Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2025: Bür­ger­geld mit Arbeitspf­licht? / Ehe­paar gesteht Dop­pel­mord / EGMR ver­ur­teilt Grie­chen­land

08.01.2025

CDU/CSU will Bezieher:innen von Bürgergeld zur Aufnahme einer Arbeit verpflichten. Am LG Mannheim gestand ein Ehepaar den Doppelmord an zwei Ukrainerinnen. Der EGMR verurteilte Griechenland wegen systematischen Push-Backs von Flüchtlingen.

Thema des Tages

Bürgergeld/Arbeitspflicht: Die Stadt Schwerin arbeitet derzeit an einem Konzept zur Einführung einer Arbeitsverpflichtung für Bürgergeldempfänger:innen. Dies hatte die Stadtvertretung auf Antrag der CDU-Fraktion im vergangenen Monat beschlossen. Die Fraktion erweiterte dabei einen Antrag der AfD, der eine Arbeitspflicht für Asylsuchende vorsah. Oberbürgermeister Rico Badenschiers (SPD) hatte die Initiative abgelehnt, sie appelliere an "niedere Instinkte" und bringe jedenfalls keinen finanziellen Nutzen. Es berichten FAZ (Julian Staib) und taz (Sean-Elias Ansa). 

Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, bekräftigte, dass die Union bundesweit eine Arbeitspflicht für arbeitsfähige Bürgergeldbezieher:innen einführen will, wie u.a. tagesspiegel.de berichtet. Die taz (Anna Lehmann) kontrastiert die Wahlkampfdiskussion mit den Aussagen von Fachpolitiker:innen; hier gebe es viele Schnittmengen zwischen CDU/CSU, SPD und Grünen.

Reinhard Müller (FAZ) bedauert, "dass gleich wieder alles kaputtgeredet wird." Wer arbeiten könne "und von der Allgemeinheit lebt", dem sei "mit anpacken" zuzumuten. "Aktiv mitzutun", könne auch "den inneren Frieden und damit die innere Sicherheit" stärken. Anna Klöpper (taz) hält es dagegen für "einfach, die Mär vom faulen Arbeitslosen zu bedienen". Dies funktioniere umso besser in Zeiten latenter Abstiegsangst.

Rechtspolitik

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Die Arbeitnehmervereinigung der CDU lehnt den Vorschlag von Allianz-Chef Oliver Bäte ab, den sogenannten Karenztag bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wiedereinzuführen. Dies sei  "Klassenkampf von oben". Menschen mit kleinen Einkommen würden sich dann krank zur Arbeit schleppen und andere gefährden. Die Bundesärztekammer will sich zu der Frage vorerst nicht positionieren. Die FAZ (Paul Gross) berichtet.

Das Hbl (Frank Specht) erinnert an die Streichung des Karenztags im Jahr 1970 und gibt Alternativvorschläge von Ökonomen wieder.

Die SZ bringt Pro- und Kontra-Kommentare: Während Kerstin Bund auf den hohen Krankenstand von Beschäftigten verweist, hält es Christina Kunkel für sinnvoller, sich mit den Gründen des hohen Krankenstands zu befassen.

Ausbürgerung: Das Bundesinnenministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag von Friedrich Merz (CDU), straffälligen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Die Ausbürgerung sei unverhältnismäßig. Auch der Interessenverband Türkische Gemeinde in Deutschland zeigt sich irritiert über die Vorstellung von Deutschen "auf Bewährung". Ein CDU-Sprecher hatte zwischenzeitlich klargestellt, dass die Ausbürgerung von Doppelstaatler:innen nur erfolgen soll, wenn diese "mehrfach" und "schwer" straffällig wurden. LTO berichtet. 

Die FR (Ursula Knapp) beschreibt bereits bestehende gesetzliche Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Für Doppelstaatler:innen gelte dies etwa, wenn sie für eine terroristische Vereinigung im Ausland kämpfen. Eine Rücknahme der Einbürgerung ist zudem möglich, wenn diese durch eine Täuschung erschlichen wurde. Letzteres hatte das Bundesverfassungsgericht 2006 gebilligt. 

Auch die wissenschaftliche Mitarbeiterin Victoria Kautzner schildert im Verfassungsblog die bestehenden Möglichkeiten einer Ausbürgerung. Sie kritisiert, dass die nun vorgebrachte Idee von Merz "Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung als rein konditionale Zugehörigkeit" verstehe. Eingebürgerte könnten demnach "nie in vollem Sinne deutsch sein."

Fraktionsgelder und Wahlwerbung: Mitte Dezember verabschiedeten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen, FDP und Union eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, mit der die missbräuchliche Verwendung staatlicher Zuwendungen an Fraktionen für Wahlkampfzwecke verhindert werden soll. In einer Zwischenbilanz hält die Welt (Ricarda Breyton) dieses Ziel für gescheitert. Quasi sämtliche Fraktionen nutzten die nun abgesicherte Möglichkeit, sich auch ohne parlamentarischen Anlass zu allgemeinpolitischen Themen zu äußern. Angesichts der bevorstehenden Wahl laufe dies zwangsläufig auf Wahlempfehlungen hinaus.

Volksverhetzung: Der Welt (Frederik Schindler) liegt das Antragsbuch für den AfD-Bundesparteitag am nächsten Wochenende vor. Aus diesem gehe hervor, dass der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke gemeinsam mit anderen beantragt, die Abschaffung der Straftatbestände der Volksverhetzung (§ 130 StGB) und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) in das Wahlkampfprogramm aufzunehmen. Beide Bestimmungen seien als "Sonderrecht" nicht mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip vereinbar, wird Höcke zitiert.

Videoverhandlungen: Bundesrichter a.D. Reinhard Greger macht sich im FAZ-Einspruch Gedanken, wie angesichts fortschreitender Videoverhandlungen die nach § 169 Gerichtsverfassungsgesetz zwingende Öffentlichkeit gewahrt werden kann. Eine noch im Herbst vom Bundestag favorisierte Regelung sah die öffentliche Zurverfügungstellung eines Zugangslinks vor, durch die das Publikum die Wahl zwischen "Public Viewing und Streaming" gehabt hätte. Dies habe der Bundesrat dankenswerterweise verhindert. Vorzugswürdig sei vielmehr, wenn Gerichte – auch bei Videoverhandlungen – in öffentlich zugänglichen Räumen tagten. 

PolG NRW: Nach dem am vergangenen Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Vorschriften zu längerfristigen Observationen im NRW-Polizeigesetz hat die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk eine grundlegende Reform des Gesetzes gefordert. Auch eine Überarbeitung hinsichtlich der Voraussetzungen eines polizeilichen Datenanalyseverfahrens sowie zur Datenspeicherung sei erforderlich. LTO berichtet.

Justiz

LG Mannheim – Doppelmord an Ukrainerinnen: Zu Beginn des Verfahrens um die Tötung einer ukrainischen Frau und deren Mutter legte das angeklagte Ehepaar ein weitgehendes Geständnis ab. Der Doppelmord habe dazu gedient, sich das jüngst geborene Baby der Ukrainerin zu verschaffen und es als eigenes auszugeben. Zuvor hatte die Frau mehrere Fehlgeburten erlitten. Die Tat sei "akribisch" vorbereitet gewesen, so der Anwalt der Nebenklage. Das Geständnis könnte den Prozess erheblich verkürzen. Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet. 

KG Berlin – Linksextremer Bombenanschlag: Der Generalbundesanwalt hat vor dem Kammergericht Berlin Anklage gegen zwei seit 1995 flüchtige Linksextremisten erhoben. Peter Knauth und Thomas Walter sollen im Verbund mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Bernhard Heidbreder 1995 einen Anschlag auf ein geplantes Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau vorbereitet haben, der durch Zufall verhindert wurde. Seitdem sind sie untergetaucht, Venezuela gewährte beiden 2021 politisches Asyl. Nach Ansicht des GBA ist die Tat wegen verschiedener Unterbrechungen noch nicht verjährt. spiegel.de (Sven Röbel/Sara Wess) berichtet.

OLG Zweibrücken zu Enkeltrick: Mit nun veröffentlichtem Beschluss hob das Oberlandesgericht Zweibrücken die amtsgerichtliche Verurteilung einer Frau wegen bandenmäßigen Betrugs teilweise auf. Die Angeklagte war in einen sogenannten Enkeltrick-Fall wohl nur als Kurierin tätig. Ob sie hierdurch als Mittäterin ihrer Hintermänner einzustufen sei, müsse vom AG Neustadt a.d.W. erneut geprüft werden. beck-aktuell berichtet.

OVG Berlin-BB zu journalistischer Auskunft/RKI: Auch am zweitinstanzlichen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg blieb ein Journalist mit seinem Begehren erfolglos, das Robert-Koch-Institut zur Auskunft seiner Anwaltskosten zu verpflichten. Die begehrte Auskunft lasse Rückschlüsse auf die vereinbarte Honorargestaltung zu und komme so in Konflikt mit dem anwaltlichen Berufsgeheimnis. Über den unmittelbar vor Weihnachten ergangenen Beschluss berichtet beck-aktuell.

LG Koblenz zu Anwaltsvergütung: Wegen Verstoßes gegen die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz normierte Textform ist die von einer Kanzlei vereinbarte zusätzliche Vergütung unwirksam. Nach einem Mitte Dezember verkündeten, von beck-aktuell berichteten Urteil des Landgerichts Koblenz gilt damit die gesetzliche Vergütung. Die beklagte Kanzlei muss nun mehr als 20.000 Euro an die vormalige Mandantin zurückerstatten.

LG Berlin II - Ausspähung durch Boulevardmedien: Wenn ein Boulevardmedium einen Prominenten über längere Zeit observiert, um ihm eine heimliche außereheliche Affäre nachzuweisen, so besteht für die Rechercheergebnisse vor Gericht ein Beweisverwertungsverwertungs- und Sachvortragsverwertungsverbot, entschied das Landgericht Berlin II. Die Frage des öffentlichen Interesses kann also nicht damit begründet werden, dass die Überwachung des Prominenten vermeintlich eine Affäre belege. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet. 

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Das Landgericht München I hat angeregt, die Anklagepunkte im Verfahren gegen den früheren Wirecard-Chef Markus Braun auf zehn zentrale Vorwürfe zu beschränken. Die Konzentration etwa auf Bilanzmanipulationen sei verfahrensökonomisch geboten. Die dann vorläufig einzustellenden Punkte fielen demgegenüber nicht ins Gewicht und würden vor allem einen erheblichen Mehraufwand für die Aufklärungsbemühungen des Gerichts bedeuten. Die SZ (Stephan Radomsky) sieht darin einen deutlichen Fingerzeig des Gerichts für eine Verurteilung Brauns, wofür auch die wiederholte Verlängerung der bereits mehrjährigen Untersuchungshaft spreche.

LG Bonn – Michael Winterhoff: Der Kinder- und Jugendpsychiater Michael Winterhoff muss sich ab dem 12. Februar am Landgericht Bonn gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in 36 Fällen verteidigen. Laut SZ (Rainer Stadler) hat das LG 40 Verhandlungstage anberaumt. Winterhoff wird vorgeworfen, er habe Psychopharmaka ohne medizinische Indikation verschrieben.

GenStA Berlin – Kanzlei Irle Moser: Über das nun von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingestellte berufsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Namenspartner der Medienkanzlei Irle Moser schreibt nun auch LTO (Max Kolter) vertieft. Die bereits im vergangenen März erfolgte Einstellung sei erst jetzt von der Kanzlei öffentlich gemacht worden, nachdem Rechtsbehelfsfristen der Rechtsanwaltskammer Berlin gegen die Verfügung abgelaufen waren.

StA Hanau – Morde von Hanau/Notruf: Der Vater eines der beim rechtsextremistischen Hanauer Anschlag vom Februar 2020 Getöteten hat wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung Anzeige gegen mehrere hochrangige Polizisten erstattet. Das veraltete Notrufsystem der Hanauer Polizei sei in der Tatnacht fast nicht zu erreichen gewesen. Die Anzeige diene auch der Verjährungshemmung, so die taz (Konrad Litschko/Yagmur Ekim Cay).

Richterin Martina Flade: Die als "frau_richterin" auf Social Media bekanntgewordene Amtsrichterin Martina Flade spricht mit beck-aktuell (Denise Dahmen) über die Gründe ihres bevorstehenden Abschieds aus dem Justizdienst, ihren Eindruck von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gericht sowie ihre weiteren Pläne.

Richter Bengt Fuchs: Die taz (Andreas Speit) berichtet, dass der im vergangenen Sommer seines Amtes vorläufig enthobene Geraer Verwaltungsrichter Bengt Fuchs inzwischen als Referatsleiter in das Justizministerium Thüringens abgeordnet wurde. Seine Urheberschaft zahlreicher fremdenfeindlicher Posts in einem Verbindungs-Forum sei nach wie vor Gegenstand disziplinar- und strafrechtlicher Ermittlungen.

Recht in der Welt

EGMR/Griechenland – Push-Backs: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat festgestellt, dass Griechenland an seiner Staatsgrenze systematisch sogenannte Push-Backs betrieben hat. Anlass war der Fall einer Türkin, die 2019 ohne Berücksichtigung ihres Asylgesuchs in ihre Heimat zurückgeschoben wurde. Weil hierdurch diverse Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden, muss Griechenland der Frau nun 20.000 Euro Entschädigung zahlen, schreiben tagesschau.de (Max Bauer/Philip Raillon) und LTO.

USA – Donald Trump/Stormy Daniels: Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat die für Freitag terminierte Strafmaßverkündung im Schweigegeldverfahren des zukünftigen Präsidenten Donald Trump bestätigt. Trumps Anwaltsteam hatte vergeblich versucht, eine Immunität Trumps zu konstruieren, so spiegel.de. Ihm bleibe noch die Anrufung höherer Gerichte.

USA – Guantánamo: Auf Veranlassung des scheidenden US-Präsidenten Joe Biden sind weitere elf Insassen des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay in den Oman überstellt worden. Damit befinden sich nunmehr noch 15 Häftlinge vor Ort, zwei von ihnen wurden von einer Militärkommission verurteilt. LTO berichtet.

Österreich: Ein syrischer Jugendlicher ist am Landesgericht Wien vom Vorwurf der Vergewaltigung durch Oralverkehr mit einem zum Tatzeitpunkt 12-jährigen Mädchen freigesprochen worden. Es sei “nicht erwiesen”, dass für den damals 15-jährigen Angeklagten die dauerhafte Ablehnung des Mädchens erkennbar war. "Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt", sagte die Vorsitzende Richterin zur Begründung. Der Jugendliche gilt als Rädelsführer einer Gruppe von Jugendlichen, die das Mädchen mit der Drohung, Nacktbilder zu veröffentlichen, immer wieder zu Treffen zwangen, bei denen das Mädchen missbraucht wurde. Das Verfahren gegen die Gruppenmitglieder läuft noch. stern.de, bild.de (Hannes Kohlmeier) und standard.at berichten. 

Juristische Ausbildung

Berufswahl: Im Gespräch mit LTO-Karriere (Franziska Kring) beschreibt Rechtsanwalt und Podcaster Marc Ohrendorf, welche Themen beim Berufseinstieg wichtig sind und gibt Tipps für Bewerber:innen.

Integrierter Bachelor: Das sachsen-anhaltinische Justizministerium arbeitet an einer Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, nach der Rechtswissenschafts-Studierende künftig auch den Abschluss eines integrierten Bachelor of Laws erreichen können. Dies berichtet beck-aktuell.

Sonstiges

Legal Tech Monitor: Der Legal Tech-Verband hat seinen ersten Legal Tech Monitor vorgestellt. Durch Befragungen und Datensammlungen sollte der Markt messbar gemacht werden, schreibt beck-aktuell (Denise Dahmen). Die sich heterogen darstellende Branche blicke optimistisch in die Zukunft, leide jedoch unter Personalmangel.

Wahlwerbung: Wegen der nicht genehmigten Wahlwerbung des Grünen-Spitzenkandidaten Robert Habeck hat die Münchener Polizei ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Dieses richte sich zunächst gegen die am Siegestor angetroffenen Personen und betreffe mögliche Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung und Denkmalschutzbestimmungen, so LTO. Am Freitag war das Bild Habecks eine Stunde lang auf das Münchener Siegestor projiziert worden.

Sanktionen gegen Syrien: Rechtsanwalt Kilian Bälz beschreibt auf LTO, dass eine Aufhebung von Sanktionen gegen Syrien weitaus schwerer sein dürfte als deren Verhängung, da etwa Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates einstimmig gefasst werden müssen. Juristisch fragwürdig sei es dagegen, Begründungen für Sanktionen nachzuschieben, auch wenn hiermit anerkennenswerte Ziele verfolgt werden. Die neue Regierung in Damaskus verdiene eine Chance, der wirtschaftliche Wiederaufbau des Landes sei ohne Aufhebung der Sanktionen nicht zu bewerkstelligen.

Anwaltshaftung und Drittschutz: Rechtsanwältin Inga Willems macht auf beck-aktuell auf die Problematik anwaltlicher Fürsorgepflichten gegenüber Dritten, die nicht Partei des Mandatsvertrages sind, aufmerksam und beschreibt denkbare Konstellationen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2025: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56280 (abgerufen am: 15.01.2025 )

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