Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2018: Freie Fahrt für Mit­g­lie­der­ent­scheid / Beschwer­de­führer Schulte-Kel­ling­haus / Chris­tian Wulff beim Ein­kaufen

07.02.2018

Den Anträgen gegen den SPD-Mitgliederentscheid wird wohl kein Erfolg beschieden sein. Außerdem in der Presseschau: Richter Schulte-Kellinghaus erhebt Verfassungsbeschwerde und der BGH entscheidet zur Privatsphäre Christian Wulffs.

 

Thema des Tages

BVerfG – SPD-Mitgliederentscheid: Das Bundesverfassungsgericht hat am gestrigen Dienstag zwei der bis dahin eingegangenen fünf Eilanträge gegen den SPD-Mitgliederentscheid zur Koalitionsbildung abgewiesen, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch). Bereits vor vier Jahren hatte das Gericht einen vergleichbaren Antrag als unzulässig abgewiesen, weil eine parteiinterne Willensbildung keinen Akt öffentlicher Gewalt darstelle. Auch nun sei es zweifelhaft, dass der Vorwurf, die Abstimmung verstoße gegen das Prinzip des freien Mandats, das Gericht überzeuge. Ähnlich argumentieren die Beiträge von tagesschau.de (Esther Breulmann/Klaus Hempel) und lto.de (Hasso Suliak), letzterer auch mit Stellungnahmen von Experten. Schließlich legt die FAZ (Reinhard Müller) in einem Hintergrund-Artikel den Inhalt des Prinzips des freien Mandats und dessen Spannungsverhältnis zur parlamentarischen Praxis von Fraktionsdisziplin und -zwang dar. Zulässig wäre ein verfassungsgerichtlicher Antrag eines SPD-Abgeordneten, sollte dieser seinen Status durch die Pflicht verletzt sehen, entsprechend dem Ergebnis des Mitgliedervotums abzustimmen. "Denn dass alle Parteimitglieder faktisch über Regierungsbildung entscheiden, ist nicht gerade im System angelegt."

Rechtspolitik

Schnelles Internet: Der Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD sieht auch vor, einen ab dem Jahr 2025 geltenden Rechtsanspruch auf schnelles Internet zu schaffen. Maßnahmen zu flächendeckenden Breitbandanschlüssen stießen allerdings bereits jetzt auf heftigen Widerstand der Industrie, schreibt netzpolitik.org (Tomas Rudl).

Flüchtlings-Obergrenze: Nach Einschätzung der Welt (Marcel Leubecher) ändert auch die "Obergrenzenrhetorik der CSU" nichts daran, "dass Deutschland potenziell unbegrenzt Migranten einreisen lässt". Auch in ihrem Sondierungspapier hätten sich Union und SPD zu der aus "dem Recht der EU resultierenden Verpflichtung zur Bearbeitung jedes Asylantrags" bekannt. Hiermit sei vor allem die Dublin-Verordnung gemeint, die von der Bundesregierung dahingehend interpretiert werde, dass Schutzsuchende bis zur Prüfung der Zuständigkeit einreisen könnten.

Schwarzfahren: Auf einer Veranstaltung in Berlin diskutierten Experten über den Sinn, die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne entsprechendes Ticket als Beförderungserschleichung auch strafrechtlich zu sanktionieren. lto.de (Peggy Fiebig) und taz (Christian Rath) stellen die Argumente der Teilnehmer, zu denen auch der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gehörte, dar.

Sammelklagen: Die für den April von EU-Justizkommissarin Věra Jourová geplante neue Gesetzgebung zu Kollektivklagen werde kein "ganz großer Wurf", mutmaßt die SZ (Thomas Kirchner/Kristiana Ludwig). Ein europäisches Klagerecht werde es nicht geben, dagegen sei "eine Art Modell für Sammelklagen von Verbrauchern" zu erwarten, das von den Mitgliedstaaten in die nationalen Rechtssysteme umgesetzt werden müsste.

Geoblocking-VO: Das Europäische Parlament hat die Geoblocking-Verordnung beschlossen. Durch sie sollen Online-Händler Konsumenten nicht mehr nach deren Herkunftsland unterschiedlich behandeln dürfen. Zahlreiche Ausnahmen, vor allem im Bereich von Videoinhalten, bestehen jedoch nach wie vor. Es berichten Welt (Hannelore Crolly) und netzpolitik.org (Alexander Fanta).

Datenschutzgrund-VO: Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Tim Wybitul im FAZ-Einspruch-Magazin beinhaltet die ab Mai geltende Datenschutzgrundverordnung neben hohen Bußgeldern für Unternehmen ein unterschätztes Risiko in Gestalt von Schadensersatzansprüchen wegen unrechtmäßiger Datenverarbeitung. Künftig seien auch Nichtvermögensschäden durch Datenschutzverstöße zu kompensieren. Hier drohe – unterstützt von Verbraucherschützern und Datenschutzanwälten sowie einer Beweislastregelung, nach der dargelegt werden müsse, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt worden seien – eine "flächendeckende Klagewelle".

Justiz

BVerfG – Thomas Schulte-Kellinghaus: Der Streit über die Zulässigkeit eines Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, erteilten Verweises wegen unterdurchschnittlicher Erledigungszahlen ist vom Bundesgerichtshof zur erneuten Prüfung an den Dienstgerichtshof für Richter zurückverwiesen worden. Der klagende Richter hat trotz dieses laufenden Verfahrens nun dennoch eine dem FAZ-Einspruch-Magazin (Constantin van Lijnden) vorliegende Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung erhoben. Schulte-Kellinghaus mache geltend, dass eine Entscheidung des Dienstgerichts über die korrekte Ermittlung von Durchschnittswerten nicht mehr erforderlich sei. Die von der damaligen Gerichtspräsidentin geforderte Änderung seiner Rechtsanwendung verletze so oder so die verfassungsrechtliche richterliche Unabhängigkeit. Zudem habe der BGH durch die fehlende Berücksichtigung entscheidungserheblichen Vortrags auch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

BVerfG – BND-Gesetz: Das FAZ-Einspruch-Magazin (Marlene Grunert) befragt den Richter Ulf Buermeyer in seiner Funktion als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu der von der Initiative in der vergangenen Woche eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen die erweiterten Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes durch die Novellierung des BND-Gesetzes, zum Profil der GFF und zu der von ihr verfolgten Methode der strategischen Prozessführung.

BGH – Christian Wulff: Der frühere Bundespräsident Christian Wulff durfte beim Familieneinkauf in einem Supermarkt fotografiert werden. Die Veröffentlichung dieser Fotos in einem Klatschmagazin ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, über die SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath) berichten, zulässig. Wulff bliebe auch nach seinem Rücktritt eine öffentliche Person, die beanstandeten Bilder hätten zudem im Zusammenhang mit der kurz zuvor erfolgten Versöhnung mit seiner Ehefrau gestanden. Über diese hatte der Altbundespräsident per Pressemitteilung informiert.

LG Köln zu Madeleine Schickedanz: Der vor dem Landgericht Köln geführte Streit über Schadensersatzansprüche der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz ist durch ein Verzichtsurteil beendet worden, meldet die FAZ (Christine Scharrenbroch). Nachdem sich die Klägerin mit den meisten Beklagten wegen ihrer Forderungen aus Beratungsfehlern zu Immobilienfonds verglichen hatte, verzichtete sie nun auf Ansprüche gegen den einzig verbliebenen Beklagten Matthias Graf von Krockow.

AG Ludwigslust zu Polizeieinsatz: Vor dem Amtsgericht Ludwigslust ist ein Mann vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollzugsbeamte freigesprochen worden. Vor zwei Jahren wurde der Mann bei einer Festnahme erheblich verletzt, erläutert die taz-Nord. Dieser auf einer Personenverwechslung beruhende Einsatz sei in der mündlichen Urteilsbegründung kritisiert worden.

Recht in der Welt

CAS – Russische Wintersportler: Weitere 32 russische Athleten versuchen durch Eingaben bei der Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs CAS ihre Teilnahme an der bevorstehenden Winterolympiade zu erreichen. Die betreffenden Sportler hatten vom Internationalen Olympischen Komitee keine Einladung erhalten, obwohl sie nicht wegen Dopingverstößen gesperrt waren, schreibt die SZ (Johannes Aumüller).

Polen – Holocaust-Gesetz: Der polnische Präsident Andrzej Duda hat das umstrittene Geschichtsgesetz unterzeichnet und gleichzeitig angekündigt, es dem Verfassungstribunal vorlegen zu wollen, schreibt die FAZ (Jochen Stahnke/Reinhard Veser). Hierdurch solle der "Empfindlichkeit" Sorge getragen werden, "dass denen der Mund verboten wird, die gerettet wurden", so Duda. Reinhard Veser (FAZ) bezeichnet die Einschaltung des Verfassungstribunals als Chance, mit "der sowohl Polen als auch Israel gesichtswahrend aus einem ebenso unnötigen wie emotional geführten Streit herauskommen" könnten. Fraglich sei, ob in beiden Ländern hierzu überhaupt ein Wille bestehe. Gerhard Gnauck (Welt) ist der Ansicht, dass die polnische Regierung "Holzhammermethoden und Verbote" generell "für besser als Diplomatie und Aufklärungsarbeit" halte.

Großbritannien – Julian Assange: Der britische Haftbefehl gegen Julian Assange ist weiterhin in Kraft. Ein Londoner Gericht wies nach Bericht von zeit.de einen Antrag Assanges auf Aufhebung zurück. Auch wenn die ursprünglichen schwedischen Ermittlungen gegen den Aktivisten mittlerweile eingestellt wurden, habe Assange durch seine Flucht in die ecuadorianische Botschaft Kautionsauflagen verletzt.

Malediven – Ausnahmezustand: Präsident Abulla Yameen hat auf den Malediven den Ausnahmezustand verhängt und hiermit eine Reihe von Grundrechten außer Kraft gesetzt. Unmittelbarer Anlass der Maßnahme sei ein Urteil des Obersten Gerichts des Inselstaats, erklärt die FAZ (Till Fähnders). In der vergangenen Woche hatte das Gericht mehrere Verurteilungen politischer Gegner des Präsidenten aufgehoben und neue Verhandlungen angeordnet.

Juristische Ausbildung

Juristischer Nachwuchs: Trotz einer stabilen Anzahl juristischer Studienanfänger sinkt die Zahl von Absolventen seit einiger Zeit. Zu den Gründen forschte eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, in deren Auftrag das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung eine Studie erstellte, über die das FAZ-Einspruch-Magazin (Marlene Grunert/Alexander Haneke) schreibt. Bemerkenswert sei eine gegenüber anderen Staatsexamensfächern hohe Abbruchquote, die Betroffene häufig mit zu hohen Leistungsanforderungen und mangelnder Identifikation mit dem Fach begründeten. Vorschläge zur Abhilfe der wegen einer abzusehenden Pensionierungswelle unter Richtern besorgniserregenden Situation liefen auf verbesserte Studienbedingungen und schwerere Zwischenprüfungen hinaus. Ob hingegen das Examen schlicht zu umfangreich und schwer sei, werde in der Studie nicht thematisiert.

Sonstiges

beA: Der Einsatz des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs dürfte sich weiter verzögern. Nach Meldung der FAZ (Hendrik Wieduwilt) prüft das Bundesjustizministerium nun auch das verwendete "Hardware-Sicherheitsmodul".

"Gröning-Rechtsprechung" und IS: Das FAZ-Einspruch-Magazin (Alexander Haneke/Reinhard Müller) untersucht, inwiefern die vom Bundesgerichtshof im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning bestätigte Rechtsprechung, derzufolge unter bestimmten Voraussetzungen eine strafrechtliche Verantwortung für Mordtaten auch bei "kleinen Rädchen" bestehen könne, gegenüber Mitgliedern des sogenannten Islamischen Staats angewendet werden könnte. Hierfür sprächen die unübersichtlichen Verhältnisse im IS-Kampfgebiet. Eine Beihilfe durch bloße Zugehörigkeit dürfte sich gleichwohl nur bei klar umrissenen Haupttaten, etwa konkreten Massakern, anbieten. Als "vielleicht wichtigsten Punkt der Gröning-Rechtsprechung" bezeichnen die Autoren, dass Strafverfolger nach Jahrzehnten "einfach mal wieder genauer hingeguckt und gesehen" hätten, was dem Einzelnen strafrechtlich alles zurechenbar sein kann.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: In ihrem Feuilleton interviewt die Welt (Christian Meier) den früheren Verfassungsrichter Paul Kirchhof zu seinem Anteil bei der Schaffung des Rundfunkbeitrags und dem hieraus erwachsenden Legitimationsdruck und einer möglichen Transparenzpflicht öffentlich-rechtlicher Sender.

Subventionen: Für das FAZ-Einspruch-Magazin legt der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Gastbeitrag ordnungspolitische und rechtssystematische Bedenken gegen Subventionen dar.

Das Letzte zum Schluss

Wohlriechend: Die rituelle Waschung vor dem Gebet gehört zu den Pflichten praktizierender Muslime. Eine Gesetzesinitiative in Saudi-Arabien will die Gläubigen darüber hinaus dazu verpflichten, sich vor dem Gebet zu duschen und am besten auch noch zu parfümieren, berichtet die SZ (Moritz Baumstieger).

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2018: Freie Fahrt für Mitgliederentscheid / Beschwerdeführer Schulte-Kellinghaus / Christian Wulff beim Einkaufen . In: Legal Tribune Online, 07.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26891/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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