Das BVerfG befasst sich mit der Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten – kommt aber im Eilverfahren um die eigentlichen Probleme herum. Außerdem in der Presseschau: europäische Asylpolitik, gescheiterte Gesetze, kein BGH-Verfahren für Piëch, Ärger für Facebook und zuletzt die Probleme einer Ex-Justizministerin, die den Vater ihrer Tochter sucht.
BVerfG zur Dauerobservation: Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Dauerobservation eines entlassenen Sicherungsverwahrten befasst. Der Mann hatte dagegen geklagt, rund um die Uhr von Polizisten überwacht zu werden. Wie die taz (Christian Rath) berichtet, bekam er im Eilverfahren teilweise Recht – die Überwachung hätte nicht auf ein veraltetes Gutachten gestützt werden dürfen. Zugleich äußerte das Gericht Zweifel daran, ob die polizeiliche Generalklausel für eine Dauerobservation ausreiche. Die SZ (Wolfgang Janisch) betont in ihrem Bericht, damit stünden die Länder unter "erheblichem Zugzwang" eine spezielle Rechtsgrundlage zu schaffen.
Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) kritisiert die Unentschlossenheit der Karlsruher Richter: "Wie kann ein und die selbe Maßnahme im einstweiligen Verfahren eine korrekte Rechtsgrundlage haben und im Hauptsacheverfahren nicht?"
Weitere Themen – Rechtspolitik
EU Asylpaket: Die EU-Innenminister beraten heute über das "Gemeinsame Europäische Asylsystem" (GEAS), noch vor Weihnachten soll ein "Asylpaket" auf den Weg gebracht werden. Die taz (Christian Jakob) berichtet von den Verhandlungen (hier) und stellt die wichtigsten Vorhaben vor (hier).
Fehler bei Leistungsschutzrecht: Mit den "juristisch-handwerklichen Mängeln" des Gesetzentwurfes zum Leistungsschutzrecht befasst sich Thomas Stadler (internet-law.de). Unklar sei insbesondere, was passiere, wenn ein Autor mehreren Verlagen ein einfaches Nutzungsrecht einräume, diese aber nach der Logik des Leistungsschutzrechtes ein ausschließliches Recht gegenüber allen Dritten erhielten.
Fehler bei AMG-Reform: Der Rechtsanwalt Gunnar Sachs erklärt auf lto.de, wie ein redaktioneller Fehler bei der Änderung des Arzneimittelgesetzes zu Rechtsunsicherheit geführt hat. Die Reform sollte die EU-Richtlinie zum Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel umsetzen, dabei habe man aber offenbar "einfach vergessen" die angepassten Werbeverbote auf medizinische Kosmetika und Gegenstände zur Körperpflege zu erstrecken.
Gesetzeslücken bei Doping: Im Sportteil der FAZ (Anno Hecker) spricht der Strafrechtler Dieter Rössner über die juristischen Schwierigkeiten beim Kampf gegen Doping. Er fordert ein eigenes Anti-Doping-Gesetz.
Gescheiterte Gesetze: Als "Flops des Jahrzehnts" stellt die FTD (Andreas Kurz/Katharina Peuke/Elke Spanner/Anke Stachow/) auf ihrer "Recht und Steuern"-Seite eine Reihe gescheiterter Gesetze vor.
Weitere Themen - Justiz
BGH zu Unterbringung eines Minderjährigen: Ein Zwölfjähriger, der sich sexuell auffällig verhält, darf für 16 Monate in einer geschlossenen Anstalt untergebracht und dort auch zeitweilig in seinem Zimmer eingeschlossen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof und wies damit eine Beschwerde der Großmutter des Jungen ab, so spiegel.de.
BGH zu Auskunft durch RA-Kammer: Der Rechtsanwalt Martin W. Huff erläutert auf lto.de ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Mandanten bei der Rechtsanwaltskammer Auskunft über die Haftpflichtversicherung ihres Anwalts verlangen können. Das komme auch den Versicherern zugute, die so frühzeitig in den Konflikt eingreifen könnten.
BGH zu Piëch: Der Fall Piëch geht nicht vor den Bundesgerichtshof. Der heutige VW-Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch kann damit nicht gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgehen, wonach er 2009 im Übernahme-Kampf zwischen Porsche und VW seine Pflichten als Aufsichtsrat für Porsche verletzt habe. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH abgewiesen. Die SZ (Thomas Fromm) schildert den Fall.
EuGH zu EU-Kommission in Kartellverfahren: Der Rechtswissenschaftler Christoph Palzer befasst sich auf der "Recht-und Steuern"-Seite der FAZ mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November, wonach die Europäische Kommission die EU bei Schadensersatzklagen gegen Kartellmitglieder vor den nationalen Gerichten vertreten kann, obwohl sie zugleich für die Entscheidung über einen Wettbewerbsverstoß zuständig ist.
LG Köln - GN Store Nord vs. Bundeskartellamt: Das dänische Unternehmen GN Store Nord fordert vom Bundeskartellamt 1,1 Milliarden Euro Schadensersatz, weil dieses 2007 die Fusion mit einem Schweizer Unternehmen verboten hatte. Der Bundesgerichtshof hob das Verbot 2010 auf. Von der Verhandlung vor dem Landgericht Köln berichtet die SZ (Markus Zydra), das Urteil wird für den 26. Februar 2013 erwartet.
Pin Mail vs. BRD: Wie die SZ (Thomas Öchsner) berichtet, verklagt der Briefdienstanbieter Pin Mail die Bundesrepublik auf fünf Millionen Euro Schadensersatz. Diese Kosten seien dem Unternehmen durch den 2007 eingeführten Mindestlohn für Briefzusteller entstanden, der 2010 vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wurde.
LG Magdeburg – Oury Jalloh: Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der 2005 in einer Polizeizelle verbrannt ist, geht die Staatsanwaltschaft von fahrlässiger Tötung durch Unterlassen aus und fordert eine Geldstrafe für den angeklagten Polizisten. Der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge wurde fallen gelassen, das Urteil des Landgerichts Magdeburg soll im Dezember fallen. Die FR berichtet.
Kartellaffäre Thyssen-Krupp: Die SZ (Klaus Ott) informiert über Einzelheiten der Kartellaffäre, in die der Stahlkonzern Thyssen-Krupp verwickelt ist. Demnach habe ein "Schienenpapst" genannter Manager noch jahrelang für den Konzern gearbeitet, obwohl er bereits wegen Bestechung verurteilt worden war. Er hatte Schmiergeld an einen Manager der Deutschen Bahn gezahlt.
Weitere Themen – Recht in der Welt
USA – Bradley Mannings Verteidiger: Die SZ (Nicolas Richter) stellt den Strafverteidiger und Strafrechtsprofessor David Edward Coombs vor, der den US-Soldaten Bradley Manning verteidigt. Manning muss sich vor einem Militärgericht verantworten, weil er geheime Dokumente an Wikileaks weiter gegeben haben soll.
Argentinien – Aufarbeitung der Diktatur: In Argentinien hat am Dienstag ein großer Prozess zur Aufarbeitung von Verbrechen während der Militärdiktatur begonnen. Wie die taz (Jürgen Vogt) berichtet, geht es um Verbrechen an 417 Menschen, 45 Angeklagte müssen sich wegen Entführung, Folter und Verschwindenlassen von Personen verantworten.
Irland – Student vs. Facebook: Der österreichische Student Max Schrems erwägt eine Klage gegen die irische Datenschutzbehörde, um sie zu einem entschiedeneren Handeln gegen Facebook zu bewegen. Er geht davon aus, das Verfahren könne bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen und entscheidende Folgen für Facebook haben. zeit.de (Kai Biermann) berichtet ausführlich.
Das Letzte zum Schluss
Die Ex-Männer der Ex-Justizministerin: Die ehemalige Justizministerin Frankreichs, Rachida Dati, hat vor einem Gericht in Versaille einen Etappensieg errungen: Ihr ehemaliger Geliebter Dominique Desseigne, Unternehmer und Mulitmillionär, muss zum Vaterschaftstest – wenn er verhindern will, dass das Gericht seine Weigerung gegen ihn verwendet. Seine Anwältin ließ allerdings wissen, es kämen noch sechs oder sieben andere Männer in Frage, so spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2012: BVerfG zu Dauerobservation – Gemeinsames Europäisches Asylsystem – Facebook droht Ärger . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7706/ (abgerufen am: 23.04.2024 )
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