Die juristische Presseschau vom 8. November 2017: BVerfG stärkt Bun­destag / Spar­kassen-Chef als Steu­er­hin­ter­zieher? / EGMR ver­han­delt Mas­sen­über­wa­chung

08.11.2017

Recht in der Welt

EGMR  Massenüberwachung Großbritannien: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelte über die Klage britischer Bürgerrechtler gegen die anlasslose Speicherung und Auswertung von internationaler Kommunikation durch den britischen Geheimdienst GCHQ. Die britische Regierung verteidigte das entsprechende Gesetz (Regulation on Investigatory Powers, RIPA): "Wir brauchen den Heuhaufen, um die Nadel zu finden". Es berichtet taz.de (Christian Rath).

Sonstiges

Glücksspiel und Banken: Viele Banken verstoßen regelmäßig gegen deutsche Glücksspielgesetze, indem sie Zahlungen für illegale Online-Casinos abwickeln. Dies hätten Recherchen im Zusammenhang mit den Paradise Papers ergeben, berichtet die SZ (Jan Willmoth). Derartige Zahlungsabwicklungen könnten eine Beihilfe zur Veranstaltung von unerlaubtem Glücksspiel sowie Geldwäsche darstellen.

Erbschaftsteuer: Die Anwälte Christian von Oertzen und Frank Hannes beschreiben in der FAZ welche Vorgaben der im Sommer veröffentlichte Anwendungserlass zur neuen Unternehmenserbschaftsteuer bezüglich der Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmenserben macht.

ICO-Unternehmensfinanzierung: Die Anwälte Lutz Auffenberg und Anka Hakert beschreiben in der FAZ eine neue Art der Unternehmensfinanzierung durch "Initial Coin Offerings" (ICOs). Die auf der Blockchain-Technologie basierende kryptographische Währung mit der Einheit Token könne in einer Emission an interessierte Anleger verkauft werden, meist gegen andere kryptographische Währungen wie Bitcoin oder Ether. Die Autoren beschreiben die kapitalmarkt- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

Das Letzte zum Schluss

Theater-Besetzung als Theater: Die FAZ (Hubert Spiegel) mokiert sich im Feuilleton über Berliner Regionalzeitungen. Diese rechneten empört vor, dass die mehrtägige Besetzung der Berliner Volksbühne im September zu Schäden in Höhe von rund 10.000 Euro geführt habe. Die FAZ hält das Geld jedoch für gut angelegt. Es sei "bei weitem kein Betrag, für den man ein sechstägiges Happening mit hundert Aktivisten, Tausenden von Schaulustigen und landesweiter, wenn nicht sogar internationaler Berichterstattung in Auftrag geben könnte."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. November 2017: BVerfG stärkt Bundestag / Sparkassen-Chef als Steuerhinterzieher? / EGMR verhandelt Massenüberwachung . In: Legal Tribune Online, 08.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25423/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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