Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2012: BVerfG zu Dauerobservation – Gemeinsames Europäisches Asylsystem – Facebook droht Ärger

05.12.2012

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BGH zu Unterbringung eines Minderjährigen: Ein Zwölfjähriger, der sich sexuell auffällig verhält, darf für 16 Monate in einer geschlossenen Anstalt untergebracht und dort auch zeitweilig in seinem Zimmer eingeschlossen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof und wies damit eine Beschwerde der Großmutter des Jungen ab, so spiegel.de.

BGH zu Auskunft durch RA-Kammer: Der Rechtsanwalt Martin W. Huff erläutert auf lto.de ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Mandanten bei der Rechtsanwaltskammer Auskunft über die Haftpflichtversicherung ihres Anwalts verlangen können. Das komme auch den Versicherern zugute, die so frühzeitig in den Konflikt eingreifen könnten.

BGH zu Piëch: Der Fall Piëch geht nicht vor den Bundesgerichtshof. Der heutige VW-Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch kann damit nicht gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgehen, wonach er 2009 im Übernahme-Kampf zwischen Porsche und VW seine Pflichten als Aufsichtsrat für Porsche verletzt habe. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH abgewiesen. Die SZ (Thomas Fromm) schildert den Fall.

EuGH zu EU-Kommission in Kartellverfahren: Der Rechtswissenschaftler Christoph Palzer befasst sich auf der "Recht-und Steuern"-Seite der FAZ mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November, wonach die Europäische Kommission die EU bei Schadensersatzklagen gegen Kartellmitglieder vor den nationalen Gerichten vertreten kann, obwohl sie zugleich für die Entscheidung über einen Wettbewerbsverstoß zuständig ist.

LG Köln - GN Store Nord vs. Bundeskartellamt: Das dänische Unternehmen GN Store Nord fordert vom Bundeskartellamt 1,1 Milliarden Euro Schadensersatz, weil dieses 2007 die Fusion mit einem Schweizer Unternehmen verboten hatte. Der Bundesgerichtshof hob das Verbot 2010 auf. Von der Verhandlung vor dem Landgericht Köln berichtet die SZ (Markus Zydra), das Urteil wird für den 26. Februar 2013 erwartet.

Pin Mail vs. BRD: Wie die SZ (Thomas Öchsner) berichtet, verklagt der Briefdienstanbieter Pin Mail die Bundesrepublik auf fünf Millionen Euro Schadensersatz. Diese Kosten seien dem Unternehmen durch den 2007 eingeführten Mindestlohn für Briefzusteller entstanden, der 2010 vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wurde.

LG Magdeburg – Oury Jalloh: Im Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der 2005 in einer Polizeizelle verbrannt ist, geht die Staatsanwaltschaft von fahrlässiger Tötung durch Unterlassen aus und fordert eine Geldstrafe für den angeklagten Polizisten. Der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge wurde fallen gelassen, das Urteil des Landgerichts Magdeburg soll im Dezember fallen. Die FR berichtet.

Kartellaffäre Thyssen-Krupp: Die SZ (Klaus Ott) informiert über Einzelheiten der Kartellaffäre, in die der Stahlkonzern Thyssen-Krupp verwickelt ist. Demnach habe ein "Schienenpapst" genannter Manager noch jahrelang für den Konzern gearbeitet, obwohl er bereits wegen Bestechung verurteilt worden war. Er hatte Schmiergeld an einen Manager der Deutschen Bahn gezahlt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Dezember 2012: BVerfG zu Dauerobservation – Gemeinsames Europäisches Asylsystem – Facebook droht Ärger . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7706/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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