Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2015: Mindestbesoldung für Richter – Pause für Fitschen & Co – Sieg für Helmut Kohl

06.05.2015

Das BVerfG hat eine komplexe Formel zur Mindestbesoldung von Richtern entwickelt, der die untere Besoldungsstufe in Sachsen-Anhalt nicht standhält. Außerdem in der Presseschau: kurze Unterbrechung im Verfahren gegen Deutsche Bank-Vorstände, Sieg für Altkanzler Kohl im Zitate-Streit, die wichtigsten Fragen zur BND-Affäre und was "der Vorderpfälzer" für ein Schlag von Mensch ist.

Thema des Tages

BVerfG zu Richterbesoldung: In seinem Urteil vom gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht erstmals eine verfassungsrechtliche Untergrenze für die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten festgeschrieben. Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, hat der Senat zu deren Berechnung eine "komplexe Formel" entworfen, die sich aus den Parametern Tariflöhne, Nominallohn, Verbraucherpreisindex, Besoldungsvergleich und Bundesdurchschnitt zusammensetzt. Die FAZ (Helene Bubrowski) erläutert, dass zudem das Ansehen und die "qualitätssichernde Funktion" der Alimentation mit einzubeziehen ist. Auf einer "dritten Prüfungsstufe" sind laut Kölner Stadtanzeiger (Christian Rath) schließlich Ausnahmekonstellationen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse, zu berücksichtigen. In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat die unterste Besoldungsgruppe im Land Sachsen-Anhalt – in den Jahren 2008 bis 2010 rund 3.300 Euro – als "evident unzureichend" angesehen, wohingegen in den weiteren zu entscheidenden Fällen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kein Verstoß erkannt wurde. Weitere Berichte über das Urteil finden sich bei spiegel.de (Jochen Leffers) und im Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof).

Christian Rath (taz) und Wolfgang Janisch (SZ) halten die Bindung der Besoldung an die allgemeine Lohnentwicklung für sinnvoll. Angesichts des Streikverbots für Beamte müsse das Verfassungsgericht dabei als eine Art "Gewerkschaftsersatz" fungieren. Für Reinhard Müller (FAZ) geht es bei dem Urteil um die Wertschätzung einer funktionierenden Justiz, die auch in der Besoldung zum Ausdruck komme.

Einen anderen Aspekt stellt Rechtsprofessor Josef Franz Lindner auf lto.de heraus: Als "Höhepunkt einer Rechtsprechung, die sich als Rechtsschöpfung und Rechtsgestaltung versteht" könnte das Urteil "Wasser auf die Mühlen" derjenigen sein, die dem Bundesverfassungsgericht vorwerfen, sich als Ersatzgesetzgeber zu gerieren.

Rechtspolitik

Kirchliches Arbeitsrecht: Nach einer Reform des kirchlichen Arbeitsrechts in der katholischen Kirche soll eine Wiederverheiratung oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft für Mitarbeiter nur noch in "schwerwiegenden Fällen" arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Wie zeit.de (kna, sah) erläutert, hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis zwar erlaubt, jedoch hatte es kirchenintern Kritik daran gegeben. Die SZ (Matthias Drobinski) weist darauf hin, dass die Neuerungen erst greifen, wenn der Bischof eines Bistums sie dort ausdrücklich in Kraft setzt.

TTIP und Schiedsgerichte: Nach Berichten der FAZ (Hendrik Kafsack), der taz und der SZ will EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström mittelfristig einen feststehenden multilateralen Gerichtshof für Investorenschutz schaffen. Als erster Schritt soll in dem geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA ein bilaterales Berufungsgericht sowie die Einführung unabhängiger Schiedsgerichte festgeschrieben werden. Darüber hinaus sehe der Vorschlag Malmströms weitgehende Transparenzpflichten vor und stelle klar, dass der Investorenschutz keinen Vorrang vor der Verabschiedung neuer, nichtdiskriminierender Gesetze hat.

Kriminalstatistik: Wie zeit.de meldet, ist laut Informationen der Passauer Neuen Presse die Anzahl antisemitischer Straftaten im vergangenen Jahr um rund 25 Prozent gestiegen. Die Zeitung beruft sich auf die neue Kriminalstatistik, die am heutigen Mittwoch vorgestellt werden soll. Nach Meldung der Welt (mlu) ergibt sich aus der Statistik zudem für Wohnungseinbrüche mit einer Anzahl von rund 152.000 ein neuer Rekordwert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Mai 2015: Mindestbesoldung für Richter – Pause für Fitschen & Co – Sieg für Helmut Kohl . In: Legal Tribune Online, 06.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15455/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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