Die juristische Presseschau vom 9. Januar 2018: Bomben ohne Töt­ungs­ab­sicht? / Wer ist schuld am NetzDG? / Kom­p­li­zierte Vater­schaft

09.01.2018

In Dortmund gesteht Sergej W. den BVB-Anschlag, verneint aber eine Tötungsabsicht. Außerdem in der Presseschau: Gute Idee und schlechte Ausführung beim NetzDG? BGH zur Vaterschaftsanfechtung und Sonderhauptversammlung zum beA-Debakel.

 

Thema des Tages

LG Dortmund – BVB-Bus: Der am Landgericht Dortmund wegen 28-fachen Mordversuchs angeklagte Sergej W. hat in einer persönlichen Erklärung eingestanden, eine Sprengvorrichtung hergestellt und in der Nähe des Mannschaftsbusses von Borussia Dortmund gezündet zu haben, um durch den erwarteten Sturz der Aktie des Fußballclubs einen Gewinn zu erzielen. Hierbei sollte ein Anschlag allerdings nur vorgetäuscht werden, so der Angeklagte nach dem Bericht der SZ (Annette Ramelsberger). Er habe jedoch die Streuwirkung der Sprengsätze unterschätzt. Der vom Gericht vernommene Ermittlungsführer des Bundeskriminalamts habe dargelegt, dass W. bereits unmittelbar nach dem Anschlag im Internet nach weiteren möglichen Anschlagszielen recherchiert habe. Berichte zum Verhandlungstag bringen auch spiegel.de (Jörg Diehl) und die FAZ (Reiner Burger).

Rechtspolitik

NetzDG: Auch die SZ (Jannis Brühl/Helmut Martin-Jung) erläutert nun die Funktionsweise des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), die Kritik am Gesetz und die herausragenden Löschungen der vergangenen Tage auf der Grundlage des Gesetzes.

In einem Gastbeitrag für das Hbl fordert die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Aufhebung des NetzDG. Die im neuen Jahr gesammelten Erfahrungen hätten die vor Verabschiedung geäußerten Befürchtungen bestätigt. Der weltweiten Digitalisierung könne nicht mit nationalen Regelungen begegnet werden. Erforderlich seien "zumindest einheitliche Transparenzpflichten und ein einheitliches Beschwerdesystem". Jost Müller-Neuhof (Tsp) dagegen verteidigt den amtierenden Bundesjustizminister. Wenn Netzwerke beim Löschen übers Ziel hinausschössen, sei "dies in erster Linie ihr Problem", denn sie seien mitnichten dazu verpflichtet, etwa "widerliche politische Keiferei zu unterbinden". Ihre Aufgabe sei es aber, "ein wirksames Melde- und Löschmanagement" vorzuhalten. Zu kritisieren sei, dass das Gesetz einen "Riesenschritt" unternehme, statt sich zum Beispiel im Wege von Selbstverpflichtungen "vorzutasten". Ähnlich argumentiert Robert Roßmann (SZ) im Leitartikel. "Facebook, Twitter & Co." seien ihrer Pflicht zur Entfernung strafbarer Inhalte nach dem Telemediengesetz "auf beinahe dreiste Weise nicht nachgekommen". Demgegenüber sei das Gesetz in einem unnötigen Schnellschussverfahren verabschiedet und von den Versicherungen der damaligen großen Koalition keine einzige verwirklicht worden. 

Entgelttransparenz: Auch Rechtsanwalt Jan Tibor Lelley setzt sich auf lto.de mit dem seit dem vergangenen Wochenende geltenden Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz auseinander. Der Autor hält die die hinter Gesetz und Anspruch stehende Idee für löblich, meint aber, dass das Gesetz in seiner jetzigen Gestalt keine Entgeltgleichheit befördern werde. Auch Rechtsanwalt Markulf Behrendt (Hbl-Rechtsboard) hält das Gesetz für ungeeignet und macht hierfür das gewählte Mittel, den statistischen Median, verantwortlich.

Ehegattensplitting: Das Ehegattensplitting steht nach Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner als Verhandlungsmasse der möglichen nächsten großen Koalition zur Disposition, behauptet Rechtsprofessor Sebastian Müller-Franken in einem Gastbeitrag für den Wirtschafts-Teil der FAZ. Bislang habe die steuerliche Bevorzugung von Ehen mit dem Argument immerhin möglicher Nachkommenschaft verteidigt werden können. Nachdem diese Beziehung durch die gleichgeschlechtliche Ehe "entkoppelt" worden sei, müsse nun befürchtet werden, dass das Versprechen, durch die "Ehe für alle" würde "niemandem etwas genommen", nicht eingehalten werde.

Justiz

EuGH – Facebook-Fanpages: Auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet der Europäische Gerichtshof demnächst darüber, ob die Betreiber sogenannter Fanpages auf Facebook für Datenschutzrechtsverstöße des Internet-Unternehmens verantwortlich gemacht werden können. Generalanwalt Yves Bot habe die Frage in seinem Schlussantrag bejaht, schreibt die taz-Nord (Andre Zuschlag) in einem ausführlichen Bericht zu dem vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein angestrengten Verfahren.

BGH zu Vaterschaftsanfechtung: In einem Beschluss zu einer letztlich erfolglosen Vaterschaftsanfechtung hat der Bundesgerichtshof auf den Wortlaut des § 1600 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verwiesen und auf dieser Grundlage eine stattgebende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Ob die Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit nach der Norm "auch zukünftig noch rechtspolitisch wünschenswert erscheint", sei vom Gesetzgeber zu klären, zitiert die SZ (Wolfgang Janisch) den Beschluss und schreibt im Weiteren auch über eine auf dem Deutschen Juristentag entwickelte Alternative.

LG Berlin – Niki-Insolvenz: Im Gegensatz zur Vorinstanz hat das Landgericht Berlin seine Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren der Fluglinie Niki verneint. Diese sei zwar vollständig in die insolvente Air Berlin eingegliedert gewesen, für das Landgericht sei jedoch der Bürositz in Österreich entscheidend sowie der Umstand, dass 80 Prozent der Arbeitsverträge von Niki-Mitarbeitern nach österreichischem Recht geschlossen waren. Dies meldet die FAZ (Timo Kotowski).

LG Heilbronn zu Deutscher Bank: Das Hbl (Yasmin Osman/Reiner Reichel) berichtet zu einer "äußerst ungewöhnlichen" Urteilsbegründung in einem am Landgericht Heilbronn am 1. Dezember entschiedenen Schadensersatzverfahren wegen Beratungsfehlern. Der beklagten Deutschen Bank sei dabei von der Richterbank versuchter Prozessbetrug vorgeworfen worden, weil sich die vorgetragenen Daten zur Übergabe eines Aufklärungsprospektes von Dokumenten der Bank unterschieden. Ob nun tatsächlich Ermittlungen eingeleitet werden, sei angesichts vergleichbarer Erfahrungen in einem vom Landgericht Wiesbaden 2014 entschiedenen Fall jedoch fraglich.

LG Freiburg – Fall Maria L.: Im Strafverfahren zur Tötung der Studentin Maria L. versucht das Landgericht Freiburg im Wege von Rechtshilfeersuchen mehr über das Vorleben des angeklagten Hussein K. herauszufinden, meldet die FAZ (Rüdiger Soldt). So sollen griechische Ermittlungsbeamte zur dortigen Verurteilung des K. vernommen, aus dem Iran Hinweise auf das tatsächliche Alter erlangt werden. Über die Zeugenvernehmungen des ersten Prozesstages im neuen Jahr berichten Welt (Philip Kuhn) und spiegel.de (Julia Jüttner). Unter anderem habe die Auswertung des Mobiltelefons des Angeklagten ergeben, dass er sich eine gewisse Zeit in der Nähe des Tatorts aufhielt.

AG München zu Tierquälerei: Weil sie ihrem im Auto zurückgelassenen Hund ohne vernünftigen Grund fahrlässig erhebliche Leiden zufügte, verurteilte das Amtsgericht München eine Hundehalterin zu einer Geldbuße. Die Angaben der Betroffenen, sie hätte an einem besonders warmen Tag im vergangenen September ausreichende Sicherungsmaßnahmen veranlasst, seien in der Verhandlung durch Zeugenaussagen widerlegt worden, berichtet die FAZ (Karin Truscheit).

BAW – Iran: Nach einer Anzeige des früheren Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) hat die Bundesanwaltschaft einen Prüfvorgang eingeleitet, um zu klären, ob Ermittlungen gegen ein vormaliges hochrangiges Mitglied der iranischen Nomenklatura einzuleiten sind. Mahmud Haschemi Sharudi soll als ehemaliger Chef der Justiz für umstrittene Todesurteile verantwortlich sein, gegenwärtig befindet er sich zur Behandlung in Deutschland, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch) und erläutert die Voraussetzungen und möglichen Probleme bei einer hiesigen Strafverfolgung.

Mietsachen: Die Anzahl der vor Gericht ausgetragenen Mietstreitigkeiten lag 2016 auf dem niedrigsten Stand seit 1990. Dies meldet die Welt unter Berufung auf eine Mitteilung des Deutschen Mieterbundes.

Recht in der Welt

Türkei – Bylock: Verbindendes Element der in der Türkei nach dem gescheiterten Putschversuch Inhaftierten sei die Nutzung der Nachrichtenapp Bylock gewesen, schreibt die FAZ (Michael Martens) in einer Seite-Drei-Reportage. Obgleich die App offen erhältlich und ihr Sicherheitsnutzen wohl auch eher zweifelhaft war, gelte die Benutzung des Dienstes nach wie vor als Beweis für die Verbundenheit mit der Gülen-Bewegung und damit umstürzlerischer Absichten.

Vietnam – Geschäftsmann: Der vietnamesische Geschäftsmann Trinh Xuan Thanh muss sich in seiner Heimat wegen Korruption verantworten. Ihm und weiteren Angeklagten werden in Hanoi Bilanzverluste von Staatsbetrieben und persönliche Bereicherung vorgeworfen. Die Umstände des ersten Prozesstages haben nach Einschätzung der FAZ (Till Fähnders) offenbar werden lassen, dass es sich um einen Massenschauprozess mit vorgeplanter Verurteilung handele. Auf die Proteste der Bundesregierung gegen die mutmaßliche Entführung Trinhs im vergangenen Sommer sei nur insoweit reagiert worden, als ein deutscher Diplomat die Verhandlung in einem Nebenraum des Gerichts habe verfolgen können. Auch der Bericht der SZ (Arne Perras) geht auf den "richtig fiesen Agentenkrimi" der mutmaßlichen Entführung Trinhs und die hieraus folgenden internationalen Verstimmungen ein.

Kolumbien – Sonderjustiz: Das 2016 zwischen der kolumbianischen Regierung und der Farc-Guerilla vereinbarte Friedensabkommen sah u.a. die Einrichtung eines als "Jurisdiccion especial para la Paz" bezeichneten Sonderspruchkörpers zur Ahndung von Menschenrechtsverbrechen während des Bürgerkriegs im Lande vor. Der Arbeitsaufnahme dieses Tribunals stehen aber zahlreiche Schwierigkeiten im Weg, berichtet die taz (Knut Henkel). So habe das Verfassungsgericht des Landes sich selbst als Berufungsinstanz gegenüber den Urteilen des Tribunals bestimmt und zudem festgelegt, dass jeder einzelne Artikel des Statuts des Tribunals von beiden kolumbianischen Kammern bestätigt werden muss.

Sonstiges

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Am heutigen Dienstag tagt eine Sonderhauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zum "Debakel" des vorerst gescheiterten besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, beA, schreibt die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Forderungen des Bundesjustizministeriums nach einer "schnellstmöglichen" Inbetriebnahme stelle sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) entgegen. Zunächst müsste die weiterhin offene Sicherheitsproblematik geklärt werden, habe Ulrich Schellenberg, Präsident des DAV, der Zeitung erklärt. Zudem müsse die BRAK Schadensersatzansprüche gegen die Herstellerfirma geltend machen und diese an die Kammermitglieder auskehren.

Max Schrems: Die taz (Svenja Bergt) interviewt den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems zur Motivation seines Engagements und zu seinem neuesten Projekt, dem durch Crowdfunding finanzierten Verein "Nyob (none of your business)", der mithilfe der ab Mai geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung Unternehmen dazu bringen will, datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.

Jens Maier: Der Bundestagsabgeordnete Jens Maier (AfD) hat erklärt, einen rassistischen Tweet von seinem Account nicht selbst verfasst zu haben. Der jetzige Politiker hat sich allerdings auch bereits in seiner Tätigkeit als Richter am Landgericht Dresden einen fragwürdigen Ruf erarbeitet. lto.de (Maximilian Amos) befragt aus diesem Grund Brigitte Kreuder-Sonnen, Richterin am Landgericht Lübeck und Sprecherin des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung, zu den Grenzen richterlicher Teilnahme am politischen Tagesgeschehen, möglichen Konsequenzen für Maier bei einer Rückkehr in seine Richter-Tätigkeit und den allgemeinen Auswirkungen auf den Richterstand.

Luftverkehr und Vögel: Die Vermeidung sogenannten Vogelschlages gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der Luftverkehrssicherheit. Tatsächlich haben sich aber in der unmittelbaren Nähe zahlreicher Flughäfen Vogelpopulationen ansässig gemacht, wie Rechtsanwalt Ulrich Hösch auf lto.de darlegt. Der Beitrag stellt im Weiteren vertieft durchaus vorhandene Möglichkeiten vor, sowohl Luftsicherheit als auch Artenschutz miteinander in Einklang zu bringen.

Oury Jalloh: Aus Anlass des 13. Todestages von Oury Jalloh widmet zeit.de (Vanessa Vu) dem Bemühen des Unterstützerkreises, der seinen "Kampf um Aufklärung zum Kampf gegen institutionellen Rassismus stilisiert", eine vertiefte Reportage.

Das Letzte zum Schluss

Falsch verbunden: Offensichtlich die falsche Taste seines Mobiltelefons drückte nach Meldung von justillon.de in der vergangenen Woche ein junger Münchner. Voller Stolz wollte der angeheiterte 16-Jährige nächtens  seinem Vater davon erzählen, dass er am Steuer eines Autos sitze und durch die bayerische Landeshauptstadt fahre. Hierzu wählte er aber die 110.

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Januar 2018: Bomben ohne Tötungsabsicht? / Wer ist schuld am NetzDG? / Komplizierte Vaterschaft . In: Legal Tribune Online, 09.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26293/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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