Die juristische Presseschau vom 8. August 2018: Urteil zu Stau­fener Miss­brauch / Preis des Hoch­la­dens / Beschwer­de­ge­gen­stand Staat­stro­janer

08.08.2018

Im Staufener Missbrauchsfall spricht das LG Freiburg sein Urteil. Außerdem in der Presseschau: Auch bei Schulreferaten ist laut EuGH das Urheberrecht zu beachten und Einzelheiten zu den Verfassungsbeschwerden gegen den Staatstrojaner.

Thema des Tages

LG Freiburg zu Missbrauchsfall Staufen: Das Landgericht Freiburg hat Berrin T. wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs ihres Sohnes in Tateinheit mit schwerer Zwangsprostitution und weiterer Delikte zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Ihr Lebensgefährte Christian L. erhielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung. Er sei der Hauptinitiator des Missbrauchs des Kindes von T. sowie einem weiteren Mädchen gewesen, so die mündliche Urteilsbegründung nach dem Bericht der FAZ (Rüdiger Soldt). Bei der Strafzumessung des pädophilen L., der unter einer "sexuell-destruktiven Nebenströmung" leide, sei dessen einschlägige Vorstrafe berücksichtigt worden. Die Staatsanwaltschaft habe dessen Aussagebereitschaft und "reflexive Auseinandersetzung" mit der eigenen Tat gelobt. Über die Motivlage der Mutter hingegen bestünde nach wie vor Unklarheit. Weitere ausführliche Berichte zu dem außergwöhnlichen Fall bringen Welt (Gisela Friedrichsen) und spiegel.de (Beate Lakotta)Die SZ (Ralf Wiegand) schreibt über die Gründe des "vergleichsweise milden" Urteils gegen L.

Christian Stenzel (bild.de) hält die "fehlplatzierte Milde der Justiz" gegenüber Berrin T. für "beschämend". Zwar mögen die vom Gericht gefundenen Gründe, nicht die Höchststrafe von 15 Jahren Haft auszusprechen, rechtlich nachvollziehbar sein. "Empörend" sei das gefundene Ergebnis dennoch. Per Hinrichs (Welt) plädiert im Leitartikel dafür, mehr über Kindesmissbrauch zu reden. Zur Aufarbeitung des jetzigen Falls gehöre auch, sich von der Vorstellung zu verabschieden, "eine Mutter könnte keine Täterin werden". Schließlich müssten auch "behördliche Schlampereien und groteske Prioritäten" der beteiligten Behörden thematisiert werden. Nach dem Leitartikel von Heribert Prantl (SZ) hat der Staat "seine Schutzpflicht grob verletzt". Das Versagen von Jugendfürsorge, Staatsanwaltschaft und Gerichten sei durch das Urteil "mitnichten geklärt und beendet", hier sei ein Untersuchungsausschuss des Landtages vonnöten. Daneben sei ein Kindergrundrecht im Grundgesetz zwar "kein Sofortprogramm gegen Gewalt", aber eine erforderliche "Mahnung an alle staatlichen Gewalten, Kinder besser zu schützen als bisher.

Rechtspolitik

Asylprozessrecht: In einem Unterpunkt enthält der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgestellte "Masterplan Migration" den Vorschlag, ein Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht zu asylrechtlichen Grundsatzfragen einzuführen. Über diese "Randnotiz mit Potential" klärt der FAZ-Einspruch (Alexander Haneke) auf und beschreibt die aktuelle Problematik fehlender Leitentscheidungen im Asylrecht, die auch durch eingeschränkte Rechtsmittelmöglichkeiten von klagenden Asylbewerbern bedingt seien.

Ankerzentren: Der Kritik an den von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geforderten sogenannten Ankerzentren hält Reinhard Müller (FAZ) eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag entgegen. Die dort festgehaltene schnelle, umfassende und rechtssichere Bearbeitung von Asylverfahren lasse sich unabhängig vom verwendeten "Türschild" in zentralen Einrichtungen verwirklichen. Hierdurch könnten auch Fälle wie von Sami A. oder dem nach China abgeschobenen Uiguren vermieden werden.

Außenwirtschaftsverordnung: Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ins Auge gefasste Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung hält Ulrich Schäfer (SZ) "im Prinzip" für richtig. Denn nach wie vor beschränke die Volksrepublik China den Zugang ausländischer Investoren, während ihre "halb kapitalistische, halb sozialistische Wirtschaft" Einfluss auch in sicherheitsrelevanten deutschen Unternehmen erlange. Heike Göbel (FAZ) beklagt dagegen "Negativposten im Investitionskalkül" für alle außereuropäischen Investoren und nicht nur jene aus China.

Allgemeine Dienstpflicht: Reinhard Müller (FAZ) begrüßt im Leitartikel des Blattes die von der CDU angestoßene Debatte über eine allgemeine Dienstpflicht. Zwar müssten "hohe grundgesetzliche, völkerrechtliche und nicht zuletzt politische Hürden" überwunden werden. Ein gemeinsames Dienen könne aber auch der Integration von Minderheiten förderlich sein und "zugleich ein starkes Signal nach außen" sein.

Justiz

EuGH zu Urheberrecht: Auch die Veröffentlichung eines auf einer anderen Webseite frei zugänglichen Fotos bedarf der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird durch das erneute Einstellen des Fotos dieses einem neuen Publikum zugänglich gemacht im Sinne von § 19a Urhebergesetz. Berichte zur Entscheidung, der ein Schülerreferat aus dem nordrhein-westfälischen Waltrop zugrundeliegt, bringen FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden), taz.de (Christian Rath), netzpolitik.org (Leonhard Dobusch) sowie Rechtsanwalt Martin Gerecke für lto.de. Die Beiträge weisen darauf hin, dass das Gericht nicht dem Schlußantrag des Generalanwalts gefolgt sei und erklären die rechtlichen und technischen Unterschiede zu den vom EuGH anders entschiedenen urheberrechtlichen Konsequenzen des Verlinkens oder Framens.

EuGH zu EU-Haftbefehl: Die vor zwei Wochen ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zu den Voraussetzungen der Vollstreckung eines in Polen erlassenen EU-Haftbefehls ist Gegenstand einer vertieften Analyse des FAZ-Einspruch (Niklas Eder). Der EuGH habe anerkannt, dass das europäische Prinzip des gegenseitigen Vertrauens als Voraussetzung der Zusammenarbeit von Behörden und Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten nicht nur bei drohenden Verletzungen der Menschenwürde zu beschränken sei. Nun müsse auch zwischen dem Funktionieren der mitgliedstaatlichen Zusammenarbeit und der Beachtung grundlegender Werte und Grundrechte abgewogen werden.

EuGH zu Widerrufsrecht bei Messekauf: Auf Vorlage des Bundesgerichtshof entschied der Europäische Gerichtshof, dass für die Anwendbarkeit eines Widerrufsrechts für Verbraucher auch bei Vertragsschlüssen an einem Messestand die subjektive Erwartungshaltung des Verbrauchers, aber auch das konkrete Erscheinungsbild des Standes entscheidend sei. Nach dem Bericht von lto.de habe der EuGH mit seinem "es kommt darauf an" die "Antwort, die in der Rechtswissenschaft immer richtig ist", gegeben. Für den FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) liest sich das Urteil "wie gemacht für eine Prüfung im juristischen Examen".

EuGH zu Einreiseregeln: Deutsche Bestimmungen zum Ehegattennachzug für türkische Staatsbürger verstoßen nach einer von zeit.de berichteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht gegen europäisches Recht. Zulässig seien sie dann, wenn sie im Detail nicht über das selbst erklärte Ziel der Einwanderungskontrolle hinausgingen. Ob dies im Ausgangsfall einer Türkin, die nach Ablehnung ihres Visumsantrags zu ihrem hier lebenden Ehemann mit einem Schengen-Visum einreiste, der Fall war, müsse nun das Bundesverwaltungsgericht prüfen.

BVerfG – Staatstrojaner: Auch lto.de (Maximilian Amos) befasst sich nun mit den angekündigten Verfassungsbeschwerden gegen das vor einem Jahr in Kraft getretene Staatstrojaner-Gesetz. Hierbei wird vor allem nachgezeichnet, warum die beschwerdeführenden Bürgerrechtsorganisationen Digitalcourage, mit einer "Radikalforderung" und Gesellschaft für Freiheitsrechte mit einer "moderat-differenzierenden Forderung" nicht gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht auftreten. Die taz (Christian Rath) berichtet Einzelheiten zu der von Digitalcourage und Privatbürgern eingereichten Beschwerde. Die SZ (Wolfgang Janisch) misst die eingelegte und die angekündigte Beschwerde an dem vor gut zehn Jahren vom Bundesverfassungsgericht postulierten Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

OVG Münster zu Racial Profiling: Die auf der Hautfarbe des Betroffenen beruhende polizeiliche Ausweiskontrolle eines Mannes am Bochumer Hauptbahnhof ist als sogenanntes racial profiling rechtswidrig und ein Verstoß gegen das grundgesetzliche Diskriminierungsverbot. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, nachdem die beklagte Polizei belastbare Belege für eine erhöhte Strafbarkeit der betroffenen Personengruppe nicht habe vorlegen könne. Es berichten lto.de und lawblog.de (Udo Vetter), letzterer Beitrag auch mit einem Erlebnisbericht eines Lesers.

VG Gelsenkirchen – Sami A.: Bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gehen seit dessen Anordnung im Fall Sami A. wüste Anfeindungen ein. Der FAZ-Einspruch (Corinna Budras) dokumentiert besonders herausragende Beispiele dieser "hasserfüllten Bürgerpost".

StA Berlin  § 219a StGB: Nach Informationen der taz (Dinah Riese) bereitet die Staatsanwaltschaft Berlin eine Anklage gegen zwei Gynäkologinnen vor, die auf ihrer Webseite darauf hinweisen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Im Falle der wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verurteilten Ärztin Kristina Hänel habe das Landgericht Gießen die Berufungsverhandlung für den 6. September terminiert.

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Die von der Zwangsverrentung betroffenen Richter des Obersten Gerichts Polens haben in der vergangenen Woche ein Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof zur Klärung von Auslegungsfragen der Justizreform des Landes in Gang gesetzt. In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch stellen die Rechts- und Politikprofessoren Robert Grzeszczak und Ireneusz Pawel Karolewski die dem EuGH vorgelegten Fragen vor. Sie informieren zudem darüber, dass das Oberste Gericht seinerseits die neuen Bestimmungen zum Rentenalter per einstweiliger Anordnung ausgesetzt hat und auch insoweit den EuGH um Auslegung gebeten habe. verfassungsblog.de veröffentlicht einen von Wojciech Sadurski, Laurent Pech und weiteren internationalen Rechtsprofessoren unterzeichneten englischsprachigen Open Letter, mit dem die Autoren gegen die Absetzung der Gerichtspräsidentin Malgorzata Gersdorf protestieren.

USA – Paul Manafort: Im Strafverfahren gegen den früheren Wahlkampfmanager Donald Trumps hat der damalige Stellvertreter des wegen Steuer- und Bankbetrug angeklagten Paul Manafort beschrieben, wie er auftragsgemäß Schwarzgeldkonten im Ausland unterhalten habe. Hierdurch seien Steuerzahlungen umgangen worden. Die Aussage sei Teil eines mit Sonderermittler Robert Mueller verhandelten Deals, schreibt die SZ (Alan Cassidy). Das Hbl (Annett Meiritz) berichtet ebenfalls.

Juristische Ausbildung

Ergänzungsvorbereitungsdienst: Wer beim ersten Versuch für das zweite Examen durchfällt, kann in den meisten Bundesländern den Ergänzungsvorbereitungsdienst für Referendare in Anspruch nehmen. Diese "Extrarunde" ist keineswegs ein "bootcamp", schreibt lto.de (Marcel Schneider). Vielmehr würden erhöhte zeitliche Anforderungen, feste Stundenpläne und regelmäßige Klausuren den Referendaren bei der Konzentration aufs Wesentliche helfen.

Sonstiges

Voßkuhle/Seehofer: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch nimmt Rechtsprofessor Volker Rieble Stellung zu der vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, angestoßenen Auseinandersetzung über unangemessene Asylrethorik. Eine "unbefangene" Deutung der Seehoferschen "Herrschaft des Unrechts" verstehe, dass es dem Innenminister allein um die Wiederherstellung von Recht und Ordnung gegangen sei. "Der Bürger Voßkuhle" oder auch "Politpöbler" dürften "Sprachkritik äußern", einem dem Mäßigungsgebot verpflichtetem Richter stünde derartige Parteinahme nicht zu. Gleiches gelte auch für Voßkuhles Kritik an dem von Alexander Dobrindt (CSU) geprägtem Begriff der "Anti-Abschiebeindustrie". Es "stört und verstört", dass der Verfassungsrichter mit seiner Kritik in den bayerischen Wahlkampf eingreife.

Seenotrettung: Der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) interviewt Rechtsprofessor Daniel Thym zur Rechtspflicht der Rettung von Schiffbrüchigen und der konkreten Ausgestaltung dieser völkerrechtlichen Pflicht.

Widerruf von Lebensversicherungen: Auch bei bestimmten Lebensversicherungen kann der Einsatz eines sogenannten "Widerrufsjokers" für Verbraucher finanzielle Vorteile mit sich bringen, schreibt das Hbl (Laura de la Motte). Die Geltendmachung etwa der gezogenen Nutzungen des überlassenen Geldes sei aber kompliziert und damit ein scheinbar lohnendes Aufgabengebiet von Rechtsdienstleistern. Auch bei Inanspruchnahme dieser Dienste sollten sich Verbraucher der Gefahren bewusst sein: Erst vor wenigen Tagen habe das Legal Tech-Unternehmen Facto Insolvenz angemeldet.

Das Letzte zum Schluss

Hitzefrei: Neues Futter für die Gegner hauptstädtischen Exzeptionalismus liefert die von der SZ (Jens Schneider) berichtete Anordnung der Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke): Weil das Gebäude ihrer Verwaltung sanierungsbedürftig ist und keinerlei Klimatisierung besitzt, dürfen die Mitarbeiter an den drei heißen Tagen dieser Woche bereits nach 14 Uhr nach Hause.

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. August 2018: Urteil zu Staufener Missbrauch / Preis des Hochladens / Beschwerdegegenstand Staatstrojaner . In: Legal Tribune Online, 08.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30215/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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