Die juristische Presseschau vom 5. November 2025: BVerfG zu Triage / Land­k­reise klagen in Karls­ruhe / 75 Jahre EMRK

05.11.2025

Das BVerfG erklärte die Triage-Regeln des IfSG für nichtig, da dem Bundestag die Kompetenz fehlte. Eine Kommunal-Verfassungsbeschwerde könnte die kommunale Mindest-Finanzausstattung sichern. Die Europäische Menschenrechtskonvention wird 75.

 

Thema des Tages

BVerfG zu IfSG-Triage: Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsbeschwerden von Mediziner:innen gegen die sogenannten Triage-Regeln des Infektionsschutzgesetzes stattgegeben. Der Begriff Triage beschreibt die Auswahl, die Ärzt:innen treffen müssen, wenn die Kapazitäten des Gesundheitswesens z.B. wegen einer Pandemie nicht für alle reichen. § 5c IfSG war auf Verlangen des BVerfG zur Corona-Hochzeit 2022 eingeführt worden, um die Diskriminierung von Behinderten bei der Triage zu verhindern. Die klagenden Ärzt:innen sahen sich durch die strengen Vorgaben jedoch in ihrer Therapie- und Berufsfreiheit beeinträchtigt. Das Bundesverfassungsgericht nahm nun zu den materiellen Argumenten der Ärzt:innen keine Stellung, sondern erklärte § 5c IfSG ausschließlich aus formellen Gründen für verfassungswidrig. Die Berufsfreiheit der Ärzte sei verletzt, weil der Bundestag außerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz gehandelt habe. Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG gelte nur für Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie, nicht für den Umgang mit deren Folgen. Auch der Kompetenztitel der öffentlichen Fürsorge gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 gelte nicht für das öffentliche Gesundheitswesen. Da das BVerfG 2021 den "Gesetzgeber" zum "unverzüglichen" Handeln aufgefordert hatte, müssen nun die 16 Bundesländer diskriminierungsfreie Triage-Gesetze beschließen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), LTO (Felix W. Zimmermann), beck-aktuell (Maximilian Amos), tagesschau.de (Gigi Deppe) und zdf.de (Anna-Lena Frosch/Charlotte Greipl).

Wolfgang Janisch (SZ) hält die BVerfG-Entscheidung nicht für überzeugend. Für die Priorisierung und Behandlungsreihenfolge der Patient:innen wäre eine bundesweite Regelung “durchaus naheliegend” gewesen. Er fordert nun die Länder auf, sich abzusprechen. "Für ein Gesetzes-Patchwork ist die Regelung der Triage zu existenziell.". Christian Rath (taz) hält die vom Gericht gefundene Lösung für überraschend, aber inhaltlich für überzeugend. Es sei jedoch enttäuschend, dass das BVerfG zur eigentlichen verfassungsrechtlichen Kritik der Beschwerdeführenden nur geschwiegen habe, so dass die Länder nun rätseln müssen, ob die materielle Kritik der Ärzt:innen berechtigt war. Der Autor geht davon aus, dass die Richter:innen dem Gesetzgeber 2021 einen weiten Gestaltungsspielraum gegeben haben. Nicht alles, was empörend ist, sei auch verfassungswidrig, vor allem in tragischen Konstellationen wie bei der Triage, "wenn jede Lösung empörend ist". 

Rechtspolitik

Jumiko – BVerfG-Entlastung: Am Freitag tagt in Leipzig die Justizministerkonferenz. Dort wird auch eine nordrhein-westfälische Beschlussvorlage zur "Stärkung des Bundesverfassungsgerichts durch entlastende Maßnahmen" beraten. Nach Einschätzung von LTO (Markus Sehl) ist der Vorschlag in bemerkenswerter Weise inhaltsleer und ideenlos. Ziel sei es womöglich, das Arbeitspensum des Gerichts zu verringern, dabei waren die Eingangszahlen in den vergangenen Jahren rückläufig.

Mindestlohn: Die FAZ (Dietrich Creutzburg) schreibt unter Bezugnahme auf einen von Rechtsprofessor Christian Picker in "Recht der Arbeit" veröffentlichten Aufsatz, dass die jüngst als Verordnung beschlossene Anhebung des Mindestlohns hinfällig sein könnte. Pickert habe dargelegt, dass die Mindestlohn-Kommission das gesetzliche Kriterium der Berücksichtigung der Tarifentwicklung missachtet habe.

Einschüchterungsklagen: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Katharina Braun fasst auf beck-aktuell die Diskussion über den im Sommer vorgestellten Referentenentwurf für die Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU zusammen und bedauert, dass den Adressaten sogenannter Einschüchterungsklagen nicht auch Schutz bei verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren geboten wird. Somit ergebe sich "nur ein kleiner, wenn auch wichtiger formeller Schritt zum Schutz der Zivilgesellschaft im Rechtsstaat".

Upskirting: Aus Anlass des Vorhabens, voyeuristische Aufnahmen unter Strafe stellen zu wollen, schreibt die FAZ (Johanna Dürrholz) über die 2020 eingeführte Strafbarkeit des Upskirtings (Unter-den-Rock-Filmen). Die polizeiliche Kriminalstatistik weise für das vergangene Jahr 1.162 Delikte nach § 184k Strafgesetzbuch aus. Die "vergleichsweise geringe Zahl" dürfe nicht zur Annahme einer Bagatelle führen. So wurden die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot auf Veranlassung ihres damaligen Ehemanns aufgedeckt, nachdem auch in Frankreich Upskirting als Straftat eingeordnet wurde.

Justiz

BVerfG – kommunale Finanzen: LTO (Christian Rath) erklärt die Hintergründe der von zwei sachsen-anhaltinischen Landkreisen Ende 2024 erhobenen Kommunal-Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht. In dem für eine Leitentscheidung vorgesehenen Verfahren streiten die Beteiligten über Inhalt und Grenzen der in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierten "angemessenen kommunalen Finanzausstattung". Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt sieht nach Landesverfassungsrecht die Ansprüche der Gemeinden und Landkreise unter dem "Vorbehalt der Leistungsfähigkeit" des Landes. Die klagenden Landkreise hoffen deshalb, dass das BVerfG nach Bundesverfassungsrecht zu einem anderen Ergebnis kommt und die kommunalen Ansprüche auf eine finanzielle Mindestaustattung als "unantastbar" einstuft.

BGH zu Pferdezucht: Ein am Bundesgerichtshof Mitte Oktober verkündetes Revisionsurteil bestätigte, dass ein Tierarzt, der den Samen eines Deckhengstes verwechselte, lediglich für die von der Stuteneigentümerin aufgebrachte Decktaxe sowie vorgerichtliche Anwaltskosten haftet. Ein Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn scheide angesichts der zahlreichen Unwägbarkeiten der weiteren Entwicklung des entstandenen Nachwuchses aus. beck-aktuell berichtet.

BVerwG zu Sicherheitsrisiko bei der Bundeswehr: Das Bundesverwaltungsgericht hob mit nun veröffentlichtem Urteil Ende September die Einstufung eines Netzwerkadministrator-Feldwebels als Sicherheitsrisiko auf, weil sie rechtswidrig sei. Die Einstufung erfolgte nach Ermittlungen wegen einer vermeintlichen Trunkenheitsfahrt. Während sich der Soldat im schließlich eingestellten Strafverfahren schweigend verteidigte, erklärte er gegenüber dem Militärischen Abschirmdienst die festgestellten BAK-Werte mit einem sogenannten Nachtrunk. Dies hätte nicht unter Verweis auf "allgemeine Lebenserfahrungen" abgetan werden dürfen, vielmehr hätte man die zuständigen Stellen zur Vornahme eigener Ermittlungen veranlassen müssen, so das BVerwG laut beck-aktuell.

LAG Hessen zu Betriebsratswahl: Im Wege einer einstweiligen Verfügung hat das Landesarbeitsgericht Hessen die laufende Betriebsratswahl beim Flughafenbetreiber Fraport gestoppt. beck-aktuell ordnet die Entscheidung als Ergebnis eines länger schwelenden Konflikts zwischen den Gewerkschaften Verdi und Komba ein.

OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Über den am morgigen Donnerstag am Oberlandesgericht Dresden beginnenden Prozess gegen die wegen Unterstützung der rechts-terroristischen Vereinigung NSU angeklagte Susann Eminger schreibt nun auch bild.de (Bernhard Schilz). Das OLG habe Beate Zschäpe als Zeugin Anfang Dezember geladen.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Strafverfahren gegen Christina Block u.a. sagte die Hauptangeklagte über den Bedeutungsgehalt sichergestellter digitaler Notizen aus und bestritt gegenüber dem Landgericht Hamburg einen Zusammenhang mit der Entführung. Wie an den vorherigen 18 Verhandlungstagen bemüht sich das geschiedene Ehepaar weiterhin, "die mutmaßlichen Vergehen der Gegenseite hervorzustellen", so die FAZ (Kim Maurus). Der Familienpatriarch Eugen Block habe derweil angekündigt, wegen der von ihm besorgten Befangenheit der Vorsitzenden Richterin eine Aussage verweigern zu wollen. Gleichzeitig habe er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin erhoben. Mit einem Urteil sei nicht vor März zu rechnen.

LG Hamburg – Tötung von Alexandra Fröhlich: Am Landgericht Hamburg wird die Tötung der Schriftstellerin Alexandra Fröhlich verhandelt. Die Autorin wurde im vergangenen April auf ihrem Hausboot erschlagen. Angeklagt ist einer ihrer Söhne, der die Tat in einer "schizoaffektiven Phase" im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll. Wegen der möglichen dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie sollen die Vorwürfe unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, ein Urteil ist für Mitte Dezember geplant. zeit.de (Elke Spanner) berichtet.

LG Köln zu Anerkennung der Urheberschaft: Nun berichtet auch LTO über das vor knapp zwei Monaten verkündete und nunmehr veröffentlichte Urteil des Landgerichts Köln, nach dem die Veranstalter des Deutschen Fernsehpreises einen Co-Regisseur als Miturheber des Reality-Formats "Kaulitz & Kaulitz" nennen müssen.

LG Bonn zu Cum-Ex/Sheridan: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über die Cum-Ex-bedingte Verurteilung des früheren Geschäftsführers eines luxemburgischen Fonds durch das Landgericht Bonn. 

VG Hannover zu Abschiebungen nach Polen: Asylverfahren in Polen leiden derzeit unter "systemischen Mängeln", die so schwerwiegend sind, dass sie eine Rückführung Betroffener auf Grundlage des Dublin-Verfahrens ausschließen. Dies entschied nach beck-aktuell das Verwaltungsgericht Hannover auf Klage eines Asylbewerbers aus dem Sudan. Dieser hatte u.a. geltend gemacht, nach seinem Grenzübertritt aus Belarus von polnischen Grenzbeamten misshandelt worden zu sein.

ArbG Erfurt – Verfassungstreue eines AfD-Kreisrats: Am Arbeitsgericht Erfurt klagt ein nicht berücksichtigter Bewerber für eine Sachbearbeiter-Stelle beim Landesverwaltungsamt gegen den Freistaat. Das Innenministerium hatte Zweifel an der Verfassungstreue des Klägers angemeldet, der als Parteimitglied für die AfD in einem Kreistag sitzt. In der Verhandlung stellte das Gericht fest, dass dem Kläger im Bewerbungsverfahren keine Möglichkeit zur persönlichen Stellungnahme gegeben worden war. Deshalb schlug das ArbG einen Vergleich vor, wonach der Mann auf weitere Bewerbungen verzichtet und 13.300 Euro Schadenersatz erhält. Zu dem Vorschlag müssen nun beide Seiten Stellung nehmen. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

ArbG Braunschweig zu Zugang von "Zentrum" zu VW-Werk: Rechtsanwalt Daniel Weidmann schreibt auf dem Verfassungsblog über die nun vorliegende schriftliche Begründung des im August vom Arbeitsgericht Braunschweig verkündeten Urteils über den verweigerten Zugang für die AfD-nahe Vereinigung "Zentrum" zu einem niedersächsischen VW-Werksgelände. Das Gericht habe "einiges durcheinandergebracht", indem es außer Acht ließ, dass jede Vereinigung von Arbeitnehmenden auch Mitgliederwerbung betreiben dürfe. Ob das "Zentrum" zukünftig in der Rechtsprechung als Gewerkschaft anerkannt werde, sei zweifelhaft. Dies stehe denkbaren Erfolgen bei den nächsten Betriebsratswahlen aber nicht im Wege.

NS-Verstrickung am BGH: Bis in die 1960er-Jahre hinein hatten die meisten der am Bundesgerichtshof tätigen Richter bereits eine Vorgeschichte in der Justiz des III. Reichs. Eine nun vorgelegte Studie untersucht, inwiefern die Rechtsprechung in den Anfangsjahren des BGH nationalsozialistisch geprägt bzw. beeinflusst war. Der ARD-RadioReportRecht (Max Bauer) befragt dazu den Rechtshistoriker und Mitautor Andreas Roth.

Recht in der Welt

EGMR/Estland – Rauchverbot: Das in Estland seit 2017 geltende absolute Rauchverbot in Gefängnissen verstößt gegen das durch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Recht auf Achtung des Privatlebens. Es liege aber keine unmenschliche Behandlung gem. Art. 3 EMRK vor. beck-aktuell berichtet. 

USA – James Comey/Letitia James : Eine Seite Drei-Reportage der FAZ (Sofia Dreisbach) beschreibt anhand der Anklagen gegen Ex-FBI-Chef James Comey und Bezirksstaatsanwältin Letitia James, wie US-Präsident Donald Trump die Justiz seines Landes für persönliche Rachefeldzüge instrumentalisiert.

Israel – Yifat Tomer-Yerushalmi: Die israelische Polizei hat die ehemalige oberste Militärstaatsanwältin Yifat Tomer-Yerushalmi festgenommen, nachdem sie am Freitag zurückgetreten war. Tomer-Yerushalmi hatte eingeräumt, dass sie der Weitergabe eines Videos an die Presse zugestimmt hatte, das die Misshandlung von palästinensischen Gefangenen durch israelische Soldaten zeigte. Sie wollte damit belegen, dass die Strafverfolgung der Soldaten gerechtfertigt ist. Die israelische Öffentlichkeit empörte sich nun aber mehr über die Weitergabe des Videos als über die darauf dokumentierten Misshandlungen. Die SZ (Kristiana Ludwig) berichtet und schildert, wie Folter an palästinensischen Gefangenen in Israel immer üblicher werde und es in der Regel zu keiner Strafverfolgung komme. 

Bosnien – Milorad Dodik: Das Oberste Gericht Bosniens hat eine Berufung des ehemaligen Präsidenten der bosnischen Teilrepublik Srpska, Milorad Dodik, gegen seine Amtsenthebung zurückgewiesen. Er darf nun sechs Jahre lang kein politisches Amt ausüben, weil er im Juli 2024 zwei Gesetze in Kraft gesetzt hatte, die die Umsetzung von Entscheidungen des Hohen UN-Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina untersagten. n-tv berichtet.

Sonstiges

75 Jahre EMRK: Am 4. November 1950 einigten sich 12 Mitgliedstaaten des Europarats, unter ihnen die Bundesrepublik, über den Text einer Europäischen Menschenrechtskonvention. tagesschau.de (Max Bauer) schreibt über Aufgaben und Funktionen des für die Anwendung der EMRK zuständigen Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und lässt hierbei auch Stefan von Raumer als Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins zu Wort kommen. 

Aus Anlass des Jahrestags würdigt Rechtsprofessorin Angelika Nußberger auf LTO die Arbeit des 1959 gegründeten EGMR, dem sie als Richterin zwischen 2011 und 2019 angehörte. Nach Jahrzehnten eher abseitigen Wirkens habe die vom Gericht betriebene Durchsetzung der aus der EMRK folgenden Rechte nun im "Scheinwerferlicht der europäischen Politik" gestanden, insbesondere Staaten in Osteuropa "Orientierung für die Reform des sozialistischen Rechts" geboten und individuellen Menschenrechtsschutz gefördert. Nach dem Ende der Nullerjahre sei dieser Aufbruch erschlafft, mittlerweile sehe sich der EGMR auch Angriffen aus traditionellen Demokratien ausgesetzt, die eine zu starke Einmischung in politische Belange gerade beim Thema Migration kritisieren. Angelika Nußberger gibt auch im FAZ-Einspruch einen historischen Abriß und wagt einen Ausblick auf die künftige Entwicklung des EGMR. 

Rechtsprofessor Marten Breuer erinnert auf beck-aktuell an herausragende Entscheidungen des EGMR und beschreibt auch den Wandel der Wahrnehmung des Gerichts innerhalb der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit. Das Gericht und damit auch die EMRK "im politischen Kalkül" zu beschädigen, bedrohe die "europäische Rechtsstaatsarchitektur."

KI in der juristischen Arbeit: Rechtsprofessorin Anne Paschke erinnert auf beck-aktuell daran, dass der Einsatz von KI-Tools sowohl bei der anwaltlichen Arbeit als auch an Gerichten neuartige Sorgfaltspflichten begründet. Die juristische Praxis sei aufgefordert, "die Qualität rechtlicher Texte künftig noch stärker in den Mittelpunkt zu stellen."

Juristische Karrieren: Der Recht und Steuern-Teil der FAZ veröffentlicht eine gekürzte Version des Beitrags der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider für den Sammelband "Neue Briefe an junge Juristinnen und Juristen". Die Rechtsprofessorin beschreibt, wie sie nach einer Schaffenskrise nach dem Zweiten Staatsexamen auf Anraten Thomas Dreiers habilitierte und nach einer anwaltlichen Tätigkeit zur Wissenschaft zurückkehrte.

Das Letzte zum Schluss

Ich will Spaß: Die Autobahn mag ein beliebter Spielplatz für Erwachsene sein, Sex bei Tempo 140 ist aber wohl nur etwas für besonders Hartgesottene. Eben dies beobachtete laut spiegel.de ein Zeuge auf der A 1 nahe Münster, wo das Fahrzeug der anderweitig beschäftigten Verkehrsteilnehmenden immer wieder von der Fahrbahn abzukommen drohte. Die alarmierte Polizei ermittelt nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58538 (abgerufen am: 14.11.2025 )

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