Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2026: Beru­fung gegen Kopf­tuch-Urteil / Kritik an BRAO-Reform / Über­grif­figer Amts­richter

07.01.2026

Die kopftuchtragenden Juristin, die als Richterin abgelehnt worden war, hat Berufung zum VGH Kassel eingelegt. Martin W. Huff fordert Änderungen an der geplanten BRAO-Reform. LG Osnabrück verurteilte Amtsrichter wegen sexueller Belästigung.

Thema des Tages

VGH Hessen – Richterin mit Kopftuch: Die kopftuchtragende muslimische Juristin, die im November am Verwaltungsgericht Darmstadt mit ihrer Klage auf Zulassung zum Richteramt gescheitert war, hat inzwischen Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Kassel eingelegt. Das berichtet LTO (Joschka Buchholz/Markus Sehl). Es sei gut möglich, dass am Ende das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entscheiden muss. Es wäre die erste Entscheidung über das Kopftuchverbot bei Berufsrichterinnen. Bisher ging es um Rechtsreferendarinnen und Schöffinnen.

Rechtspolitik

Rechtsberatende Berufe: Rechtsanwalt Martin W. Huff kritisiert auf beck-aktuell den im Dezember vom Kabinett unverändert beschlossenen Entwurf eines Gesetzes "zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe". Zwar seien zahlreiche der vorgesehenen Neuerungen sinnvoll, etwa die Kodifizierung des "belehrenden Hinweises", den die Rechtsanwaltskammern ihren Mitgliedern schon jetzt erteilen. Indem Rechtsschutzmöglichkeiten gegen solche Hinweise nach dem Entwurf aber auf eine Tatsacheninstanz beschränkt bleiben, werden Rechtsschutzmöglichkeiten im Ergebnis verkürzt und eine einheitliche Klärung durch den Bundesgerichtshof ausgeschlossen.

Psychosoziale Prozessbegleitung: Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert den im November vorgestellten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der die Opfer schwerer Straftaten in Strafverfahren besser schützen und zu diesem Zweck die psychosoziale Prozessbegleitung fortentwickeln will. So könnte nach der bisherigen Entwurfsversion die unterlassene Terminbenachrichtigung einer solchen Begleitung einen Revisionsgrund darstellen. Auch stehe die angedachte Vergütung in keinem ausgewogenen Verhältnis zu den Vergütungsansprüchen sonstiger Prozessbeteiligter. beck-aktuell berichtetet.

Cookies: Die Rechtsanwälte Pascal Schuhmacher und Johannes Stuve stellen im Recht und Steuern-Teil der FAZ die im vergangenen November von der EU-Kommission im Rahmen des "Digital-Omnibusses" vorgeschlagenen neuen Regeln zur Cookie-Setzung vor. So sollen Cookies zur Reichweitenmessung auch ohne Zustimmung der Nutzenden zulässig sein. Soweit noch eine Zustimmung erforderlich ist, sollen Nutzende ihre Cookie-Präferenzen durch zentrale Einstellungen in Browsern, Betriebssystemen oder in der sogenannten digitalen Brieftasche speichern können.

Justiz

LG Osnabrück zu übergriffigem Amtsrichter: Wegen sexueller Belästigungen in zwei Fällen hat das Landgericht Osnabrück einen derzeit vom Dienst suspendierten Richter des Amtsgerichts Lingen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Der Amtsrichter habe in zwei Fällen versucht, eine Kollegin gegen ihren Willen auf den Mund zu küssen. Weitere Anklagepunkte verneinte das Landgericht aus rechtlichen bzw. tatsächlichen Gründen. Es hielt dem Angeklagten in der mündlichen Urteilsverkündung aber vor, ihm sei "die Hose einfach näher als das Hirn" gewesen. LTO und beck-aktuell berichten.

LG Darmstadt zu Sachverständigengutachten: Nun schreibt auch LTO über die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt, das einem medizinischen Sachverständigen die von ihm verlangte Kostenerstattung für ein Gutachten verweigerte, weil das Gutachten mit KI-Tools erstellt worden sei. 

LG Hamburg - White Tiger:  Am Freitag beginnt am Hamburger Landgericht der Prozess gegen den 21-jährigen Deutsch-Iraner Shariar J. wegen Mordes und fünffachen versuchten Mordes. Unter anderem habe J. in mittelbarer Täterschaft einen 13-jährigen Jungen in den USA dazu gebracht, sich zu erhängen und dies auch noch zu streamen. Da J. die Taten als Heranwachsender begangen haben soll, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die taz-nord (Friederike Gräff) berichtet vorab.

AG Mannheim zu untergeschobenen Drogen: Das Amtsgericht Mannheim hat im Dezember einen polizeilichen Einsatzleiter, der einem Verdächtigen fünf Tütchen Cannabis untergeschoben hatte, vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger freigesprochen. Der verdächtigte vorbestrafte Dealer sei kein "Unschuldiger", es handele sich vielmehr um die "übermäßige Verfolgung eines Schuldigen". Es liege auch kein Versuch der Verfolgung Unschuldiger vor, da der Einsatzleiter von der Schuld des Verdächtigen überzeugt war, obwohl bei ihm keine Drogen gefunden wurden. Auch eine falsche Verdächtigung liege nicht vor, weil der Verdächtigte nicht unschuldig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung angekündigt. LTO berichtet.

AG Berlin-Tiergarten zu Holocaust-Vergleich: Wegen Volksverhetzung in Gestalt der Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten einen früheren Islamisten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Der Angeklagte hatte im Oktober 2023 online gepostet "Gaza = Auschwitz 2023", die Tat eingeräumt und vor Gericht bereut. LTO berichtet.

VG Münster – weglaufende Polizistinnen: Die Kreispolizeibehörde im Ennepe-Ruhr-Kreis hat am Verwaltungsgericht Münster eine Disziplinarklage gegen zwei Polizeibeamtinnen erhoben, mit dem Ziel, beide aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Die Polizistinnen waren im Mai 2020 vor einer Schießerei geflüchtet und deswegen vom Landgericht Hagen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. beck-aktuell berichtet.

VG Münster zu Heimunterricht: Die Schulpflicht wird nicht durch die Anmeldung der betroffenen Kinder bei einem Verein erfüllt, der Eltern beim Heimunterricht unterstützt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster. Der freichristliche Verein biete zwar Unterstützung bei der Durchführung von Heimunterricht an, sei aber keine Schule im Sinne des Gesetzes. Es berichtet beck-aktuell.

GBA – Brandanschlag der Vulkangruppe: Die Ermittlungen wegen des Brandanschlags auf das Berliner Stromnetz sind nun vom Generalbundesanwalt übernommen worden, hat LTO (Markus Sehl/Joschka Buchholz) aus Sicherheitskreisen erfahren. Begründet wurde der Schritt mit dem terroristischen Charakter der Vulkangruppe. Dem Hbl (Dietmar Neuerer) teilte das Bundesinnenministerium zudem mit, dass sich die Gruppe bisher zu zwölf "strafbaren Tatkomplexen" bekannt habe. 

StA Hamburg – Mario Vuskovic: Im Herbst läuft die vor zwei Jahren vom Sportgerichtshof CAS bestätigte vierjährige Dopingsperre des kroatischen Fußballprofis Mario Vuskovic (HSV) ab. Ein Angebot, das parallel zum sportrechtlichen Verfahren eingeleitete Ermittlungsverfahren gemäß § 153 a Strafprozessordnung einzustellen, habe Vuskovic abgelehnt, damit dürfte es zu einer Hauptverhandlung kommen. In dieser stünden die Chancen des Fußballers, den von ihm erwünschten Freispruch zu erreichen, nicht schlecht, schreibt die SZ (Johannes Aumüller/Thomas Kistner). Statt der im Sportrecht üblichen Beweislastumkehr müsse die Anklage den Nachweis vorsätzlichen Verhaltens erbringen und sich zudem auch mit der eher fragwürdigen Nachweismethode für EPO auseinandersetzen.

Recht in der Welt

USA – Nicolás Maduro: Über die erste Anhörung des entführten venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro, der in New York u.a. wegen Verschwörung zum Drogenterrorismus angeklagt ist, berichten nun auch LTO und beck-aktuell. 

Porträts des für das Verfahren zuständigen 92-jährigen Richters Alvin Hellerstein bringen nun auch FAZ (Sofia Dreisbach) und SZ (Boris Herrmann). Über Maduros Verteidiger, den im Umgang mit prominenten Mandanten erfahrenen Barry Pollack, schreibt die FAZ (Marcus Jung). spiegel.de (Elisa Schwarze) stellt das im New Yorker Stadtteil gelegene Metropolitan Detention Center vor, in dem Maduro festgehalten wird. Das derzeit einzige Bundesgefängnis der Metropole sei berüchtigt für unmenschliche Zustände und prominente Insassen. Neben dem aktuell dort einsitzenden Attentäter Luigi Mangione wurden dort auch Rap-Mogul Sean Combs und die Epstein-Vertraute Ghislaine Maxwell festgehalten.

USA/Venezuela – UN-Sicherheitsrat: Die von Venezuela beantragte Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates endete wie erwartet ohne Resolution. Die Redebeiträge der Mitglieder waren jedoch mit 8 zu 1 eindeutig gegen das Vorgehen der USA gerichtet. Die USA könnten Maßnahmen des Sicherheitsrats mit ihrem Vetorecht verhindern. Das Vorgehen der USA in Venezuela dürfte bald auch die Generalversammlung der UN beschäftigen, deren Beschlüsse allerdings nicht verbindlich sind. Es berichten SZ (Boris Herrmann) und zdf.de (Charlotte Greipl/Daniel Heymann).

USA – Bayer: An einem Gericht im US-Bundesstaat Delaware hat der Bayer-Konzern die Biotech-Firmen Pfizer, Biontech und Moderna wegen der Verletzung von Patenten verklagt. Die beklagten Firmen hätten sich bei ihren Entwicklungen von Corona-Impfstoffen auf eine Technologie gestützt, welche socj die Bayer-Tochter Monsanto bereits in den 1980er Jahren patentiert ließ. spiegel.de berichtet.

Schweiz – Brand von Crans-Montana: Der Gemeindepräsident des Schweizer Bergdorfs Crans-Montana, Nicolas Feraud, hat sich erstmals ausführlich zu der Brandkatastrophe in der Bar “Constellation” geäußert und mitgeteilt, dass die jährliche Brandschutzkontrolle im Lokal letztmals 2019 stattgefunden hat. Die Gemeinde wolle sich am zu erwartenden Strafverfahren sowie den kommenden Zivilverfahren als Nebenkläger beteiligen, um fortlaufend Einsicht in die relevanten Unterlagen zu erhalten, so Nicolas Feraud laut FAZ (Johannes Ritter).

Singapur – Täuschung von Wirecard: In Singapur sind die Strafen für die bereits im vergangenen Herbst verurteilten zwei früheren Geschäftspartner des insolventen Wirecard-Konzerns verkündet worden. Wegen der Fälschung von Dokumenten wurde der einheimische Geschäftsmann Rajaratnam Shanmugaratnam zu zehn Jahren, sein britischer Kollege Henry O’Sullivan zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Dies berichtet das Hbl (Michael Verfürden).

Juristische Ausbildung

Moot Courts: Bedeutung und Nutzen sogenannter Moot Courts sind an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten längst anerkannt, an der Uni Münster koordiniert ein wissenschaftlicher Mitarbeiter die diesbezüglichen Aktivitäten. Dies schreibt LTO-Karriere (Sabine Olschner) und stellt im Weiteren besonders wichtige "Übungsgerichte" vor. Die Liste reicht von Moot Courts deutscher Bundesgerichte über den Märchen-Moot Court, an dem in Hannover das Publikum als Jury agiert, bis hin zu Menschenrechtsverhandlungen in Südafrika.

Gender-Gap bei Prüfungen: Nun analysiert auch Rechtsprofessor Roland Schimmel auf beck-aktuell die vom bayerischen Justizprüfungsamt veröffentlichten Daten über Besetzungen von Prüfungskommissionen in den vergangenen Jahren. Neben einem deutlichen Überhang von Prüfern – gegenüber Prüferinnen – lasse sich so auch ein Übergewicht von Prüfungen mit professoraler Beteiligung und deutlich unterrepräsentierte anwaltliche Beteiligung feststellen.

Sonstiges

Cum-Cum-Deals: Die frühere Oberstaatsanwältin und jetzige Vorständin des Vereins Finanzwende, Anne Brorhilker, hat sich kritisch über die Ermittlungsanstrengungen bei sogenannten Cum-Cum-Manipulationen geäußert. Notwendig sei die Priorisierung von Betriebsprüfungen und die Unterstützung der Länder durch die Entsendung von Bundesbetriebsprüfern und -prüferinnen, so die Juristin laut FAZ. Dass trotz einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2021 keine sichtbaren Anstrengungen zur Verfolgung der offensichtlich rechtswidrigen Deals unternommen würden, sei "politische Arbeitsverweigerung".

Asyl-Folgeanträge: Im vergangenen Jahr wurden Asyl-Folgeanträge in Rekordzahl gestellt. Das diese Zahlen mitteilende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge macht hierfür den Europäischen Gerichtshof verantwortlich, der im Oktober 2024 entschied, dass Frauen in Afghanistan grundsätzlich unter Verfolgung leiden. Die von der FAZ (Tim Niendorf) befragte Hilfsorganisation Pro Asyl weist dagegen auf die im vergangenen Sommer verstärkten Versuche hin, Abschiebungen auch nach Afghanistan durchzuführen.

Das Letzte zum Schluss

Feiertag: Dass über arbeitsfreie Feiertage auch auf dem kurzen Dienstweg entschieden werden kann, beweist der schottische Regierungschef John Swinney. spiegel.de schreibt, dass er die gute Tat bei einer Wahlkampfrede ankündigte und sein Vorschlag nur noch vom König bestätigt werden muss. Als Anlass dient die erste WM-Qualifikation seit 28 Jahren. Damit möglichst viele Fans das zu nachtschlafender Zeit in den USA stattfindende Eröffnungsspiel der Auswahl verfolgen können, soll der darauffolgende Montag arbeitsfrei sein.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2026: . In: Legal Tribune Online, 07.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58999 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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