Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2013: Polizei schlägt junge Frau – Beschlagnahme bei Journalisten – Zukunft der Suizidhilfe

08.02.2013

Die junge Frau, die die Polizei letzte Woche um Hilfe anrief, wird die Polizei nicht als Freund und Helfer in Erinnerung behalten: Denn die Polizei "half" ihr lediglich ins Krankenhaus. Außerdem in der heutigen Presseschau: die rechtswidrige Beschlagnahme von Fotomaterial, die Zukunft der deutschen Suizidhilfe-Vereine und warum eine besonders freizügige Mieterin abgemahnt wurde.

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Polizeigewalt: Eine 23-jährige Münchnerin rief die Polizei im Streit mit ihrem Freund um Hilfe an. Die Wache verließ sie blutig, mit Brüchen an Nase und Augenhöhle. Die Verletzungen hatte nicht der Freund ihr zugefügt, sondern die Polizei selbst. Wie es dazu kam, dass die Polizei die unter dem Einfluss von Drogen stehende junge Frau in vermeintlicher Notwehr zusammenschlug, ist noch unklar, berichtet die SZ (Susi Wimmer). Beide Seiten haben Anzeige erstatten: einerseits wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, andererseits wegen Körperverletzung.

Anlässlich des Falls interviewt die SZ (Anna Fischhaber) den Rechtsprofessor Tobias Singelnstein zu Polizeigewalt, es handele sich nicht nur um Einzelfälle, sondern um ein "strukturelles Problem". Außerdem gibt die SZ (Heribert Prantl) einen Überblick über die gerichtliche Aufklärung von Polizeigewalt): "95 Prozent der Strafanzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt bleiben daher erfolglos, werden eingestellt."

Thomas Stadler (internet-law) kritisiert den Korpsgeist der Polizei, bei der solche Exzesse immer noch gedeckt würden.

Weitere Themen- Rechtspolitik

Diskussion – Suizidhilfe: Anlässlich des aktuell diskutierten Strafgesetzes, das die gewerbliche Förderung des Suizids unter Strafe stellen soll, berichtet die Welt (Matthias Kamann) von einem in Zürich geführten Gespräch mit Roger Kusch, dem Gründer des Vereins Sterbehilfe Deutschland (StHD), dem Neurologen und Psychiater Johann Friedrich Spittler, der für den StHD medizinische Gutachten erstellt und dem Schweizer Ludwig A. Minelli, Generalsekretär des Schweizer Sterbehilfe-Vereins Dignitas. Die Organisationen überlegen, wie sie nach In-Kraft-Treten des Gesetzes weiterarbeiten können.

Diskussion - Samenspenden: Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das Kindern von Samenspendern ein Auskunftsrecht auf den Namen des Spenders gab, diskutieren jetzt Bundestags-Abgeordnete, ob eine gesetzliche Regelung erforderlich ist. Vor allem die Opposition hält das für nötig, meldet die FAZ (Helene Bubrowski).

BMJ-Vergangenheit: Die SZ (Franziska Augstein) berichtet über ein Symposium des Bundesjustizministeriums, in dem dieses seinen "Umgang mit der NS-Vergangenheit" thematisierte. Eine Kommission arbeite auf, in welcher Weise das BMJ in der Nachkriegszeit alte Nazis schützte und bewahrte und ihre strafrechtliche Verfolgung hintertrieb.

Verfahren gegen Facebook eingestellt: Der Hamburgische Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat ein Verwaltungsverfahren wegen der rechtswidrigen Erhebung personenbezogener Daten gegen den Online-Giganten vorerst beendet, berichtet die taz. Facebook habe darlegen können, dass die umstrittene automatische Gesichtserkennung mittlerweile europaweit abgeschaltet wurde.

EU-VO-Vorschlag Datenschutz: Rechtsprofessor Spiros Simits bewertet in einem FAZ-Gastbeitrag den Kommissions-Entwurf einer EU-Datenschutz-Verordnung. Er kritisiert dabei vor allem, dass die vom Bundesverfassungsgericht errichteten Schutzwälle für den Datenschutz entwertet würden. Außerdem enthalte der Verordnungsentwurf zu viele Blankett-Ermächtigungen für spätere Präzisierungen durch die EU-Kommission.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2013: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8123 (abgerufen am: 05.12.2024 )

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