Die juristische Presseschau vom 7. März 2017: Auf­takt bei Sch­le­cker / Adop­tion nur mit Trau­schein / Auf­klärung zu Wendt

07.03.2017

Recht in der Welt

Türkei – Deniz Yücel: Vertreter des Journalisten Deniz Yücel haben einen Widerspruch gegen die Verhängung der Untersuchungshaft formuliert. Das Istanbuler Haftgericht müsse innerhalb von zwei Wochen über den Widerspruch entscheiden, schreibt die Welt. Bei einer Abweisung könne ein weiteres Haftgericht angerufen werden, nach einer nochmaligen Abweisung bleibe die Anrufung des Verfassungsgerichts des Landes.

USA – Einreiseverbot: US-Präsident Donald Trump hat ein neues Dekret für ein vorläufiges Einreiseverbot für Staatsangehörige bestimmter muslimischer Länder erlassen. Im Bemühen, "dieses Mal alles besser zu machen" als beim ersten Versuch, seien sowohl Präsentation als auch Inhalt verändert worden, schreibt zeit.de (Thorsten Schröder). Die Anordnung trete auch erst in zwei Wochen in Kraft. Hubert Wetzel (SZ) bestreitet in einem Kommentar einen vernünftigen Grund für das Dekret. Tatsächlich wolle Trump seine Wahlkampfankündigung verwirklichen, "Muslimen die Einreise zu verweigern". Auch wenn der jetzige Versuch die Billigung eines Gerichts fände, bliebe er dennoch "falsch und unanständig".

USA – Raubkunst: Die Welt (Swantje Karich) beschreibt die Hintergründe einer jüngst in New York eingereichten Klage gegen die BayernLB. Erben eines jüdischen Kunstsammlers verlangen von der Bank die Herausgabe eines bislang in München ausgestellten Werks von Wassily Kandinsky.

Sonstiges

Rainer Wendt: Die rechtlichen Probleme im Fall Rainer Wendt, der als Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) offenbar jahrelang einen Beamtensold als Polizist erhielt, zählt Rechtsanwalt Robert Hotstegs für lto.de auf. Auf den Gewerkschafter könnten auch nach seiner Versetzung in den Ruhestand Rückforderungen und womöglich Ermittlungen wegen Untreue zukommen. Daneben sei aber auch die DPolG gefährdet, weil nach gefestigter Rechtsprechung eine Gewerkschaft im verfassungsrechtlichen Sinne unabhängig vom Arbeitgeber und Dienstherrn sein müsse. An diese Konsequenz erinnert auch der Kommentar von Reiner Blasius (FAZ).

Türkische Minister in Deutschland: Ein für den heutigen Dienstag geplanter Auftritt des türkischen Außenministers Mevlut Cavusoglu in Hamburg ist abgesagt worden. Das Bezirksamt habe die betreffende Veranstaltungshalle wegen einer fehlenden Brandmeldeanlage gesperrt, schreibt das Hbl (Martin Greive). In einem Hintergrundartikel legt die FAZ (Reinhard Müller) dar, dass ausländische Staatschefs nicht Träger von Grundrechten seien. Das Oberverwaltungsgericht Köln habe im vergangenen Juli zutreffend ermittelt, dass auch inländische Veranstalter keinen Anspruch geltend machen könnten, Staatschefs in ihrer Funktion durch Übertragungen an hiesigen Veranstaltungen teilhaben zu lassen. Rechtliche Aspekte zu Wahlwerbung, der Reichweite der Versammlungsfreiheit und den Voraussetzungen des Verbots von Veranstaltungen fasst die BadZ (Christian Rath) in Frage-und-Antwort-Form zusammen.

In einem Gastbeitrag für die FAZ beschreibt Rechtsprofessor Christian Tomuschat, warum es völkerrechtlich eine unzulässige Beeinträchtigung der Gebietshoheit sei, wenn hoheitliche Tätigkeiten auf fremdem Staatsgebiet ausgeübt würden. Hierzu gehöre auch die Werbung für eine Verfassungsreform als Eingriff in den ausländischen Entscheidungsprozess. Es sei Aufgabe der Bundesregierung, der türkischen Regierung diese völkerrechtlichen Bedenken zu vermitteln.

Abgas-Affäre: EU-Justizkommissarin Vera Jourova wird wahrscheinlich am heutigen Dienstag einen Rechtsverstoß des VW-Konzerns wegen der Abgas-Affäre feststellen. Sollte der Konzern der Forderung nach Entschädigungszahlungen an seine Kunden nicht nachkommen, wäre diese Feststellung die Grundlage für Strafbescheide der nationalen Verbraucherschutzbehörden, erläutert das Hbl (Till Hoppe/Daniel Delhaes). Nach Ansicht der Kommission sei die bislang von VW angebotene Reparatur betroffener Fahrzeuge keineswegs ausreichend.

Wikipedia für Juristen: Eignet sich Wikipedia für Juristen? Gerichte hätten bei der Benutzung (und Zitierung) des Online-Lexikons wenig Berührungsängste, schreibt Rechtsprofessor Roland Schimmel auf lto.de. An Universitäten werde dagegen immer noch meist vor der Benutzung gewarnt. Richtig verstanden, als Tertiär-Quelle, lohne sich Wikipedia aber durchaus, "wenn es um Tatsachenwissen geht."

Das Letzte zum Schluss

Bierpreisbremse: Mit den wirklich wichtigen Dingen des Lebens hatte sich die bayerische Landeskartellbehörde auseinanderzusetzen. Wie focus.de schreibt, entschied sie nun, dass die von der Stadt München beabsichtigte Deckelung des zulässigen Höchstpreises einer Maß Bier auf dem Oktoberfest zulässig sein kann.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2017: Auftakt bei Schlecker / Adoption nur mit Trauschein / Aufklärung zu Wendt . In: Legal Tribune Online, 07.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22289/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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