Die juristische Presseschau vom 7. März 2017: Auf­takt bei Sch­le­cker / Adop­tion nur mit Trau­schein / Auf­klärung zu Wendt

07.03.2017

Justiz

BGH zu Stiefkindadoption: Die gesetzliche Privilegierung einer Stiefkindadoption, die nur zwischen Ehepartnern möglich ist, wurde vom Bundesgerichtshof gebilligt. Über den nun veröffentlichten Beschluss berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Der BGH habe anerkannt, dass auch sogenannte soziale Familien ohne Trauschein unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen. Gleichwohl liege eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung nicht vor, weil die gesetzliche Privilegierung "noch" im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens liege. taz (Christian Rath) und FAZ (Helene Bubrowski) berichten ebenfalls.

Peter Weissenburger (taz) bedauert in einem Kommentar, dass Politik und Recht sich "weiter nach Familie Mustermann aus Bilderbuchhausen" richteten. Wolfgang Janisch (SZ) fordert, dass der Gesetzgeber die Entscheidung zum Anlass nehmen sollte, "das Gesetz der Wirklichkeit anzupassen".

BGH zu Wechselmodell: In einem Kommentar bezeichnet Jost Müller-Neuhof (Tsp) den jüngsten umgangsrechtlichen Beschluss des Bundesgerichtshofs zum sogenannten Wechselmodell als "freundlichen Wink, mehr nicht". Zwar sei nun die familiengerichtliche Anordnung des Modells auch gegen den Willen der Mutter nicht ausgeschlossen. Diese habe es aber weiterhin in der Hand, durch das Schüren von Konflikten mit dem Vater eine Umsetzung praktisch auszuschließen.

OLG Dresden – Gruppe Freital: Einen Vorbericht zu dem am heutigen Dienstag beginnenden Verfahren gegen Mitglieder der sogenannten Gruppe Freital bringt nun auch die SZ (Annette Ramelsberger), die hierbei einen Blick auf den Alltagsterror wirft, der in Sachsen um sich gegriffen habe und in dessen Klima die Angeklagten Brandanschläge und ähnliche Taten relativ offen planten. Dieses Klima ist auch Thema einer Reportage der FAZ (Stefan Locke). Nur einer der aus kleinbürgerlichen Verhältnissen stammenden acht Angeklagten ist vorbestraft. zeit.de (Kai Biermann/Astrid Geisler) erinnert an mittlerweile eingestellte Ermittlungsverfahren gegen Polizisten aus dem Umfeld der Gruppe.

LAG Köln zu XING-Profil: Der bereits vor Beendigung eines Angestelltenverhältnisses im Netzwerk XING auf "Freiberufler" geänderte Status rechtfertigt ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln in einem Urteil, über das community.beck.de (Markus Stoffels) berichtet.

LG Würzburg – Facebook: In einem Kommentar für den Medien-Teil des Blatts bezeichnet es Uwe Ebbinghaus (FAZ) als "überfällig", deutsches Recht im bestbesuchten sozialen Netzwerk des Landes "auf der Höhe der digitalen Zeit" durchzusetzen. Das Landgericht Würzburg könne dies im dort anhängigen Verfahren eines syrischen Flüchtlings, der  fortgesetzt auf Facebook verunglimpft wird, klarstellen. Ein Verkündungstermin ist für den heutigen Dienstag angesetzt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. März 2017: Auftakt bei Schlecker / Adoption nur mit Trauschein / Aufklärung zu Wendt . In: Legal Tribune Online, 07.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22289/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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