Die juristische Presseschau vom 7. November 2018: EuGH zu Urlaub / Aus­le­gung am EuGH / Pro­zess gegen SS-Wach­mann

07.11.2018

Der EuGH entscheidet in mehreren Verfahren zu deutschen Urlaubsregeln. Außerdem in der Presseschau: EuGH-Richter erläutert die Auslegungsmethodik seines Gerichts und Prozessauftakt im Verfahren gegen früheren SS-Wachmann.

Thema des Tages

EuGH zu Urlaubsabgeltungsansprüchen: In gleich mehreren Verfahren hat der Europäische Gerichtshof Entscheidungen zu Urlaubsabgeltungsansprüchen getroffen. Auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts befand er dabei, dass entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG Abgeltungsansprüche für nicht in Anspruch genommenen Urlaub auch vererbbar sind. Dies gelte unabhängig davon, ob das vormalige Arbeitsverhältnis im öffentlichen oder privaten Dienst bestand, berichtet u. a. die taz (Christian Rath). Eine Analyse der Entscheidung unternimmt Rechtsprofessor Michael Fuhlrott auf lto.de. In weiteren Verfahren entschied der EuGH, dass die Abgeltung von nicht in Anspruch genommener Urlaubszeit auch ohne ausdrücklichen Urlaubsantrag des Arbeitnehmers geboten sein kann. Eine Ausnahme gelte, wenn der Mitarbeiter seitens des Arbeitgebers umfassend über die Sachlage aufgeklärt wurde, so lto.de (Tanja Podolski). Über beide "ausgesprochen arbeitnehmerfreundliche Urteile" berichten auch FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) sowie FAZ (Marcus Jung).

Nach Ansicht von Wolfgang Janisch (SZ) hat es die bisherige Rechtslage "den Betrieben zu leicht gemacht", auf einen "stillen Urlaubsverzicht" ihrer Mitarbeiter zu spekulieren. Dass hiermit nun Schluss sei, sei "in Zeiten von Dauererreichbarkeit und wachsendem Berufsstress ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber", sich auch im eigenen Interesse um das Wohlergehen von Mitarbeitern zu kümmern.

Rechtspolitik

UN-Migrationspakt: Vor der für den morgigen Donnerstag geplanten Bundestagsdebatte zum UN-Migrationspakt stellt die FAZ (Helene Bubrowski) erneut fest, dass die Aufregung über ihn "nicht in seinem Inhalt begründet" ist. Obgleich die Vereinbarung bislang bilaterale Kooperationen etwa beim Abschluss von Rückführungsabkommen vereinfachen solle, stünde das Recht von Staaten, die Migration in ihr jeweiliges Hoheitsgebiet selbst zu regeln, außer Frage.

EU-Digitalsteuer: Die EU-Finanzminister können sich auch weiterhin nicht auf die Einführung einer EU-weiten Digitalsteuer verständigen, berichtet die FAZ (Werner Mussler/Manfred Schäfers). Nach Darstellung von netzpolitik.org (Alexander Fanta) liegt dies auch an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der die Steuer nur dann vorantreiben wolle, wenn bis Sommer 2020 keine Lösung mit den USA und anderen OECD-Staaten erreicht sei. Manfred Schäfers (FAZ) begrüßt die Vorsicht des Ministers in einem Kommentar. Deutschland als Exportland habe schließlich "viel zu verlieren". Die SZ (Helmut Martin-Jung/Alexander Mühlauer) bringt einen Überblick in Frage-und-Antwort-Form.

Verfassungsschutz: Nach Ansicht von Ronen Steinke (SZ) sind "Maaßens Übertreibungen" ein willkommener Anlass, "wieder kritischer auf die Rolle und Praxis" des Verfassungsschutzes zu blicken. Es sei fraglich, ob der Inlandsgeheimdienst dafür nötig sei, Parteien oder Vereine auf vermeintlichen Extremismus hin zu untersuchen, eine Beeinflussung des Wählerwillens "muss auch anders gehen". Dagegen hätten die letzten Jahre auch dank Maaßen bewiesen, dass eine geheimdienstliche Zuarbeit für Ermittlungen der Polizei sinnvoll sei.

Schwarzfahren: Der Deutsche Richterbund beteiligt sich an der Debatte um eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens mit dem Vorschlag, die Strafbarkeit der Leistungserschleichung zwar grundsätzlich beizubehalten, den Tatbestand aber einzuschränken. Bestraft werden solle nach dem Vorschlag nur noch, wer eine technische Kontrolle unterläuft oder sich einer Kontrolle durch Personal entzieht. Es berichten lto.de und spiegel.de.

Fahrverbote: Die geplante Gesetzesänderung, nach der Fahrverbote für Diesel-Autos in der Regel nur dann in Betracht kommen sollen, wenn die Stickstoffdioxid-Belastung den Grenzwert von 50 Mikrogramm überschreitet, begegnet Zweifeln des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Ein Kurzgutachten des Dienstes, über das die SZ (Michael Bauchmüller) berichtet, weise darauf hin, dass nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Ausnahmen auch bei streckenbezogenen Fahrverboten möglich seien. Dies wiederum spreche dagegen, dass die Anordnung streckenbezogener Fahrverbote immer unverhältnismäßig sei.

Urheberrecht: Michael Hanfeld (FAZ) kritisiert im Feuilleton der Zeitung die von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) in einer Rede geäußerte Ansicht, bei dem anstehenden Trilog zur Reform des Urheberrechts müsse ein "vernünftiger Ausgleich" zwischen Verlagen und Online-Konzernen gefunden werden, als "Leerformel" und "reine Heuchelei". Gegenwärtig könnten es sich nur die beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter leisten, auf ein Leistungsschutzrecht gegenüber Digitalkonzernen zu verzichten. Die Bundesregierung müsse nun ihre Position klären.

Justiz

EuGH: In einem ausführlichen Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch stellt Thomas von Danwitz, deutscher Richter am Europäischen Gerichtshof, die vom Gericht angewendete Auslegungsmethodik dar. Insbesondere der "Topos der engen Auslegung von Ausnahmevorschriften" verschaffe der Spruchpraxis des höchsten europäischen Gerichts "eine objektiv nachvollziehbare Grundlage". Dies und der "richterliche Dialog des Vorabentscheidungsverfahrens" ermögliche Rechtseinheit in Europa. Angesichts von Rechtsstaatsproblemen oder "grassierender Korruption in manchen Ländern" sei diese notwendiger denn je.

BGH zu Aufsichtsrats-Haftung: Im Recht-und-Steuern-Teil der FAZ weist Rechtsanwalt Christoph Bode auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Mitte September hin. In diesem habe der BGH seine vor mehr als 20 Jahren entwickelten Grundsätze zur Pflicht von Aufsichtsräten weiterentwickelt, etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber pflichtwidrig handelnden Vorstandsmitgliedern zu prüfen und geltend zu machen.

VerfGH RP zu AfD-Fraktionsausschluss: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die vom Landtagsmitglied Jens Ahnemüller (AfD) beantragte einstweilige Anordnung mit dem Ziel, den Ausschluss aus der AfD-Fraktion zu verhindern, abgelehnt. Dem Antragsteller sei ein Zuwarten bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren zuzumuten, meldet lto.de.

LG Münster – SS-Wachmann: Vor einer Jugendkammer des Landgerichts Münster wurde der Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof eröffnet. Nach Verlesung der Anklage äußerte sich der 94-jährige Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen. Den Anträgen zweier Nebenkläger, einen Ortstermin im früheren KZ zu unternehmen, schloss sich auch die Verteidigung an. Berichte zum Prozessauftakt bringen SZ (Jana Stegemann), taz (Klaus Hillenbrand), FAZ (Alexander Haneke) und Welt (Per Hinrichs).

AG Hamburg-Harburg zu Befangenheit: Auch lto.de (Maximilian Amos/Markus Sehl) berichtet nun ausführlich über das vom Amtsgericht Hamburg-Harburg abgelehnte Befangenheitsgesuch eines Umweltaktivisten, der bei einer Akteneinsicht Unterlagen vorfand, die nach seiner Ansicht die Vorformulierung seines noch ausstehenden Urteils andeuteten. Auf lawblog.de legt Assesor André Bohn, dar, dass der Befangenheitsantrag zu Unrecht abgelehnt worden sei.

AG Hamburg-Harburg – Tod im Supermarkt: Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen müssen sich zwei Betreiber eines Supermarktes vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg verantworten. Laut Anklage sollen sie eine Stromleitung entweder selbst unsachgemäß angebracht oder einen Dritten mit der Arbeit beauftragt haben, schreibt spiegel.de (Jurek Skrobala). Durch den Kontakt mit dem unter Strom stehenden Kassenbereich verstarb im Juni 2016 ein Vierjähriger.

StA Köln – Cum-Ex: Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Zuge ihrer Ermittlungen zu sogenannten Cum-Ex-Deals Geschäftsräume der Fondsgesellschaft Blackrock durchsuchen lassen. Dies berichten Hbl (Robert Landgraf/Volker Votsmeier) und SZ (Klaus Ott/Jan Willmroth).

Recht in der Welt

EuGH – Vatikan/Italien: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss Italien vom Vatikan nicht gezahlte Steuern zurückfordern. Eine frühere Entscheidung der EU-Kommission wird damit hinfällig, meldet die FAZ.

Polen – Justizreform: Der FAZ-Einspruch (Katja Gelinsky) befragt Stanisław Biernat, Rechtsprofessor und früherer Richter am polnischen Verfassungsgerichtshof, zum gegenwärtigen Stand der Auseinandersetzung über die Justizreform in seiner Heimat, dem dortigen Zustand der Verfassungs- und der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie allgemein der Gewaltenteilung und schließlich zu möglichen Konsequenzen, sollte es nicht zu einem Einverständnis zwischen der aktuellen Regierung Polens und der EU kommen.

USA – Harvard-Zugang: In seiner englischsprachigen Kolumne für den FAZ-Einspruch schreibt Rechtsprofessor Russell Miller über das gegenwärtig beim Supreme Court der USA anhängige Verfahren über die Zulässigkeit der von der Elite-Uni Harvard benutzten Zulassungskriterien.

Sonstiges

DSGVO: Für den FAZ-Einspruch stellt Rechtsanwalt Tim Wybitul das Bußgeldverfahren der Datenschutzgrundverordnung und insbesondere mögliche Verteidigungsstrategien betroffener Unternehmen vor.

Völkerrecht und Ebola-Epidemie: Lehrstuhlvertreter Robert Frau entwickelt im FAZ-Einspruch die Voraussetzungen von Maßnahmen des UN-Sicherheitsrats zur Bekämpfung der weiterhin aktiven Ebola-Epidemie im Osten der Demokratischen Republik Kongo. Frau hält das geläufige Gefahrenverständnis angesichts einer instabilen Sicherheitslage vor Ort für ausreichend, plädiert darüber hinaus aber auch dafür, individuelle Ansprüche aufgrund des Menschenrechts auf Gesundheit stärker in den Blick zu nehmen.

Hergard Rohwedder: Das Hbl (Michael Jürgs) interviewt Hergard Rohwedder, Witwe des 1991 ermordeten Treuhand-Chefs Detlev Rohwedder. Die frühere Verwaltungsrichterin spricht über ihre Eindrücke vom Attentat, bei dem sie selbst schwer verletzt wurde, und ihre Vermutung einer Täterschaft aus Reihen der abgewickelten Stasi.

Gruppenvergewaltigung Freiburg: Aus Anlass der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg und dem zur Tatzeit nicht vollstreckten Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen erläutert die FAZ (Constantin van Lijnden) das übliche Prozedere in derartigen Fällen und die offenbare Verzögerung im jetzigen Fall. Zum gleichen Themenkomplex befragt sueddeutsche.de (Nora Reinhardt) den Amtsrichter Wolfgang Schorn.

Das Letzte zum Schluss

Befangenheitsgrund: Der bunte Strauß möglicher Gründe für die Befangenheit eines Gerichts ist nach dem von lto.de berichteten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Juni um eine Facette reicher: Arbeitet die Ehefrau eines Richters als Sekretärin in einer am Verfahren beteiligten Kanzlei, könne die zu besorgende Einflussnahme auch darin bestehen, "die Bedeutung eines Prozessgewinns für das Ansehen oder den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei nahezubringen".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. November 2018: EuGH zu Urlaub / Auslegung am EuGH / Prozess gegen SS-Wachmann . In: Legal Tribune Online, 07.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30045/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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