Die juristische Presseschau vom 6. August 2013: Mammut-Urteil in der Türkei – BGH zu Pflichtangeboten – Falsche Geständnisse

06.08.2013

Weitere Themen - Justiz

BGH zu Pflichtangebot: Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet über ein am Montag veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem Aktionäre einen Großinvestor nicht auf Schadensersatz verklagen können, wenn dieser das gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Pflichtangebot unterlässt. Denn die entsprechenden Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sollten zuvörderst den Kapitalmarkt als solchen und nicht einzelne Anlieger schützen. Die der Aufsichtsbehörde BaFin eingeräumte Möglichkeit, zur Durchsetzung des Pflichtangebots ein Bußgeld zu verhängen, bliebe durch den Richterspruch unberührt.

LG Braunschweig zu Heimtücke-Mord: Im Verfahren um die Tötung einer Küsterin hat das Landgericht Braunschweig den Ehemann des Opfers wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es nach dem Bericht der FAZ als erwiesen an, dass der Täter seine Ehefrau nach einem Gottesdienst in der Sakristei erschossen habe, nachdem er zuvor erfahren habe, dass seine von ihm getrennt lebende Ehefrau sich nach 27-jähriger Ehe von ihm scheiden lassen wolle.

LG Lüneburg zu Castor-Kessel: Nach einem Bericht der taz (Malte Kreutzfeldt) hat das Landgericht Lüneburg entschieden, dass eine 12-stündige Einkesslung von circa 1.300 Atomkraftgegnern anlässlich eines Castor-Transports im November 2011 unrechtmäßig war. Die Polizei habe es laut Gericht versäumt, die Festgehaltenen unverzüglich einem Richter vorzuführen und auch gar nicht versucht, angesichts der zu erwartenden Demonstrationsgröße die hierfür notwendigen Kapazitäten zu schaffen.

LG Hamburg – HSH-Verfahren: Das Handelsblatt (Sven Prange/Felix Rohrbeck) porträtiert Marc Tully, Richter im derzeit vor dem Landgericht Hamburg laufenden Prozess gegen den ehemaligen HSH-Nordbank-Vorstand. Tully gelte als Gegner jeglicher Deals und sei als gelernter Banker ein ausgewiesener Experte der Materie, besitze gleichzeitig jedoch auch einen ausgeprägten Hang zur Selbstdarstellung. Dem Richter dürfte es nicht ungelegen kommen, mit dem als "Horrorverfahren" bezeichneten Prozess Rechtsgeschichte schreiben zu können.

LG München Hoeneß: Rechtsanwalt Karsten Randt (FAZ) erörtert im Geldanlagen-Teil der Zeitung die im Zusammenhang der von der Staatsanwaltschaft München II beim Landgericht München erhobenen Anklage gegen Uli Hoeneß stehenden Rechtsfragen. So müsse vom Gericht geklärt werden, ob die Selbstanzeige des FC Bayern-Präsidenten rechtzeitig erfolgt sei oder die Steuerfahndung München durch die Anfrage eines Journalisten bereits zuvor vom Sachverhalt Kenntnis erlangt habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. August 2013: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9292 (abgerufen am: 25.03.2025 )

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