Die Wissenschaftsministerin will um ihre wissenschaftliche Ehre kämpfen. Doch ihre Klage gegen den Entzug des Doktortitels gilt als recht aussichtslos. Außerdem in der heutigen Presseschau: Das OLG Hamm und sein Samenspende-Urteil, das BVerfG verhindert eine DNA-Probe wegen eines Knutschflecks und warum Sex mit eineiigen Zwillingen die Justiz überfordert.
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Verwaltungsrecht - Doktor Schavan: Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf hat Wissenschaftsministerin Annette Schavan (CDU) den Doktortitel entzogen, weil sie bei der Anfertigung ihrer Dissertation vor mehr als 30 Jahren "systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte". Die FAZ dokumentiert die Erklärung des Fakultätsrats. Die Ministerin hat eine Klage angekündigt. Die taz (Bernd Kramer) schildert die Argumentation ihrer Anwälte und die Reaktion der Universität.
Mehrere Beiträge beleuchten die Erfolgsaussichten von Schavans Klage. Die SZ (Roland Preuss) schreibt: "Seit den 1960er-Jahren ist kein einziger Fall bekannt, in dem Plagiatoren vor Gericht gegen ihre Universität gewonnen hätten." Im Interview mit spiegel.de (Christoph Titz) argumentiert Rechtsprofessor Wolfgang Löwer ähnlich. Auch der Plagiatsexperte Stefan Weber macht der Ministerin im Gespräch mit tagesschau.de (Eckart Aretz) keine Hoffnung.
Heribert Prantl (SZ) erklärt in seinem Leitartikel den Entzug der Doktorwürde für "unverhältnismäßig", der Rücktritt als Wissenschaftsministerin wäre dennoch "gut und verhältnismäßig".
Weitere Themen – Rechtspolitik
Diskussion – Inflationsschutz ins Grundgesetz: Die Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio und Hans-Jürgen Papier halten den Vorschlag, den Schutz vor Inflation im Grundgesetz zu verankern, nicht für völlig sinnlos und unterstützen ihn deshalb, berichtet die FAZ (Joachim Jahn).
Diskussion – Eurorettung als Rechtsbruch: Die SZ (Simone Boehringer) referiert einen Vortrag des Rechtsprofessors Gunnar Beck: "In der Euro-Zone ist der Gesetzesbruch zu einer schlechten Angewohnheit geworden, eine Art Wilder Westen für Regierungen und EU-Institutionen" Auch das Bundesverfassungsgericht habe nur so getan, als ob es rote Linien ziehe.
Weitere Themen – Justiz
OLG Hamm zu anonymer Samenspende: Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Studentin, die durch eine Samenspende gezeugt worden war, einen Anspruch auf Kenntnis des Namens des Samenspenders zugesprochen. Die Reproduktionsklinik muss ihr Auskunft geben. Über den Fall und das Urteil berichten u.a. die Welt (Eva Sudholt), die FAZ (Helene Bubrowski), die taz (Christian Rath) und lto.de (Herbert Grziwotz).
Christian Bommarius (FR) begrüßt das Urteil: "Mag sein, dass die Entscheidung des OLG den Samenbanken das Geschäft erschwert. Aber den rund 100.000 in Deutschland mit Sperma von Samenspendern gezeugten Kindern könnte sie das Leben erleichtern." Reinhard Müller (FAZ) fordert, am Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung festzuhalten. Wolfgang Janisch (SZ) analysiert: Die psychologische Erkenntnis, wie wichtig das Wissen um die eigene Abstammung ist, habe die Vorstellung verdrängt, dass die Familie vor Störungen geschützt werden müsse.
BVerfG zu DNA-Probe wegen Knutschfleck: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilbeschluss die Entnahme einer DNA-Probe bei einem 14-Jährigen vorläufig gestoppt, der einer 13-Jährigen in gegenseitiger Zuneigung einen Knutschfleck verpasste. Max Steinbeis (verfassungsblog) und Thomas Stadler (internet-law) begrüßen die Karlsruher Intervention und sind erschüttert über die Thüringer Justiz.
BGH zu Nachbesserung: Wer einen Neuwagen kauft und wegen Mängeln eine Nachbesserung verlangt, hat einen Anspruch, dass dabei der Zustand der Fabrikneuheit erreicht werde. Andernfalls könne der Käufer zurücktreten, entschied laut lto.de der Bundesgerichtshof.
BGH zu Pharma-Werbung: Pharma-Firmen dürfen nur mit den Ergebnissen von Studien werben, die "nach den anerkannten Regeln wissenschaftlicher Forschung durchgeführt wurden", entschied der Bundesgerichtshof laut handelsblatt.com und konkretisiert die Anforderungen.
BGH – Nintendo: Vermutlich heute wird der Bundesgerichtshof den Adapternachbau für Nintendo-Spielkonsolen verbieten, meldet die FAZ. Mit dem Gerät würden vor allem Raubkopien von Videospielen heruntergeladen.
LG Wuppertal zu Schmerzensgeld nach Vergewaltigung: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet nun ausführlicher über das vom Landgericht Wuppertal verhängt Rekordschmerzensgeld für eine während ihrer Schwangerschaft mehrfach vergewaltigte Schülerin.
OLG München – NSU: Heinrich Wefing (Zeit) beschreibt die enorme Bedeutung des im April beginnenden Verfahrens gegen Beate Zschäpe und die Helfer des NSU. Er fordert vom Oberlandesgericht München, dass die geplanten Beschränkungen für Publikum und Presse unterbleiben müssten.
Weitere Themen – Recht in der Welt
USA – Milliarden-Klage gegen Ratingagentur: Nachdem US-Justizminister Eric Holder die Ratingagentur Standard & Poor’s wegen Betrugs bei der Bewertung von Immobilien-Krediten verklagt hat, liefert die SZ (Nikolaus Piper) Hintergründe des Verfahrens: S&P soll bewusst falsch bewertet haben, um keine Kunden zu verlieren. Holder strenge nun ein Zivilverfahren an, weil dort die Beweislast niedriger sei als im Strafverfahren. S&P könne sich allerdings darauf berufen, dass andere Agenturen und die Regierung im Jahr 2007 auch nicht klüger waren. Die FAZ (Norbert Kuls) diskutiert, ob die Regierungs-Klage gegen S&P eine Vergeltung für die Herabstufung des USA-Ratings durch S&P war.
Sonstiges
Ungeahndete Polizeigewalt: Die Zeit (Nana Heymann) hat vier von Lesern berichtete Fälle von vermeintlich ungerechtfertigter oder übertriebener Polizeigewalt nachrecherchiert und stellte fest, dass kein Fall zur Anklage führte.
Das Letzte zum Schluss
OLG Celle zu Sex mit Zwillingen: Eine Frau hatte zeitgleich Affären mit zwei eineiigen Zwillingen, aus denen ein Kind entstand. Die Feststellung der Vaterschaft scheiterte nun jedoch, wie spiegel.de berichtet. Es gebe kein zuverlässiges Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bei eineiigen Zwillingen. Von den Zwillingen konnte deshalb auch keine Spermaprobe verlangt werden, so das Oberlandesgericht Celle.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2013: Keine Chance für Schavan – Samenspender verliert Anonymität - DNA-Probe wegen Knutschfleck . In: Legal Tribune Online, 07.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8117/ (abgerufen am: 28.03.2024 )
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