Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2015: Mindestbesoldung für Richter – Pause für Fitschen & Co – Sieg für Helmut Kohl

06.05.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Überwachungsgesetz: Nach Meldung von spiegel.de hat die französische Nationalversammlung ein Gesetz verabschiedet, das die französischen Geheimdienste mit neuen Möglichkeiten der Internet-Überwachung "im Stil der NSA" ausstattet. Erlaubt sein soll danach etwa die Speicherung von Internet-Metadaten mithilfe von Black Boxes, welche die Dienste bei Internet-Providern aufstellen dürfen. Aufgrund anhaltender Kritik habe Präsident François Hollande angekündigt, vor Inkrafttreten selbst den Verfassungsrat zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anrufen zu wollen.

IGH – Bolivien/Chile: Auch die SZ (Boris Herrmann) berichtet nun über Streit über die bolivianisch-chilenische Grenze, der vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag/Niederlande ausgetragen wird. Historischer Hintergrund ist der Salpeterkrieg zwischen beiden Ländern im Jahre 1879, infolge dessen Bolivien ein Binnenstaat wurde. In einem Abkommen von 1904 erkannte das Land den Grenzverlauf an, argumentiert aber nun, dass der Vertrag unter Zwang unterzeichnet worden und deshalb ungültig sei.

Burundi – dritte Amtszeit für Präsidenten: Die taz (Dominic Johnson) meldet, dass das Verfassungsgericht Burundis das Bestreben von Präsident Pierre Nkunruziza, bei den Wahlen im Juni zu einer dritten Amtszeit anzutreten, für rechtmäßig erklärt hat. Zwar sehe die Verfassung nur zwei Amtszeiten vor; die Richter seien allerdings der Argumentation der regierenden ehemaligen Hutu-Rebellenbewegung gefolgt, wonach die erste Amtszeit nicht zähle, da Nkunruziza nur indirekt im Rahmen des Friedensvertrags zur Beendigung von Burundis Bürgerkrieg ins Amt gewählt wurde. Das Urteil verschärfe die politische Krise des Landes.

USA – Deutsche Bank: Nach Informationen des Handelsblatts (K. Slodczyk/M. Maisch) lassen Unterlagen der US-Justiz zum Liborskandal, infolge dessen die Deutsche Bank eine Rekordstrafe von 2,5 Milliarden Dollar zahlte, Führungskräfte der Deutschen Bank in einem ungünstigen Licht erscheinen. Die Unterlagen belegten nach US-Ermittlern, dass auch Führungskräfte auf Auffälligkeiten am Zinsmarkt aufmerksam gemacht wurden und nichts dagegen unternahmen.

Sonstiges

BND-Affäre: Zur BND-Affäre gibt die taz (Christian Rath) eine Übersicht zu den bisherigen Erkenntnissen und den wichtigsten Fragen. Danach übermittelte der BND der NSA E-Mails, SMS und Telefonate, die sie über die Abhörstation im bayerischen Bad Aibling mit Hilfe von der NSA gelieferten sogenannten Selektoren – beispielsweise Telefonnummern, E-Mail- und IP-Adressen von Zielpersonen, aber wohl auch verdächtige Begriffe wie bestimmte Sprengstoffzutaten – erfasst hatte. Um 2005 fielen problematische Selektoren auf, etwa im Zusammenhang mit der Firma EADS. In der Folge legte der BND eine Datei über von ihm abgelehnte Selektoren an und glich diese mit den neu gelieferten NSA-Selektoren ab. Unklar ist, wie das Kanzleramt reagierte, und welches Wissen es etwa über die Ablehnungsdatei hatte.

Wie spiegel.de meldet, hat Österreich derweil bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen geheimdienstlicher Tätigkeit zum Schaden Österreichs Anzeige gegen Unbekannt erstattet, weil das Land ins Visier der Ausspähungen geraten sein könnte.

Algorithmus zu Mitarbeiterüberwachung: Die Rechtsanwälte Alexander Bissels und Pauline Moritz befassen sich auf der Recht und Steuern-Seite der FAZ mit einem mathematischen Algorithmus, über den zukünftiges Fehlverhalten von Mitarbeitern vorausgesagt werden können soll. Die Einführung einer solchen Form der Mitarbeiterüberwachung in Deutschland werfe komplexe Fragestellungen einerseits im Hinblick auf die Zulässigkeit der Datenerhebung an sich auf. Rechtlich problematisch sei andererseits auch die Verknüpfung der Informationen, um daraus gezielte Erkenntnisse – beispielsweise auf eine spätere Regelverletzung – zu gewinnen.

Verhaltensregeln im Internet: Bei der Netzkonferenz re:publica gibt es mit dem sogenannten Law Lab erstmals eine ganze Vortragsreihe von Juristen, die erklären, was beim Posten, Bloggen, Kommentieren erlaubt ist, und was zu Problemen führen könnte. spiegel.de (Markus Böhm/Judith Horchert) stellt die wichtigsten Hinweise zusammen.

Das Letzte zum Schluss

LG Mannheim zu "dem Vorderpfälzer": Wie kann "der Vorderpfälzer an sich" beschrieben werden? Das Landgericht Mannheim scheint es zu wissen, wie justillion.de (Arnd Diringer) anhand eines Urteils aus dem Jahr 1997 nachweist: "Es sind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer Gemütsart und jovialen Umgangsformen, dabei jedoch mit einer geradezu extremen Antriebsarmut, deren chronischer Unfleiß sich naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches Fortkommen auswirkt."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2015: Mindestbesoldung für Richter – Pause für Fitschen & Co – Sieg für Helmut Kohl . In: Legal Tribune Online, 06.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15455/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen