Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2013: Keine Chance für Schavan – Samenspender verliert Anonymität - DNA-Probe wegen Knutschfleck

07.02.2013

 

Weitere Themen – Justiz

OLG Hamm zu anonymer Samenspende: Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Studentin, die durch eine Samenspende gezeugt worden war, einen Anspruch auf Kenntnis des Namens des Samenspenders zugesprochen. Die Reproduktionsklinik muss ihr Auskunft geben. Über den Fall und das Urteil berichten u.a. die Welt (Eva Sudholt), die FAZ (Helene Bubrowski),  die taz (Christian Rath) und lto.de (Herbert Grziwotz).

Christian Bommarius (FR) begrüßt das Urteil: "Mag sein, dass die Entscheidung des OLG den Samenbanken das Geschäft erschwert. Aber den rund 100.000 in Deutschland mit Sperma von Samenspendern gezeugten Kindern könnte sie das Leben erleichtern." Reinhard Müller (FAZ) fordert, am Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung festzuhalten. Wolfgang Janisch (SZ) analysiert: Die psychologische Erkenntnis, wie wichtig das Wissen um die eigene Abstammung ist, habe die Vorstellung verdrängt, dass die Familie vor Störungen geschützt werden müsse.

BVerfG zu DNA-Probe wegen Knutschfleck: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilbeschluss die Entnahme einer DNA-Probe bei einem 14-Jährigen vorläufig gestoppt, der einer 13-Jährigen in gegenseitiger Zuneigung einen Knutschfleck verpasste. Max Steinbeis (verfassungsblog) und Thomas Stadler (internet-law) begrüßen die Karlsruher Intervention und sind erschüttert über die Thüringer Justiz.

BGH zu Nachbesserung: Wer einen Neuwagen kauft und wegen Mängeln eine Nachbesserung verlangt, hat einen Anspruch, dass dabei der Zustand der Fabrikneuheit erreicht werde. Andernfalls könne der Käufer zurücktreten, entschied laut lto.de der Bundesgerichtshof.

BGH zu Pharma-Werbung: Pharma-Firmen dürfen nur mit den Ergebnissen von Studien werben, die "nach den anerkannten Regeln wissenschaftlicher Forschung durchgeführt wurden", entschied der Bundesgerichtshof laut handelsblatt.com  und konkretisiert die Anforderungen.

BGH – Nintendo: Vermutlich heute wird der Bundesgerichtshof den Adapternachbau für Nintendo-Spielkonsolen verbieten, meldet die FAZ. Mit dem Gerät würden vor allem Raubkopien von Videospielen heruntergeladen.

LG Wuppertal zu Schmerzensgeld nach Vergewaltigung: spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet nun ausführlicher über das vom Landgericht Wuppertal verhängt Rekordschmerzensgeld für eine während ihrer Schwangerschaft mehrfach vergewaltigte Schülerin.

OLG München – NSU: Heinrich Wefing (Zeit) beschreibt die enorme Bedeutung des im April beginnenden Verfahrens gegen Beate Zschäpe und die Helfer des NSU. Er fordert vom Oberlandesgericht München, dass die geplanten Beschränkungen für Publikum und Presse unterbleiben müssten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2013: Keine Chance für Schavan – Samenspender verliert Anonymität - DNA-Probe wegen Knutschfleck . In: Legal Tribune Online, 07.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8117/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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