Die juristische Presseschau vom 6. März 2019: Streit um EU-Urhe­ber­rechts­re­form / Hoff­nung für VW-Kläger? / Erklärung im "Ku'damm-Raser"-Pro­zess

06.03.2019

Die geplante EU-Urheberrechtsreform bleibt umstritten. Außerdem in der Presseschau: Ein Hinweisbeschluss des OLG Karlsruhe macht VW-Klägern Hoffnung und im "Ku'damm-Raser"-Prozess gibt einer der Angeklagten eine persönliche Erklärung ab.

Thema des Tages

EU-Urheberrecht: Vor der "vorerst letzten Runde" in der Auseinandersetzung über die Reform des EU-Urheberrechts, der weiterhin für Ende März geplanten Abstimmung im EU-Parlament, geht das Hbl (Heike Anger u.a.) auf die Kritik am bisherigen Entwurf ein. Besonders unglücklich sei die Rolle von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), die "in Brüssel" für den Entwurf gestimmt habe, als Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Europawahl aber erkennen lasse, der Inhaftungnahme von Plattformen weniger abgewinnen zu können. Der FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) interviewt die Europa-Abgeordnete Julia Reda (Piraten) zu den Gründen ihrer Kritik am Entwurf, etwaigen Parallelen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz und einer möglichen Alternative zur jetzt gefundenen Lösung. In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch beschreibt die Doktorandin Anna J. Bernzen, dass der jetzige Entwurf nurmehr Regeln fortschreibe, die angesichts der digitalen Revolution ohnehin obsolet seien. Als Alternative regt Bernzen eine europäische Adaption der US-amerikanischen "fair use"-Regeln an und stellt diese vor.

Rechtspolitik

Presseauskunft: Eine Gruppe von Politikern aus SPD, FDP und Linken arbeitet nach Bericht des Tsp (Jost Müller-Neuhof) am Entwurf eines Presseauskunftsgesetzes. Auf seiner Grundlage würde der Bundestag auch zu parlamentarischen Angelegenheiten informieren müssen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Oktober hatte diese Auskunftspflicht auf bloße Verwaltungsinformationen beschränkt, in der Sache sei auch eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Den Verfahrensverlauf dieser Sache und die rechtlichen Argumentationen zeichnet ein weiterer Beitrag des Tsp (Jost Müller-Neuhof) nach.

Staatsangehörigkeit: In der Kontroverse über den Entzug der Staatsangehörigkeit rückkehrender IS-Anhänger erinnert Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein im FAZ-Einspruch an die historischen Gründe des im Grundgesetz verankerten Verbots. Dieses könne zwar begriffsjuristisch korrekt durch einen Verlust der Staatsangehörigkeit umgangen werden, dies ändere jedoch nichts an der grundsätzlichen Aufgabe eines Verfassungsprinzips. Im Interview mit der SZ (Wolfgang Janisch) bekräftigt die Juristin ihre Kritik. Rechtsanwalt Bernd von Heintschel-Heinegg (community.beck.org) kritisiert den zwischen den Koalitionspartnern erzielten Kompromiss, betroffenen Doppelstaatlern zukünftig, aber nicht rückwirkend die deutsche Staatsangehörigkeit, zu entziehen, als "in keinster [sic] Weise deutschen Sicherheitsbelangen" entsprechend.

Digitalsteuer: Catrin Bialek (Hbl) begrüßt im Leitartikel das französische "Vorangehen" bei der Einführung einer Digitalsteuer. Zwar sei das "bedenkliche Ausscheren aus einer einheitlichen europäischen Geschlossenheit" zu bedauern, trotzdem habe Europa angesichts nun auch chinesischer Tech-Konzerne "keine Zeit mehr zu verlieren".

Selbstbestimmung: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch wirbt der Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae (FDP) für eine "Agenda für mehr Selbstbestimmung", bei der der Einzelne "wieder mehr in den Fokus rückt". Er nennt hierzu fünf Forderungen. So sollte ein Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft eingeführt werden, damit es auch jenseits traditioneller Familienstrukturen möglich sei, "die Übernahme von Rechten und Pflichten individuell zu gestalten".

Wahlrecht: Im Anschluss an die jüngst ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des pauschalen Wahlausschlusses von Betreuten mutmaßt die BadZ (Christian Rath), dass der Bundestag wohl keine neuen Ausschlüsse vom Wahlrecht beschließen wird, weil die Feststellung der Entscheidungsunfähigkeit von dementen oder geistig behinderten Wählern zu schwierig sein dürfte. Eher werde wohl versucht, die Assistenz für solche Wähler zu verbessern und zugleich eine Fremdbestimmung durch die Assistenten strafrechtlich zu sanktionieren.

Bodycams: Polizisten mit sogenannten Bodycams auszustatten, birgt nach dem Gastkommentar von Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler in der Welt nicht nur datenschutzrechtliche Probleme, das Vorhaben bedrohe auch die Demokratie. Für deren Funktionieren seien der öffentliche Raum und die in ihm ausgetragenen Konflikte unentbehrlich. Bei einer flächendeckenden Überwachung entfalle das hierfür notwendige "Minimum an Anonymität".

Grundsteuer: Ein von der Welt (Karsten Seibel) berichteter Vorschlag der SPD sieht vor, dass bei der anstehenden Reform der Grundsteuer festgelegt werden soll, allein den Eigentümern die Steuerlast aufzubürden. Die Umlegbarkeit auf Betriebskosten solle untersagt werden. Derweil haben 16 Rechtsprofessoren Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in einem Schreiben aufgefordert, wegen uneindeutiger Kompetenz von einer Neuregelung auf Bundesebene Abstand zu nehmen. Zu dem Schreiben berichtet die FAZ (Manfred Schäfers).

Justiz

EGMR – Datenüberwachung: Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat in zwei Verfahren zu staatlicher Datenüberwachung mündliche Anhörungen für den 10. Juli terminiert. Dies berichtet netzpolitik.org (Constanze Kurz) und erklärt die Hintergründe.

BGH zu Fristversäumnis: Die anwaltliche Unterschrift sollte mindestens so kontrastreich gestaltet und sichtbar sein, dass sie auch bei einem Fax-Ausdruck zu erkennen ist. Anderenfalls kommt eine möglicherweise schuldhafte Fristversäumung in Frage. Dies entschied nach Meldung von lto.de der Bundesgerichtshof in einem nunmehr veröffentlichten Beschluss von Ende Januar. Im Fall war eine Berufungsbegründung zunächst fristwahrend per Fax bei Gericht eingegangen. Hierbei war die im Original mit blassen Hellblau geschriebene und nur schwer lesbare Unterschrift nicht zu sehen.

BFH – Attac: Die in der vergangenen Woche bekanntgegebene Entscheidung des Bundesfinanzhofs, der Nichtregierungsorgansiation Attac den Status der Gemeinnützigkeit zu verweigern, nimmt Rechtsanwältin Birgit Spießhofer im FAZ-Einspruch zum Anlass, für eine Modernisierung des Vereinsrechts zu argumentieren. Die mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeführten Vereinsregeln bedürften "hinsichtlich Transparenz, Rechenschaftslegung und Governance" dringend einer Überarbeitung. Auch hinsichtlich der Gemeinnützigkeit sei fraglich, "ob die gegenwärtig formale Anknüpfung an Organisationsform und Satzungszweck noch angemessen" sei und nicht vielmehr auf "effektive Tätigkeit und erbrachte Leistung abgestellt" werden sollte.

OLG Karlsruhe – VW: In einer Berufungsverhandlung zu Schadensersatzansprüchen eines VW-Kunden gegen den Autohersteller hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einen Termin für Mitte April bestimmt. Daneben ist das Gericht in einer lto.de (Maximilian Amos) vorliegenden Pressemitteilung auch auf die Gründe eines in der Sache ergangenen Hinweisbeschlusses eingegangen. Nach diesem halte das OLG einen Schadensersatzanspruch des Klägers wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch Einbau einer Abschaltvorrichtung für gegeben. Amos führt weitere Entscheidungen anderer Gerichte auf und meint, dass sich jenseits aller Prozessunwägbarkeiten "das juristische Pendel" in den vergangenen Tagen zugunsten der VW-Kunden bewegt habe.

LG Berlin – "Ku'damm-Raser": Im Prozess gegen die sogenannten "Ku'damm-Raser" vor dem Landgericht Berlin hat sich einer der Angeklagten mit einer von seiner Verteidigung vorgetragenen persönlichen Erklärung an das Gericht gewendet. Marvin H. habe dabei ausführlich seine Auto-Leidenschaft und den tödlichen Unfall beschrieben. Eine Gefährdung Dritter durch seine Raserei habe er immer für unmöglich gehalten, berichten SZ (Verena Mayer), spiegel.de (Wiebke Ramm) und Welt (Christine Kensche) über die Erklärung. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist für den morgigen Donnerstag geplant, ein Urteil soll am 26. März ergehen.

AG Starnberg – Leistungserschleichung: Wegen sogenanntem Schwarzfahren in 23 Fällen ist ein junger Mann am Amtsgericht Starnberg angeklagt. Die SZ (Martin Wittmann) hat den Prozess besucht und beschreibt einen Aktivisten für einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr, der es als seine Pflicht empfinde, "dem Apparat auf die Nerven zu gehen".

Strafverteidiger: Als "Schmuddelkinder unter den Juristen", aber auch "Rock´n´Roller des Rechts" werden Strafverteidiger bezeichnet, schreibt die FAZ (Helene Bubrowski/ Markus Wehner) in einer Reportage über diesen als besonderen und als nach wie vor eher männlich geprägt vorgestellten Zweig der Anwaltschaft, der sich für sein berufliches Engagement für regelmäßig als problematisch empfundene Mandanten oftmals rechtfertigen müsse.

Recht in der Welt

Ungarn/Portugal – "Football Leaks": Der mutmaßliche Whistleblower der sogenannten Football Leaks wird nach noch nicht rechtskräftiger Entscheidung eines ungarischen Gerichts in seine portugiesische Heimat ausgeliefert. Seine Verteidigung hatte erfolglos moniert, dass der europäische Haftbefehl in Portugal ausgestellt wurde, ohne dass ein nationaler Haftbefehl vorgelegen habe. Dies könnte im Berufungsverfahren von Bedeutung sein, schreibt spiegel.de (Rafael Buschmann).

USA – Donald Trump: Über die vom US-Repräsentantenhaus eingeleiteten Untersuchungen möglicher Rechtsbrüche des Präsidenten Donald Trump berichten nun auch Welt (Hannes Stein), SZ (Hubert Wetzel), FAZ (Andreas Ross) und taz (Dorothea Hahn). Porträts von Jerrold Nadler, dem demokratischen Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Repräsentantenhauses, finden sich in der FAZ (Andreas Ross) und der taz (Dorothea Hahn).

Hubert Wetzel (SZ) warnt vor übertriebenem Ehrgeiz auf Seiten der demokratischen Abgeordneten. Zwar seien deren Kollegen von der republikanischen Partei bislang ihrer "juristischen Wächterpflicht" gegenüber dem Präsidenten nicht nachgekommen. Die jetzigen Untersuchungen sollten sich jedoch auf mögliche Straftaten beschränken.

USA – Künstliche Intelligenz: Der FAZ-Einspruch (Corinna Budras) stellt die Arbeit des Chief Information Officers für die Gerichte im US-amerikanischen Bundesstaat New Jersey vor. Wie in anderen Bundesstaaten würden dort auf künstlicher Intelligenz basierende Rechnerprogramme richterliche Entscheidungen unterstützen, die z.B. die Frage beträfen, ob angesichts einer bestimmten Rückfallwahrscheinlichkeit die Aufhebung einer Untersuchungshaft vertretbar ist. Kritiker bemängelten, dass die verwendeten Daten bestehende Benachteiligungen etwa von ethnischen Minderheiten zementierten.

Japan – Carlos Ghosn: Der frühere Renault-Chef Carlos Ghosn ist in Japan unter strengen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Über die Entscheidung des Bezirksgerichts Tokio berichtet die FAZ (Patrick Welter). In einer separaten Analyse setzt sich die FAZ (Patrick Welter) mit dem gegen Japan erhobenen Vorwurf auseinander, eine "Geiseljustiz" zu praktizieren. Der Vorwurf entzünde sich an der nach europäischen Maßstäben prekären Situation von Untersuchungshäftlingen und der außerordentlich geringen Anzahl von Freisprüchen in einmal eingeleiteten Verfahren.

Juristische Ausbildung

E-Examen: Nach dem Gastbericht von Rechtsprofessor Roland Schimmel für lto.de stand das Thema E-Examen im absoluten Mittelpunkt der Tagung "Juristenausbildung 4.0 – Digitalisierung in Praxis, Studium und Prüfung" an der Universität Passau. Mittlerweile bestehe weitgehende Einigkeit über die Notwendigkeit, im 21. Jahrhundert Prüfungsleistungen auch digital abzufragen. Schimmel stellt diskutierte Modelle vor und macht darauf aufmerksam, dass nach ersten Erfahrungswerten der Umfang digital geschriebener Examensklausuren um etwa zehn Prozent steige.

Sonstiges

Klaus Kinkel: In einem Nachruf auf den verstorbenen früheren FDP-Vorsitzenden und Bundesminister der Justiz Klaus Kinkel schreibt die SZ (Heribert Prantl), dass er sich als Außenminister gelegentlich "zurück ins Justizministerium, das einen so begeisterungsfähigen Wühler wie ihn nicht mehr erlebt hat", gesehnt habe. Nachrufe bringen auch taz (Georg Löwisch), FAZ (Peter Carstens), zeit.de (Michael Schlieben), spiegel.de (Hans-Jürgen Schlamp) und Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) in der Welt.

Das Letzte zum Schluss

Wat kütt, dat kütt: Alle Jahre wieder darf sich der karnevalsferne Teil der Republik über merkwürdige Sitten in der fünften Jahreszeit wundern. Saisontypisch sind auch Ratgeber wie jener von Rechtsanwalt Utz Andelewski (Hbl-Rechtsboard) zu "juristischen Fallstricken", die während der Karnevalszeit am Arbeitsplatz lauerten. Ob man dort überhaupt auftauchen müsse, entscheide sich nach betrieblicher Übung.

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. März 2019: Streit um EU-Urheberrechtsreform / Hoffnung für VW-Kläger? / Erklärung im "Ku'damm-Raser"-Prozess . In: Legal Tribune Online, 06.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34209/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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