Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2018: EuGH-Schlus­s­an­träge zu EZB-Anleihen / EuGH zu deut­schem Kli­ma­schutz / Kava­naugh vor Wahl

05.10.2018

Generalanwalt: Anleihenkäufe der EZB sind keine Wirtschaftspolitik. Außerdem in der Presseschau: Der EuGH verurteilt deutschen Umgang mit Daimler und Kavanaugh könnte noch diese Woche zum Supreme Court gewählt werden.

Thema des Tages

EuGH – EZB-Anleihenkäufe: Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die seit 2015 vorgenommenen Käufe von Anleihen der EU-Staaten durch das Europäische Zentralbanksystem europarechtskonform seien. Nun hat Generalanwalt Melchior Wathelet die Schlussanträge vorgelegt und kommt zu dem Schluss, dass die Ankäufe nicht gegen EU-Recht verstoßen. Sie bewegten sich im Rahmen des Mandats der EZB, auch weil diese nicht mehr als ein Drittel der Anleihen und diese nur nach einer bestimmten Frist auf dem Sekundärmarkt erwerben darf. Der EuGH hatte 2015 bereits grundsätzlich entschieden, dass derartige Anleihenkäufe zulässig seien. Auch damals hatte wie jetzt u.a. der CSU-Politiker Peter Gauweiler Verfassungsbeschwerde eingelegt und das BVerfG hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Handeln der EZB als Wirtschaftspolitik einzuordnen und damit nach den Verträgen unzulässig sei. Der Generalanwalt sieht nur eine mittelbare Auswirkung auf die Wirtschaftspolitik. Ein Urteil wird Ende des Jahres erwartet. Es berichten lto.de, SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Hendrik Wieduwilt/Philip Plickert) und BadZ (Christian Rath).

Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert, dass es gut sei, die mit großer Macht über fast unerschöpfliche Geldressourcen verfügende EZB "in ein europäisches System von Checks and Balances einzufügen", gleichzeitig sei die Zurückhaltung des Generalanwalts in den Schlussanträgen nicht ganz verkehrt. Philip Plickert (FAZ) ist der Ansicht, der EuGH lasse der EZB den größtmöglichen Spielraum und merkt an, dass sich zeigen werde, ob die Karlsruher Richter den Mut haben werden, "der EZB echte Grenzen aufzuzeigen".

Rechtspolitik

Fachkräftezuwanderungsgesetz: Am Montag haben Innen-, Arbeits- und Wirtschaftsministerium ein Eckpunktepapier beschlossen, in dem es unter anderem um die Aufenthaltsmöglichkeiten von rund 174.000 Geduldeten gehen soll, von denen ca. 131.000 im erwerbsfähigen Alter sind. Es solle im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen "verlässlichen Status" geben. Das auf fünf Jahre befristete Gesetz sieht den Familiennachzug innerhalb der sechsmonatigen Frist zur Arbeitssuche nur für die Kernfamilie vor. Vor allem sollen Pflegekräfte aus Asien und Afrika nach Deutschland geholt werden. Es berichten Hbl (Frank Specht), zeit.de (Tilman Steffen u.a.)  und taz (Barbara Dribbusch). Die Welt (Kristian Frigelj) interviewt den FDP-Integrationsminister von NRW, Joachim Stamp, der ein umfassendes Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch fordert.

Terror-Werbung: Die Landesjustizminister von CDU und CSU fordern, die §§ 129, 129a Strafgesetzbuch (StGB) wieder zu verschärfen, wie am Donnerstag auf der Konferenz der Fachminister durch den bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) angekündigt wurde. So soll nicht mehr nur das Anwerben von Mitgliedern strafbar sein, sondern bereits die Werbung um Sympathie. Die Änderung wäre eine Rückkehr zur Gesetzeslage vor 2002, allerdings stünde diese wahrscheinlich nicht im Einklang mit entsprechenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der vor der Änderung eine einschränkende Auslegung der damaligen Regelung zur Wahrung des Bestimmtheitsgebots und von Art. 5 Grundgesetz (GG) eingefordert hatte, berichtet lto.de (Hasso Suliak).

BVerfG-Richterbesetzung: Der Doktorand Matthias K. Klatt reflektiert auf juwiss.de anlässlich des bald zu besetzenden Postens von Vizepräsident Ferdinand Kirchhof, der die Altersgrenze erreicht hat, über das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zur Politik. Aussichtsreiche Kandidaten seien u.a. die CDU-Politiker Günter Krings und Stephan Harbarth. Bisher seien rund 15 Prozent der Verfassungsrichter ehemalige Politiker gewesen, wozu aber auch Rechtsprofessoren zählen, die nur kurz politische Ämter innehatten. Die kollegiale Arbeitsweise des Gerichts verhindere gezielte politische Einflussnahmen.

Umtauschprämie: Diesel-Autobesitzer, die nicht in einer der 14 von Fahrverboten betroffenen Städte mit umliegenden Landkreisen wohnen und deshalb keine Umtauschprämie erwarten können, haben juristisch wenig Chancen, daran etwas zu ändern, berichtet die FAZ (Hendrik Wieduwilt/Martin Gropp/Marcus Jung), die hierzu mehrere Juristen befragte. Die Rechtslage sehe keine Ansprüche gegen die Händler vor. Wenn eine Ungleichbehandlung vorliege, könnte die Regierung diese möglicherweise sachlich rechtfertigen.

Insolvenzrecht: Eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums über das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) aus dem Jahr 2011 kommt zu dem Schluss, dass erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht, so die FAZ (Hendrik Wieduwilt). Insbesondere das Modell der Eigenverwaltung könne eine Sanierung zulasten der Gläubiger begünstigen.

Föderalismus: Der Bundesrechnungshof hat sich gegen eine von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) angeregte Grundgesetzänderung ausgesprochen, durch die der Bund die Länder finanziell im Bereich digitaler Bildung, des sozialen Wohnungsbaus und des Schienennahverkehrs unterstützen könnte. Aus der 41-seitigen Stellungnahme für den Haushaltsausschuss geht hervor, dass der Rechnungshof die Auflösung der föderativen Grundstruktur fürchtet, so das Hbl (Martin Greive/Jan Hildebrand).

Justiz

EuGH zu Daimler-Klimaschutz: Der Europäische Gerichtshof hat die Bundesrepublik in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission verurteilt, da das klimaschädliche Treibhausgas R134a in Klimaanlagen von mehr als 133.000 Daimler-Fahrzeugen weiterhin verwendet wurde. Die von der EU-Kommission verlangte Umrüstung wurde vom Kraftfahr-Bundesamt erst 2017 angeordnet. Festgestellt wurde jetzt ein Verstoß gegen die Klimaanlagen-Richtlinie von 2006. Deutschland muss die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission. Sollte diese die Maßnahmen der Bundesregierung für unzureichend halten, kann sie ein neues Verfahren vor dem EuGH anstrengen, in dem auch Strafzahlungen drohen könnten. Es berichten SZ und lto.de.

BGH zu Pflegeheimkosten: Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Trägers eines Pflegeheims zurückgewiesen und entschieden, dass ein Heimbewohner das Entgelt für den Pflegeplatz nur bis zu dem Datum entrichten muss, an dem er das Heim tatsächlich verlässt. Es gelte das Prinzip der tagesgleichen Vergütung aus § 87a Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI, wonach mit dem Heim auf den Tag genau abgerechnet wird und die Zahlungspflicht endet, sobald der Bewohner entlassen wird oder stirbt. Dieses erfasse auch die zivilrechtliche Vergütungspflicht des Heimbewohners. Geklagt hatte ein Multiple-Sklerose-Patient, der vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ausgezogen war. Es berichten lto.de und SZ.

LG Hamburg – Mord an Ex-Freundin und Tochter: Vor der 1. Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts hat die Verhandlung um den Angeklagten Mourtala M. begonnen. Der 35-jährige Mann aus dem Niger hat im April am S-Bahnhof Jungfernstieg seine 34-jährige frühere Freundin Sandra P. und die gemeinsame 21 Monate alte Tochter Mariam erstochen. Grund war ein Streit, ein Gericht hatte M. Am Tag zuvor das Sorgerecht entzogen, es wurde begleiteter Umgang angesetzt. Der Täter, der wegen seiner Familie eine Aufenthaltserlaubnis bis 2019 besitzt, hatte sich umgehend bei der Polizei gemeldet und ein Geständnis abgelegt, das Geständnis zu Prozessbeginn durch seinen Anwalt verlesen wiederholt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord in zwei Fällen vor, die Mutter sei arg- und wehrlos gewesen. Die SZ (Peter Burghardt), FAZ (Julia Schaaf) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten ausführlich über Tat und Prozessbeginn, im Dezember soll das Urteil gesprochen werden.

EuGH zu Online-Verkäufen: lto.de und swp.de (Christian Rath) berichten über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Anzahl der eingestellten Artikel nicht allein dafür maßgeblich sei, ob ein Verkäufer als Unternehmer eingestuft werde und deshalb besondere Transparenz- und Gewährleistungspflichten habe. Die Verkäufe müssten vielmehr Teil einer gewerblichen oder auch handwerklichen bzw. beruflichen Tätigkeit sein. Dies unterliege einer Einzelfallentscheidung. Die bulgarische Verbraucherschutz-Kommission hatte eine Frau als gewerbliche Händlerin eingestuft, weil sie an einem Tag insgesamt acht oder neun Anzeigen geschaltet hatte, und verhängte Bußgelder gegen sie, weil sie ihren damit verbundenen Informationspflichten nicht nachgekommen war.

EuGH zu Elternzeit: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach Arbeitgeber die Elternzeit hinsichtlich des Jahresurlaubs nicht als Arbeitszeit anrechnen müssen. Der Gerichtshof argumentierte, der Urlaub diene der Erholung von (geleisteter) Arbeit beim Arbeitgeber. Geklagt hatte eine rumänische Richterin gegen ein entsprechendes Gesetz aus Rumänien, das nun für mit dem Unionsrecht vereinbar erklärt wurde.

VG Neustadt zu Senioren-WG: Wie die FAZ meldet, stellt eine Senioren-WG in einem reinen Wohngebiet eine zulässige Wohnform dar und keine Zweckentfremdung als Pflegeheim, jedenfalls solange alle Bewohner eigene Miet- und individuelle Pflegeverträge besitzen.

OLG Karlsruhe zu Mietrecht: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass es die alleinige Verantwortung des Vermieters ist, bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung die Miete in vollständiger Höhe einzuziehen, jedenfalls dann, wenn keine Anhaltspunkte vorliegen, dass das Konto nicht gedeckt ist oder der Mieter die Einziehung verhindert, meldet die FAZ.

Recht in der Welt

USA – Richterwahl: Über tausend Juraprofessoren haben sich in einem offenen Brief in der "New York Times" gegen die Bestätigung von Brett Kavanaugh als Richter des Supreme Courts ausgesprochen. Er besitze nicht die erforderliche Unparteilichkeit und habe sich in der Anhörung vor dem Justizausschuss für jedwedes richterliche Amt disqualifiziert. Trotz des nun vorliegenden FBI-Berichts, der für alle Senatsmitglieder einsehbar ist, stehen US-Präsident Trump und die Republikaner im Senat weiterhin zu Kavanaugh: Es gebe durch den Bericht keinen neuen Sachstand. Für den heutigen Freitag wurde vom republikanischen Mehrheitsführer eine prozedurale Abstimmung angesetzt, am Samstag schon könnte endgültig über Kavanaugh abgestimmt werden. Die Republikaner berufen sich auf die Unschuldsvermutung Es berichten die SZ (Hubert Wetzel) und lto.de.

Thorsten Schröder (zeit.de) kommentiert, dass der Supreme Court laut Beobachtern in den vergangenen Jahren zwar viel ideologischer geworden sei, dennoch könnten Kavanaughs Verhalten und die Vorwürfe das Gericht im Fall der Berufung nachhaltig schädigen.

Peru – Fujimori: Perus Oberstes Gericht hat die Begnadigung von Ex-Präsident Alberto Fujimori aufgehoben, dieser soll nun zurück ins Gefängnis. Damit gab es dem Einspruch von Opferfamilien und Aktivisten statt. Fujimori war 2007 wegen Korruption und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 25 Jahren Haft verurteilt worden, so SZ und FAZ (Tjerk Brühwiller).

Südafrika – Marihuana legalisiert: Auf verfassungsblog.de analysiert der Juraprofessor James E. Fowkes in englischer Sprache eine Entscheidung des südafrikanischen Verfassungsgerichtes, wonach Anbau, Besitz und Konsum von THC-haltigem Hanf für private Zwecke unter dem Recht auf Privatsphäre nicht länger illegal sein sollen.

Sonstiges

Amri-Untersuchungsausschuss: Eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums (BMI) im Untersuchungsausschuss zum Attentat am Berliner Breitscheidplatz kommt dort auch als Zeugin in Betracht. Sie hatte zuvor beim Bundesamt für Verfassungsschutz gearbeitet und war als Referentin und später Referatsleiterin mit der Untersuchung zweier Salafisten befasst. Gerügt wird nun die Gefahr eines Interessenkonflikts. Die Obfrau der Grünen, Irene Mihalic, ist der Meinung, die Beamtin hätte nie als Vertreterin des BMI in den Ausschuss geschickt werden dürfen. Das Ministerium bekräftigte, Aufklärungsrechte des Ausschusses seien von der Auswahl der Beauftragten unabhängig und seien vollumfänglich gewahrt. Es berichten SZ und FAZ (Helene Bubrowski).

Asylrecht im GG: Die FAZ (Jasper von Altenbockum) widmet sich der Frage, wie das Asylrecht ins Grundgesetz kam. In einem historischen Abriss erläutert er, dass die ursprüngliche Formulierung, dass das Asylrecht "im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts" zu gewähren sei, zunächst als willkommene Einschränkung gesehen wurde, und erklärt, wie der Parlamentarische Rat zur heutigen Formulierung fand.

Kohl-Akten: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, hat der Bundesrechnungshof das Kanzleramt gerügt, mit den Akten ehemaliger Regierungschefs, insbesondere von Altkanzler Kohl, zu nachlässig umzugehen. Diese dürften weder den Altkanzlern selbst noch parteinahen Stiftungen überlassen werden, da sie zum Schriftgut des Bundes gehörten.

Unerlaubte Rechtsberatung: Rechtsanwaltskammern gehen gelegentlich auf dem Klageweg gegen Unternehmen vor, die mutmaßlich Rechtsberatung anbieten und damit gegen das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen oder Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. In diesem Fall dürfen die Kammern die Öffentlichkeit darüber informieren und auch den Namen des Unternehmens und die Prozess-Gründe nennen, erläutert der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln und Rechtsanwalt Martin W. Huff auf lto.de.

Juristische Ausbildung

Juristenmangel: lto.de (Sabine Olschner) berichtet über die baldige Pensionierungswelle unter Juristen im öffentlichen Dienst der Länder, bei gleichzeitig steigender Zahl der Studienabbrecher und insgesamt sinkenden Studierendenzahlen im Fach Jura. Damit drohe einigen Bundesländern in den nächsten Jahren, nicht mehr ausreichend qualifizierte Juristen zu finden. Olschner erläutert, wie die einzelnen Länder damit umgehen, etwa indem sie Anreize für junge Juristen bereits im Referendariat schüfen.

* Am Erscheinungstag wurden vor 11 Uhr noch zahlreiche Änderungen vorgenommen.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/cc

(Hinweis für Journalisten)

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Aus Gründen der technischen Verfügbarkeit wies die heutige Presseschau, insbesondere im Newsletter-Format, leider eine Anzahl von erst nachträglich redigierten Punkten auf. Wir bitten, etwaig entstandene Irritationen zu entschuldigen. (mar) 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2018: EuGH-Schlussanträge zu EZB-Anleihen / EuGH zu deutschem Klimaschutz / Kavanaugh vor Wahl . In: Legal Tribune Online, 05.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31321/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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