bei der Fahrzeuge innerhalb eines festgelegten Gebietes frei abgestellt werden können, gelte eine Beweislastumkehr: Erkläre der Vermieter, dass das Fahrzeug bei der Übernahme durch die Kundschaft schadensfrei war, treffe diese dann die sekundäre Darlegungslast. Über den Beschluss berichtet beck-aktuell.

LAG Düsseldorf zu Hund bei der Arbeit: Nicht vollständig erfolglos blieb eine Hundebesitzerin am Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit ihrem Antrag auf Leistungsverfügung, durch den sie ihren Arbeitgeber, eine Spielhalle, dazu verpflichten wollte, ihr die Mitnahme ihres Hundes zu erlauben. Dass dies jahrelang geduldet wurde, begründe weder eine betriebliche Übung noch eine Erlaubnis. Entscheidend sei vielmehr das arbeitsvertragliche Verbot der Mitnahme. Gleichwohl konnten sich die Parteien auf einen noch nicht rechtskräftigen Vergleich einigen, nach dem die Mitnahme noch bis Ende Mai gestattet ist, schreibt LTO (Tanja Podolski) und legt dar, dass die Frage grundsätzlich dem Direktionsrecht des Arbeitgebers unterfalle.

VG Bremen zu Farbenblindheit von Polizeianwärter: Die Polizeidiensttauglichkeit umfasst gesundheitliche Kriterien, somit ist es nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Bremen aus der vergangenen Woche auch nicht rechtswidrig, ein gutes Farbunterscheidungsvermögen zu fordern. Einem Polizeianwärter mit einer durch Tests bestätigten Farbensinnstörung wurde somit zu Recht die Aufnahme in den Polizeidienst verweigert, berichtet beck-aktuell.

AG Bamberg zu Politikerverleumdung/Faeser: Wegen einer Verleumdung von Personen des öffentlichen Lebens gemäß § 188 Strafgesetzbuch ist der Chefredakteur des AfD-nahen Portals "Deutschland-Kurier", David Bendels, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Bendels hatte ein bearbeitetes Photo von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) veröffentlicht und dabei die Aussage "Ich hasse die Meinungsfreiheit" auf ein von ihr gehaltenes Schild montiert. Das Gericht sah darin eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung, so LTO.

Andreas Rosenfelder (Welt) hält es für "ein Erkennungszeichen von Diktaturen", wenn "Journalisten für satirische Regierungskritik womöglich hinter Gitter müssen." Ohne ausdrückliche Distanzierung "von diesem skandalösen Urteil" bleibe die Vermutung, dass Faeser die Meinungsfreiheit tatsächlich hasst, wie im beanstandeten Post behauptet.

KI in der Justiz: In der spanischen Region Katalonien ist ein Modellversuch zum Einsatz von KI-Tools bei der richterlichen Rechtsfindung in Massenverfahren erfolgreich abgeschlossen worden. Auch am Amtsgericht Frankfurt/M. oder am Oberlandesgericht Stuttgart gebe es vergleichbare Projekte, schreibt das Hbl (Heike Anger u.a.). In einem separaten Kommentar begrüßt Heike Anger (Hbl) derartige Vorhaben. Solange sichergestellt sei, dass Ergebnisse "vom Richter hinterfragt werden und der Robenträger von seinem Ermessensspielraum Gebrauch macht", sei eine Abhängigkeit "von einem Roboterrichter" ausgeschlossen.

Recht in der Welt

Israel – Geheimdienst-Chef Ronen Bar: Per einstweiliger Verfügung hat das Oberste Gericht Israels die Regierung angewiesen, den Chef des Inlandsgeheimdiensts Schin Bet, Ronen Bar, vorläufig im Amt zu belassen. Ein Nachfolger darf bis auf weiteres nicht ernannt werden. Die Richter:innen regten an, dass Regierung und Generalstaatsanwaltschaft einen Kompromiss verhandeln, und setzten dafür eine Frist bis zum 20. April. Anderenfalls werde das Oberste Gericht entscheiden. Netanjahu wird vorgeworfen, dass er Bar entlassen will, um Ermittlungen gegen ihn zu verhindern. Die SZ (Kristiana Ludwig) berichtet.

Bosnien-Herzegowina – Milorad Dodik: Eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Bundesgerichts von Bosnien-Herzegowina verurteilte Ende Februar den Präsidenten der serbischen Teilrepublik, Milorad Dodik, wegen Missachtung von Anordnungen des Hohen Repräsentanten. In einem englischsprachigen Beitrag auf dem Verfassungsblog erklären Milos Davidovic und Maja Sahadzic, Juniordozent und Assistenzprofessorin, die Hintergründe des Konflikts und die gesetzgeberischen Reaktionen in der serbischen Teilrepublik. 

Der sezessionistische Verfassungsentwurf, der im März von der serbischen Teilrepublik beschlossen wurde, wird vertieft in einem weiteren, ebenfalls englischsprachigen Beitrag der Doktorandin Rena Hänel auf dem Verfassungsblog erläutert.

USA - Maßnahmen gegen Großkanzleien: 504 US-Anwaltskanzleien haben sich in einer amicus curiae-Stellungnahme mit der Kanzlei Perkins Coie solidarisiert. Die Kanzlei klagt gegen eine executive order von US-Präsident Donald Trump, die Großkanzleien mit Diversitätsprogrammen u.a. öffentliche Mandate entzieht. Keine Top-20-Kanzlei hat die Stellungnahme unterschrieben. LTO berichtet. 

USA - Entlassung von Bundesbediensteten: Der US-Supreme Court hat die Eil-Anordnung eines Bundesrichters in Kalifornien aufgehoben, der die Entlassung von 16.000 Bundesbediensteten auf Probe gestoppt hatte. Es gilt aber noch eine ähnliche Anordnung eines Bundesrichters aus Maryland, gegen die das US-Justizministerium aber auch Berufung eingelegt hat. spiegel.de berichtet.

USA – Strabag vs. Deutschland: An einem Gericht in der US-amerikanischen Hauptstadt Washington fordert der österreichische Strabag-Konzern die Vollstreckung eines gegen Deutschland ergangenen Schiedsspruchs des ICSID-Schiedsgerichts der Weltbank. Wegen Gesetzesänderungen habe der Konzern Investitionsverluste bei Offshore-Aktivitäten in der Nordsee erlitten. Ein Schiedsspruch im vergangenen Dezember verurteilte die Bundesrepublik deshalb wegen Verletzung des Energiecharta-Vertrags zu mehr als 300 Millionen Euro Schadensersatz. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet.

Sonstiges

Resettlement: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) bereits Mitte März mitgeteilt, bis zu einer Entscheidung der noch zu bildenden Bundesregierung keine Personen aus UNHCR-Resettlement-Programmen mehr aufzunehmen. Alle laufenden Verfahren würden ausgesetzt, neue Anträge nicht angenommen, so LTO. Pro Jahr hatte Deutschland so rund 5.000 Personen aufgenommen.

Entzug des passiven Wahlrechts: tagesschau.de (Kolja Schwartz) beschreibt aus Anlass des Le Pen-Urteils die in Deutschland geltenden Regeln der strafrechtlichen Nebenfolge des Entzugs des passiven Wahlrechts. Dieses trete mit der rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens quasi automatisch ein, darüber hinaus auch bei einigen Vergehen und entsprechender Anordnung.

Angriffe auf Journalist:innen: Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat im vergangenen Jahr 89 tätliche Angriffe auf Medienschaffende dokumentiert. Die meisten dieser Übergriffe fanden im Zusammenhang mit Veranstaltungen zum Nahost-Konflikt statt, so LTO.

"The Darkest Files": Im Videospiel "The Darkest Files" können Gamer die Rolle einer Staatsanwältin übernehmen, die 1956 in der Bundesrepublik ein NS-Verbrechen zur Anklage bringt und vor Gericht vertritt. In einer Besprechung hebt spiegel.de (Rainer Sigl) lobend hervor, dass auch über bloße Logik hinaus moralische und ethische Fragen thematisiert werden und zwar "ohne erhobenen Zeigefinger beim Spielen."

Das Letzte zum Schluss

Versicherungsschutz: Der wohl regelmäßig aus der Rolle fallende Bruder des belgischen Königs, Prinz Laurent, erlitt nun auch eine gerichtliche Niederlage. Die FAZ berichtet, dass die Klage des Monarchen auf Aufnahme in die Sozialversicherung für Selbständige abgewiesen wurde, da seine Pflichten nicht als selbständige Tätigkeit eingestuft werden könnten.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. April 2025: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56966 (abgerufen am: 22.04.2025 )

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