Der BGH muss klären, wie lange die Schufa Zahlungsprobleme speichern darf. In Dresden begann der Prozess gegen NSU-Unterstützerin Susann Eminger. Der US-Supreme Court muss entscheiden, welche Kompetenzen der US-Präsident bei Zöllen hat.
Thema des Tages
BGH – Schufa-Fristen: Der Bundesgerichtshof verhandelte über Schufa-Einträge zu Zahlungsausfällen nach Begleichung der zugrundeliegenden Forderung. Ein solcherart belasteter Kläger sieht hierin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und bekam insoweit vom Oberlandesgericht Köln recht. Auskunfteien müssten demnach Informationen zu Zahlungsstörungen löschen, sobald die überfälligen Schulden beglichen wurden. Die revisionsführende Schufa sieht jedoch ihr Geschäftsmodell in Gefahr, sollte die Entscheidung Bestand haben. Sie will Zahlungsausfälle auch nach Begleichung der Schuld weiter bis zu drei Jahren speichern. Allein dadurch, dass jemand nach vielleicht langwierigen Vollstreckungsmaßnahmen seine Schuld getilgt habe, könne er den Kreditgebern noch nicht als kreditwürdiger Kunde empfohlen werden. Die SZ (Wolfgang Janisch/Nils Heck) prognostiziert eine Festlegung des BGH "irgendwo zwischen null und drei Jahren". Auch beck-aktuell berichtet. Wann der BGH sein Urteil verkündet, ist noch unklar.
Rechtspolitik
Jumiko – Verfassungstreue im Schöffenamt: Auf der am heutigen Freitag in Leipzig tagenden Justizministerkonferenz soll ein beck-aktuell (Maximilian Amos) vorliegender Beschlussvorschlag des gastgebenden Freistaats Sachsen beraten werden, der eine Verfassungstreuepflicht im Schöffenamt gesetzlich festschreiben will. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Pflicht zur Verfassungstreue bei ehrenamtlichen Richter:innen schon 2008 festgestellt. Ein Versuch der Ampel-Koalition, diese Treuepflicht im Deutschen Richtergesetz ausdrücklich zu kodifizieren, war jedoch an Länderbedenken und dem Koalitionsbruch gescheitert.
Jumiko – Angriffe auf Journalist:innen: Alexander Neubacher (Spiegel) spricht sich gegen den saarländischen Vorschlag aus, den Schutzrahmen der sogenannten Politiker-Beleidigung nach § 188 Strafgesetzbuch auch auf Medienschaffende auszuweiten. Der Einsatz der Norm durch Ermittlungsbehörden "vergifte das politische Klima" und wecke den Anschein einer "Zweiklassenjustiz". Wolle die Jumiko "der Demokratie einen Dienst erweisen", sollte sie sich auf die Abschaffung der Bestimmung verständigen.
Jumiko – KI-Tools für Kinderpornografie: Ein bayerischer Vorschlag spricht sich für ein strafrechtliches Verbot für die Herstellung, Verbreitung und Zugänglichmachung von KI-Tools aus, mit denen fiktive kinderpornografische Inhalte produziert werden können. Auch wenn bei fiktiven Missbrauchsdarstellungen keine Kinder geschädigt werden, könne dies Hemmschwellen herabsetzen. KI-Darstellungen behinderten auch die Arbeit der Ermittlungsbehörden, so Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Die taz (Christian Rath) berichtet.
Ehegattensplitting: In seiner Kolumne fordert Heribert Prantl (SZ) die Abschaffung des Ehegattensplittings oder wenigstens die Ersetzung dieser "steuerpolitischen Fehlsteuerung" durch ein Familiensplitting, das sich an der Anzahl von Kindern und pflegebedürftigen Familienmitgliedern orientiert. Die bei der Einführung des Ehegattensplittings 1958 bestehende Lebensrealität sei überholt, ein Anerkenntnis dieses Umstands auch im Steuerrecht längst überfällig.
Zugang zum BGH: Im Zuge der geplanten Neujustierung der Zuständigkeitsstreitwerte soll auch die Schwelle für Nichtzulassungsbeschwerden zum BGH von 20.000 Euro auf 25.000 Euro Beschwer erhöht werden. Rechtsanwalt Heiko Fuchs hält dies auf beck-aktuell angesichts signifikant zurückgehender Fallzahlen an den Obersten Gerichten für ein falsches Signal.
Wehrpflicht: Im FAZ-Einspruch unternimmt Rechtsprofessor Mattias G. Fischer einen historischen Abriß der grundgesetzlichen Regelungen über die Wehrpflicht für Männer. Aktuelle Anforderungen an eine Abschreckung schaffende Truppenstärke machten die "Rückkehr zur militärischen Dienstpflicht" junger Männer nicht nur praktisch unerlässlich, sie forderten dies auch "von Verfassung wegen".
Justiz
OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Am Oberlandesgericht Dresden ist das Strafverfahren gegen Susann Eminger eröffnet worden, der die Bundesanwaltschaft die Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU vorwirft. Spätestens seit Anfang 2007 soll die Angeklagte gewusst haben, mit welchen Absichten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos immer wieder aufbrachen. Gleichwohl habe sie Hilfsdienste für beide und ihre Freundin Beate Zschäpe fortgesetzt. Eminger ließ über ihren Anwalt erklären, vorerst zu den Vorwürfen schweigen zu wollen. Das Gericht hat Verhandlungstermine bis zum nächsten Juni angesetzt. Es berichten FAZ (Theresa Weiß), SZ (Annette Ramelsberger), spiegel.de (Wiebke Ramm) und taz (Konrad Litschko).
BVerfG zu Diesel-Skandal: Das Oberlandesgericht München hat laut Bundesverfassungsgericht das Grundrecht eines Diesel-Klägers auf effektiven Rechtsschutz verletzt, als es im August 2022 dessen Berufung gegen ein klageabweisendes Landgerichtsurteil gem. § 522 ZPO als offensichtlich unbegründet verwarf. Der Bundesgerichtshof hatte kurz vor der nun beanstandeten OLG-Entscheidung eine Pressemitteilung veröffentlicht, nach der die streitentscheidende Frage über die Zulässigkeit so genannter Thermofenster und den Individualschutzcharakter einer EU-Verordnung Gegenstand einer noch ausstehenden EuGH-Entscheidung sei und auch vom BGH noch einmal geprüft werde. beck-aktuell berichtet.
BVerwG zu Compact-Verbot: In einer weiteren Analyse der nun vorliegenden Begründung der Ende Juni verkündeten Compact-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vermisst die Doktorandin Sandra Lukosiuk auf dem Verfassungsblog klarstellende Äußerungen zum Verhältnis von Presse- und Meinungsfreiheit einerseits und Vereinsverbotsrecht andererseits. Das Gericht habe die Frage offengelassen, "inwieweit das Vereinigungsverbotsrecht als Ausdruck der wehrhaften Demokratie die Meinungs- und Pressefreiheit beschränken kann und sollte".
BVerwG zu Auskunftssperren im Melderegister: Eine Auskunftssperre für das Melderegister setzt nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes "hinreichend dichte Tatsachenfeststellungen" über konkrete Gefährdungen der die Sperrung verlangenden Personen voraus. Dies stellte das Bundesverwaltungsgericht im Falle zweier Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fest, die aufgrund ihres Tätigkeitsbereiches u.a. im Bereich der Organisierten Kriminalität entsprechende Sperrungen beantragten. Deren Anspruch auf Sperrung der Meldedaten wurde vom BVerwG bestätigt. beck-aktuell berichtet.
OLG Jena zu Richter Bengt Fuchs: Nun berichtet auch LTO (Tanja Podolski), dass das Oberlandesgericht Jena eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Gera verworfen hat, mit der diese eine Anklage gegen den Geraer Verwaltungsrichter Bengt Fuchs erreichen wollte. Fuchs hatte Sinti und Roma als "Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche" bezeichnet. Dies lasse sich zwar als strafbewehrte Beleidigung einordnen und stelle eine mit dem richterlichen Mäßigungsgebot nicht in Einklang zu bringende "grob geschmacklose und diffamierende Entgleisung" dar, erfülle aber nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen der Volksverhetzung. Nun soll das gegen Fuchs eingeleitete Disziplinarverfahren wiederaufgenommen werden.
OLG Dresden zu DSGVO-Verstoß in Meldeportal: Nach nun veröffentlichtem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden von Anfang September muss ein Falschparker-Melder einem von ihm mitfotografierten Beifahrer 100 Euro Schadensersatz zahlen. Zudem ist der Melder zur Erstattung der Anwaltskosten des Abgebildeten verpflichtet. Das von ihm für die "Bürgeranzeige" gefertigte Beweisfoto sei als Datenschutzverstoß zu werten, weil eine Aufnahme des Beifahrers nicht gerechtfertigt war, so das OLG laut LTO (Xenia Piperidou).
OLG Stuttgart – Meta-Business Tools: Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelte am Dienstag über mögliche Schadensersatzansprüche von Facebook- und Instagram-Nutzenden gegen den Meta-Konzern wegen dessen Einsatz von sogenannten Business Tools. Mit Einverständnis vieler Webseiten-Betreiber erhebt Meta auf deren Seiten Nutzerdaten. Laut Meta werden diese aber nur für personalisierte Werbung benutzt, wenn die Besucher:innen der Webseite dem zugestimmt haben, ansonsten werden die Daten laut Meta nur für "Sicherheits- und Integritätszwecke" genutzt, was dem berechtigten Interesse der Datenschutzgrundverordnung entspreche. Das OLG will nun klären, welche Seiten der Kläger besuchte, welches Einverständnis er dort gab und was Meta unter "Sicherheits- und Integritätszwecken" versteht. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet.
OVG Berlin-Brandenburg zu Betätigungsverbot für pro-palästinensischen Arzt: Nach Abweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist eine Entscheidung des VG Berlin über die Rechtswidrigkeit des Berliner Betätigungsverbots für den britischen Chirurgen Ghassan Abu-Sittah rechtskräftig. Dem Arzt waren Teilnahme und Auftritt beim sogenannten Palästina-Kongress im April 2024 untersagt worden, das VG sah jedoch keine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung. beck-aktuell berichtet.
LG Hof – Vergewaltigungen durch Oberfeldwebel: Wegen mehrfacher Vergewaltigungen muss sich ein früherer Oberfeldwebel der Bundeswehr am Landgericht Hof verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, über mehrere Jahre verschiedene Frauen vergewaltigt und die Taten zum Teil auch aufgenommen zu haben. Trotz verschiedener Anzeigen wurden Ermittlungsbehörden erst nach einem Hinweis einer US-amerikanischen Stelle aktiv, die dem Angeklagten kinderpornografisches Material zuordnete. Festgenommen wurde er in der Ukraine. Den Fall stellt der Spiegel (Sara Wess) vor.
LG Berlin I – Tod beim Segeln: Seit mehreren Monaten und noch mindestens bis zum Januar verhandelt das Landgericht Berlin I über den Tod eines deutschen Seglers in schwedischen Gewässern. Angeklagt ist ein Freund und Segelpartner des Geschädigten, beide hatten sich auf hoher See gestritten. Dass ein Flugzeug der schwedischen Küstenwache einen großen Teil des Todeskampfes auf einem Video festgehalten hat, erweise sich als "Fluch und Segen", schreibt die SZ (Uta Eisenhardt). Viele Sequenzen ließen Raum für Interpretationen, die das Gericht durch Vernehmung von Sachverständigen zu klären versuche.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Der 20. Verhandlungstag in der Strafsache Block begann mit einer ausführlichen Erklärung der Hauptangeklagten, die am Landgericht Hamburg erneut die Vorwürfe der Anklage bestritt. Im Anschluss stritten die Prozessbeteiligten über die Zulässigkeit von Aussagen, die Christina Block an ihre Kinder richtete. Des Weiteren berichteten Hotelangestellte als Zeugen über die Unterbringung israelischer Sicherheitsmitarbeitender im Hotel der Familie Block. LTO (Peymann Khaljani) berichtet.
VG Meiningen – Richterbesoldung in Thüringen: Das Verwaltungsgericht Meiningen hält die Richterbesoldung im Freistaat Thüringen für verfassungswidrig niedrig und hat die entsprechenden Bestimmungen des Landes-Besoldungsgesetzes dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Nach Ansicht des VG seien die Bezüge in den Jahren 2020 bis 2022 sowie 2024 zu niedrig bemessen worden und insbesondere das sogenannte Mindestabstandsgebot nicht gewahrt gewesen. LTO berichtet.
VG Hannover zu Abschiebungen nach Polen: Die Feststellung "systemischer Mängel" des polnischen Asylsystems durch das Verwaltungsgericht Hannover wird nun von LTO (Max Kolter) vertieft dargestellt.
AG Hamburg-Wandsbek zu "Cannabisausweis": Eine Medikamentenklausel im Straßenverkehrsgesetz ermöglicht zwar Ausnahmen vom Verbot, unter THC-Einfluss Auto zu fahren, als Ausnahmevorschrift sei die Regel jedoch streng auszulegen und dementsprechend eine sorgfältige Anamnese im Einzelfall und insbesondere auch ein persönlicher Kontakt zur ausstellenden Person zu verlangen, so das AG Hamburg-Wandsbek in einem Urteil von Ende September. Im konkreten Fall war ein “Cannabis-Ausweis” von einem Arzt nur nach einem Zoom-Kontakt und ohne Bezug auf eine konkrete Krankheit ausgestellt worden, was dem Gericht nicht genügte. LTO berichtet.
Recht in der Welt
USA – Zölle: Der Supreme Court der USA verhandelte über die Befugnis des US-Präsidenten, per Dekret Zölle zu verhängen. Donald Trump hat die Maßnahme bislang mit einem Notstandsgesetz von 1977 begründet, untere Instanzen haben diese Argumentation vorwiegend verworfen. Auch in der nun erfolgten mündlichen Anhörung am Supreme Court ließen sich Zweifel der Richter:innen an der Rechtmäßigkeit erkennen. FAZ (Winand von Petersdorff), SZ (Charlotte Walser), spiegel.de (Britta Kollenbroich), Hbl (Jens Münchrath) und LTO berichten.
Sonstiges
RA Christian Solmecke: Das Hbl (Sven Prange) porträtiert Rechtsanwalt Christian Solmecke als "Starjurist des Internets". Vor mehr als einem Jahrzehnt begann "der Anwalt der Digital Natives", juristische Probleme und Zusammenhänge in YouTube-Clips zu erklären. Er beschäftigt aufgrund seines Erfolges 80 Angestellte.
RA:in Ronska Grimm: LTO (Stefan Schmidbauer) setzt die Reihe "Most Wanted" fort mit Rechtsanwält:in Ronska Grimm. Grimm ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Nebenklage, Strafverteidigung und Mietrecht tätig.
Juristische Karrieren: Nun bespricht auch Jurastudentin Emilia De Rosa für LTO-Karriere das Buch "Neue Briefe an junge Juristinnen und Juristen". Sie hat in den 33 Texten nicht nur Tipps für die juristische Ausbildung und den Berufseinstieg gefunden, sondern auch Hoffnung und Mut für schwere Zeiten in Studium und Examensvorbereitung.
EU-Kommission vs. Deutsche Börse: Die EU-Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Börse Nasdaq eingeleitet. Es steht der Verdacht im Raum, dass sich beide Betreiber in bestimmten Handelsbereichen wettbewerbswidrig abgesprochen hätten. FAZ (Werner Mussler), Hbl (Carsten Volkery u.a.) und LTO berichten.
Das Letzte zum Schluss
Gangster-Rap: Der Weg in den Gangster-Rap ist auch für die Medienpersönlichkeit Katja Krasavice mit strafrechtlichen Auseinandersetzungen gepflastert. spiegel.de berichtet, dass das Amtsgericht Leipzig nach einer Alkoholfahrt einen Strafbefehl "in einer unteren sechsstelligen Höhe" gegen sie verhängt hat. Zudem laufen Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung, weil Krasavice behauptet hatte, nach dem Vorfall privat von einem beteiligten Polizisten kontaktiert worden zu sein.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 7. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58565 (abgerufen am: 17.02.2026 )
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