Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2012: Gustl Mollath reloaded – Rosenkrieg bei Suhrkamp – "Duff Beer" in doppelter Ausführung

07.12.2012

Der Fall von Gustl Mollath, der seit sieben Jahren in der Psychiatrie sitzt, wird erneut überprüft. Außerdem in der Presseschau: Wie ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht funktioniert, wie man eine Zeugenaussage richtig würdigt, Störtebekers Schädel, Gunter Sachs liest Bild am Sonntag und wer sich alles mit der FTD angelegt hat.

Gustl Mollath reloaded: Der Fall von Gustl Mollath, der seit sieben Jahren möglicherweise zu Unrecht in der Psychiatrie sitzt, wird erneut überprüft. Wie spiegel.de (Andreas Ulrich) berichtet, habe sich die Staatsanwaltschaft Bayreuth bereits 2011 mit dem Fall beschäftigt, die Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung gegen zwei psychiatrische Gutachter aber eingestellt. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) habe bisher immer behauptet, im Verfahren seien keine Fehler gemacht worden. Seit einigen Wochen werde jedoch wegen mehrerer Delikte erneut ermittelt. Auch die SZ (Frank Müller) berichtet über die Kehrtwende.

In einem Beitrag für lto.de erläutert Professor Henning Ernst Müller die Hintergründe. Mollath war 2006 hinsichtlich des Vorwurfs der Körperverletzung seiner Frau vom Landgericht Nürnberg/Fürth für schuldunfähig erklärt worden. Er hatte seine Frau, die bei der Hypo Vereinsbank tätig war, beschuldigt, Schwarzgeld in die Schweiz verschoben zu haben. Zwei Gutachter nahmen die Vorwürfe als Beleg für ein Wahnsystem, in dem Mollath lebe. Mittlerweile haben sich die Vorwürfe als richtig erwiesen.

Olaf Przybilla (SZ) kommentiert, entscheidend sei, auch wenn die Justiz das gesellschaftliche System sei, in dem am meisten geprüft werde, gebe es auch hier eine strukturelle Anfälligkeit gegenüber Folgefehlern. Es sei für die erforderliche Selbstreinigung daher zu wünschen, dass das Landgericht Regensburg einem Wiederaufnahmeverfahren zustimme.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess: In einem Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) erläutert Professor Hanns Prütting die Bedeutung der Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess, die 2014 in Kraft tritt. Gerade, weil es so viele Rechtsmittel in der ZPO gebe, sei es sinnvoll, eine solche einzuführen. Prütting hält es allerdings für heikel, beim Anwaltsprozess auf die Belehrung zu verzichten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2012: Gustl Mollath reloaded – Rosenkrieg bei Suhrkamp – "Duff Beer" in doppelter Ausführung . In: Legal Tribune Online, 07.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7731/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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