Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2013: Deutsche Filmförderung verfassungswidrig? – Beratungsbedarf bei Zinswetten – Costa-Concordia-Kapitän vor Gericht

08.10.2013

Die deutsche Filmförderung steht auf dem verfassungsgerichtlichen Prüfstand: In Karlsruhe wird heute über die Beschwerde eines Großkinobetreibers verhandelt. Außerdem in der Presseschau: deutsche Haftbedingungen, OLG Düsseldorf zu kommunalen Zinswetten, erster Tag des Costa-Concordia-Prozesses und wie Metalldieben jetzt mit Hubschraubern zu Leibe gerückt wird.

Thema des Tages

BVerfG – Filmförderung: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am heutigen Dienstag darüber, ob die Filmförderung des Bundes verfassungswidrig ist. Anlass ist die Verfassungsbeschwerde der Odeon & UCI Cinemas Group, eines Großkinobetreibers, der sich gegen die im Filmfördergesetz festgeschriebene Pflichtabgabe an die Filmförderanstalt FFA wehrt. Kinobetreiber würden gegenüber Fernsehanstalten benachteiligt und profitierten außerdem nicht von der Abgabe, fasst der Tagesspiegel (Christiane Peitz) die Argumentation des Beschwerdeführers zusammen.

Rechtspolitik

Haftbedingungen in Deutschland: Anlässlich der einzelhaftbedingten Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten vor dem Landgerichts Augsburg in der vergangenen Woche setzen sich die Rechtswissenschaftlerin Christine M. Graebsch und der Rechtsanwalt Sven-U. Burkhardt auf lto.de mit der Praxis der Verhängung von Einzelhaft während der Untersuchungshaft auseinander. Sie stellen fest, dass isolierende Haftbedingungen gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen haben können und fordern "ausführliche Dokumentations- und Begründungszwänge sowie Betreuungspflichten während der Isolation" und "Kontrollgremien zur Folterprävention".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2013: Deutsche Filmförderung verfassungswidrig? – Beratungsbedarf bei Zinswetten – Costa-Concordia-Kapitän vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 08.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9751/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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