Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. November 2012: NSU hat Geburtstag – BVerfG weiter gebührenfrei – Richterbesoldung verfassungswidrig?

05.11.2012

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Prozess zum Kandahar-Massaker: Eine ausführlichen Reportage widmet der Spiegel (Guido Mingels) dem Strafprozess gegen den mutmaßlichen Täter des "Kandahar-Massakers", Robert Bales. Diesem werde vorgeworfen, im März dieses Jahres im Dorf Najiban in Afghanistan ein Massaker angerichtet und insgesamt 16 Menschen getötet zu haben.

USA – Google will Geheimhaltung: Nach einem Bericht der FTD (Annika Graf) bemüht sich der US-Suchmaschinenkonzern Google bei seinem Patentprozess gegen den Softwarekonzern Microsoft vor einem Gericht in Seattle um "verschlossene Türen": Verschiedene Dokumente sollten geheimgehalten und die Verhandlung teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden.

Österreich – Benko verurteilt: Der österreichische Immobilienentwickler René Benko ist vom Wiener Straflandesgericht wegen eines Korruptionsdelikts zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, so die Samstags-FAZ (Michaela Seiser).

In einem separaten Kommentar meint Seiser, die Verurteilung werde dem Ruf des rasant aufgestiegenen "Jungspunds" schweren Schaden zufügen.

Rumänien – Rechtsstaats-Konflikt mit EU: Der Konflikt zwischen Rumänien und der EU in Rechtsstaatsfragen verschärft sich. Der rumänische Senat lehnt es ab, einem rechtskräftig wegen Verstoßes gegen Unvereinbarkeitskriterien verurteilten Senator das Mandat zu entziehen; die EU-Kommission kritisiert dies als rechtsstaatswidrige Missachtung von Gerichtsurteilen. Die Montags-FAZ (Karl-Peter Schwarz) berichtet.

Reinhard Veser (Montags-FAZ) sieht im Vorgehen der Kommission ein unverzichtbares Eintreten für rechtsstaatliche Mindeststandards. Schon um Nachahmer abzuschrecken, müsse Brüssel "alle – wenigen – ihm zur Verfügung stehenden Mittel" nutzen.

Griechenland – Journalist freigesprochen: Über den Freispruch des Journalisten Kostas Vaxevanis und die Hintergründe des Prozesses wegen der Veröffentlichung einer "Steuersünderliste" berichtet die Samstags-taz (Jannis Papadimitriou).

Sonstiges

Schöffen: Im "Beruf und Chance"-Teil von Samstags-FAZ und FAS beschäftigt sich Lena Schipper mit dem Schöffenamt. Die Wahl zum ehrenamtlichen Richter könne "jeden treffen" – die Vereinbarkeit des Amtes mit dem Beruf gestalte sich aber oft schwierig.

Verfassungstreue im Islamlehrer-Beirat: Die Montags-SZ (Hermann Horstkotte) schildert auf der "Schule und Hochschule"-Seite, warum ein Stuhl des Beirats des neuen Zentrums für Islamische Theologie an der Universität Münster zunächst frei bleibt – der von der islamischen Dachorganisation "Koordinationsrat der Muslime" vorgeschlagene Mann habe die vom Bundesbildungsministerium durchgeführte Prüfung der Verfassungstreue nicht bestanden.

Zu hohe Anwaltskosten: Viele Unternehmer halten die Honorare internationaler Wirtschaftskanzleien für zu hoch. Über eine entsprechende Umfrage der Kommunikationsagentur "Faktenkontor" berichtet die Montags-FAZ (Corinna Budras). In einem weiteren Artikel zeigt Budras auf, wie Kanzleien mit dem Thema umgehen und stellt das Modell eines kanzleiinternen "Honorarbeauftragten" vor.

Corporate Governance Kodex: Eine Studie des Jenaer Wirtschaftsrechtlers Walter Bayer zum Deutschen Corporate Governance Kodex, einem Regelwerk zur "guten Unternehmensführung", stellt die Montags-FAZ (Joachim Jahn) vor. Danach gebe es eine Reihe von Aktiengesellschaften, die den Kodex pauschal ablehnten.

Samenspende und Unterhalt: Mit den möglichen unterhaltsrechtlichen Folgen einer Samenspende beschäftigt sich der Familienrechtler Herbert Grziwotz auf lto.de. So könnten Samenspender gerichtlich als Vater festgestellt und dadurch unterhaltspflichtig werden.

Blinde Strafverteidigerin: zeit.de (Marie-Charlotte Maas) widmet sich in einem Porträt der blinden Berliner Strafverteidigerin Pamela Pabst. Viele Mandanten schätzten es, von ihr gar nicht erst nach dem Aussehen beurteilt werden zu können, so die Anwältin.

Das Letzte zum Schluss

BND-Schlepper: Über einen Grenzzwischenfall der zweifelhafteren Art berichtet der Spiegel: An der deutsch-polnischen Grenze sei ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes bei der Einreise nach Deutschland mit zwei asiatischen Mitfahrern ohne Aufenthaltserlaubnis kontrolliert worden – nachdem er unter Vorzeigen seines Dienstausweises versucht hatte, einer Kontrolle zu entgehen. Seine Stellungnahme: Die Mitfahrer seien ihm durch eine Mitfahrzentrale vermittelt worden. Es laufen dienst- und strafrechtliche Ermittlungen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.


Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)


Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. November 2012: NSU hat Geburtstag – BVerfG weiter gebührenfrei – Richterbesoldung verfassungswidrig? . In: Legal Tribune Online, 05.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7453/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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