Die juristische Presseschau vom 6. November 2019: BVerfG zu Hartz-IV-Sank­tionen / Arbeiten in der Crowd / EuGH zu Polen

06.11.2019

Das Bundesverfassungsgericht urteilt zu Hartz-IV-Sanktionen. Außerdem in der heutigen Presseschau: das LAG München befasst sich mit dem Status eines Crowdworkers und der EuGH urteilt zu Zwangspensionierungen polnischer Richter. 

Thema des Tages

BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen: Das bisher geltende Sanktionssystem für Empfänger des Arbeitslosengeldes 2 verstößt gegen das Grundgesetz. In einem lange erwarteten Urteil kassierte das Bundesverfassungsgericht die bislang möglichen Kürzungen von Leistungen um 60 bzw. 100 Prozent. Eine Kürzung um 30 Prozent sei dagegen noch verhältnismäßig. Dagegen sei die starre dreimonatige Frist dieser Kürzungen wegen Verweigerungen von Maßnahmen oder Jobangeboten unverhältnismäßig. Außerdem erlaube es das Gesetz nicht, Rücksicht auf außergewöhnliche Härtefälle zu nehmen. Berichte zur Entscheidung finden sich u.a. bei SZ (Wolfgang Janisch)Welt (Christine Haas), lto.de (Christian Rath), spiegel.de (Florian Diekmann), zdf.de (Felix W. Zimmermann) und tagesschau.de (Frank Bräutigam). Der SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel/Gigi Deppe) stellt neben der Entscheidung auch einen Betroffenen vor und gibt Ausblicke auf die rechtspolitischen Diskussionen.

Mögliche gesetzgeberische Auswirkungen beleuchtet die SZ (Henrike Roßbach). 

Reinhard Müller (FAZ) erinnert im Leitartikel daran, dass die Gewährung staatlicher Leistungen "von Voraussetzungen abhängig" sei, nach Florian Diekmann (spiegel.de) solle sich "die Politik nun endlich zu Herzen nehmen", dass das Sozialgesetzbuch „nicht zum Strafrecht“ gehöre. Gigi Deppe (swr.de) schließlich hält eine verbesserte Personalausstattung in den Ämtern für erfolgversprechender, wenn es darum geht, erforderliche "individuelle Ansprachen" an Leistungsempfänger zu richten. Privatdozent Alexander Thiele kritisiert auf (verfassungsblog.de) dass das BVerfG den aus der Menschenwürde folgenden  Anspruch auf ein bedingungsloses Existenzminimum in einen "Anspruch auf Arbeitsvermittlung" gewandelt hat. Ihm widerspricht Privatdozen Mathias Hong (verfassungsblog.de), die Menschenwürde werde nicht unter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt gestellt, das Nachrangprinzip wurzele eher in der Sozialstaatsgarantie.

Rechtspolitik

Hasskriminalität: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch begrüßt Rechtsprofessorin Elisa Hoven die Stoßrichtung des soeben von der Bundesregierung beschlossenen "Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" als richtig. Die Wirkkraft sogenannter Shitstorms, die im Netz gegen Aktivisten entfacht werden, übertreffe herkömmliche Beschimpfungen und bedrohe "damit den pluralen Meinungsaustausch als einen Grundwert der freien Demokratie". Eine "Anpassung des Strafrechts an die Herausforderungen der digitalen Kommunikation" sei daher angezeigt.

JuMiKo – Verfassungsordnung: Ein der FAZ (Helene Bubrowski) vorliegender Hamburger Beschlussvorschlag der am morgigen Donnerstag tagenden Justizministerkonferenz will das Bundesjustizministerium bitten, "institutionelle und normative Schwachstellen zu identifizieren, die zur Aushöhlung der Verfassungsordnung des Grundgesetzes genutzt werden könnten". Nach Ansicht des Hamburger Justizsenators Till Steffen (Grüne) sei es angesichts der Entwicklungen in Polen und Ungarn notwendig, die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit zu stärken.

JuMiKo – StGB: Eine weiterer Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz stammt aus Berlin: Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will das Strafgesetzbuch durch Streichung überflüssiger Strafnormen straffen, schreibt die SZ (Ronen Steinke) und nennt in Frage kommende Beispiele.

Digitale-Versorgungs-Gesetz: Am morgigen Donnerstag berät der Bundestag über die Verabschiedung des sogenannten Digitale-Versorgungs-Gesetzes. Kritik am bisherigen Entwurf melden Rechtsanwältin Michaela Hermes (community.beck.org) und netzpolitik.org (Markus Reuter) an.

Wahlalter NRW: Die nordrhein-westfälische Landtagsfraktion der SPD unternimmt einen neuen Versuch, das Wahlalter im bevölkerungsreichsten Bundesland auf 16 Jahre abzusenken. Es gebe keinen vernünftigen Grund für ein derartiges Wahlalter bei Kommunalwahlen, nicht jedoch bei Landtagswahlen, schreibt die FAZ (Reiner Burger) über den Vorstoß.

KI: Die von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkomission hat in einem Gutachten 75 konkrete Handlungsempfehlungen für den Umgang mit algorithmenbasierten Prognose- und Entscheidungsprozessen, Künstlicher Intelligenz und Daten ausgesprochen. Die "überwiegend rechtlichen, nicht aber theoretischen" Vorschläge werden im Natur und Wissenschaft-Teil der FAZ von Rechtsanwältin Roya Sangi besprochen.

Justiz

BGH zu Diesel-Widerruf: Der Bundesgerichtshof hat die Klagen zweier Diesel-Auto-Fahrer abgewiesen, die unter Inanspruchnahme eines sogenannten Widerrufs-Jokers ihre zur Finanzierung der Fahrzeuge geschlossenen Verträge widerrufen wollten. Hierbei sei es nur vordergründig um die behaupteten Formfehler der Widerrufsbelehrungen gegangen, mutmaßt die FAZ (Mark Fehr). Tatsächlich sei es den BMW- bzw. Ford-Kunden aber wohl darum gegangen, dieselbedingten Nachteilen zu entgehen.

LAG München – Crowdworking: Am heutigen Mittwoch befasst sich das Landesarbeitsgericht München mit der Klage eines ehemals für einen Crowdworking-Anbieter tätigen Selbstständigen. Nach Unstimmigkeiten mit dem Unternehmen erhielt der Kläger keine Aufträge mehr und wolle nun die Feststellung des Vorliegens eines Beschäftigungsverhältnisses erreichen, schreibt lto.de (Tanja Podolski). Die ihn unterstützende IG Metall erwarte nicht so sehr eine auf andere sogenannte Crowdworker übertragbare Musterentscheidung, dafür aber ein erhöhtes Bewusstsein für die Notwendigkeit der Anpassung rechtlicher Bestimmungen an die Lebenswirklichkeit der "Arbeit 4.0". So sei denkbar, den arbeitsgerichtlichen Amtsermittlungsgrundsatz auch auf derartige Statusklagen auszuweiten, statt den Klägern die alleinige Beweislast zu überlassen. Über den der Klage zugrundeliegenden Fall berichtet auch die SZ (Bernd Kramer).

LG Berlin – Selektiver Fetozid: Im Verfahren über die Strafbarkeit zweier Ärzte, die während einer Zwillingsgeburt die wohl nicht lebensfähige Leibesfrucht im Mutterleib getötet hatten, referierte ein Gutachter zu den medizinischen Implikationen des Eingriffs. Am Landgericht Berlin machte er dabei klar, dass jede Behandlung des kranken Fötus den gesunden Fötus gefährde, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm) und legt im Weiteren auch den bisherigen Verfahrensgang dar. Der fragliche Eingriff fand 2010 statt, nach einer anonymen Anzeige begannen 2013 die Ermittlungen. Nun solle bereits am nächsten Dienstag plädiert werden.

LG Bonn – Cum-Ex: Der Kronzeuge im Strafverfahren gegen mutmaßliche Cum-Ex-Steuerbetrüger beschrieb in seiner Vernehmung am Landgericht Bonn, wie er in seiner Tätigkeit als Steueranwalt durch die Konstruktion von Firmengeflechten tatsächliche Geldflüsse verschleierte. Hierbei sei auch das Internationale Rote Kreuz ohne dessen Wissen eingebunden worden, so die SZ (Nils Wischmeyer) über die Aussage.

LG Regensburg – Bayern-Ei: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich der ehemalige Geschäftsführer des Bayern-Ei-Unternehmens vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Vom Gericht vernommene Gutachter waren sich dabei uneinig, inwiefern der Tod eines österreichischen Rentners auf eine vom Unternehmen zu verantwortende Salmonellen-Vergiftung zurückzuführen sei. Die SZ (Andreas Glas) berichtet.

Recht in der Welt

EuGH – Polen: Die von der polnischen Regierung beschlossenen Zwangspensionierungen von Richtern ordentlicher Gerichte verstößt gegen EU-Recht. Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs gebe es für das unterschiedliche Pensionsalter von Männern und Frauen keine Rechtfertigung, zudem seien die Kriterien, nach denen der Justizminister die Amtszeit von Richtern verlängern könnte, unklar. Die Berichte von lto.de, FAZ (Thomas Gutschker) und taz (Eric Bonse) weisen darauf hin, dass die beanstandeten Regeln in Polen bereits im Frühjahr 2018 rückgängig gemacht wurden.

Dieser Umstand belegt nach Eric Bonse (taz), „dass noch etwas Resthirn bei den Verantwortlichen“ in der polnischen Regierung vorhanden sei. Der Europäischen Kommission würden die bisherigen Korrekturen der sogenannten Justizreform im Nachbarland aber "hoffentlich nicht reichen". Reinhard Veser (FAZ) beklagt die auch so eingetretene Wirkung des Gesetzes. Der polnischen Richterschaft sei "ihre Verwundbarkeit gegenüber politischer Einflussnahme vor Augen geführt" worden. Das jetzt verkündete Urteil trage wenig "zur Erhaltung des Rechtsstaats in Polen" bei.

Russland – Zeuge Jehovas: Als "Organisator" einer "extremistischen Vereinigung" ist in Russland ein Zeuge Jehovas in der russischen Stadt Tomsk zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Meldung der FAZ (Friedrich Schmidt) ist die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Russland seit 2017 verboten.

China – Gesichtserkennung: Die FAZ (Friederike Böge) berichtet über den mutmaßlich ersten Fall einer Klage im Zusammenhang einer Gesichtserkennung in China. Einem Juraprofessor sei der Besuch eines örtlichen Tierparks verweigert worden, nachdem er sich weigerte, eine zusätzlich erbetene datenmäßige Aufnahme seines Gesichtes zu gestatten. Mit der nun erhobenen Klage versuche der Mann, seine bereits im Voraus entrichtete Jahresgebühr zurückzuerhalten.

Sonstiges

Legal-Tech-Ausschuss: Die Satzungsversammlung, als unabhängiges Beschlussorgan das sogenannte Parlament der Anwaltschaft, hat die Einrichtung eines Legal-Tech-Ausschusses beschlossen. Die genauen Aufgaben des Ausschusses seien noch ungeklärt, dafür wurden Mitglieder, unter ihnen auch die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Edith Kindermann, berufen, schreibt lto.de (Pia Lorenz) und zeichnet auch die Diskussion auf der Sitzungsversammlung nach.

DSGVO-Bußgeld: Wegen Mängeln im Archivsystem von Mieterdaten hat die Berliner Datenschutzbehörde gegen den Immobilien-Konzern Deutsche Wohnen ein Bußgeld von 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen habe bereits 2017 beanstandete Missstände bislang nicht behoben, aber nunmehr Maßnahmen in dieser Richtung unternommen, meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Der Bericht von netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) macht darauf aufmerksam, dass das nun verhängte Bußgeld den bisherigen Rekord bei Strafzahlungen nach der Datenschutzgrundverordnung – 195.000 Euro des Lieferunternehmens Delivery Hero – um ein Vielfaches übersteige.

Beziehungen am Arbeitsplatz: Die in Deutschland wohl eher nicht vorhandene Zulässigkeit arbeitsrechtlicher Verbote intimer Beziehungen zwischen Kollegen werden nun auch von Rechtsprofessor Gregor Thüsing auf lto.de erläutert. zeit.de (Carla Baum) interviewt den auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Boris Blunck zum Thema.

Das Letzte zum Schluss

Neuigkeit: Der umfangreichen Judikatur zu Reitpferden hat der Bundesgerichtshof mit einem nun veröffentlichten Urteil von Anfang Oktober ein weiteres Kapitel zugefügt. Wie lto.de berichtet, führte das Gericht in seiner abweisenden Revisionsentscheidung aus, dass es bei der Frage, ab wann ein noch nicht eingerittenes Pferd nicht mehr als "neu" zu bewerten ist – wichtig für die  Anwendbarkeit von § 474 Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch – zwar keine allgemein gültigen Grenzen gebe. Allerdings steigere bereits das Leben und die Bewegung des Tieres "das ihm anhaltende Sachmängelrisiko".

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) https://www.lto.de/index.php?id=459

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. November 2019: BVerfG zu Hartz-IV-Sanktionen / Arbeiten in der Crowd / EuGH zu Polen . In: Legal Tribune Online, 06.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38557/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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