Die juristische Presseschau vom 6. März 2014: Revision gegen Wulff-Freispruch – Kirchhof zu BVerfG / EuGH – Amtsverzicht für Hoeneß?

06.03.2014

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen den Freispruch für Christian Wulff Revision eingelegt. Außerdem in der Presseschau: neue Kompetenzen für das BMJ, Mindestlohn, Tötungsdelikte, keine Rasse in Berlin, Krimkrise, Steuersünder und warum das Abhören von Handys dem US-Justizministerium zu teuer ist.

Thema des Tages

StA Hannover – Revision gegen Wulff-Freispruch: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen den Freispruch für Christian Wulff Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, berichten SZ (Marc Widmann) und FAZ (Robert von Lucius). Die Revision wird allerdings erst begründet, wenn das schriftliche Urteil des Landgerichts Hannover vorliegt.

Die SZ (Joachim Käppner) erläutert im Aktuellen Lexikon den Begriff "Revision" als Überprüfung, ob ein Gesetz falsch angewendet wurde. Die FAZ (Robert von Lucius) bringt ein Porträt des Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig, dem die hannoverschen Ankläger unterstellt sind.

Reinhard Müller (FAZ) meint, die Anklagebehörde habe sich mit diesem Schritt endgültig "im kleinsten Karo" verfangen. Ludwig Greven (zeit.de) meint, ein Urteil in einem Strafverfahren sei dazu da, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. "Die Staatsanwaltschaft Hannover gibt jedoch keine Ruhe." Ernst Fricke (focus.de) bezieht ebenfalls die gesamte Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft mit ein und meint, eine Revision sei nur konsequent. Außerdem hätte auch Wulff dieses Rechtsmittel zur Verfügung gehabt. Béla Anda (bild.de), der Leiter des Ressorts Politik, meint per Videobotschaft, es sei falsch, wenn die Staatsanwaltschaft Revision einlege: "Schon das erste Verfahren war überflüssig."

Rechtspolitik

Zuschnitt des BMJ: Die Zeit (Elisabeth Niejahr) erläutert, dass das Bundesministerium der Justiz und damit auch der Minister Heiko Maas federführend für die Einführung der Frauenquote zuständig ist und weist auf die frauenpolitische Tradition des Ressorts hin.

Das Handelsblatt (sk) berichtet, für viele Beamte sei die Erweiterung des Ressorts um den Verbraucherschutz schwierig. Sie seien den Umgangston von Verbraucherschützern nicht gewohnt und der neue Aufgabenbereich verwässere das altehrwürdige Profil des Hauses.

Reform der Tötungsdelikte: In einem Beitrag auf der Recht-Seite der FAZ äußerst Professor Walter Grasnick Zweifel an der angestrebten Reform der Tötungsdelikte. Auch, wenn der "Mörder" als Tätertyp von den Nationalsozialisten ins Gesetz eingeführt worden sei, sei ein Gesetz ohne Mordmerkmale dennoch zweifelhaft. Das Merkmal "Habgier" werde als "Topos bei der Bemessung der Strafe" durch die Hintertür wieder eingeführt und sei noch schwerer zu greifen als jetzt.

Strafzuschlag für Steuersünder: Wie die FAZ (Martin Schäfers) in ihrem Wirtschaftsteil berichtet, will der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) das Steuerstrafrecht doppelt verschärfen. Zum einen solle die Erklärungsfrist bei Selbstanzeigen von fünf auf zehn Jahre angehoben werden. Zum anderen sei daran gedacht, den Strafzuschlag auf hinterzogene Steuern von fünf auf zehn Prozent zu erhöhen, sofern das Hinterziehungsvolumen 50.000 Euro oder mehr betrage.

Mindestlohn: In einem Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) meint Professor Arnd Diringer, man solle die Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn auf Studenten und Praktikanten beschränken. Sonst bestehe die Gefahr, dass immer mehr Arbeit auf Rentner und 450-Euro-Kräfte abgewälzt werde.

Die Welt (Stefan von Borstel) gibt einen Überblick über die Lohnstruktur in unterschiedlichen Branchen und erörtert die möglichen Optionen für Ausnahmen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. März 2014: Revision gegen Wulff-Freispruch – Kirchhof zu BVerfG / EuGH – Amtsverzicht für Hoeneß? . In: Legal Tribune Online, 06.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11244/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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