Abwertende Werturteile brauchen laut BGH keine tatsächlichen Anhaltspunkte. Was ändert sich durch die Antikorruptions-RL in Deutschland? Warum bleibt eine Klagewelle gegen Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Asylsuchenden aus?
Thema des Tages
BGH zu Tipico-Gründer vs. Spiegel: Mit nun veröffentlichtem Urteil entschied der Bundesgerichtshof Anfang März, dass die Gründer des Wettanbieters Tipico vom Spiegel keine Unterlassung verlangen können. Das Magazin hatte im Jahr 2021 über die Gründung des Unternehmens geschrieben: "Vier Männer aus Karlsruhe haben die Firma gegründet und aufgebaut; sie gingen an die Grenzen des rechtlich Erlaubten und darüber hinaus". Im Gegensatz zu den Vorinstanzen entschied der BGH nun, dass der Vorwurf, sich "über die Grenzen des Erlaubten hinaus" verhalten zu haben, erhoben werden durfte, ohne tatsächliche Anhaltspunkte für diese Aussage zu liefern. Die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit schütze schließlich auch "falsche" und unbegründete Meinungen, so der BGH, jeder solle frei sagen können, was er denkt, "auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt". Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert das Urteil als "erstaunlich unterkomplex" und die Urteilsbegründung als "dogmatisch nicht vertieft". Das BGH-Urteil werde für Unsicherheit bei den Instanzgerichten sorgen. Es klinge so, als wäre es für die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht völlig egal, ob etwa der Vorwurf des illegalen Handelns auf irgendeiner soliden Tatsachenbasis beruht, was dogmatisch nicht überzeugen könnte.
Rechtspolitik
Korruption: Die Anwält:innen Markus Gierok und Saskia Hohmann stellen auf LTO die jüngst beschlossene EU-Korruptionsbekämpfungs-Richtlinie vor, für deren Umsetzung Deutschland nun zwei Jahre Zeit hat. Trotz abweichender Systematik erfülle das deutsche Strafrecht bereits die meisten EU-Vorgaben. Neu eingeführt werden müsse jedoch der Tatbestand der "unerlaubten Einflussnahme". Bestraft werden müsse, wenn der Einflussverkäufer dem Vorteilsgewährenden als Gegenleistung für den Vorteil verspricht, seinen Einfluss in unzulässiger Weise auf einen öffentlichen Bediensteten auszuüben.
Presseauskünfte: Am Freitag wird der Bundestag über den von den Grünen eingebrachten Entwurf eines "Medienauskunftsgesetzes" beraten. Das Gesetz soll Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden rechtssicher gewähren und die Verweigerung auf eng definierte Ausnahmen beschränken. Während man sich in der SPD offen für den Vorschlag zeigt, hält die CDU ihn angesichts bestehender Landespressegesetze für überflüssig, so die Welt (Jan Alexander Casper).
Behinderte: Im Februar wurde von der Bundesregierung der Entwurf einer Reform des seit 2002 geltenden Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt. Mit diesem solle das Benachteiligungsverbot auch auf privatwirtschaftliche Bereiche ausgedehnt werden, schreibt die Doktorandin Lara Schmidt auf dem Verfassungsblog und legt im Weiteren dar, warum der Entwurf dieses Ziel verfehlt. So solle zwar die gerichtliche Feststellung eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot möglich sein, hieraus folgten aber keine Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche gegen diskriminierende Unternehmen.
Haushalt: In ihrer Kolumne erinnert Fatina Keilani (Welt) an den 2021 ergangenen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und dessen Konzept einer "intertemporalen Freiheitssicherung". Der über das Umweltrecht hinausreichende Gedanke lege einen Verfassungsbruch des Finanzministers Lars Klingbeil (SPD) nahe. Die vorgestellte Haushaltsplanung bis 2030 beeinflusse "die Steuerlast, die Zinslast und damit den politischen Bewegungsspielraum kommender Parlamente" nachhaltig negativ.
Videoüberwachung mit Verhaltensanalyse: In zahlreichen Bundesländern wird der Einsatz von Verhaltensanalyse-Software bei der öffentlichen Videoüberwachung vorangetrieben bzw. werden die gesetzlichen Grundlagen für einen solchen Einsatz geschaffen. Im Gespräch mit netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) erklärt der für die Gesellschaft für Freiheitsrechte tätige Volljurist Davy Wang tatsächliche und verfassungsrechtliche Probleme, die hierdurch geschaffen werden.
Justiz
Grenzkontrollen/Zurückweisungen an der Grenze: Maximilian Amos (beck-aktuell) fragt, warum es keine Klagewelle gegen die vom Bundesinnenministerium angeordneten Stichprobenkontrollen der Bundespolizei an den deutschen EU-Binnengrenzen und die Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze gibt. Es gebe nur einzelne Entscheidungen, wie jüngst durch das Verwaltungsgericht Koblenz zu den Grenzkontrollen und durch das VG Berlin im vergangenen Juni zu den Zurückweisungen. Die Vermutung liege nahe, dass sich der Rechtsweg schlicht nicht lohne: Angesichts der fehlenden Systematik der Kontrollen seien illegale Grenzübertritte erfolgversprechender.
BGH zu RA Haintz vs. taz: In der vergangenen Woche hob der Bundesgerichtshof eine Berufungsentscheidung des Landgerichts Berlin II auf, das seinerseits die Klage des Anwalts Markus Haintz gegen die taz abgewiesen hatte. Haintz hatte von der Zeitung die durch eine presserechtliche Abmahnung entstandenen Anwaltskosten gefordert. Die taz hatte Haintz scheinbar als Rechtsextremisten bezeichnet, später aber klargestellt, dass dies nicht so gemeint war. Der BGH entschied, dass die Richtigstellung über den "Erklärungsirrtum" in die Abwägung einbezogen werden müsse. beck-aktuell berichtet.
VerfGH NRW – Ukraine-Sondervermögen: Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen verhandelte über die Klage der Landtagsfraktionen von SPD und FDP gegen das im Dezember 2022 vom Landtag beschlossene "Sondervermögen Ukraine". Die Klägerinnen machten einen Verstoß gegen die grundgesetzliche Schuldenbremse geltend, die Regierungsparteien sahen dies anders und verwiesen auf die prognostischen Unwägbarkeiten bezüglich der Auswirkungen der damals im ersten Kriegsjahr befindlichen Auseinandersetzung in der Ukraine. Mit dem für Ende Juni geplanten Urteil seien grundsätzliche Hinweise zu Anforderungen für Sondervermögen zu erwarten, schreibt wdr.de (Philip Raillon).
OLG Frankfurt/M. zu Befangenheit/christliches Menschenbild: Begründet ein Gericht seinen Vergleichsvorschlag mit der Orientierung an einem "christlichen Menschenbild", so bietet dies keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit. Die Beachtung christlicher Werte im Rahmen rechtlicher Wertungen sei angesichts des geistesgeschichtlichen Hintergrunds des Grundgesetzes nicht zu beanstanden, so das Oberlandesgericht Frankfurt/M. in einem Mitte April ergangenen Beschluss. LTO berichtet.
OLG Nürnberg zu Hochzeitsgeschenk: Ein zur Hochzeit der Braut geschenktes Audi A5-Cabriolet steht der Frau auch nach der späteren Trennung zu. Laut Oberlandesgericht Nürnberg war hierfür maßgeblich, dass der Wagen ursprünglich zwar zur gemeinsamen Nutzung angeschafft worden war. Damit sei er als gemeinsamer Haushaltsgegenstand einzustufen. Mit dem Wegfall der gemeinschaftlichen Ehe sei das Mitnutzungsrecht des Ehemanns jedoch entfallen, so dass er das Fahrzeug herausgeben müsse. LTO berichtet.
VGH Bayern zu Notanwalt: Per Beschluss wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor zwei Wochen den Antrag eines Rechtssuchenden auf Beiordnung eines Notanwalts ab. Der erfolglose Antragsteller hatte sich zunächst am Verwaltungsgericht gegen eine behördlich angeordnete Besitzeinweisung zur Wehr gesetzt, der Rechtsstreit wurde dann an den VGH verwiesen. Die nunmehr erforderliche Anwaltssuche klappte nicht, da der einzig kontaktierte Anwalt eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Vergütung forderte. Diese Kostenproblematik begründe aber keinen Anspruch auf einen Notanwalt, so der VGH. Die gleichfalls notwendige "ernsthafte Suche" nach anwaltlicher Vertretung setze die belegbare Kontaktaufnahme bei regelmäßig mehr als vier Kanzleien voraus. beck-aktuell berichtet.
OVG NRW zu Geschlechtswechsel für Beförderung: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Polizeikommissarin gegen einen Eilbeschluss des VG Düsseldorf verworfen. Bis zur Hauptsacheentscheidung ist die Antragstellerin damit weiter aus der Beförderungsauswahl ausgeschlossen. Im Kollegenkreis hatte sie erklärt, einen Geschlechtswechsel lediglich aus Karrieregründen vorgenommen zu haben, so beck-aktuell.
LG Kempten – Diebstahl aus Parkautomaten: Zum Prozessauftakt räumte ein wegen gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagtes Ehepaar am Landgericht Kempten die Vorwürfe weitgehend ein. Über mehrere Jahre hinweg soll der Mann - unterstützt durch seine Frau – als Ordnungsamtsmitarbeiter knapp zwei Millionen Euro aus Parkautomaten gestohlen haben. Noch sei unklar, wie der Angeklagte an die für das Öffnen der Geldkassette erforderlichen Schlüssel gelangte, schreibt beck-aktuell. Ein Urteil ist für Donnerstag geplant.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Verfahren gegen Christina Block schilderte dem Landgericht Hamburg ein Privatdetektiv seine Beteiligung an einer im Oktober 2022 stattgefundenen, von der dänischen Polizei beendeten Observation der ein gutes Jahr später entführten Kinder. Ziel der Aktion sei es gewesen, Bock eine Möglichkeit zum Gespräch mit ihren Kindern zu verschaffen. beck-aktuell berichtet.
VG Düsseldorf zu Porno-Seite: In zwei Entscheidungen befasste sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf in der vergangenen Woche mit Maßnahmen der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt gegen eine Porno-Webseite, die von Zypern aus betrieben wird. Wie schon im Eilverfahren entschied das VG nun auch in der Hauptsache, dass ein Access-Provider mangels Rechtsgrundlage nicht gezwungen werden darf, die fragliche Seite zu sperren. Die Behörde hatte die Anordnung 2020 mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag begründet, der aber nach Inkrafttreten der DSA-Verordnung 2024 nicht mehr anwendbar ist. Auch die Klage des Seitenbetreibers gegen die behördliche Untersagung der Weiterverbreitung von Inhalten blieb erfolglos, da die ursprünglich nicht angegriffene Verfügung bestandskräftig geworden sei. Über beide Entscheidungen berichtet beck-aktuell.
AG Halle/S. – Marla-Svenja Liebich: Nun schreibt auch zeit.de (Nina Monecke) über den Fall Marla-Svenja Liebich. Ob der Geschlechtseintrag der gegenwärtig in einem tschechischen Gefängnis einsitzenden Rechtsradikalen unter Missbrauch der im Selbstbestimmungsgesetz eingeräumten Möglichkeit erfolgte, wird aktuell vom Amtsgericht Halle/S. geprüft.
KI-Schriftsätze von Bürger:innen: beck-aktuell (Tobias Voßberg) macht auf ein Überlastungsproblem aufmerksam, das Justiz und Verwaltung durch den verstärkten Einsatz KI-generierter Schriftsätze durch juristische Laien droht. Gleichzeitig sei zu würdigen, dass der technologische Fortschritt den Zugang zum Recht auf eine Weise vereinfacht, die "bisherige Justizreformprogramme und Legal-Tech-Initiativen" nicht vermochten.
75 Jahre BVerfG: Das Bundesverfassungsgericht begeht mit einem Tag der offenen Tür am 16. Mai seinen 75. Geburtstag. Zur positiven Außendarstellung des Gerichts soll auch eine weitere Maßnahme dienen, über die fr.de (Ursula Knapp) schreibt. So besuchen die 16 BVErfG-Richter:innen jeweils eine Schule in einem der 16 Bundesländer. Den Anfang machte Präsident Stephan Harbarth, der an einer Bremer Gesamtschule über Grundgesetz und Rechtsstaat diskutierte.
LG Bochum mit neuem Präsidenten: Mit dem neuen Monat hat das Landgericht Bochum eine neue Leitung. Dies berichtet LTO und stellt den beruflichen Werdegang des von Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ernannten Michael Haas vor.
Recht in der Welt
EGMR/Türkei – Gülen-Anhänger: Türkische Gerichte haben bei der Verurteilung eines Anhängers der sogenannten Gülen-Bewegung die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Das entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und hob eine Entscheidung der EGMR-Kammer auf, die die Beschwerde einstimmig abgelehnt hatte. Wie die Große Kammer nun mit 11 zu 6 Stimmen entschied, verletzte die türkische Justiz den Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz", weil sie nicht ausreichend geprüft hatte, ob der Mann bei der Mitgliedschaft in der bewaffneten terroristischen Vereinigung FETÖ Vorsatz hatte. Ihm wurde die Mitarbeit in einer Bildungseinrichtung der Gülen-Bewegung zu einem Zeitpunkt vorgeworfen, als diese noch nicht als terroristische Vereinigung FETÖ eingestuft worden war. Außerdem verstießen die Haftbedingungen des Mannes gegen das Gebot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, entschied die Große Kammer mit 9 zu 8 Stimmen. LTO (Franziska Kring) berichtet.
USA – James Comey: Die SZ (Charlotte Walser) porträtiert James Comey. Der frühere Chef der Bundespolizei FBI ist nun wegen des Vorwurfs angeklagt, er habe gedroht, Präsident Donald Trump zu töten. Konkret wird ihm vorgeworfen, dass er am Strand mit Muscheln die Zahlen 86 und 47 legte und auf Instagram ein Bild davon veröffentlichte. Die 86 sei ein negativer Code aus der Gastronomie und die 47 stehe für den 47sten US-Präsidenten Donald Trump. Den Zorn des Präsidenten zog sich Comey bereits zu, als er russische Einflussnahmen auf den Präsidentschaftswahlkampf 2016 untersuchen ließ.
USA – Anschlag auf Trump: Ein Washingtoner Richter hat sich bei dem wegen eines Attentatsversuchs auf US‑Präsident Donald Trump festgenommenen Lehrer wegen "rechtlich mangelhafter" U-Haftbedingungen entschuldigt. Der Mann durfte weder telefonieren noch Besuch empfangen, zudem sei ihm der Zugang zu einer Bibel versagt worden. spiegel.de berichtet.
Sonstiges
Landesregierung Brandenburg: Seit knapp zwei Monaten hat Brandenburg ganz ohne Landtagswahl eine neue Regierung; nach dem Zusammenbruch der SPD-BSW-Koalition wird das Land nun von SPD und CDU regiert. Auf dem JuWissBlog rekapituliert Till Homrighausen, wissenschaftlicher Mitarbeiter, die tatsächlichen Vorgänge und ordnet sie verfassungsrechtlich ein. Obgleich verfassungskonform, wäre es vorzugswürdig gewesen, wenn der Regierungswechsel mit einer an den Landtag gerichteten Vertrauensfrage flankiert worden wäre.
Freiheit und Sicherheit: Nach der Amokfahrt von Leipzig räsoniert Reinhard Müller (FAZ) über die Reichweite der Pflicht des Staates, "den Schutz der Bürger, für Sicherheit und Ordnung, für die Abwehr von Gefahren" zu sorgen. Dass es keinen umfassenden Schutz vor jeglichen Gefahren geben kann, dürfe "keine Entschuldigung dafür sein, Schutzmaßnahmen und das Nachdenken darüber zu unterlassen.
Collien Fernandes: Die FAZ (Kim Maurus/Sarah Obertreis) bringt ein Interview mit Collien Fernandes. Die Schauspielerin und Moderatorin spricht über ihr Befinden, über die PR-Arbeit der Kanzlei, die ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen vertritt, und den aktuellen Gesetzentwurf gegen sogenannte digitale Gewalt sowie den Wandel im Verständnis von Gleichberechtigung.
Das Letzte zum Schluss
Fahrertausch: Ein doch eher außergewöhnlicher Versuch eines Busfahrers, das Kundenerlebnis seiner Fahrgäste ein wenig aufzulockern, endete in Bamberg mit zwei Ermittlungsverfahren. Gegen den vom Busfahrer ans Lenkrad gelassenen Fahrgast wird nach Verletzungen zweier anderer Fahrgäste infolge einer scharfen Bremsung wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Gegen den – regulären – Busfahrer wird "wegen Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz" ermittelt. spiegel.de berichtet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59892 (abgerufen am: 12.05.2026 )
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