Die juristische Presseschau vom 7. November 2017: Auf­schub für Puig­de­mont / Para­dise Papers / Ver­eint gegen VW

07.11.2017

Justiz

EGMR* – Daten-Überwachung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt am heutigen Dienstag in drei von Bürgerrechtsorganisationen angestrengten Verfahren zur Zulässigkeit von Geheimdienst-Abhörprogrammen. Letztlich gehe es um die Frage, ob die von Edward Snowden offengelegte Praxis der "anlasslosen" Überwachung ohne konkrete Gefahrenlage mit dem durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützten Recht auf Achtung des Privatlebens vereinbar ist, schreibt die SZ (Wolfgang Janisch). Das Gericht habe in Urteilen von vor zwei Jahren erkennen lassen, dass es die Anforderungen für die Notwendigkeit derartiger Überwachungsmaßnahmen eng auslege.

BSG – Patientenrechte: Das Bundessozialgericht befasst sich am heutigen Dienstag in zwei Verfahren mit der Auslegung von Fristbestimmungen des 2012 verabschiedeten Patientenrechtegesetzes. Landesozialgerichte in Nordrhein-Westfalen und im Saarland hätten zur Frage der Genehmigung von Behandlungsmaßnahmen durch Krankenkassen infolge bloßen Fristablaufs unterschiedliche Entscheidungen getroffen, so die SZ (Kim Björn Becker).

KG Berlin zu Facebook-Spielen: Facebook muss seine Nutzer besser über die Weitergabe von Daten informieren, die es von Teilnehmern von Online-Spielen auf seiner Plattform erhebt. Dies entschied das Berliner Kammergericht und wies dabei eine von Facebook eingelegte Berufung zurück. Im jetzt bekannt gemachten Urteil von September, gegen das eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen wurde, habe das KG auch klargestellt, dass sich Facebook trotz Firmensitzes in Irland deutschen Datenschutzbestimmungen zu unterwerfen hätte. Es berichten netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) und lto.de.

OLG Düsseldorf – Abu Walaa: Im Verfahren gegen den vermeintlich höchsten Repräsentanten des sogenannten Islamischen Staats in Deutschland, Abu Walaa, steht am Oberlandesgericht Düsseldorf am heutigen Dienstag die Vernehmung des "wichtigsten Zeugen" an, schreibt die FAZ (Alexander Haneke) in einem Vorbericht. Aus den der Zeitung vorliegenden Ermittlungsunterlagen ergeben sich ausführliche Darstellungen des Zeugen von IS-Strukturen in Deutschland und Syrien, die Verteidiger bemängelten aber vor allem die wenig nachprüfbaren Details der Aussagen.

LG Braunschweig – VW: Mehr als 15.000 Eigentümer von VW-Diesel-Autos haben beim Landgericht Braunschweig eine Klage mit dem Ziel der Rückabwicklung der jeweiligen Kaufverträge eingereicht. Die Autofahrer hätten ihre Forderungen an einen Rechtsdienstleister abgetreten, der hierfür im Erfolgsfall eine Provision von 35% verlange, erläutert die FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung). In einer Pilotklage der nun auch aktiven Kanzlei Hausfeld sei der Argumentation eines Verstoßes gegen EU-Richtlinien und Verordnungen durch die Abgas-Manipulationen nicht gefolgt worden. Die SZ (Markus Balser/Janis Beenen) macht in ihrem Bericht auf eine weitere gegen den Autobauer beim Landgericht Braunschweig eingereichte Klage aufmerksam. Die Regierung der USA verlange wegen finanzieller Schäden mehrerer Pensionsfonds Schadensersatz von VW.

LG Hamburg – Black Friday: Eine chinesische Firma nimmt als Inhaberin der Wortmarke "Black Friday" vor dem Landgericht Hamburg Amazon auf Unterlassung der Nutzung dieser Marke in Anspruch. Das klagende Unternehmen habe dabei nicht nur Ordnungsgelder im Falle der Missachtung im Blick, so die FAZ (Marcus Jung). Vielmehr wolle es auch an den Milliarden-Umsätzen rund um den sogenannten Black Friday partizipieren und verlange daher auch entsprechende Auskunft.

ArbG Berlin zu Trainer: Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklage eines Radsporttrainers am Olympiastützpunkt Berlin abgewiesen. Der Mann hatte Sportlerinnen mit versteckter Kamera in deren Umkleidekabine gefilmt und war hierfür zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Argumentation, die Taten seien Ausdruck von depressiven Symptomen und berechtigten daher nicht zu einer verhaltensbedingten Kündigung, mochte das ArbG nicht folgen, berichtet community.beck.de (Markus Stoffels).

StA Dortmund – BVB-Anschlag: Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Dortmund hat der mutmaßliche BVB-Attentäter weitere Anschläge geplant und nur wenige Tage nach der Detonation mehrerer Bomben in der Nähe des Mannschaftsbusses von Borussia Dortmund im Internet entsprechende Möglichkeiten recherchiert. Die Zulassung der Anklage prüfe das Landgericht Dortmund derzeit noch, schreibt die FAZ (Reiner Burger).

BAW – Terrorismus: Die Bundesanwaltschaft verzeichnet eine Rekordanzahl von Terror-Ermittlungen. Im laufenden Jahr 2017 seien bereits 1.000 Ermittlungsverfahren neu aufgenommen worden, schreibt die SZ (Ronen Steinke). 400 von diesen seien an die Länder abgegeben worden. In Nordrhein-Westfalen, gemeinsam mit Berlin ein Schwerpunkt der salafistischen Szene, erwäge man daher eine zentrale Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf.

RA Roger Mann: Das Hbl (Fulya Cayir u.a.) veröffentlicht ein Interview mit Rechtsanwalt Roger Mann. Der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt spricht über das von ihm betreute Mandat der Kohl-Biografen Heribert Schwan und Tilman Jens, die er gegenwärtig in der Berufungsinstanz vertritt und den Bedrohungen, denen sich die Pressefreiheit international ausgesetzt sieht.

* Hier stand zunächst die falsche Abkürzung "EuGH".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. November 2017: Aufschub für Puigdemont / Paradise Papers / Vereint gegen VW . In: Legal Tribune Online, 07.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25405/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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