Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2018: Weist der EuGH Ausweg zum Brexit? / Pro & Contra zum "Digi­tal­pakt Schule" / Kein Geheimnis um Maaßen und AfD

05.12.2018

Eröffnet der EuGH-Generalanwalt einen Ausweg vom Brexit? Außerdem in der Presseschau: Für und Wider zum Digitalpakt, Schadensersatz wegen Beschädigung des Jodl-Epitaphs und Verfassungsschutz muss Auskunft zu Maaßen-AfD-Treffen geben.

Thema des Tages

EuGH – Brexit: Der britische EU-Austritt kann nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Manuel Campos Sánchez-Bordona, durch eine einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs zurückgenommen werden. Notwendig sei die Beachtung britischen Verfassungsrechts und der Ausschluss eines Missbrauchs, etwa zu taktischen Zwecken, nicht jedoch die Zustimmung von EU-Kommission oder der anderen Mitgliedstaaten. Dies folge aus Bestimmungen der Wiener Vertragsrechtskonvention sowie der nationalen staatlichen Souveränität. lto.de (Maximilian Amos) beschreibt auch die Eckdaten des Brexits und den Gang des jetzigen Verfahrens, in dem bis Weihnachten eine Entscheidung vorliegen soll. Weitere Berichte bringen u.a. tagesschau.de (Klaus Hempel) und taz (Dominic Johnson). Nach letzterem würde ein "EuGH-Urteil im Sinne des Generalanwalts" nur ein "scheinbar einfacher" Weg sein, "den Brexit in letzter Minute einfach abzusagen". Durch ein Parlamentsgesetz ist das Austrittsdatum für den 29. März 2019 bestimmt, es erscheine fraglich bis unmöglich, diesen Termin durch ein neues Gesetz zu ändern.

Peter Sturm (FAZ) zeigt sich in einem Kommentar ebenfalls skeptisch gegenüber einer zurückgezogenen Brexit-Erklärung: "Nicht alles, was juristisch möglich ist, ist politisch realistisch." Auch ein zweites Referendum mit einem anderem Ergebnis würde nur einen neuen Verhandlungsmarathon in Gang setzen.

Rechtspolitik

Digitalpakt: Die bisher erreichten Einigungen zum sogenannten Digitalpakt Schule fasst die Übersicht der taz (Anna Lehmann) zusammen. In einer Analyse kommt zeit.de (Parvin Sadigh) zu dem Schluss, dass die beschlossenen und geplanten Bestimmungen den Föderalismus im Bildungswesen keineswegs beseitigen würden.

Gründe für die Haltung der kritischen Länder zeichnet Wolfgang Janisch (SZ) nach. Ein Beweis für eine Überlegenheit "zentralistisch gesteuerter Bildungssysteme" sei noch nicht erbracht, Bildung dagegen "das letzte wirklich wichtige Politikfeld" in der Entscheidungsgewalt der Länder. Nach Ansicht von Heribert Prantl (SZ) ist der Bildungsföderalismus hingegen "ein fortgesetzter Missbrauch des Föderalismus" und "in seiner jetzigen Form antiquiert". In einem Gastbeitrag für die FAZ stellt Christian Lindner, klar, dass die von ihm angeführte FDP die vom Bundestag beschlossene Vorlage zur Grundgesetzänderung für einen "Schritt in die richtige Richtung" hält und "sich mehr gewünscht" hätte.

Pakt für den Rechtsstaat: Auch lto.de (Hasso Suliak) berichtet nun über die für heute geplante Sitzung, auf der der sogenannte Pakt für den Rechtsstaat beschlossen werden soll und nennt Eckpunkte.

Sammelklage: Vor der für den morgigen Donnerstag geplanten Abstimmung im Rechtsausschuss des Europaparlaments spricht sich Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, in einem Gastbeitrag für den Recht-und-Steuern-Teil der FAZ für die Idee einer europäischen Sammelklage aus. Zwar sei die im deutschen Recht neue Musterfeststellungsklage ein "Meilenstein" für den Verbraucherschutz, aber "eben nur ein Schritt zum Ziel". Das aktuelle Brüsseler Vorhaben sei demgegenüber "moderat, vernünftig und zielführend".

Wahlrecht: Auf verfassungsblog.de kritisieren Oliver Lembcke und Frank Heber die nachhaltige Untätigkeit des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des vom Bundesverfassungsgerichts angemahnten neuen Bundestagswahlrechts. Die Autoren nennen die rechtlichen Probleme und unterbreiten auch Vorschläge für deren Lösung.

Digitalsteuer: Die EU-Finanzminister haben sich bei ihrem Treffen nicht auf eine Digitalsteuer einigen können, berichtet die taz (Kai Schöneberg). Der im Raum stehende Vorschlag, Internet-Konzernen drei Prozent ihrer Online-Werbeeinnahmen abzunehmen, findet die uneingeschränkte Zustimmung von Bastian Brinkmann (SZ). Eine Steuer für Werbung träfe jene Firmen, "die ihre Nutzer intensiv überwachen" und das Überangebot von Werbung erst geschaffen hätten. Das Verschieben von Gewinnen in Steueroasen würde allerdings auch durch eine solche Digitalsteuer nicht beendet.

NS-Verfahren: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch legt Rechtsprofessorin Elisa Hoven Gründe dar, die für eine strafrechtliche Verfolgung auch hochbetagter mutmaßlicher NS-Täter sprechen. Weil die spezialpräventive Ausrichtung eines Jugendstrafverfahrens bei einem 94 Jahre alten Mann wie dem aktuell am Landgericht Münster angeklagten "erkennbar nicht passt", es ihm in Ausübung in seiner verfassungsmäßigen Rechte zudem frei stehe, vor Gericht "zu schweigen, zu lügen und zu leugnen", sei eine erkenntnissichernde Alternative zu überdenken. Die Autorin nennt Wahrheitskommissionen wie in Südafrika als mögliches Beispiel.

Totes Recht: Der FAZ-Einspruch (Corinna Budras) meldet einen Bundestags-Beschluss aus der vergangenen Woche, nach dem § 622 Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ersatzlos gestrichen wird. Die Bestimmung zur Fristberechnung bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist indes nach einer acht Jahre alten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bereits länger nicht mehr anwendbar. Dies treffe auch auf weitere Bestimmungen zu, vorwiegend solche, "die unter dem besonderen Einfluss des europäischen Rechts stehen".

EU-Asylsystem: Um ihr Projekt eines EU-Asylsystems voranzubringen, hat die EU-Kommission nun zwei der Vorhaben, unter anderem die Verteilung von Flüchtlingen in Europa, vorläufig zurückgestellt. Die übrigen, etwa zur Speicherung von Fotos und Fingerabdrücken, sollten dagegen bald beschlossen werden. Es berichten FAZ (Michael Stabenow) und SZ (Karoline Meta Beisel).

Justiz

EGMR zu Sicherungsverwahrung: Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist ein deutscher Kläger auch mit einer Beschwerde gegen seine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung gescheitert. Die Große Kammer des EGMR bestätigte eine bereits Anfang 2017 ergangene Entscheidung des Gerichts, nach der die verhängte Sicherungsverwahrung nicht willkürlich war. Der in dem Fall verfolgte Therapiezweck überlagere den Strafcharakter, schreibt die BadZ (Christian Rath) über die jetzige Entscheidung.

OLG Celle – Abu Walaa: Die FAZ (Alexander Haneke) berichtet ausführlich zum 92. Verhandlungstag im Prozess gegen den als Abu Walaa bekannten Salafistenprediger vor dem Oberlandesgericht Celle. Die detaillierte Aussage eines Zeugen, der wegen des Anschlags auf einen Essener Sikh-Tempel eine Haftstrafe verbüßt, habe das von der Anklage gezeichnete Bild eines von Abu Walaa geleiteten Netzwerks weitgehend bestätigt.

LG Duisburg – Loveparade: Im Prozess zum Loveparade-Unglück im Jahr 2010 hat das Landgericht Duisburg für den 16. Januar 2019 ein Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten bestimmt. Der Termin stehe unter dem Vorbehalt, dass die dahin geplanten Beweiserhebungen wie geplant durchgeführt werden, schreibt lto.de.

LG München I zu Jodl-Gedenkstein: Wie schon die Vorinstanz hat nun auch das Landgericht München I einen Künstler dazu verurteilt, dem Nutzungsberechtigten des Grabs der Familie Jodl einen Schadensersatz wegen der Beschädigung des Epitaphs für den 1946 hingerichteten Wehrmachtsoffizier zu leisten. Der Beklagte hatte durch mehrmalige Aktionen vor Ort auf den "unerträglichen Missstand" der fehlenden Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Verstrickung Alfred Jodls hinweisen wollen, schreibt die FAZ (Karin Truscheit). Dieses Ausblenden möge anstößig sein, so das Landgericht. Eine Rechtfertigung der Aktion ergebe sich hieraus aber nicht. Auch spiegel.de (Jan Friedmann) berichtet.

VG Köln zu Maaßen-Treffen: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet zu einem beim Verwaltungsgericht Köln in eigener Sache erwirkten Eilbeschluss, nach dem das Bundesamt für Verfassungsschutz Auskünfte über Treffen des vormaligen Behördenleiters mit Funktionären der AfD erteilen muss. Der von der Behörde geltend gemachte Geheimschutz und Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Politikern griffen außerhalb nichtöffentlicher Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums nicht.

AG Kaufbeuren zu Antje Mönning: Wegen Belästigung der Allgemeinheit und damit einer Ordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Kaufbeuren die Schauspielerin Antje Mönning zu einer Geldbuße verurteilt. Das Gericht hatte, anders als die Staatsanwaltschaft, die wegen des Auftritts der Schauspielerin auf einem Parkplatz im vergangenen Sommer einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses erließ, in den beanstandeten Handlungen keine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle für eine Straftat erkennen können. Es berichten u.a. spiegel.de (Tobias Lill) und lto.de.

Verfassungsrichter Stephan Harbarth: In seiner englischsprachigen Kolumne für den FAZ-Einspruch geht Rechtsprofessor Russell Miller auf die umfangreiche und wirtschaftsnahe anwaltliche Tätigkeit von Stephan Harbarth ein, des neuen Richters am Bundesverfassungsgericht, und zieht den Vergleich: Den vorerst letzten Wechsel aus einer Kanzlei auf die Richterbank des U.S. Supreme Court hatte der von Richard Nixon 1971 ernannte Lewis F. Powell Jr. unternommen.

Cornelius Nestler: Rechtsprofessor Cornelius Nestler vertritt seit geraumer Zeit Holocaust-Überlebende, auch an dem aktuell am Landgericht Münster geführten Verfahren nimmt er als Nebenklagevertreter teil.Der FAZ-Einspruch (Alexander Haneke) befragt Nestler zu den Erwartungen seiner Mandanten, dem Sinn von Verfahren gegen Greise, deren Verteidigungsstrategie und vergangenen Versäumnissen bei der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Tätern.

Heike Weber: Mit dem FAZ-Einspruch (Reinhard Müller) spricht Rechtsanwältin Heike Weber, eine der wenigen Teilhaberinnen einer Großkanzlei, über gläserne Decken für Frauen, die Notwendigkeit einer Frauenquote und Modelle, um Top-Absolventen für die Arbeit in einer Großkanzlei zu interessieren.

Gabriele Fontane: lto.de (Anja Hall) bringt ein ausführliches Porträt von Gabriele Fontane, Private-Equity-Anwältin in Köln und eine der erfolgreichsten "in einer nach wie vor männerdominierten Branche".

Recht in der Welt

Schweiz – Boris Becker: Das Obergericht des Schweizer Kantons Zug hat wie die Vorinstanz eine Rückzahlungsforderung eines früheren Geschäftsfreunds Boris Beckers abgewiesen. Die Forderung sei nicht fällig, so die SZ über die Entscheidung.

Spanien – Hungerstreik: Mehrere katalanische Politiker, die sich während der laufenden Ermittlungen gegen sie wegen des Unabhängigkeitsreferendums im vergangenen Jahr in Untersuchungshaft befinden, sind in einen Hungerstreik getreten. Sie wollen hiermit gegen die vorgeblich schleppende Behandlung ihrer Einsprüche und Beschwerden durch das spanische Verfassungsgericht protestieren, berichtet die taz (Reiner Wandler).

Sonstiges

Anwaltliches Berufsrecht: Vor Verhandlungsbeginn eines am Landgericht Osnabrück geführten Mordprozesses hat der Angeklagte sein Gesicht mit einer vom Verteidiger zur Verfügung gestellten Akte bedeckt. Die auffällige Beschriftung des Aktendeckels mit dem Namen des Anwalts und der Ausschreibung für eine Stelle als Bürokraft verstößt nach der von lto.de (Tanja Podolski) wiedergegebenen Einschätzung des Geschäftsführers der Rechtsanwaltskammer Köln nicht gegen berufsrechtliche Bestimmungen. Die Jobanzeige sei als reine Information zu werten, so Martin W. Huff.

Strafbarkeit von Journalisten: Die FAZ (Reinhard Müller) legt dar, unter welchen Voraussetzungen Journalisten trotz rechtswidrig erlangter Informationen und deren Veröffentlichung einer Strafbarkeit entgehen können. Die klassischen Rechtfertigungsgründe griffen meistens nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Jahr 2014 müsse in derartigen Fällen zwischen dem von der Presse verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht auf Meinungsfreiheit auf der einen sowie dem Persönlichkeitsrecht des von der Berichterstattung Betroffenen auf der anderen Seite abgewogen werden.

Beate Zschäpe: Die noch nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte Beate Zschäpe steht möglicherweise vor dem Wechsel ihres Aufenthaltsorts. Wie die taz (Konrad Litschko) schreibt, laufen aktuell Sondierungen, Zschäpe von der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim in die "heimatnäher" gelegene JVA Chemnitz zu verlegen.

Untreue bei Finanzbeamten? Nach Meldungen zur vielfach vergessenen Geltendmachung von Zinsen für verspätete Einkommensteuer-Vorauszahlungen in Milliardenhöhe untersucht der Wissenschaftliche Mitarbeiter Christian Brand im FAZ-Einspruch, inwiefern betroffene Beamte wegen Untreue belangt werden könnten. Die ausführliche schulmäßige Prüfung des Tatbestands äußert Zweifel an einer Vermögensbetreuungspflichtverletzung und nennt als weitere Einschränkung, dass die regelmäßig überlasteten Beamten überhaupt die Möglichkeit besessen haben müssten, die Ansprüche geltend zu machen. Gleichwohl bestehe "ein nicht unerhebliches" Strafbarkeitsrisiko.

Das Letzte zum Schluss

Jung geblieben: Viele Menschen hadern mit ihrem tatsächlichen Alter. Nur wenige gehen so weit wie ein niederländischer Motivationscoach, der vor einem Familiengericht die Änderung seines Geburtsdatums beantragte, unter anderem, um seine Erfolgschancen beim Online-Dating zu erhöhen. Letztlich blieb der 69-Jährige erfolglos, wie lto.de berichtet. Die offizielle Streichung von Lebensjahren hätte "unerwünschte juristische und gesellschaftliche Folgen", befand das Gericht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2018: Weist der EuGH Ausweg zum Brexit? / Pro & Contra zum "Digitalpakt Schule" / Kein Geheimnis um Maaßen und AfD . In: Legal Tribune Online, 05.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32533/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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