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Die juristische Presseschau vom 6. März 2012: EU-Frauenquote ante portas – Tabakrichtlinie verwässert – Nestlé angezeigt

06.03.2012

Das Bild zeigt einen Mann mit Megaphon, um rechtliche Themen und Entwicklungen laut zu verkünden.

Die Justizkommissarin denkt laut über eine verbindliche Frauenquote in der EU nach und erntet ein breites Medienecho. Außerdem in der Presseschau: Kritik an der Jugendstrafrechtsreform, Verwässerung der Tabakrichtlinie, Verbot einer Bahnhofs-Demo, eine Anzeige gegen Nestlé wegen Mordes durch Paramilitärs und wie Urlaubsfotos in Berlin leicht zu Ermittlungsverfahren führen können.

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EU-Frauenquote: Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding zieht die EU-weite Einführung einer verbindlichen Frauenquote für die Aufsichtsräte und Vorstände großer Unternehmen in Betracht. Sie sei "zu allem bereit", wenn es nicht bald Fortschritte gibt, berichtet unter anderem die FR (Karl Doemens), die auch die Reaktionen auf die Ankündigung zusammenfasst. Eine Entscheidung solle im Sommer fallen.

spiegel.de (Yasmin El-Sharif/Stefan Kaiser) beleuchtet derweil die Quotendebatte in der Bundesregierung.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Jugendstrafrecht: Joachim Käppner (SZ) warnt vor der von der Bundesregierung geplanten Verschärfung des Jugendstrafrechts. Der "Schaden wäre größer als der Nutzen", wenn man sich durch eine Betonung des Sühnegedankens und die Erhöhung von Strafrahmen vom liberalen Jugendstrafrecht entferne. Einzelne Änderungen wie der Warnschussarrest könnten aber sinnvoll sein.

Tabakrichtlinie: Die FTD (Gregor Kessler) rechnet nach dem Urteil eines US-Gerichts gegen Schockbilder auf Zigarettenpackungen und den Plänen der Welthandelsorganisation WTO, mit einer Beschwerde gegen Australien wegen dort geplanter Einheitsverpackungen vorzugehen, mit Auswirkungen auf die Überarbeitung der EU-Tabakrichtlinie. Zwar sei nach wie vor mit Schockbildern zu rechnen, Einheitsverpackungen und "Display-Ban", also ein Verbot der Auslage in Geschäften, seien aber wohl "vom Tisch".

Tarifeinheit: Im Interview mit der FTD (Katharina Peuke) erklärt der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing, warum in seinen Augen eine gesetzliche Neuregelung von Spartengewerkschaften vonnöten und verfassungsrechtlich zulässig ist.

Unternehmer-AGB: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt plädiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der deutschen Bauindustrie Michael Knipper für die Beibehaltung strenger gesetzlicher Regelungen für die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen auch zwischen Unternehmen. Gerade mittelständische Unternehmen bedürften dieses Schutzes gegenüber wirtschaftlich überlegenen Vertragspartnern, was deren Verbände in einem Brief an die Justizministerin nun auch zum Ausdruck gebracht hätten.

Weitere Themen – Justiz

Bahnhof-Demo: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Versammlungsverbot im Stuttgarter Bahnhof bestätigt. Wie lto.de berichtet, wurde die von Stuttgart -21-Gegnern angemeldete Demonstration rechtmäßig untersagt, weil es sich bei dem Hauptbahnhof um einen zentralen Verkehrsknotenpunkt handelt und sich Publikums- von Verkehrsflächen nicht hinreichend trennen lassen.

Fiskalpakt: Ob und gegebenenfalls warum der Fiskalpakt vom Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden muss fragt sich Christoph Möllers auf verfassungsblog.de.

Nestlé angezeigt: Die Berliner Menschenrechtsorganisation "European Center for Constitutional and Human Rights" hat gemeinsam mit der kolumbianischen Gewerkschaft Sinaltrainal in der Schweiz Anzeige gegen den Lebensmittelkonzern Nestlé wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben. Hintergrund ist die Ermordung des kolumbianischen Gewerkschafters und Bürgerrechtlers Romero durch rechtsgerichtete Paramilitärs im Jahr 2005, so die SZ (Nicolas Richter). Der Vorwurf: Verantwortliche der kolumbianischen Nestlé-Milchfabrik Cicolac hätten zu dem Mord angestiftet, die Konzernleitung dies nicht unterbunden.

Die Menschenrechtsorganisation wolle so einen "Beitrag zur Entwicklung von menschenrechtlichen Standards für Unternehmen" leisten, zitiert sie die taz (Toni Keppeler).

Sachsensumpf: Über den heute beginnenden Verleumdungsprozess gegen zwei Ex-Zwangsprostituierte vor dem Leipziger Amtsgericht berichtet die SZ (Christiane Kohl). Die beiden hätten im Zuge einer Zeugenbefragung zu den "Sachsensumpf"-Korruptionsermittlungen den ehemaligen Vizepräsidenten des Leipziger Landgerichts beschuldigt, ein Kunde des Kinderbordells "Jasmin" gewesen zu sein.

NSU-Untersuchungsausschuss: Die Rechtsterrorismus-Verdächtige Beate Zschäpe muss nun vorerst doch nicht vor den thüringischen NSU-Untersuchungsausschuss, berichtet der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt). Die "späte Einsicht" der Ausschussvorsitzenden sei auf eine Erklärung von Zschäpes Anwälten gefolgt, diese werde keine Angaben machen.

Touristenwohnungen: Im "Urteil der Woche" beschäftigt sich der Mietrechtler Roger Blum für die FTD mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Mietminderungen bei der Vermietung von Nachbarwohnungen an Touristen.

Verfassungsschutz: Ein Porträt des deutschen Verfassungsschutzes, seine Arbeit und einen Überblick über die Diskussion über eine Reform des Inlandsgeheimdienstes liefert die SZ (Tanjev Schultz).

Cloud-Computing: Über die "Wege zur sicheren Cloud" und "jede Menge lukrative Arbeit für Juristen", die damit verbunden sei, IT-Unternehmen in Datenschutzfragen zu beraten, berichtet die FAZ (Caroline Freisfeld).

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Weitere Themen – Recht in der Welt

Prozess gegen Ex-Premier: Über den gestrigen Prozessauftakt gegen Islands Ex-Ministerpräsident Geir Haarde berichtet die SZ (Gunnar Herrmann). Ihm werde vorgeworfen, "durch schlechte Politik den Banken-Crash vom Herbst 2008 mit verursacht zu haben". Dabei komme zum ersten Mal Artikel  14 der isländischen Verfassung zur Anwendung, der bis zu zwei Jahre Strafe androht, wenn Regierungsmitglieder den Interessen Staates schaden. Der Prozess sei in Island hoch umstritten.

Ein Kurzporträt des Ex-Premiers liefert die taz (Reinhard Wolff); nach einem Bericht von spiegel.de hält er selbst die Anklage für "lächerlich".

Costa Concordia: In einem ausführlichen Bericht beschäftigt sich die FTD (Guy Dinmore) mit dem staatsanwaltlichen Beweissicherungsverfahren gegen den Kapitän des havarierten Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia, das ein "erschreckenden Protokoll seines Versagens" ergebe.

Das Letzte zum Schluss

Ungewollte Demo: Da wollten drei junge Hamburger lustige Urlaubsfotos machen und ließen sich vor dem Reichstag fotografieren – ein Pappschild mit Sprüchen zum Guttenberg-Skandal in den Händen. Was folgte, war laut tagesspiegel.de (Maris Hubschmid) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz: Sie hätten an einer verbotenen Versammlung innerhalb des befriedeten Bezirks um den Bundestag teilgenommen. Inzwischen sei das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

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Die juristische Presseschau vom 6. März 2012: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5704 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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